Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Polizeibehörden des Bundes in Deutschland

„Polizeiarbeit ist Ländersache“ – zunehmend aber auch Sache des Bundes. Der unterhält drei Polizeibehörden – Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesfinanzpolizei -, die neben den Polizeibehörden der Länder die zweite Säule der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik darstellen. Wir stellen die drei Behörden vor …