Zu den drei Polizeibehörden des Bundes zählen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei – beide im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern – und das Zollkriminalamt unter der Ägide des Bundesfinanzministeriums.
Übersicht
Der häufig zitierte Grundsatz, dass Polizei Ländersache sei, ist so nicht ganz richtig. Denn auch der Bund unterhält Polizeibehörden. Und die sind nicht nur Dienstleistungsorganisation für die Länderpolizeien oder „die besseren Kriminalisten“, wie fälschlich gerne im Fernsehen gezeigt. Die drei Bundespolizeibehörden
haben vielmehr eigenständige, exekutive Befugnisse. Sie arbeiten auf der Grundlage ihres jeweils eigenen Gesetzes. Und bilden – neben den Polizeibehörden der Länder – die zweite Säule der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik.
Bundespolizei (BPol)
Die Bundespolizei, die bis zum Jahr 2005 noch ‚Bundesgrenzschutz‘ hieß, ist eine von zwei Polizeibehörden des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Zu den Aufgaben gehören
- der Grenzschutz, auch auf See
- polizeiliche Aufgaben bei Bahn und Luftverkehr
- Schutz für Objekte des Bundes
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- polizeiliche Unterstützung anderer Bundesbehörden (Bundestag, BKA, …)
- und von Bundesländern auf gesonderte Anforderung
- für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im o.g. Aufgabenbereich der Bundespolizei
Weitere Einzelheiten in Stichworten [a]
Räumliche Organisation
Aufbauorganisation
Personalstruktur
- Kontroll- und Streifenbeamte
- Kriminalisten
- Bundesbereitschaftspolizei
- GSG 9
- Bundespolizei Flugdienst
- Bundespolizei See
Personalstärke: Rund 40.000 Beschäftigte, davon mehr als 33.000 Polizeivollzugsbeamte.
Geplanter Personalzuwachs bis 2020 um 7.500 Beschäftigte.
Anschaffungen im IT-Bereich: 2016, 20,8 Mio Euro; 2017: 27,9 Mio Euro [e]
Das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt, die zweite der beiden Bundespolizeibehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, ist die ‚Kriminalpolizei des Bundes‘. Die Behörde beschäftigte zum 1.6.2014 rund 4.800 Mitarbeiter am Hauptsitz in Wiesbaden, in Meckenheim (bei Bonn) für den polizeilichen Staatsschutz und in Berlin (Sicherungsgruppe und polizeilicher Staatsschutz).
Die Aufgaben des BKA sind im ‚Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten‘ geregelt:
- Einerseits ist das BKA Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Nachrichtenwesen und in dieser Aufgabe zuständig für Entwicklung Betrieb und Pflege der polizeilichen Informationssysteme, die gemeinsam von den Polizeibehörden der Länder, der Bundespolizei, sowie den operativ als Kriminalpolizei tätigen Einheiten im Bundeskriminalamt genutzt werden [§2 u.a. BKAG].
- Eine zweite Zentralstellenaufgabe besteht in der Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder auf allen Bereichen kriminaltechnischer Untersuchungen (§2, Abs. 6 BKAG). Dies ist Aufgabe des ‚Kriminaltechnischen Institut (KT)‘ des BKA am Standort Wiesbaden. Das KT verfügt über die erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um auf Anforderung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten kriminaltechnische Gutachten zu erstellen und in Strafverfahren vertreten zu können. Dieser Aufgabenbereich des BKA wird im Folgenden mit ‚BKA (KT)‘ bezeichnet. Insbesondere unterhält das BKA-KT Sammlungen von Spuren- und Vergleichsmaterial aus allen wichtigen kriminaltechnischen Arbeitsgebieten.
- Ferner ist das BKA, genauer gesagt, bestimmte Organisationseinheiten im BKA, die beauftragte Kriminalpolizeiorganisation für
- die Strafverfolgung bei Straftaten, die in 4 des BKA-Gesetzes katalogartig aufgeführt sind und
- die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, was in §5 des BKA-Gesetzes ausgeführt ist.
Wenn auf den Seiten von POLICE-IT vom BKA in diesen Rollen die Rede ist, bezeichnen wir sie als ‚BKA (operativ)‘.
Weitere Einzelheiten in Stichworten [b]
- Standorte: Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn (Polizeilicher Staatsschutz)
- Organigramm
- Fachliche Gliederung
- Abteilung ST – Polizeilicher Staatsschutz
- Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität
- Abteilung SG – Sicherungsgruppe
- Abteilung ZI – Zentrales Informationsmanagement
- Abteilung OE – Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
- Abteilung IZ – Internationale Koordinierung, Bildungs-/ Forschungszentrum
- Abteilung KT – Kriminaltechnisches Institut
- Abteilung IT – Informationstechnik
- Abteilung ZV – Zentrale Verwaltung
- Personalstärke: Rund 5.500 Beschäftigte (01.2016), davon etwa die Hälfte Kriminalbeamte.
Geplanter Personalzuwachs bis 2020 um 1.300 Beschäftigte. - Anschaffungen im IT-Bereich: 2016, 28,5 Mio Euro; 2017: 49,2 Mio Euro [e]
Bundesfinanzpolizei
Mit dem Begriff ‚Bundesfinanzpolizei‘ [c] wird hier der Vollzugsdienst der Zollverwaltung bezeichnet. Der Begriff ist im organisationsrechtlichen Sinne (noch) nicht formell definiert. Da die Befugnisse des Vollzugsdienstes der Zollverwaltung denen der Polizei jedoch weitestgehend entsprechen und dieser Dienst funktional mit den Polizeibehörden des Bundes und der Länder weitgehend verschränkt ist und die Vollzugsbeamten des Zolls auch besoldungsrechtlich mit der Polizei gleichgestellt sind, liegt diese allerdings Bezeichnung nahe. Die Bundesfinanzpolizei untersteht dem Bundesfinanzministerium. Der Zollfahndungsdienst gilt als die ‚Kriminalpolizei der Zollverwaltung‘.
Dazu gehören- das Zollkriminalamt, das ist die Direktion VIII der Generalzolldirektion. Das Zollkriminalamt ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden. Funktional entspricht das Zollkriminalamt dem Bundeskriminalamt.
- die Zollfahndungsämter, das sind mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete örtliche Behörden, die dem Zollkriminalamt unterstehen und die im Wesentlichen die operative Tätigkeit der Zollfahndung erbringen.
Aufgaben und Befugnisse sind im ‚Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz – ZFdG) geregelt.
Weitere Einzelheiten in Stichworten [d]
- Örtliche Behörden
- Organigramm
- Fachliche Gliederung
Quellen
[a] Webseite der Bundespolizei [b] Webseite des Bundeskriminalamts [c] Zur Bundesfinanzpolizei: ‚Organisation der Sicherheitsbehörden in Deutschland‘ in Lisken / Denninger: Handbuch des Polizeirechts, Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2012, Teil C, Rn 76ff [d] Webseite des Zolls [e] Haushaltsentwurf für 2017 – Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern in Bundestags-Drucksache 18/9200Copyright und Nutzungsrechte
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