Fragen an deutsche Polizeibehörden zu Big-Data-Analysesystemen von Palantir

Die deutsche Palantir-Tochter hat im Jahr 2019 ihren Umsatz um 133% gegenüber dem Vorjahr gesteigert, auf 28,3 Mio Euro. Damit gehört sie zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften und ist zur Offenlegung eines ausführlichen Jahresabschlusses mit Anhang und Lagebericht verpflichtet. Das geschah offensichtlich nicht fristgemäß, weshalb das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet hatte. Am 24.08.2021 wurde nun im Unternehmensregister ein Jahresabschluss der Palantir Technologies GmbH für 2019 im gesetzlich geforderten Umfang veröffentlicht.
Wesentliche Fragen – vor allem aus der Sicht von Polizeibehörden als Kunden bzw. Interessenten von Palantir – ergeben sich aus diesem Jahresabschluss:

  1. Als „Haupttätigkeit“ erbringt die deutsche Palantir-Tochter Marketing- und Vertriebsleistungen für die US-Mutter: Welches Unternehmen erbrachte dann die beauftragten TECHNISCHEN Dienstleistungen im Projekt Hessendata bzw. (ab 2020) im Projekt DAR für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen?
  2. Welche Zugriffsmöglichkeiten haben Palantir-Mitarbeiter von ihrem Homeoffice aus auf Datenbanken deutscher Polizeibehörden?
  3. Wie ist eigentlich der aktuelle Sachstand eines ‚No-Spy‘-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland?

Lesedauer: Ca. 12 Minuten

Wenn Sie sich selbst ein Bild machen möchten …

Den jetzt offengelegten Jahresabschluss [1] finden Sie auf der Webseite https://www.unternehmensregister.de/ureg/ in der „Schnellsuche“ nach Eingabe des Firmennamens ‚Palantir Technologies GmbH‘.

Anzeige des offengelegten Jahresabschlusses 2019 der Palantir Technologies GmbH im Unternehmensregister.de

Vorab ein kurzer Überblick über die Palantir-Firmenstruktur

Die amerikanische Palantir Technologies Inc. wurde 2003 (oder 2004 – die Angaben gehen auseinander) im US-Staat Delaware gegründet. Das Unternehmen entwickelt und installiert bei seinen Kunden Software-Plattformen – Gotham und Foundry – für die Analyse und Auswertung von Massendaten (Big Data) aus unterschiedlichen Datenquellen.

Palantir Technologies, Inc. – die „US-Konzernmutter“

„Oberste Konzernmutter“, wie es im Lagebericht heißt, ist die Palantir Technologies Inc., die seit 2020 in Denver, Colorado ansässig ist. Zuvor hatte das Unternehmen seinen Sitz in Palo Alto, im Herzen des Silicon Valley.

Diese Konzernmutter ging im Jahr 2020 in den Vereinigten Staaten an die Börse [börsengang] und muss seitdem bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC nach Ende jedes Quartals (10-Q) und jedes Geschäftsjahres (10-K) sehr ausführliche Geschäftsbericht und aktuelle bzw. Adhoc-Mitteilungen (8-K) offenlegen.

Tochtergesellschaften von Palantir

Die deutsche Tochtergesellschaft Palantir Technologies GmbH mit Sitz in Frankfurt entstand im Oktober 2012 aus einem gekauften GmbH-Mantel. Sie steht zu 100% im Eigentum der Palantir International Inc., die wiederum eine 100%ige Tochter der Palantir Technologies Inc. ist, der gerade genannten „obersten Muttergesellschaft“.

Neben der Tochter in Deutschland gehören zum Palantir Firmenverbund Landesgesellschaften in der Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Dänemark, Norwegen, Schweden und England, in Neuseeland und Australien, Kanada, Japan, Singapur, Hong Kong, Taiwan, sowie Mexiko und Israel (Stand 08.2020 – ohne Anspruch auf Vollständigkeit / d. Verf.).

Geschäftsführer der deutschen Palantir-Tochter

Alexander Karp, Mitgründer, Visionary und CEO/Vorstandschef von Palantir US, wurde vor einigen Monaten als Geschäftsführer der deutschen Palantir-Tochter ersetzt durch Sean Joseph Stenstrom, den Justiziar der US-Mutter Palantir Technologies Inc.
Ein weiterer amerikanischer Jurist, Matthew Aaron Long ist schon seit Jahren Co-Geschäftsführer der deutschen Palantir-Tochter und auch von Palantir-Tochterunternehmen in anderen Ländern. Diese beiden Geschäftsführer haben auch den jetzt veröffentlichten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 unterzeichnet.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 waren im gesamten Firmenverbund 2.439 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigt, davon 901 außerhalb der Vereinigten Staaten.
Die deutsche Tochtergesellschaft beschäftigte, laut Lagebericht, 2019 im Durchschnitt 34 und am Jahresende 49 Mitarbeiter.

Weitere Informationsquellen

Getreu dem Schwerpunkt unserer Webseite – Polizei und ihre Informationssysteme – interessieren wir uns hauptsächlich für die Aktivitäten von Palantir im Marktsegment der Polizei- und Sicherheitsbehörden, besonders in Deutschland. [Siehe das Palantir-Dossier]

Auftragsvergabe im Projekt Hessendata

Dass Palantir seit 2017 ein System namens Projekt Hessendata (aufsetzend auf der Plattform Gotham) für die hessische Polizei geliefert und angepasst hat und betreibt (sic!), ist bekannt. Öffentlich zugängliche Informationen zur Auftragsvergabe sind allerdings äußerst spärlich gesät. Es gibt auf der EU-Vergabeplattform TED genau EINE Veröffentlichung dazu über die freihändige Vergabe des ersten Auftrages aus Hessen an die Palantir Technologies GmbH, jedoch ohne Angabe des Auftragswertes. Auftragserweiterungen, z.B. für eine Ausdehnung auf andere Arbeitsbereiche der Kriminalpolizei und weitere Dienststellen, wurden nicht bekanntgemacht.

Auftragsvergabe im Projekt DAR des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen

Im Dezember 2019 hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen den Auftrag für DAR – Analyse und Recherche – an Palantir vergeben. Für diesen Auftrag wurde als Auftragswert ein „grober Schätzwert“ von 14 Mio Euro angegeben. Dieses Projekt sollte im September 2020 in den Wirkbetrieb gehen. [wirkbetrieb] Schon Anfang 2021 legte das Innenministerium NRW dem Haushaltsausschuss im NRW-Landtag ein Antrag auf Genehmigung von weiteren 7 Mio Euro für den Ausbau dieses Projektes vor, der allerdings abgelehnt wurde. [verweis]

Teilnahmewettbewerb für VerA des Bayerischen Landeskriminalamts mit Option auf einen Rahmenvertrag für alle Polizeibehörden des Bundes und der Länder

Anfang 2021 erschien die Veröffentlichung eines Teilnahmewettbewerbs für ein Projekt namens VerA – verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem vom Bayerischen Landeskriminalamt [verweis]. Die darin geforderten Leistungsmerkmale des Systems VerA wirken wie maßgeschneidert für eine erfolgreiche Teilnahme von Palantir an diesem Projekt. VerA wird nach unserer Einschätzung herausragend wichtig werden für die IT-Ausstattung der Polizeibehörden in der Zukunft: Denn der Gewinner dieses Vergabeverfahrens [Ende 2021 wird mit einer Entscheidung gerechnet), darf nicht nur die bayerische Polizei ausstatten, sondern auch die Bundespolizeibehörden (BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt) und alle Länderpolizeibehörden, die sich dem entsprechenden Rahmenvertrag anschließen. Palantir ist gut aufgestellt für dieses Projekt, das die Zukunft der polizeilichen Informationslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Jahre bestimmen wird.

Fragen zur deutschen Palantir-Tochter

Nach der Lektüre des nun offengelegten Jahresabschlusses der Palantir Technologies GmbH stellen sich vor allem diese drei Fragen:

1   Welches Palantir-Unternehmen erbringt tatsächlich die technischen Leistungen für deutsche Polizeikunden?

1.1   Sowohl für Hessendata als auch für DAR wurden Aufträge über TECHNISCHE Leistungen vergeben

In den (wenigen) Veröffentlichungen über vergebene Aufträge der Polizeibehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen ist die deutsche Palantir-Tochter – Palantir Technologies GmbH – jeweils als Auftragnehmer genannt.

In beiden Projekten geht es um die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und kundenspezifische Anpassung, sowie anfängliche Wartung/Pflege der Palantir-Software Gotham; in Hessen ist zusätzlich noch der BETRIEB des so nutzbar gemachten Informationssystems Hessendata an Palantir Technologies GmbH vergeben.

1.2   Haupttätigkeit der Palantir Technologies GmbH ist „Marketing und Vertriebsunterstützung“ für die US-Muttergesellschaft

Die „Haupttätigkeit“ der Palantir Technologies GmbH besteht, sagen die Geschäftsführer im Lagebericht, „in der Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen für die oberste Muttergesellschaft“, also die Palantir Technologies Inc. Für diese Marketing- und Vertriebsunterstützung zahlt die US-Mutter an die deutsche Tochter auch „den Großteil des Umsatzes“ von 28,314 Mio Euro.

1.3   Wie passt der Auftragsgegenstand von Hessendata (TECHNIK) zur Haupttätigkeit der deutschen Palantir-Tochter (MARKETING und VERTRIEB)?

Zur Haupttätigkeit der deutschen Palantir-GmbH, also Marketing bzw. Vertrieb, zählt man landläufig allerdings NICHT den „BETRIEB einer Analyseplattform für die Polizei Hessen zur effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierten Kriminalität“: So ist die Auftragsbeschreibung formuliert für den Auftrag, den das Unternehmen am 14.12.2017 vom hessischen Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung erhalten hatte [2].

Für zwei zeitgleich abzuwickelnde, große Projekte – aus Hessen – und ab 2020 auch für den Auftrag im Projekt DAR aus Nordrhein-Westfalen – braucht die deutsche Palantir als Auftragnehmer ausreichend viele Mitarbeiter mit technischer Expertise. „Durchschnittlich“ 34 Vollzeit-Mitarbeiter im Jahr 2019, am Jahresende dann 49, die in der Haupttätigkeit Marketing und Vertriebsleistungen erbringen, passen nicht zu diesen Aufgabenbeschreibungen.

1.4   Warum zahlt Palantir fast 15 Mio Euro an die US-Mutter für technische Dienstleistungen?

Laut Lagebericht kauft die deutsche Palantir-Tochter bei der US-Muttergesellschaft „Software-Dienstleistungen“ ein und zahlte insgesamt im Geschäftsjahr 2019 14,944 Mio Euro für diese (und weitere?) „Umsatzkosten“.

Wir verstehen diese Konstruktion so, dass Palantir Technologies GmbH

  • für die US-Mutter Marketing- und Vertrieb bei deutschen Kunden leistet und dafür die entstehenden Kosten und zusätzlich 7% Servicepauschale erhält und
  • von der US-Mutter die notwendigen technischen Dienstleistungen einkauft und dafür mehr als die Hälfte ihres Umsatzes 2019 an die Konzernmutter bezahlen muss.

1.5   Werden die technischen Dienstleistungen für Hessendata (und weitere deutsche Polizeibehörden ab 2020) von Mitarbeitern der Palantir-Konzernmutter aus Amerika erbracht?

Nach diesem Konstrukt würden also die bei Hessendata und (ab 2020) für DAR geforderten technischen Dienstleistungen tatsächlich NICHT von Angestellten der deutschen Palantir-Tochter erbracht, sondern von Mitarbeitern einer US-Gesellschaft im Auftrag der deutschen Landesgeselschaft, die dafür an die US-Gesellschaft bezahlt.

Palantir-US sagt dazu selbst (S92 im S-1, veröffentlicht zur Börseneinführung im August 2020):

„Wir hatten am 31.12.2019 insgesamt 2.391 Vollzeit-Angestellte. Davon waren 929 Software-Ingenieure und andere technische Mitarbeiter, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, die Leistungen unserer beiden [Software-] Plattformen [Gotham und Foundry] zu entwickeln, zu betreiben und zu verbessern.
Software-Ingenieure rotieren zwischen dem [Kunden-]Feld und ihren Entwickler-Aufgaben um sicherzustellen, dass Fortschritte in der Praxis, von denen sie direkt in der Arbeit mit den Kunden erfahren, in unseren Plattformen eingebaut werden.“

Mit diesem Konzept und der erklärten Absicht zum weltweiten Marktführer von Big-Data-Analyse- und Auswertesystemen zu werden, würde es aus der Sicht von Palantir durchaus Sinn machen, wenn Mitarbeiter der US-Mutter (auch) bei den jüngst gewonnenen deutschen Kunden für den Betrieb, Anpassungen und softwaretechnische Dienstleistungen eingesetzt werden.

1.6   Nach welchem Recht bestimmt sich der BETRIEB des Projekts Hessendata?

Allerdings ergibt sich daraus ein anderes Problem: Denn Angestellte einer US-Firma unterliegen den Gesetzen und vertraglichen Regelungen ihres US-Arbeitgebers. Auch dann, wenn sie in Deutschland bzw. für deutsche Kunden tätig werden. Und die Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten und in Deutschland unterscheidet sich im Arbeits- und Datenschutzrecht, zum Teil sogar erheblich.

Der Auftragsgegenstand für das Projekt Hessendata ist in der Vergabebekanntmachung vom 02.02.2018 so definiert:

„Beschaffung und Betrieb einer Analyseplattform für die Polizei Hessen zur effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierten Kriminalität“

Outsourcing des Betriebs eines polizeilichen Big-Data-Analysesystems an ein Unternehmen wäre ein Novum

Dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen ein polizeiliches Informationssystem für eine deutsche Polizeibehörde BETREIBT, ist meiner Kenntnis nach ein Novum. In meiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung von Informationssystemen für solche Behörden habe ich das Gegenteil kennengelernt: Extreme Zurückhaltung bei der Beteiligung von externen Dritten (besonders nach dem 1. September 2001) und Ausgründung von eigenen Behörden – z.B. im Geschäftsbereich des jeweiligen Innenministeriums – denen Beschaffung und Betrieb solcher Systeme übertragen wurde. Beispiele dafür sind (neben vielen anderen) z.B. der Zentrale IT-Dienstleister (ZIT) in Brandenburg, die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) oder das Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) in Nordrhein-Westfalen.

Die hessische Regierung hat den Einsatz des Palantir-Systems bisher begründet mit dem (eigens dafür geschaffenen) §25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Dieser Paragraph bildet die Rechtsgrundlage für die „automatisierte Anwendung zur Datenanalyse“, also den Einsatz von Hessendata.

Wenn allerdings gar nicht die Polizei oder ein Auftragsdatenverarbeiter für die Polizei (wie z.B. die HZD) dieses System betreibt, sondern ein privater Dienstleister – wie es ja deutlich in der Vergabebekanntmachung an Palantir Technologie GmbH nachzulesen ist, dann greift auch dieser Paragraph aus dem HSOG nicht. Denn der regelt die „Weiterverarbeitung gespeicherter personenbezogene Daten mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse DURCH POLIZEIBEHÖRDEN.“

Wären die vorliegenden Fakten – aus der Vergabebekanntmachung und aus dem jetzt offengelegten Jahresbericht und anderen Palantir-Veröffentlichungen – nicht Grund genug, der Frage nachzugehen, wer eigentlich Hessendata betreibt und welche Jurisdiktion dafür die Rechtsgrundlage bildet?!

2   Welche Zugriffsmöglichkeiten haben Palantir-Mitarbeiter von ihrem Homeoffice aus auf IT-Systeme deutscher Polizeibehörden?

Im Lagebericht der deutschen Palantir-Tochter heißt es auch:

„Ein Großteil unserer Belegschaft befindet sich derzeit [=08.2021] im Homeoffice“. Und einen Absatz darunter: Wir haben „erheblich investiert, damit unsere Angestellten Kunden aus der Ferne betreuen können“.

Wie oben schon gesagt: Im Projekt Hessendata ist Palantir (u.a.) mit dem BETRIEB des Systems beauftragt. Im Projekt DAR, für den der Vertrag am 23.12.2019 abgeschlossen wurde, sollte das System bis zum September 2020 in den Wirkbetrieb gebracht werden. Als „grober Schätzwert“ für diesen Auftrag wurden 14 Mio Euro angegeben.
Anfang 2021 beantragte das NRW-Innenministerium beim Haushaltausschuss einen Nachschlag von 7 Mio Euro mit der Begründung:

„Nur durch den Ausbau der Plattform (gemeint ist das System DAR / d. Verf.) ist es möglich, die in den verschiedenen Anwendungen und Systemen (z. B. Vorgangsbearbeitungssystem, Fallbearbeitungssystem, Telekommunikationsüberwachungssoftware oder Falldatenbank) gespeicherten Daten zusammenzuführen.“

Sowohl für den Systembetrieb, als auch für die Zusammenführung von personenbezogenen Informationen aus den genannten polizeilichen Informationssystemen benötigen die Mitarbeiter des Auftragnehmers direkten Zugriff auf die relevanten Polizeidatenbanken. Sollte dies tatsächlich vom Homeoffice-Arbeitsplatz eines Palantir-Mitarbeiters aus möglich sein? Und, wenn ja; in welchem Land befindet sich eigentlich dieser Homeoffice-Arbeitsplatz: „Nur“ in Deutschland oder sogar in einem amerikanischen Eigenheim?

Die Haltung der Bundesregierung – 2018 – zur Nutzung von Fernwartung von Software ausländischer Hersteller“

2018 hatte die Bundesregierung zu dieser Problematik eine eindeutige Ansicht: Sie schrieb in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Nutzung von Software ausländischer Hersteller im Sicherheitsbereich“:

„In der Regel ist eine Fernwartung von Software ausländischer Hersteller durch den jeweiligen Betreiber nicht zugelassen. Vielmehr werden erforderliche Wartungen so weit wie möglich vor Ort und unter Aufsicht vorgenommen. Sofern ein Fernwartungszugang in Ausnahmefällen dennoch erforderlich ist, ist dies bei der Erstellung der Sicherheitskonzeption kritisch zu begutachten und im Rahmen einer Risikoabwägung geeignet zu würdigen. Entsprechende Konzepte für eine sichere Fernwartung sollten dabei konsequent nach Empfehlungen des BSI umgesetzt werden. Grundsätzlich wird der Fernwartungszugang durch technisch-organisatorische Maßnahmen besonders überwacht und geschützt. So werden z. B. Fernwartungszugänge nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung für den Zugang temporär aktiviert. In einigen Fällen werden für die Fernwartungsverbindung BSI-zugelassene Rendezvous-Server verwendet.“

Diese Auskunft der Bundesregierung ist jedoch für die Bundesländer Hessen und NRW nicht verpflichtend.

3   Wie ist eigentlich der aktuelle Sachstand eines ‚No-Spy‘-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland?

3.1   Für die deutsche Palantir-Tochter sind die strategischen Ziele und Bestrebungen der US-Muttergesellschaft maßgeblich

„Der Erfolg der Palantir Technologies GmbH hängt eng mit dem Erfolg der obersten US-Muttergesellschaft zusammen“ heißt es im Lagebericht. Und weiter: „Die strategischen Ziele und Bestrebungen des Unternehmens (Palantir Technologies GmbH) sind deshalb an der obersten Muttergesellschaft ausgerichtet.“

3.2   Palantir und seine Nähe zu US-Sicherheitsbehörden

In zahlreichen Medien, vor allem in den Vereinigten Staaten, wird Palantir seit Gründungstagen eine enge Verbindung mit amerikanischen Sicherheitsbehörden nachgesagt. Dass dies nicht nur ‚Hearsay‘ ist, sieht man z.B. an der Tatsache, dass der CIA-Ableger In-Q-Tec zu frühen Finanzgebern von Palantir gezählt wird. Und Palantir selbst nennt in seinem zur Börseneinführung veröffentlichten Prospekt (S-1), S. 153 eine Reihe von großen US-Behördenkunden, darunter aus dem Militär- und Sicherheitsapparat

  • U.S. Army, Navy, and Air Force
  • U.S. Special Operations Command
  • Department of Homeland Security
  • Food and Drug Administration

Woraus wir den Schluss ableiten, dass Palantir es sich nicht leisten kann bzw. wird, diese Kunden zu verärgern. In dieser Abhängigkeit sehen wir ein Risiko für eine herausgehobene strategische Position von Palantir als Anbieter für deutsche Polizei- und Sicherheitsbehörden.

3.3   Zum Status von „No-Spy“ oder der Frage, ob deutsches Recht auf deutschem Boden respektiert wird, …

Der folgende Sachverhalt ist dieser Zusammenfassung auf der Seite der Tagesschau entnommen:

Sie erinnern sich vermutlich noch an das Jahr 2013 und die Enthüllungen von Edward Snowden. Anfang Juni 2019 flog Snowden von Hawaii nach Hongkong, wo er um Asyl bat. Dort übergab er dem Guardian-Reporter Glenn Greenwald und zwei weiteren Journalisten diverse Geheimdokumente der NSA. Mit dem ersten Bericht des Guardian und der Washington Post am 8. Juni zur Überwachung von Kommunikationsverbindungen und das Programm Prism begann der NSA-Skandal. Am 9. Juni 2013 gab sich Snowden mit einem Interview im Guardian zu erkennen.

Bundeskanzlerin Merkel betonte in ihrer jährlichen Pressekonferenz mit den Hauptstadtjournalisten, dass „deutsches Recht auf deutschem Boden respektiert wird“. Christoph Heusgen, ihr außenpolitischer Berater, versuchte in diesen Tagen in einem zähen Ringen mit Karen Donfried, der zuständigen Beraterin von US-Präsident Obama, zu einer schriftlichen Fixierung dieser Ansicht zu gelangen. Die Bundesregierung erweckte den Eindruck, als werde mit Aussicht auf Erfolg mit den Vereinigten Staaten darüber verhandelt, dass es wechselseitig

  • keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen“ gebe,
  • keine gegenseitige Spionage,
  • keine wirtschaftsbezogene Ausspähung,
  • keine Verletzung des jeweiligen nationalen Rechts.

Daraus wurde jedoch nichts. Laut Tagesschau teilte Karen Donfried ihrem Korrespondenzpartner Heusgen mit:

„…Dies wird kein No-Spy-Abkommen werden und ich glaube, jeder hier auf unserer [US-]Seite hat das auch fortwährend die ganze Zeit über klar zum Ausdruck gebracht.“

Darauf antwortete ihr Heusgen:

Liebe Karen, wie Sie wissen, haben wir den Versuch mit der Aussicht auf den Abschluss eines „No-Spy-Agreements“ begonnen. Ich verspreche, diesen Ausdruck zukünftig nicht wieder zu verwenden. Wir haben realisiert, dass wir dieses Ziel nicht erreichen werden.
Best Christoph“

An diesem Status hat sich – soweit hier bekannt – bis heute nichts geändert.

Quellen und Belege

[1]   Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 3.12.2019 der Palantir Technologie GmbH in der am 10.08.2021 festgestellten und testierten und am 24.08.2021 im Unternehmensregister offengelegten Fassung

[2]   Vergabebekanntmachung Nr. 2018/S 023-048139 vom 02.02.2018 des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung über die freihändige Vergabe im Projekt Hessendata

[3]   Vergabebekanntmachung Nr. 2020/S 010-020531 vom 15.01.2020 des Landeskriminalamts NRW über den am 23.12.2019 abgeschlossenen Grundvertrag im Projekt DAR

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