Polizei 2020 – Projektstatus im Herbst 2018

Vor zwei Jahren haben die Innenminister von Bund und Ländern in ihrer „Saarbrücker Agenda“ Großes zu Papier gebracht. Eine gemeinsame, moderne, einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien in Bund und Ländern sollte entwickelt werden. Um damit der jahrezehntelangen Misere zu begegnen, dass Polizei nicht weiß, was Polizei eigentlich weiß.
Zwei Jahre später wollte BÜNDNIS90/GRÜNE wissen, wie es denn nun aussieht mit der Umsetzung dieses ehrgeizigen Vorhabens. Die Antworten fielen ernüchternd aus: Abgesehen vom Aufbau einer Projektstruktur und der Abordnung von Personal aus allen Polizeibehörden zum Bundeskriminalamt, ist noch nicht viel geschehen. Wiederholt sich hier zum dritten Mal nach Inpol-Neu und dem PIAV, dass ein Großprojekt der polizeilichen IT mit großen Versprechen gestartet wird und letztlich doch kläglich endet!?

Die Saarbrücker Agenda vom 30.11.2016

Vor zwei Jahren, am 30.11.2016 haben die Innenminister von Bund und Ländern Großes geschaffen, jedenfalls der Papierlage nach. Sie haben nämlich in ihrer Saarbrücker Agenda [1], so benannt nach dem seinerzeitigen Tagungsort der Herbsttagung der IMK, den geradezu bahnbrechenden Entschluss gefasst, eine gemeinsame, moderne, einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien in Bund und Ländern zu schaffen. Daran neu war eigentlich nur der Begriff InformationsARCHITEKTUR.

Denn an einem gemeinsamen InformationsSYSTEM für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder wird schon seit Jahrzehnten gearbeitet. Erfolge sind allerdings Mangelware:

  • INPOL neu, das die erste Generation von INPOL ablösen sollte, ist kläglich gescheitert und wurde 2001/2202 durch ein völlig anderes System ersetzt, das lediglich die gleichen Namen bekam. INPOL-Neu-Neu konnte viele Anforderungen nicht realisieren, die man an INPOL-Neu gestellt hatte konnte.
  • Daraufhin begannen ca. 2007 neue konzeptionelle Überlegungen für den PIAV, den polizeilichen Information und Analyseverbund. Das sollte ein „grundlegend neuen Ansatz“ werden, bestehend aus der „automatisierten Bereitstellung von bewerteten Daten aus den Landessystemen für eine gemeinsame Datennutzung auf der Bundesebene zu Zwecken der länderübergreifenden Recherche und Analyse.“
  • Wie schon bei INPOL-Neu nahm auch bei PIAV die Konzeptionsphase und die Abstimmung zwischen BKA und den Ländern den breitesten Raum ein.
    • Die erste von sieben Ausbaustufen dieses PIAV Sollte Ende 2014 nach ursprünglicher Planung in Betrieb gehen. Daraus wurde dann Mai 2016.
    • Die zweite Ausbaustufe für Betäubungsmittelkriminalität, Gewaltdelikte und gemeingefährliche Straftaten sollte 2017 kommen. Daraus wurde dann 2018.
    • Und entsprechend verzögert sich auch der weitere Ausbau.
  • Ganz am Ende der Planung steht die PIAV-Ausbaustufe für den Polizeilichen Staatsschutz und die organisierte Kriminalität, sodass mit einer Inbetriebnahme lange nach 2020 gerechnet werden muss.

Diese Aussichten, gepaart mit einer deutlichen Zunahme von terroristischen Anschlägen seit 2015 auch in Deutschland, schürten wohl den Drang der versammelten Innenminister Ende des Jahres 2016, Entschlossenheit und Aktivität zu demonstrieren. Das kam in der Saarbrücker Agenda zum Ausdruck. Als wesentliche Leitlinien für ein zeitgemäßes Informationsmanagement sind dort genannt:

  • Jede Polizistin und jeder Polizist hat nach Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf diejenigen Informationen, welche für ihre/seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
  • die zukünftige IT der Polizei ist einfach und anwenderfreundlich. Sie wird kontinuierlich dem jeweiligen Stand der Technik und den Anforderungen der IT-Sicherheit angepasst.
  • Polizeiliche IT-Angebote, die Bund und Länder gleichermaßen betreffen können, werden nur einmal entwickelt und stehen den Bedarfsträgern in den Ländern und dem Bund zur Verfügung. Dadurch können Anforderungen aufgrund aktueller Entwicklungen zeitnah, flexibel und zuverlässig umgesetzt werden.
  • die Grundlage für eine digitale, medienbruchfreie Vernetzung der Polizei mit ihren nationalen und internationalen Partnern wird geschaffen.

Und darunter stand da noch: Für die Umsetzung und die kontinuierliche Fortentwicklung im Sinne dieser Leitlinien sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird eine angemessene Verwaltung-und Zusammenarbeitsstruktur (Governance) etabliert, die Bundes-und Länderinteressen vollumfänglich berücksichtigt.

Polizei 2020

Der damalige Bundesinnenminister De Maizière hatte schon kurz zuvor auf der damaligen BKA-Herbsttagung als neuen Slogan das Projekt Polizei 2020 angekündigt. Sozusagen zu verstehen als die informationstechnische Umsetzung der Ziele aus der Saarbrücker Agenda. Das wesentliche praktische Ziel bestand zunächst einmal darin einen zentralen Überblick zu schaffen über die relevanten Informationen in den vielen unterschiedlichen Datenbanken aus Bund und Ländern.

eFBS – einheitliches Fallbearbeitungssystem

Im Zusammenhang damit hatte sich schon ein neues Problem aufgetan. Obwohl die Bundespolizeibehörden und die Mehrzahl der Länderpolizeibehörden mit dem Fallbearbeitungssystem RS-CASE des gleichen Herstellers (Rola Security Solutions) arbeiteten, war ein Informationsaustausch zwischen diesen Systemen technisch nicht möglich. Die paar Bundesländer, die nicht mit Rola-Systemen arbeiteten (BW, BBg, HE und HH, sowie das Zollkriminalamt), hatten stattdessen auf die polizeiliche Eigenentwicklung, das Fallbearbeitungssystem CRIME vertraut. Eine nähere Untersuchung der Zukunftsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit dieses Systems hatte wenige Monate zuvor ergeben, dass es ratsam war, sich nach Alternativen umzusehen.

Auch diese Entwicklungen auf dem Bereich der polizeilichen Informationsverarbeitung waren dem Bundesinnenminister natürlich nicht entgangen: Deshalb machte er bei der IMK-Herbsttagung 2016 auch den generösen Vorschlag, ein „einheitliches Fallbearbeitungssystem (eFBS)“ den dazu bereiten Partnern in den Ländern zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich übrigens um nichts anderes als die im BKA und der Bundespolizei eingesetzte Variante des Fallbearbeitungssystems der Firma Rola, die in diesen Behörden b-case heißt.
Heute, zwei Jahre später stellt sich der Stand so dar, dass insbesondere wohl einige CRIME-Länder nicht umhin können, auf dieses Angebot einzugehen. Noch offen sind die Fragen dazu, wer die Anpassung bezahlt auf unumgängliche Landesspezifika, wie z.B. Dienststellenstrukturen oder polizeiliche Maßnahmen, die in den Landespolizeigesetzen unterschiedlich geregelt sind. Offen ist ferner, ob die Datenbestände in den alten (CRIME-)Systemen in das neue System migriert werden (können). Die Alternative wäre, die „alten“ Daten im alten System zu belassen, nur noch für Abfragen zu nutzen und nicht mehr weiter zu pflegen. Ungeklärt ist ferner, wer für solche Unterfangen die notwendige technische Support-Kapazität aufbringen kann und wer das bezahlen soll bzw. kann.

Die Anfrage von BÜNDNIS90/GRÜNEN zum Umsetzungsstand

Es war sicher nicht verfrüht, dass BÜNDNIS90/GRÜNE am 22.10.2018, eine Kleine Anfrage im Bundestag einbrachten und sich darin unter anderem auch nach dem Stand der Umsetzungen der Ziele der Saarbrücker Agenda erkundigten. Die Bundesregierung nahm sich die doppelte als eigentlich übliche Zeit für ihre Antwort [2]. Vermutlich sollten die zwar frohgemut verpackten, in der Sache aber ernüchternden Auskünfte zum Entwicklungsstand das Heile-Welt-Bild nicht trüben, das insbesondere BKA Präsident Münch auf der diesjährigen BKA-Herbsttagung 2018 verbreitete [3].

Man erfuhr also, dass es

  • in den letzten zwei Jahren gelungen sei, in Bund und Ländern „einheitliche Programmstrukturen aufzusetzen mit zentralen Ansprechpartnern und dies personell zu hinterlegen“. Außerdem hätten Bundes-und Länderbehörden Personal zu BKA entsandt. Mit dem Aufbau dieser „Programmstruktur“ zu Polizei 2020 ist aus Sicht der Bundesregierung „ein wichtiger Meilenstein erreicht“.
  • Die bereits laufenden Projekte PIAV und eFBS (einheitliches Fallbearbeitungssystem) seien „in Polizei 2020 integriert“ und am Programm ausgerichtet worden. Pessimisten könnten dies als verhohlene Ankündigung darauf verstehen, dass sich PIAV und die Einführung des eFBS weiter verzögern werden.

Weniger auskunftsfreudig zeigte sich die Bundesregierung bei konkreten Fragen nach der Zielerfüllung der Saarbrücker Agenda und nach dem Stand der Umsetzungen des geplanten einheitlichen Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung im BKA (das wäre dann also PIAV). Antworten auf diese Fragen, die angeblich schon im Zusammenhang mit anderen Fragen geliefert worden seien, ließen sich nämlich bei genauerer Betrachtung nicht finden.

Bemerkenswert war die Antwort auf die Frage danach, für wie lange eigentlich noch der rechtlich Status Quo für die aktuellen Datenbestände in INPOL gilt. „Bis zu vollständigen Umsetzung des Programms Polizei 2020„, sagt dazu die Bundesregierung.

Es war daher nur vorausschauend seitens der Fragesteller, sich auch danach zu erkundigen, ob nicht erst enmal die Defizite in bestehenden Datenbanken schnellstmöglich abgestellt werden müssten, auch um zeitnah die Effektivität der Polizeiarbeit zu erhöhen. Die Antwort lässt nichts Gutes erahnen: Die Bundesregierung sagt nämlich: „Um den Anforderungen der Saarbrücker Agenda nachhaltig gerecht zu werden, muss die Gesamtarchitektur neu aufgesetzt werden.“ Und weist ergänzend darauf hin, dass angeblich weder die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, noch das Datenschutzrecht es erforderlich machen, die bestehenden Bestandssysteme abzustellen.

Zu den Antworten erklärte Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegenüber POLICE-IT:

„Offensichtlich kommt man mit dem Programm ‚Polizei 2020‘ nur sehr schleppend voran. Hier würde wir uns mehr Engagement und Unterstützung der Bundesregierung wünschen, die in Sonntagsreden immer gerne die große Bedeutung des Projekts betont, sich aber ansonsten einen relativ schlanken Fuß macht. Über die Erarbeitung von Programmstrukturen ist man bisher leider nicht weit hinausgekommen. Eine moderne Informationsarchitektur mit höchsten Standards von IT-Sicherheit und Datenschutz ist essentiell für die Polizei im 21. Jahrhundert. Gerade deshalb bedarf es einer klaren verfassungsgemäßen Ausgestaltung. Diese scheint bislang deutlich schwerer als erwartet zu sein.“

Quellen

[1]   Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit vom 30. November 2016.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/download/110307

[2]   Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg, Antwort der Bundesregierung vom 21.11.2018 auf die Kleine Anfrage von BÜNGNIS90/GRÜNE vom 22.10.2018, DBT-Drs. 19/5923

[3]   Kriminalitätsbekämpfung weiterdenken, Langfassung des Referats von BKA-Präsident Münch vom 21.11.2018 bei der BKA-Herbsttagung 2018
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2018/herbsttagung2018MuenchLangfassung.html?nn=99088

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