Die EVB-IT-Vertragstypen für die Beschaffung polizeilicher Informationstechnik
Die ‚öffentliche Hand‘ beschafft pro Jahr Informationstechnik in einer Größenordnung von weit mehr als einer Milliarde Euro.
Damit nicht jede Gemeinde, jedes Bundesland und die zahlreichen Bundesbehörden jeweils ihre eigenen Vertragsmuster entwickeln müssen, hat schon seit den siebziger Jahren eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern einheitliche Vertragstypen entwickelt. Diese, so genannten ‚Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen‘ sind verpflichtend zu verwenden für IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand. Sie bestehen aus Formularen und ergänzenden Bestimmungen für derzeit sieben einschlägige Vertragstypen.
Dieser Artikel stellt die einzelnen Vertragstypen und ihre Verwendung vor.