Watching You! – eine Themaverfehlung

Watching You“ – „Ich beobachte Dich!“ mit dieser anmaßenden Behauptung betitelt der Dokumentarfilmer Klaus Stern sein jüngstes Werk. Wer hier wen beobachtet, bleibt offen. Genauso wie die notwendige Feststellung: Solange das Gebot der Zweckbindung für personenbezogene Daten in Polizeisystemen (noch?) gilt, ist der Einsatz dieses Systems nicht zulässig.

Das versteckte Risiko: Wie Bundes-VeRA und INPOL unsere Datenschutzrechte untergraben

INPOL-relevante Elemente des Screenshots INPOL-BY-Personenabfrage aus VeRA

Eine Suchmaske der Datenanalyse-Software VeRA in Bayern wird auf der Seite des Innenausschusses des Bundestages gezeigt. Sie enthält die gleichen Inhalte wie die nebenstehende Nachbildung und soll zur Abfrage VON INPOL aus VeRA zu nutzen sein. Das ist nach hiesiger Auffassung rechtswidrig: Denn INPOL kann die rechtlich geforderte Kennzeichnung von Quelldaten nicht leisten.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse und seinen Folgen

Neben den unmittelbaren Folgen für Hamburg und Hessen, deren eigens für das Palantir-System geschaffene Rechtsgrundlagen verfassungswidrig sind, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen für die polizeiliche IT. Vor allem aber für die Einführung von VeRA, das der neue „Standard“ der Polizeibehörden von Bund und Ländern für die automatisierte Datenanalyse werden sollte.

„America first“: Warum Vorsicht geboten ist, wenn Palantir die nationalistische Karte zieht

Palantir, Logo (C) Shutterstock

Mit einer klaren Positionierung seines Unternehmens an der Seite des US-Militärs kam Dr. Alex Karp, der CEO von Palantir, der Veröffentlichung eines flauen Jahresergebnis 2021 zuvor. Das sollte, gerade aus deutscher Perspektive, erhebliche Vorsicht aktivieren, bevor dieser Firma die weitere Verbreitung in deutschen Sicherheitsbehörden ermöglicht wird.

Innenministerium NRW verantwortlich für lange Verzögerung im Projekt DAR

(C) Shutterstock

Ein ganzes Jahr hinter dem ursprünglichen Zeitplan liegt das Projekt DAR – datenbankübergreifende Analyse und Recherche -, mit dem das LKA NRW die Firma Palantir beauftragt hatte. Grund dafür sind Meinungs­verschieden­heiten zwischen dem Innenministerium und der Behörde der Daten­schutz­beauftrag­ten des Landes.

Fragen an deutsche Polizeibehörden zu Big-Data-Analysesystemen von Palantir

Aus dem Jahresabschluss 2019 der deutschen Palantir-Tochter stellen sich Fragen für Hessendata, das NRW-Projekt DAR und das Projekt VerA

Offenlegungspflicht für Jahresabschluss verletzt. Ordnungsgeldverfahren gegen Palantir

Wachstum wichtiger Finanzkennzahlen 2017-2018 der Palantir Technologies GmbH

Palantir Technologies GmbH, der deutsche Ableger des US-Anbieters, ist der Offenlegungspflicht für seinen Jahresabschluss 2019 bisher nicht nachgekommen. Das zuständige Bundesamt für Justiz hat deshalb ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Polizei NRW betreibt rechtswidrig das Data-Mining-System DAR von Palantir

Die ehemalige NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat an die umstrittene US-Firma Palantir 14 Mio Euro für die „Analyse- und Recherche­plattform“ DAR bezahlt. Die NRW-Landesbehörde für Daten­schutz sieht für den Einsatz „keine Rechts­grundlage“ und hält die Verarbeitung von Echtdaten für „rechtswidrig“. Dieses System könnte bald bundesweit im Einsatz sein …

Zum Stand der Kenn­zeich­nungs­pflichten in polizeilichen Informationssystemen

Kennzeichnung

Nicht neu, aber weitgehend ignoriert, ist die Pflicht zur Kennzeichnung des Zwecks von polizeilich erhobenen Informationen mit Personenbezug. Daher hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Positionspapier mal wieder auf das Thema aufmerksam gemacht. POLICE-IT begleitet das Thema auch mit Presseanfragen bereits seit Jahren. Hier ist ein Überblick über den aktuellen Stand der (Nicht-)Umsetzung dieser gesetzlichen Pflichten.
Lesedauer: Ca. 8 Minuten