No-Spy-Regeln in neuen EVB-IT-Verträgen
No Spy! Wir brauchen Regeln, um Daten in IT-Systemen deutscher Behörden gegen Abflüsse an ausländische (US)- Behörden zu schützen. So war es vor knapp zwei Jahren aus vielen Beschaffungsämtern zu hören. Einen ersten Ansatz des Bundesinnenministeriums kassierte das oberste deutsche Gericht in Vergaberechtsfragen: Rechtswidrig! lautete das Urteil.
Ein Jahr später legte das BMI (in Teilen) neue EVB-IT-Vertragsbedingungen vor: Was dort steht, klingt gut, besteht jedoch nicht den Praxistest: Gut fürs Schaufenster! Untauglich um tatsächlich „auszuschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind.“
Und bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass diese neuen Regelungen für BKA und Bundespolizei ohnehin keine praktischen Auswirkungen haben. Für die schließt nämlich das Beschaffungsamt des Innenministeriums Verträge solcher Art gar nicht ab. Sondern nur solche Verträge, in denen es (noch) gar keine No-Spy-Regeln gibt. No No-Spy also für Polizei und Verfassungsschutz!