Wahlkampfgetöse des Bundesinnenministers statt Problemlösungen

Die CDU läuft sich warm für den Wahlkampf. Von der Leyen, Verteidigungsministerin und Mitglied im CDU-Parteipräsidium, hatte den Boden bereitet mit ihrem „Angebot“ zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin ließ sich majestätisch viel Zeit nach dem Amoklauf von München und den Anschlägen von Würzburg und Ansbach, bevor sie ihren Maßnahmenplan zur Inneren Sicherheit mit neun Punkten präsentierte. Gestern brachte dann Bundesinnenminister De Maizière, Mitglied im Bundesvorstand der CDU, seine Saat aus: Er arbeitet an einer Liste von weiteren „Anti-Terror-Maßnahmen“. Die will er bei einem Treffen am 18. und 19. August mit den Innenministern der Union als „Berliner Erklärung“ verabschieden. [Update am 10.08. 21.26: … und morgen im Alleingang bereits der Öffentlichkeit vorstellen.]

Vorbereitungen auf den Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin

Ein Blick auf den politischen Kalender erklärt die emsige Betriebsamkeit der CDU-Politiker: Am 4. September wird in MeVo, am 18.9. in Berlin gewählt. In beiden Ländern regiert eine Große Koalition unter Führung der SPD, der Innenminister bzw. -senator kommt jeweils von der CDU. ‚Innere Sicherheit‘ sagen Politauguren, sei das bestimmende Thema für diese Landtagswahlen und für die Bundestagswahl im Herbst 2017. Für MeVo sagen die Prognoseinstitute der SPD einen herben Absturz von derzeit 35,7% auf niedrige 20-Prozent-Werte voraus, während die AfD sehr stark abschneiden soll. Die aktuellen Prognosen für Berlin sehen bei SPD und CDU leichte Verluste, eine Zunahme auf rund 18% bei den Linken und den Einzug der AfD ins Berliner Abgeordnetenhaus.
Die aktuellen Vorschläge der führenden CDU-Politiker von Bund und Ländern zum Thema „Innere Sicherheit“ sind daher vor allem ein aus deren Sicht notwendiges, wahltaktisches Manöver.

Es findet sich in diesen Vorschlägen allerdings nichts Neues. Schon gar nicht Vorschläge, die mehr als den kurzfristig populistischen Erfolg im Auge hätten. Oder die auf Ursachen für Terrorismus oder Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen eingingen. Das Ganze ist ein Sammelsurium von Wünschen, die man in der CDU schon seit langem hegt und pflegt und mit dem Koalitionspartner noch nicht in allen Punkten durchsetzen konnte; von Scheinlösungen und längst überfälligen Selbstverständlichkeiten; und von schlecht verhohlener Hetze gegen Ausländer und Asylsuchende, wie sie vor allem der Bundesinnenminister schon seit Monaten immer wieder betreibt.

Berliner Erklärung – der neue Titel für die Forderungen des CDU-Vorstands zur Inneren Sicherheit

Was eigentlich genau in dieser „Berliner Erklärung“ steht, konnten wir aus dem Bundesinnenministerium nicht in Erfahrung bringen. Es handle sich um einen Entwurf, der noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben ist und auch bisher nicht an die Presse weitergeben wurde, teilte uns die Sprecherin heute mit. Das ‚Redaktionsnetzwerk Deutschland‘ hat offensichtlich gute Kanäle zu Beteiligten in der CDU. Das veröffentlichte nämlich schon gestern Abend [1] einen Auszug von 14 Forderungen aus diesem Entwurf.

Wenig überraschend war das Ergebnis eines Vergleichs, den wir durchgeführt haben: Nämlich der jetzt bekannten Forderungen mit einem Forderungskatalog zur Inneren Sicherheit, den der CDU-Bundesvorstand Ende Juli veröffentlicht hat. Zwischen beiden Papieren gibt es weitgehende Übereinstimmung. Die angekündigte „Berliner Erklärung“ der Innenminister der CDU ist also nichts anderes als der Forderungskatalog des CDU-Bundesvorstands zur Inneren Sicherheit [2] für den anstehenden Wahlkampf. Und damit’s nicht so auffällt, setzen die Herrschaften – die meisten von ihnen sind selbst Mitglied im CDU-Bundesvorstand – hier mal ihren jeweiligen Hut als Innenminister auf.

Ausgewählte Forderungen und was davon zu halten ist

Neues, geschweige denn Originelles zur wirksamen Terrorabwehr ist unter den 14 Forderungen im Artikel des Redaktionsnetzwerks [1] nicht zu finden:

  • Mehr Polizei bei Bund und Ländern
    Zwischen 2015 [kein Schreibfehler!] und 2020 sollen insgesamt 15.000 zusätzliche Polizisten bei Bund und Ländern eingestellt werden. Darin sind offensichtlich die 3.000 Bundespolizisten eingerechnet, die De Maizière schon im Jahr 2015 als großen Erfolg verkauft hat. Einschließlich dieser Neueinstellungen hätten die Polizeikräfte damit immer noch 1.120 Vollzeitstellen wenigerals im Jahr 1998. Wobei zusätzlich altersbedingte Abgänge noch gar nicht berücksichtigt sind.
    Dieses angebliche „Mehr“ an Personal soll auch dabei helfen, ausreisepflichtige Ausländer schneller als bisher abschieben zu können“, heißt es weiter in dem Entwurf. Daher also weht der Wind …
  • Bessere Sachausstattung für die Polizei
    Polizisten sollen flächendeckend mit Body-Cams ausgestattet werden und Langwaffen tragen dürfen. Hinter diesem juristischen Begriff aus dem Waffengesetz steckt die Forderung nach Maschinenpistolen und Maschinengewehren, um „Täter auf größere Distanz ausschalten zu können“.
  • Mehr Präsenz der Bundespolizei in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen
    Dadurch, dass mehr Bundespolizei sichtbar ist, soll auch der Sicherheit in Zügen und Verkehrsknoten erhöht werden. Das klingt gut. Betroffene Bundes- und Landespolizisten, die auf Bahnhöfen im Einsatz sind, wären allerdings schon glücklich, wenn endlich der BOS – der Digitalfunk – in Bahnhöfen funktionieren würde. Das tut er derzeit in vielen größeren Bahnhofen nicht, was dazu führt, dass bei Unfällen, Diebstählen und Überfällen, Schlägereien oder gar Anschlägen „mehr“ Polizisten auch nichts nützen, wenn sie sich nicht miteinander und mit Kollegen und Rettungskräften außerhalb des Bahnhofs verständigen können.
  • Cyberabwehrzentrum beim Bundeskriminalamt
    Mit der Einrichtung eines Cyberabwehrzentrums beim BKA soll „die Kriminalität im Internet bekämpft werden“ und „die illegale Beschaffung von Waffen im so genannten Darknet unterbunden“ werden.
    Neuer Wein in alten Schläuchen! Gefährlich nah am Spruch „und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich ’nen Arbeitskreis“ schlägt der Bundesinnenminister immer dann ein weiteres (der ohnehin schon zahlreichen „) …-Abwehrzentren“ vor, wenn die bisherigen Maßnahmen nichts gebracht haben.
    Dumm nur, dass der Bundesrechnungshof der Idee vom Cyberabwehrzentrum schon vor zwei Jahren eine rüde Absage erteilt hat. Das behaupteten jedenfalls die investigativen Spezialisten John Goetz und Hans Leyendecker unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument des Bundesrechnungshofs [3]: Eine solche Einrichtung sei „nicht gerechtfertigt, wenn der einzig vorgegebene Arbeitsablauf die tägliche Lagebesprechung ist und Handlungsempfehlungen auf politisch strategischer Ebene nur in einem Jahresbericht gegeben würden. Der Nutzen der Einrichtung sei fraglich, die Konzeption nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln“.
  • Vorratsdatenspeicherung für die Geheimdienste
    Was bisher strikt abgelehnt wurde, soll nach dem Willen der CDU jetzt Gesetz werden: Die „Verfassungsschutzbehörden“ sollen Verbindungsdaten, wie Telefon-Rufnummern oder IP-Adressen nutzen können, sowie das Recht zur Online-Durchsuchung erhalten, um „terroristischen Aktivitäten vorzubeugen“. Auf Vorrat gespeicherte Daten konnten bisher, wenn überhaupt, nur im Nachgang genutzt werden, um einen Tatverlauf zu ermitteln. Ob CDU-Politiker selbst glauben, dass mit auf Vorrat gespeicherten Daten Anschläge verhindert werden können, würde ich nicht mehr ausschließen. Doch Dummheit allein schützt ja bekanntlich nicht … und die Forderung ist nicht nur fachlich unsinnig, sondern, wie der FDP-Vorsitzende Lindner soeben erklärte, auch ein Tabubruch gegenüber den klaren Grenzen, den der Europäische Gerichtshof und zuletzt das Bundesverfassungsgericht für eine ‚gerade noch legal mögliche‘ Vorratsdatenspeicherung gezogen haben.
  • Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
    Gesetze, die eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen, sollen „zurückgenommen“ werden. Diese Forderung dürfte viele Türken und andere Einwanderer und deren Nachkommen aus den letzten Jahrzehnten betreffen. Aber im Übrigen auch viele Deutsche, die in den Vereinigten Staaten verheiratet sind, dort Kinder haben und aus diesem Grund sowohl die US-Staatsbürgerschaft angenommen, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten haben [a]. Nach den Worten der CDU-Innenminister spricht eine doppelte Staatsbürgerschaft für eine „gespaltene Loyalität“, die sie ablehnen. Denn „wer sich für die Politik ausländischer Regierungen engagieren will, dem legen wir nahe, Deutschland zu verlassen“. So sieht Integrationswillen (von führenden CDU-Politikern) in der Praxis aus!
  • Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
    Wer für eine terroristische Organisation kämpft und eine zweite Staatsbürgerschaft neben der deutschen hat, dem soll die deutsche durch ein neues Gesetz entzogen werden können. Dem steht, jedenfalls bisher noch, Art. 16, Abs. 1 des Grundgesetzes entgegen, wo es heißt: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden“. Doch für populistische Forderungen, die ohnehin nur auf wenige Einzelfälle zutreffen dürften, ist den Unionspolitikern kein Argument zu hanebüchen.
  • Eine weitere Forderung im Leierkanon der Union ist die Abschiebung bei Integrationsverweigerung
    Bei dieser Forderung soll vor allem das Wort „Integrationsverweigerung“ hängen bleiben, als hinterfotzig-unterschwelliger Vorwurf an alle ins Land Gekommenen, sich nicht ausreichend zu integrieren. Sevim Dagdelen, Abgeordnete des Deutschen Bundestages für die Linksfraktion hat seit 2010 schon mehrere Anfragen gestellt [4], weil sie erfahren wollte, was man im Bundesinnenministerium eigentlich unter ‚Integrationsverweigerung‘ versteht. Denn eine juristische Definition dafür gibt es nicht. Mehr als eine rechtlich untaugliche, weil viel zu schwammige Formulierung des ehemaligen Leiters des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kam dabei nicht heraus. Und sämtliche Fragen, bei denen das Bundesinnenministerium Zahlen liefern sollte zu den behaupteten, zahlreichen Integrationsverweigerern, blieben offen: Denn darüber wurden keine Daten erhoben. Sagt das BMI.
    Macht jedoch nichts! Auch wenn Daten und Fakten nicht vorliegen, ist Bundesinnenminister De Maizière selten darum verlegen, mal ein paar Daten rauszuhauen, die so klingen, als handele es sich um Fakten. So zuletzt geschehen mit der Behauptung, dass Ärzte ausreisepflichtigen aber nicht -willigen bzw. -fähigen Asylbewerbern durch angebliche Gefälligkeitsatteste zum Bleiben verhelfen. Diese Unterstellung musste der Bundesinnenminister nach Protesten und zähem Nachfragen zurücknehmen. Wohl deshalb taucht jetzt als ein Punkt auf der Forderungsliste auf, dass die Geheimhaltungspflichten für Ärzte aufgeweicht werden, diese also gegenüber Behörden zur Auskunft verpflichtet werden sollen.
  • Verbot der Vollverschleierung („Burka-Verbot“)
    Die Vollverschleierung soll verboten werden. Ob und inwiefern damit Terror-Abwehr betrieben wird, ist unklar. Und sollte eine Erklärung in der Zukunft darauf hinauslaufen, dass unter weiten Röcken Sprengstoffgürtel versteckt werden können, so wären auch viele bayerische Landfrauen mit ihren langen Dirndl-Röcken unter Verdacht. Für die anzunehmende Mehrzahl unserer Mitbürger, die auf Fremde ohnehin mit Argwohn schauen, ist die Forderung nach einem Burka-Verbot Wasser auf die Mühlen. Und bewirkt insofern, was es tatsächlich soll: Nämlich latente Fremdenfeindlichkeit zu schüren.
    Ebenfalls an diesem Beispiel lässt sich demonstrieren, dass sich Politiker nicht beirren lassen von der Expertise von Fachleuten, wenn es denn ihrer Sache nützt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema ‚Burka-Verbot‘ nämlich ein 17-seitiges Gutachten angefertigt und veröffentlicht [5]. Es kommt zu dem Schluss, dass ein solches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wolfgang Bosbach, langjähriges Mitglied und Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag hat auf seiner Webseite mahnend auf dieses Gutachten hingewiesen [6]. Doch wer achtet schon auf Bosbach, wenn Bundesinnenminister De Maizière (angeblich [b]) im Namen der versammelten Riege der ehrenwerten CDU-Innenminister notwendige Maßnahmen zur Terrorbekämpfung einfordert?!

Das aktuelle Desaster der Inneren Sicherheit

Die „Berliner Erklärung“ ist nichts anderes als eine PR-Aktion. Gerichtet an Mitbürger, die uninformiert sind oder noch immer die Worthülsen glauben, die Politiker ihnen vorsetzen.

Sie kann jedoch nicht länger darüber hinwegtäuschen, dass die Innere Sicherheit in diesem Land fahrlässig vernachlässigt worden ist. Nicht etwa, weil versäumt wurde, die Risiken eines Terroranschlags zu „bekämpfen“, gegen den es ohnehin keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Sondern weil ganz alltäglichen Risiken nicht mehr adäquat begegnet werden kann:

  • Beispiel Personalabbau bei den Polizeibehörden
    Die Bundespolizei und die Polizeien der meisten Länder wurden seit 1998 zusammengespart. Mit Polizeistrukturreformen versuchte man – ganz im Sinne der herrschenden neoliberalen Doktrin – plausibel zu rechnen, dass Sicherheit auch mit wesentlich weniger Personal zu erzielen ist. Dass dabei die persönliche Sicherheit des Bürgers und vor allem die Sicherheit seines Eigentums auf der Strecke blieb: Geschenkt! aus Sicht der Innenminister. Die hatten schon lange dafür gesorgt, dass in den Polizeigesetzen gar nicht als Aufgabe formuliert ist, was die Bevölkerung für die Aufgabe der Polizei hält [7].
    Die Situation wird nicht besser dadurch, dass De Maizière und sein CDU-Amtskollege Ulbig [Innenminister in Sachsen] fehlende Personalkompetenz und -stärke bei der Polizei mit in Schnellkursen „qualifizierten“ Wachpolizisten auszugleichen gedenken. Worin könnte man besser, als an dieser „Billiglösung“ erkennen, welche Prioritäten diese Verantwortlichen für Innere Sicherheit tatsächlich verfolgen?!
  • Beispiel Informationsaustausch der Polizeibehörden
    Nach den letzten großen Anschlägen wartete der Bundesinnenminister auf mit der Forderung „Ran an die Datentöpfe!“ [8]. Mehr Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden sollte das neue Mittel der Wahl sein zur Bekämpfung des Terrorismus. Etwa zur gleichen Zeit musste das Bundesinnenministerium eine Anfrage im Bundestag beantworten. Es ging um die tatsächlichen Fähigkeiten der deutschen Polizeibehörden zum Informationsaustausch. Die Antwort belegt das komplette Scheitern der Konzeption und Entwicklung leistungsfähiger IT-Systeme der Polizeibehörden beim Bund und in den meisten Ländern. Es kam dabei nämlich heraus, dass – nehmen wir nur den Fall eines terroristischen Anschlages – die dafür vorgesehenen Dateien zum Informationsaustausch nicht einmal von einem Viertel der Länder elektronisch befüllt werden können [9a, 9b].
    Wenn also in absehbarer Zukunft nach einem Anschlag der Stress am größten und die Erkenntnislage besonders undurchsichtig ist: Dann werden Heerscharen von Polizeibeamten damit beschäftig sein, händisch Informationen einzutippen, die eigentlich längst in einem anderen System gespeichert sind. Nur die Schnittstellen zwischen dem Quellsystem und dem Zielsystem beim BKA, die funktionieren nicht so, wie sie sollten … und obwohl dafür hohe zweistellige Millionenbeträge ausgegeben wurden!
  • Beispiel Digitaler Funk für Polizei und Rettungskräfte
    Ist die Forderung nach „mehr Präsenz an Bahnhöfen“ Resultat vollkommener Ahnungslosigkeit der Minister? Oder glauben sie, dass „die Bevölkerung“ immer noch dumm genug ist, sich solchen Sand in die Augen streuen zu lassen. Derzeit ist das Problem an den allermeisten großen Bahnhöfen nämlich ein ganz anderes: Der sündhaft teure BOS-Digitalfunk, das Rückgrat der Funkkommunikation für Polizei und Rettungsdienste funktioniert nämlich nicht innerhalb der meisten, großen Bahnhofsgebäude. Polizisten sind darauf angewiesen, sich auf dem Mobiltelefon anzurufen (hoffentlich ist die Nummer bekannt …) Oder einen „Melder“ loszuschicken, der von einem Ende des Bahnhofs zum anderen läuft, um einen Nachricht zu überbringen! Währenddessen schieben Deutsche Bahn AG, das BMI und das Verkehrsministerium geruhsam einander die Kugeln zu, wer die ‚Objektversorgung‘ für große Bahnhofsgebäude nun eigentlich in Auftrag geben und bezahlen soll.

Allein diese drei Felder gäben Gelegenheit, wo Innenminister, von denen die meisten mitbeteiligt waren an der Entwicklung dieser Misere, einmal mit Anstand und Lauterkeit demonstrieren könnten, dass sie verstanden haben, wo es Sicherheitsprobleme in diesem Land gibt. Und wo als erstes angepackt und „etwas geschafft“ werden muss.

Fußnoten

[a]   Ein deutscher Staatsbürger kann nur dann eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen, wenn er zuvor eine „Beibehaltungsgenehmigung“ bei der zuständigen Bundesbehörde beantragt und dazu ausführlich begründet, welche – z.B. beruflichen und familiären Gründe – die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft trotz Annahme der zweiten (z.B. US-)Staatsbürgerschaft erforderlich machen. Er behält die deutsche nur dann, wenn ihm die behördliche Genehmigung vor Beantragung der weiteren Staatsbürgerschaft erteilt wird.

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Quellen

[1]   ‚Innenminister fordern Burka-Verbot, 09.08.2016, Redaktionsnetzwerk Deutschland,
http://www.rnd-news.de/Exklusive-News/Meldungen/August-2016/Innenminister-der-Union-fordern-Burka-Verbot

[2]   ‚Innere Sicherheit – Faktensammlung‘, 29.07.2016,CDU
https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/160728_faktensammlung_innere_sicherheit.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=6084

[3]   ‘‚Rechnungsprüfer halten Cyber-Abwehrzentrum für „nicht gerechtfertigt‘, 07.06.2014, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/digital/behoerde-in-bonn-rechnungspruefer-halten-cyber-abwehrzentrum-fuer-nicht-gerechtfertigt-1.1989433

[4]   ‚Vermeintliche Integrationsverweigerung als Begründung für die Debatte um Gesetzesverschärfung‘, 24.05.2016, DBT-Drs, 18/8539, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808539.pdf

[5]   ‚Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Gesichtsverschleierung‘. 22-12-2014. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de/blob/419496/00f00954574cba407959a8aae2a82caf/wd-3-302-14-pdf-data.pdf

[6]   ’Burka-Verbot in Deutschland?‘, Webseite von Wolfgang Bosbach
http://wobo.de/news/burkaverbot-in-deutschland/?searchterm=Verschleierung

[7]   ’Acht Thesen zu Polizei und Sicherheitspolitik, 06.05.2013, Polygon-Blog
http://blog.polygon.de/polpolis/acht-thesen-zu-polizei-und-sicherheitspolitik-1954

[8]   ’Reine Schaufensterpolitik: De Maizière will „ran an die Datentöpfe“‘, 23.03.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/schaufensterpolitik-de-maiziere-will-ran-an-die-datentoepfe

[9a]   ’Hart an der Bankrotterklärung: BMI zum Funktionieren des polizeilichen Informationsaustauschs‘, 24.05.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/hart-an-der-bankrotterklaerung-bmi-zur-funktionsweise-des-polizeilichen-informationsaustauschs
[9b]   ’Die aktuelle Situation ist ein Desaster‘, 19.06.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/die-aktuelle-situation-ist-ein-desaster

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