Nicht-Identifizierung von Flüchtlingen – das ganz große Versagen des Bundesinnenministers

Rund 800.000 Ausländer bemühen sich derzeit um einen vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Das entspricht 1 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Dass es zu einem starken Einwanderungsdruck für Deutschland kommen würde, war schon seit Jahren klar. Dazu kamen später Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak, Afghanistan oder Eritrea. Im letzten Jahr erklärte die Kanzlerin, dass „wir Deutsche das Problem zu lange ignoriert haben.“ [1]

Wie Merkel seit 15 Jahren Fortschritte bei der Einwanderung verhindert

Dabei waren es eigentlich nicht „wir Deutsche“, sondern vor allem sie selbst, die seit 15 Jahren sehr aktiv und engagiert, ein modernes Einwanderungsrecht verhindert hat:

Die Süssmuth-Kommission: Zuwanderung gestalten – Integration fördern
Bundesinnenminister Otto Schily von der SPD hatte eine Kommission eingesetzt hatte, die sich Gedanken machte über eine proaktiv gesteuerte Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik. Den Vorsitz hatte die langjährige Bundestagspräsidentin, Rita Süssmuth von der CDU. Zur Kommission gehörten 21 Personen aus Politik, Unternehmen und Wissenschaft. Sie legte im Juli 2001 ihr Arbeitsergebnis vor: Es trug den Titel: „Zuwanderung gestalten – Integration fördern“ und beschrieb auf mehr als 300 Seiten konkrete Verfahrensweisen und Regeln für die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland. Dazu gehörte unter anderem ein Punktesystem für die Bemessung der Qualifizierung von Einwanderern, Verfahren für die Arbeitserlaubnis und Ausbildung von jugendlichen Zuwanderern und Regeln, die auch solchen Ausländern eine Chance auf die Bewerbung um dauerhaften Aufenthalt gaben, denen nur ein befristeter Aufenthalt zugestanden worden war. Auf der Basis des Berichts der so genannten ‚Süssmuth-Kommission‘ ließ Innenminister Schily den Entwurf für ein ‚Zuwanderungs- und Integrationsgesetz‘ ausarbeiten. Herbert Prantl schrieb darüber später in der Süddeutschen Zeitung , dass es sich, „radikal vom alten Ausländerrecht verabschiedete. Das neue Recht sollte kein ausladendes, sondern ein einladendes Recht sein, kein Polizeirecht mehr, sondern ein Bürgerrecht für Ausländer und künftigen Neubürger.“

Die Schwierigkeiten, in denen sich Deutschland seit der großen Zuwanderungswelle des letzten Jahres befindet, hätten erheblich gemindert werden können. Insbesondere sah der damalige Gesetzentwurf eine klare Trennung vor zwischen dem Recht auf Gewährung von Asyl und der Notwendigkeit, die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu quotieren und zu regeln.

Zu diesem Gesetz kam es allerdings nicht. Dafür ausschlaggebend war die seinerzeitige CDU-Vorsitzende, Angela Merkel. Die Kommissionsvorsitzende, Rita Süssmuth, erhob im Juli des letzten Jahres noch einmal schwere Vorwürfe gegen Merkel: „Wir wären heute deutlich weiter und besser auf den Zustrom von Einwanderern vorbereitet, wenn sich die Politik auf Grundsätze des Kommissionsberichts hätte einigen können“, sagte Süssmuth gegenüber der Zeit. Und weiter: „Die Haltung der CDU/CSU unter Merkel hat sich über die Jahre wenig verändert.“

[Quellenangaben dazu in [1]]

Die Nachrichtendienste und Regierungen wussten Bescheid über die kommenden Zuwanderer und Flüchtlinge

Der Einwanderungsdruck nahm seit 2014 gewaltig zu. Und das war der Bundesregierung auch bekannt. Muss jedenfalls unterstellt werden, wenn der deutsche Auslandsnachrichtendienst auch nur einen Pfifferling wert ist: Der bulgarischen Regierungschef Bojko Borrissow stellte in einem Interview [2] fest, dass die Mitgliedsstaaten der EU im Umgang mit den Flüchtlingen hätten schneller handeln können und müssen. „Wir haben alle unsere Nachrichtendienste, und die hatten gewarnt vor dem, was da (an Flüchtlingen) auf uns zukam. So, wie sie auch jetzt davor warnen, was sich beispielsweise in Nordafrika abspielt.“ (sic!)

Risikomanagement?! –
Vorkehrungen für den zu erwartenden Ansturm?!
Fehlanzeige!

Doch noch immer wurden in Deutschland keine Vorkehrungen für dem zu erwartenden Ansturm getroffen. Anfang September 2015 eskalierte die Situation in Ungarn. Die „Flüchtlingskanzlerin“ entdeckte ihr mütterliches Herz und ließ die Grenze öffnen. Und es kamen innerhalb kürzester Zeit zig- bzw. hunderttausende von Menschen, für die die Verwaltung dieses Landes in keiner Weise gerüstet war.

Wer sich heute hinstellt und auf Zuwanderer schimpft, die ohne Ausweise gekommen sind, schlägt in die falsche Kerbe. Wenn er die Funktionsbezeichnung Bundesinnenminister trägt, versucht er aktiv von eigenem Versäumnis abzulenken. Denn auch Ausweise sind kein sicheres Mittel, um eine Person eindeutig zu identifizieren [Ausführlich dazu in [3]]. Das weiß jeder Polizeianwärter schon bevor die Ausbildung beginnt und kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand Ausgestattete vorstellen. Demzufolge hätte diese einfache Überlegung auch im Bundesinnenministerium bekannt sein müssen, das sowohl zuständig ist für Kontrollen an der Grenze durch die Bundespolizei, vor allem aber die Aufsicht führt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Doch geschehen ist erst einmal gar nichts: Hunderttausende von Zuwanderern kamen ins Land, wurden allenfalls registriert, indem man aufnahm, welche Personalien sie selbst angegeben haben, recht und schlecht verteilt auf Aufnahmeeinrichtungen, wo sie viel zu lange herum saßen bzw. noch herum sitzen und darauf warten, dass sie ihren Asylantrag stellen können und dass der bearbeitet wird. Der Bundesinnenminister verschwendet – polarisierend und popularisierend – Zeit und Energie auf das angebliche Hauptproblem der notwendigen Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Dass hunderttausende noch auf die Antragstellung und -Bearbeitung warten, wird damit übertüncht. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch einige Zahlen der Bundesregierung: So betrug die ‚Gesamtschutzquote‘ im 3. Quartal 2016 für Antragsteller aus Syrien 99,9 %, die aus Eritrea 99,8 % und die aus Somalia 91,1%. ist es so verfehlt anzunehmen, dass eine rasche und sichere Feststellung der Nationalität also zu einer wesentlichen Verkürzung der Bearbeitungsdauer führen würde?! [4]

MarIS – wieder mal macht ein veraltetes IT-System eines Bundesamts unabsehbar große Probleme

Allmählich begannen dann ab Anfang 2016 auch die Mühlen des Regierungsapparats zu mahlen. Eine wesentliche Ursache für die lange Bearbeitungszeit beim BAMF war – nicht neu im Hause BMI! [5]- wieder mal ein IT-Problem: Beim BAMF setzte man nämlich auf MarIS, ein für das BAMF entwickeltes, nicht standardisiertes IT-System für die Antragsbearbeitung. Dass viele große Ausländerbehörden (z.B. in München) längst ihre eigenen Systeme hatten, konnte ein Bundesamt nicht anfechten. Kommunen haben sich gefälligst nach dem Bund zu richten! Auch dass inzwischen mit XAUSLÄNDER bzw. XASYL Standards für den Datenaustausch auf nationaler Ebene erarbeitet worden waren, konnte beim BAMF auch nichts ausrichten. Man setzte weiterhin auf MarIS, für das die nationalen Standards keine Rolle spielten.

Statt IT mit funktionierendem Datenaustausch ein „Datenaustauschverbesserungsgesetz“

Statt mit Hochdruck die eigene IT zu modernisieren, tat das BMI, was es am besten kann: Es brachte ein weiteres Gesetzgebungsverfahren auf den Weg: Diesmal für das „Datenaustauschverbesserungsgesetz„. Dieses Vorgehen scheint der Überzeugung zu folgen, dass „Forderungen“ (wie sie Merkel oder De Maizière häufig erheben) ein adäquater Ersatz sind für Problemlösungen!

Zahlreiche Empfehlungen, die Praktikern aus Justiz und Verwaltung bei einer Anhörung um Gesetzentwurf gegeben hatten, warf man kurzerhand über Bord [6]. Dafür wurde im neuen Gesetz die Rechtsgrundlage geschaffen für die Einführung eines Ankunftsnachweises. Dieses Dokument ist das erste Papier, das ein neu eingereister Antragsteller bei seiner Erstregistrierung erhält. Im Zuge dieser Registrierung werden auch die zehn Fingerabdrücke des Antragstellers genommen und gespeichert. Damit ist es später möglich, eine bestimmte Person durch Vergleich mit den gespeicherten Fingerabdrücken eindeutig zu identifizieren.

Gut Ding will allerdings Weile haben: So befindet sich das neue „Kerndatensystem“ der Ausländerverwaltungsbehörden, ein Kernstück des Datenaustauschverbesserungsgesetzes, Ende September 2016″noch immer „in der Entwicklung“ [4, dort Antwort zu 10]. Die so genannten „Fast-ID-Stationen“, das sind Geräte, um elektronisch Fingerabdrücke einzuscannen und der Speicherung zuzuführen, wurden im Laufe des Jahres 2016 erst beschafft. In dieser Zeit hielt der Zustrom von Einreisenden an. Deren Fingerabdrücke nicht genommen werden konnten, weil die „Personalisierungs-Infrastruktur-Komponente (kurz PIK)“ noch nicht zur Verfügung standen. Ende Mai 2016 waren dann endlich 775 solcher Stationen in den Aufnahmeeinrichtungen, sowie 725 Stationen in den Außenstellen des BAMF installiert und einsatzbereit. Die Kosten dafür – das nur Rande bemerkt – waren übrigens mit rund 23 Millionen (=1.533 Euro pro Station) relativ überschaubar [6, Antwort zu 13].

Fatale Folgen …

Die Folgen der Verweigerung einer proaktiven Einwanderungspolitik, gepaart mit einem Nullum an Vorkehrungen für Einreisen in großer Zahl und gemächlicher, IT-technisch allerdings völlig inkompetenter Umsetzung von Lösungen zu einer Zeit, als die „Problemfälle“ längst in den Aufnahmeeinrichtungen herumsaßen, werden heute sichtbar: Denn bis zum 13.9.2016 wurden rund 130.000 Ankunftsnachweise ausgegeben und – demensprechend – auch „nur“ maximal von so vielen Antragstellern die Fingerabdrücke erfasst. Es befinden sich also hunderttausende Menschen im Land, die von den deutschen Behörden aktuell nicht eindeutig identifiziert werden können. Das jedoch ist nicht die „Schuld“ dieser Menschen. Sondern es ist die dramatische – und in meinen Augen unverzeihliche – Auswirkung eines völligen Versagens der Politik der CDU-Vorsitzenden und Kanzlerin seit Jahren, gepaart mit Unfähigkeit und technischer Inkompetenz ihres langjährigen Getreuen und heutigen Innenministers, Thomas De Maizière.

Sozialbetrug durch Zuwanderer – ein neues, selbst verursachtes Problem

In den letzten Tagen kommt nun in den Medien ein neues Problem aufs Tapet: Es stellt sich jetzt nämlich heraus, dass zahlreiche Asylbewerber schnell erkannt haben, dass das deutsche Antragssystem Lücken hat, bei deren Ausnutzung man sich mehrfach Sozialleistungen beschaffen kann. Keine Frage, dass es sich dabei um Betrug handelt. Sich heute allerdings hinzustellen und auf die kriminellen Ausländer zu schimpfen, denen man durch eigene Dämlichkeit und Unfähigkeit die Möglichkeit zur Selbstbedienung quasi auf dem silbernen Tablett serviert hat, ist sicher nicht die adäquate Reaktion. Hier wäre kritische Reflexion und das Eingeständnis vonnöten, dass man sich selbst zuzuschreiben hat, wenn man auf diese Weise übers Ohr gehauen wird. Beides sind Fähigkeiten, durch die De Maizière bisher leider nicht aufgefallen ist.

Ulf Küch, der stellvertretende Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Leiter der Sonderkommission Asyl in Braunschweig, kompetenter Autor eines lesenswerten, weil differenzierten Sachbuches [7], weist in einem von wenigen Tagen erschienenen Artikel in der Welt [8] darauf hin, dass allein seine SoKo derzeit mehr als 300 Fälle in Niedersachsen verfolgt, in denen sich Asylbewerber offenbar mehrfach registrieren ließen, um sich Sozialleistungen zu erschleichen. Küch sagt [in 8], dass „nicht nur in Braunschweig bei der Registrierung lediglich Porträtfotos aufgenommen, nicht jedoch die Fingerabdrücke abgenommen wurden.“ So sei es möglich gewesen, dass sich Täter mehrfach registrieren ließen, sich dazu fiktive Vor- und Zunamen ausgedacht, andere Geburtstage angaben, ihr Äußeres veränderten und so Scheinidentitäten schafften. Dann wurden diese Personen unterschiedlichen Gemeinden zugeteilt und die Täter kassierten mehrfach Sozialleistungen. Die Bundesbehörden seien dafür verantwortlich, dass es zu dieser Art des Sozialmissbrauchs kommen konnte. „Alle haben das kommen sehen“ zitiert ihn die Welt, „aber statt die Flüchtlinge – wie von der Polizei gefordert – per Fingerabdruckscanner zu identifizieren, habe man das Problem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge offenbar verdrängt“. Seine Behörde bekomme derzeit Anfragen von Polizeidienststellen aus ganz Deutschland, die das gleiche Phänomen beobachten und nach den Erfahrungen der Braunschweiger fragten. Denn erst ab Ende Mai 2016 [in 6] war es möglich, von neu eingereisten (!) Personen flächendeckend Fingerabdrücke zu nehmen.

De Maizière: Angriff ist die beste Verteidigung?!

Es war dem Bundesinnenminister aufgrund polizeiinterner Lageinformationen mit Sicherheit bekannt, dass diese brisante Meldung in wenigen Tagen „hochgehen“ würde. In dieser Situation besinnt sich der Hauptverantwortliche für dieses grandiose Desaster auf den alten Spruch, dass Angriff die beste Verteidigung ist. Und präsentiert mit pompösem Gehabe seine „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Und darin Visionen von einer neuen Sicherheitsarchitektur, die darin mündet, dass dem Bund, und damit seinem Haus, noch mehr Kompetenzen zufallen sollen. Das ist starker Tobak!

Hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik fällt ihm – seit Monaten – lediglich ein, so zu tun, als handele es sich bei Zuwanderern hauptsächlich um Kriminelle bzw. Wirtschaftsflüchtlinge, die ohnehin zum großen Teil nach Prüfung ihres Antrages wieder abgeschoben werden müssen. Und damit Hetze und Meinungsmache gegen Flüchtlinge zu schüren. Die Fakten dagegen ergeben sich aus den Zahlen aus seinem eigenen Ministerium: Demzufolge führen über 60% aller Asylanträge zumindest zu einer zeitweisen oder auch dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Quellen

[1]   Polit-PR der Kanzlerin in der Flüchtlingsfrage, 31.08.2016, CIVES
http://cives.de/polit-pr-der-kanzlerin-in-der-fluechtlingsfrage-3682

[2]   ‚Die Kritik an Berlin ist harsch – und leider berechtigt‘, 27.08.2016, Welt Online
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article157878652/Die-Kritik-an-Berlin-ist-harsch-und-leider-berechtigt.html

[3]   Die Identität von Flüchtlingen hat mit „Sicherheit der Bevölkerung“ nichts zu tun, 22.09.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/die-identitaet-von-fluechtlingen-hat-mit-sicherheit-der-bevoelkerung-nichts-zu-tun

[4]   Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 06.12.2016, DBT-Drs. 18/10575
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810575.pdf

[5]   IT_Projekte des Bundesinnenministeriums: Steuergeld, mit vollen Händen zum Fenster raus …s, 24.11.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/steuergeld-mit-vollen-haenden-zum-fenster-raus
9765

[6]   Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes, Antwort der BUndesregierung auf eine Kleine Anfrage, DBT-Drs: 18/9765
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809765.pdf

[7]   SOKO Asyl: Eine Sonderkommission offenbart überraschende Wahrheiten über Flüchtlingskriminalität, Januar 2016, Ulf Küch,

[8]   Polizist warnt vor vielfachem Sozialbetrug durch Asylbewerber, 05.01.2017, Welt
https://www.welt.de/politik/deutschland/article160885523/Polizist-warnt-vor-vielfachem-Sozialbetrug-durch-Asylbewerber.html

1 Gedanke zu „Nicht-Identifizierung von Flüchtlingen – das ganz große Versagen des Bundesinnenministers“

  1. Zunächst ist wohltuend, das entgegen sonstiger Mediengepflogenheiten (- EU-Mitglied, aber trotzdem kein deutsches Problem? -> bis hin zur Verdrängung der fragwürdigen Schengen – Dublin-Abgrenzung?) mit aktuell schon erkennbaren, oder noch immer fragwürdigen Konsequenzen; wie beispielsweise Datenaustauschverbesserungsgesetz, IT-Sicherheitsgesetz, Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, Pkw-Maut, Vorratsdatenspeicherung, BND-Abhörfreigabe im Inland (NDS-Tote und LKW-Attentäter waren ja vorzeitig als potentielle Täter identifiziert wurden) nur weiter verfolgt, um entweder Politik nur noch (für schnelllebige Presseauftritte) zu simulieren oder „staatstragende“ krude Fantasien einzelner Strippenzieher im Hintergrund zu befriedigen?

    Inkompetente Politiker wie z.B. „di Misere“, Dobrindt, Ralf Jäger (IM RW) müssen endlich wegen persönlich (!) mehrfach feststellbarer Verdrängung, Vertuschung oder Verharmlosung (d.h. politisches, organisatorisches und damit IT-organisatorisches Versagen) mit Schimpf und Schande aus dem Amt gejagt werden.
    Dies ist aber in der heuten Parteiendiktatur leider nicht wahrscheinlich! Hoffentlich funktioniert der parteirelevante Selbstreinigungsprozess wenigstens noch nach der nächsten Wahl, oder werden die inzwischen beliebig austauschbaren Sprechblasenakteure nur über andere Ministerposten recycelt?

    Die bundesdeutschen vermeintlich etablierten Parteien haben mit ihrer demokratiefeindlichen Geschlossenheit (wofür diskutieren?), sowie immer noch trägen Selbstbeweihräucherung (statt „proaktives“ Gestaltung einer modernen IT-Unterstützung und damit schlagkräftigen und effizienten öffentlichen Verwaltung), in Verbindung mit stets zuversichtlich vorgetragener Verdummungsstrategie, den deutschen Staat fast abgewirtschaftet. Und die populistischen Trittbettfahrer geben ihm den Rest!

    Dagegen hilft nur noch knallharte Transparenz partiell wahrgenommener oder ausbleibender Verantwortung auf allen föderalistischen bzw. exekutiven Ebenen (ggf. auch organisatorisch essentielle Behördeninternas). Ja ohne Wistleblower wird es wohl nicht gehen, weil fahrlässige, und erst recht vorsätzliche Fehlentwicklungen innerhalb von Behördenstrukturen (von Überstunden über sinnlose bzw. ineffiziente Methoden, bis zum technischen IT-Schrott sowie nur noch Dienst-nach-Minimalvorschrift) , sonst wie üblich viel zu spät publik werden. Weil wir uns Aussagen „Man stecke ja nicht so tief in der Materie“, „es lagen keinerlei Hinweise auf Fehlentwicklungen vor“; bis „nur über föderativen Konsens lösbar“ oder „unzureichende IT-Investitionen in der Vergangenheit“ nicht mehr zumuten sollten.

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