Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht [1] das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Twicker 2017-01

Wir lesen viel. Was dabei hängenbleibt, uns interessant erscheint, insbesondere im Zusammenhang mit Polizei und mit polizeilicher Informationstechnik, das landet im ‚Twicker‘. Twicker ist die Kurzform aus Tweet und Ticker. Die kurzen Einführungen zu den Artikeln stammen von uns. Die Artikel geben nicht zwangsläufig unsere Meinung oder Haltung zum Thema wieder.
Kaffee trinken reicht nicht – Frank Tempel über notwendige Veränderungen bei Polizei und Verfassungsschutz
Frank Henkel will in den Bundestag
Goldene Blogger 2016 für die Twitter-Teams der Polizei München und Berlin
Showdown morgen bei Maischberger – Wendt trifft auf Thomas Fischer: Das eigentliche Thema kommt dabei vielleicht zu kurz

Was ist eigentlich ‚Intelligence Analysis‘?

Auf dem Gebiet der Intelligence Analysis sind die amerikanischen Sicherheitsbehörden den deutschen um Lichtjahre voraus. Was nicht zuletzt daran liegt, dass allein schon der Begriff ‚Intelligence Analysis‘ in Deutschland gar nicht oder falsch verstanden wird. Dabei wäre es – gerade für die deutschen Sicherheitsbehörden – sehr angezeigt, ein Verfahren zu beherrschen, mit dem Voreingenommenheiten und falsche Annahmen nahezu ausgeschlossen werden. Falsche Annahmen und Entscheidungen aufgrund fehlerhaften Annahmen würden damit bedeutend reduziert. Und wer wollte das nicht?!

Polizeibehörden des Bundes in Deutschland

„Polizeiarbeit ist Ländersache“ – zunehmend aber auch Sache des Bundes. Der unterhält drei Polizeibehörden – Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesfinanzpolizei -, die neben den Polizeibehörden der Länder die zweite Säule der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik darstellen. Wir stellen die drei Behörden vor …

Funkstörungen – wenn 4 Millionen Menschen täglich reisen

Während Politik und Presse die Sicherheit in Deutschland durch ein Burka-Verbot erhöhen wollen, wird über tatsächliche Sicherheitslücken geflissentlich hinweggesehen: 4 Millionen Reisende täglich nutzen die großen Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Funkverkehr für die Polizisten in den Gebäuden oder die Alarmierung von Rettungsdiensten ist eine Sache des Zufalls. Während sich Politik und DB AG streiten über die Kosten der „Objektversorgung“ dieser Bahnhöfe.

Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern (BeschA)

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, abgekürzt ‚BeschA‘,ist der zentrale Beschaffer des Bundes für die IT-Ausstattung der Bundespolizei (BPol), des Bundeskriminalamts (BKA), des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesministerium des Innern selbst und der Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMI.

Dateien des Bundeskriminalamts: Verbunddateien, Zentraldateien, Amtsdateien

„Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden unterschiedliche Dateien zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung geführt. In Bezug auf die Beteiligung anderer Behörden ist zu unterscheiden zwischen: Verbunddateien, die das BKA nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) als Zentralstelle für das polizeiliche Informationswesen (INPOL) führt und in die die Verbundteilnehmer die jeweils in eigener …

Weiterlesen