Das Problem der Steuer-ID und wie wir alle zu einer besseren Lösung beitragen könnten

Das Identifikationsnummergesetz ist gegen die Stimmen sämtlicher Oppositionsfraktionen verabschiedet worden. Durch die Verwendung der ohnehin schon eingeführten Steuer-Id soll die Datenqualität verbessert werden, die eindeutige Zuordnung von Daten einer natürlichen Person zu einem Verwaltungsverfahren ermöglicht werden und der „Beibringungsaufwand“ für die betroffenen Menschen reduziert werden.

Damit wird ein Datenchaos bei den Behörden eingeleitet, gegen das selbst die – nicht gerade wenigen – Megaflops von IT-Projekten dieser Bundesregierung sich noch als Kleinigkeiten herausstellen werden. Gleichzeitig liegt hier ein Problem vor, das der Gesetzgeber allein gar nicht lösen KANN. Nur wenn wir alle bereit wären, ein eindeutig jeder Person zuordenbares Identifikationsmerkmal, wie zum Beispiel die Abdrücke der beiden Zeigefinger, als allgemeines Identifikationskennzeichen für Behörden zu akzeptieren, könnte das Problem tatsächlich zielführend und effektiv gelöst werden. Und vergessen Sie nicht: Im neuen Personalausweis und Reisepass sind diese beiden Abdrücke ohnehin schon verpflichtend enthalten und liegen damit „dem Staat“ in digitaler Form bereits vor.
Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Über Davatare und Datenbanken

Alle Menschen in Deutschland, die auch nur entfernt und irgendwie einmal in Kontakt mit einer ‚Verwaltung‘ gestanden haben, sollen einen „Davatar“ bekommen. Das ist meine Wortschöpfung für einen Avatar, also für einen Platzhalter für eine real existierende Person in diversen Datenbanken der Verwaltung. Dieser Davatar soll die Steueridentifikationsnummer sein, ein im Wesentlichen numerisches Ungetüm, das sich kein Mensch merken kann: Und das auch ganz bewusst so gewählt wurde, damit es nicht rekonstruiert werden kann aus den Bestandteilen der Personalie – Familiennamen, Vornamen(n), Geburtsdatum, Geburtsort usw. – der real existierenden Person, zu der es gehört.

Dieser Davatar soll dann verwendet werden in allen wichtigen Datenbanken dieses Staatswesens, vom Melderegister über Renten-, Sozial- und Krankenversicherungen, Führerschein- und Fahrzeugregister bis hin zum Bundeszentralregister, in dem alle Personen mit rechtkräftigen Strafurteilen gespeichert sind.

Der Lösungsansatz im Identifikationsnummer-Gesetz

Kompetente Koryphäen im Bundesministerium des Innern und deren Berater waren offensichtlich am Werk und haben mit dem Identifikationsnummer-Gesetz (IDNrG) einen Hauruck-Ansatz vorgelegt, um das Problem – angeblich! – zu lösen. Der besteht darin, dass in sämtlichen Datenbanken nicht mehr die Basisdaten = Personalien für die Identifizierung der betroffenen Person herangezogen werden, sondern eine einfache Nummer. Da wird „einfach nur“ in jeder Datenbank ein weiteres Feld eingeführt, also eine Änderung an der Datenbankstruktur, die „ganz schnell“ gemacht ist.

Weil sie ohnehin schon da war: Die Steuer-Identifikationsnummer

Weil man sich weiteren Aufwand sparen wollte und ohnehin schon auf der Straße der Simplizität unterwegs ist, nahm man die Nummer, die ohnehin schon eingeführt ist, nämlich die Steueridentifikationsnummer. Sie ist niedergelegt in §139b der Abgabenordnung und soll im Rahmen des Identifikationsnummerngesetzes in ihrer Verwendung ausgeweitet werden auf alle Menschen in diesem Land, die in irgendeinem Kontakt mit ‚Verwaltung‘ stehen. Diese Steuer-Id wird jetzt also in den größten Datenbanken der Verwaltung dieses Landes eingeführt.

Als gemeinsames Merkmal kann sie verwendet werden, um Informationen über Datenbankgrenzen hinweg zu verknüpfen und zusammen zu führen. Das hat dem Verfahren frühe und berechtigte Kritik eingebracht, weil damit die Erstellung von inhaltlich sehr umfassenden Profilen oder „Dossiers“ über einzelne Personen oder Personen-Verbünde, wie z.B. die im gleichen Haushalt, möglich werden.

Die zwei großen Risiken mit diesem Ansatz

Andere Risiken, die dieser Ansatz mit sich bringt, wurden meiner Ansicht nach bisher nicht ausreichend beachtet:

  • Mögliche Fehlzuordnungen zwischen Davatar und Mensch und
  • mögliche Fehlverknüpfungenzwischen Davatar und der mit ihm in der einzelnen Behördendatenbank verknüpften Nutzlast.

Behördendatenbanken = Verknüpfung eines Basis-Objekts mit Nutzdaten

Alle Behördendatenbanken haben die gleiche logische Grundstruktur:

Basis-Objekt zur Identifizierung einer Person

Es existiert ein Basisobjekt für die betroffene Person. Das derzeit noch gebildet wird aus den Einzeldaten der Personalie, wie Familienname, Vorname(n), Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort usw. Diese Daten zusammen bilden das Basisobjekt, mit dem die betroffene Person identifiziert wird.
Dieses Basis-Objekt soll in Zukunft in seiner Funktion als Verknüpfungsanker für weitere Verknüpfungen ergänzt werden durch die Steuer-Id. Die gespeicherten Einzeldaten zur Personalie sollen (wohl) weiterhin erhalten bleiben, verlieren aber ihre Funktion als primäres Identifikationskennzeichen für die betroffene Person.

Nutzdaten für die jeweiligen Zwecke der Behörden werden mit dem Basis-Objekt verknüpft

Doch Behördendatenbanken sind ja weitaus mehr als nur x-fach vorkommende Speicher für Personalien. Sie haben, je nach Behörde, bestimmte Aufgaben: Meldebehörden, Steuerbehörden, Führerschein-Datenbank, die Bundesanstalt für Arbeit, Sozialämter, Rentenversicherungen, Krankenkassen usw. usw.

In all diesen Datenbanken wird das Basis-Objekt der betroffenen Person verknüpft mit anderen logischen Datenobjekten. Diese enthalten Nutzdaten zur betreffenden Person. Mit wem sie verheiratet ist, welche Personen im gleichen Haushalt leben, das Steuerkonto und die Steuerlasten, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Waffenerlaubnisschein, Pilotenschein, Gewerbezulassung, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Schuldner- bzw. Insolvenzverzeichnis und alle aktuell gespeicherten rechtskräftigen strafrechtlichen Urteile gegen die Person.

Fehlzuordnungen zwischen Basis-Objekt und verknüpften Nutzdaten

Meine Auswertungen von aktuellen Behördendaten haben gezeigt, dass es zu Fehlzuordnungen kommt.

  • In einem besonders krassen Fall wurde dem Basis-Objekt , also einer bestimmten Person A, ein Haftbefehl angehängt, der eine ganz andere Person B betraf. Das ging ganz einfach durch die Behauptung von Polizeivollzugsbeamten, dass der A mit dem B identisch sei. Daraufhin wurde angeblich „von der Software“ der Davatar = Datensatz des A mit dem Davatar = Datensatz des B verknüpft. Und schon hatte der A neben vielen anderen „Nutzdaten“ auch die Haftbefehle des B verpasst bekommen.
  • In einem anderen Fall wurde der Davatar eines Menschen M verknüpft mit einem angeblich weiteren Namen N, der der M angeblich nutzt: Allerdings gab es auch zum Namen N einen Davatar, beladen mit einer erheblichen Nutzlast von Straftaten. Die wurden „durch die Software“ nun mit dem M verknüft. Sodass sich in dessen Auszug aus dem Bundeszentralregister Straftaten zeigen, die den M überhaupt nicht betreffen.

Positive Erfahrungen mit einem biometrisch messbaren Identifikationskriterium

Die beiden Fälle stammen aus dem Umfeld des polizeilichen Informationssystems INPOL: Was die Angelegenheit besonders schlimm macht. Denn in INPOL ist die Zuordnung zwischen realem Menschen und seinen Personen(davatare) „eigentlich“ hinterlegt durch ein eindeutiges biometrisch festgestelltes Identifikationskriterium.

Die D-Nummer und ihr Grundlage

Das biometrische Identifikationsmerkmal in INPOL ist der Abdruck der zehn Finger und Handflächen des betreffenden Menschen, der daktyloskopisch ausgewertet wurde. Nur wenn bei der daktyloskopischen Auswertung festgestellt wird, dass dieser Fingerabdrucksatz unter allen bislang gespeicherten eindeutig ist, erhält er eine neue, eindeutige Nummer, die so genannte D-Nummer. Die wird dann auch dem Datensatz der betroffenen Person in INPOL zugeschrieben und fungiert damit als eindeutiges Identifikationsmerkmal sowohl für die Person als auch für deren Datensatz.

Würde dieses Verfahren konsequent flächendeckend angewandt und überprüft, so wäre sichergestellt, dass es zu jeder real existierenden Personen nur einen Davatar gibt. Doch offensichtlich wird dieses, an sich sichere Verfahren, das Fehlzuordnungen von Davatar zu Mensch ausschließt, selbst in den Polizeibehörden nicht mehr verlässlich durchgeführt. Sonst hätte es die oben beschriebenen Fälle nicht geben können.

Fehlverknüpfungen nach Einführung der Steuer-Id

Mit der Einführung der Steuer-Id als alleiniges Basis-Objekt kann es – und wird es meiner Überzeugung nach – zu Fehlverknüpfungen kommen, die weit über das bisherige Maß von Fehlzuordnungen und Fehlverknüpfungen hinausgehen. Sie können dadurch entstehen,

  • dass in einen bestehenden Behördendatensatz die falsche Steuer-Id eingepflegt wird: Damit wird die falsche Person belastet mit Nutzdaten, die sie gar nicht betreffen. Das kann leicht aufgrund eines Schreibfehlers passieren, durch einen Softwarefehler und natürlich auch durch vorsätzliche falsche Zuordnung;
  • dass falsche Verknüpfungen vorgenommen werden zwischen einem an sich richtigen Basis-Objekts aber falschen Nutzdaten
  • oder dass einem Basis-Objekt nicht die Nutzdaten verknüpft werden, die tatsächlich mit ihm verknüpft werden müssten.

Kaum ein Risiko für die Verwaltung

Das Risiko betrifft nur zum geringen Teil ‚die Verwaltung‘: Denn die wird, wie bisher auch, einfach exekutieren, was in ihrer Datenbank steht. Und wenn SIE dann verknüpft worden sind mit dem Grundsteuerbescheid, der einen ganz anderen Eigentümer betrifft: Dann wird das IHR Problem sein, rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin dafür zu sorgen, dass die Datenlage korrigiert wird und SIE entknüpft und damit entlastet werden von diesem Eigentum und der damit verbundenen Steuerlast. Wenn SIE das nicht rechtzeitig schaffen: Ihr Problem. Das können Sie lösen, nachdem Sie gezahlt haben!

Was am Identifikationsnummergesetz so stört

Was – mich jedenfalls – an diesem Vorhaben so stört:

  1. Diese Bundesregierung und das von ihr federführend mit der Umsetzung von IT- Projekten beauftragte Bundesministerium des Inneren kriegt nachweislich seit zig Jahren selbst überschaubare und dringend notwendige IT-Projekte nicht hin. Beispiele dafür gibt es auf dieser Webseite, sie gründen sich maßgeblich auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs seit Jahren am IT-Projektmanagement und den mangelnden Erfolgen des BMI in dieser Hinsicht. Warum sollte dann ausgerechnet dieses Ministerium eines der größten Vorhaben überhaupt, nämlich die logische Konsolidierung der Datenbanken der größten Behörden hinkriegen?!
  2. Eigene Kompetenzen und Kapazitäten sind in den Ministerien, insbesondere im BMI nicht ausreichend vorhanden. Stattdessen werden Berater mit Dienstleistungsaufträgen gemästet. Die für die Auftragnehmer dann besonders lukrativ sind, weil ewig laufend, wenn ein Projekt nicht fertig wird.
  3. Die Regierung Merkel hat im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten noch jedes Versprechen gerissen, das sie zuvor vertrauensheischend und mehr Sicherheit versprechend verkündet hat. Denken Sie an die Beschränkung der Nutzung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, oder denken Sie an die Beschränkung der Nutzung aus der Lkw-Maut. Das alles war hinterher Schall und Rauch und wurde einem höheren Interesse konservativer Sicherheitspolitik geopfert.
    Tatsächlich mehr Sicherheit ist dabei nicht rausgekommen, wie man an den Beispielen des Anschlags vom Breitscheidplatz oder am tragischen Beispiel des Anschlags von Hanau sieht, der sich jetzt gerade zum ersten Mal jährt.
    Warum also sollte man ausgerechnet dieser Regierung abnehmen wenn sie jetzt erneut verspricht, das Befugnisbeschränkungen in diesen konsolidierten Behördendatenbanken „selbstverständlich“ beachtet werden?

Um das Problem zu lösen, müssten wir alle über den eigenen Schatten springen

Doch allein mit Regierungs-Bashing wäre das Problem nicht zu lösen: Für eine wirklich zielführende, sichere Umsetzung dieses Verwaltungsvorhabens müssten auch wir Betroffene ein Zugeständnis machen:
Ja, wir lassen zu, dass unsere Fingerabdrücke, ein einfach zu erhebendes, leicht biometrisch zu überprüfendes, eindeutiges Identifikationsmerkmal, digitalisiert und codiert, in die Behördendatenbanken übernommen werden! Anstelle der Krücke „Steuer-Id“!

Das tieferliegende Problem / das eigentliche Problem mit der Verknüpfung behördlicher Datenbanken

Ob nun die Steueridentifikationsnummer, das Personenkennzeichen, das die Sozialversicherungen verwenden oder ein anderer künstlicher Identifizierungscode verwendet wird, ist eigentlich egal. Das Grundproblem, nämlich die eineindeutige Zuordnung aller Datensätze, die eine bestimmte Person betreffen zur real existierenden Person in der Wirklichkeit bleibt davon unberührt.
Als Besitzer eines umfangreichen Schatzes an Datenbanken über das Leben und Sterben, Kommunizieren, Geld verdienen, Steuern Zahlen und Sozialleistungen Beanspruchen der Bewohner dieses Landes sieht sich die Bundesregierung berufen und berechtigt, nun eine Verknüpfung wichtiger Datenbanken in Angriff zu nehmen. Die soll – datenbank-übergreifend – die Suche nach einer Person ermöglichen und Auskunft geben über deren behördlich bekanntgewordene und gespeicherten Aktivitäten auf all den genannte Gebieten: Geburtsdaten, Wohnsitze, Ausweise und Pässe, Führerscheine, Fahrzeughalter, Waffenbesitzer, Krankheitsstatus, und, und, und …

Der Nachteil von rein künstlich geschaffenenen Ids

So einfach diese Überlegung klingt, so kurz gedacht ist sie auch. Und zwar deshalb, weil eine künstlich geschaffene Nummer zwar geeignet ist, um über Datenbankgrenzen hinweg alle Datensätze zu identifizieren, die die gleiche Id tragen. Sie ist jedoch nicht geeignet, um das Grundproblem der notwendigen Eineindeutigkeit zu lösen: Sie besagt, dass

  • sich jeder Davatar auf eine und nur eine Person beziehen darf und
  • dass es für jede Person einen und nur einen Davatar geben darf.

Notwendig sind Ids mit Bezug zu biometrischen Merkmalen der real existierenden Person

Aus der Forderung nach Eineindeutigkeit ergibt sich, dass der einzelne real existierende Mensch jederzeit eindeutig zu identifizieren sein muss. Jegliche künstliche Nummer ist dafür ungeeignet, weil die Individualität der Person nicht sowohl im Datensatz als auch „an“ der Person eindeutig überprüft werden kann.
Diese Anforderung kann nur durch sorgfältig erhobene, codierte und gespeicherte biometrische Merkmale und deren Überprüfbarkeit „an“ der entsprechenden Person geleistet werden. Allgemein üblich dafür ist der Fingerabdruck, der bei der Polizei als Zehn-Finger- und Handflächenabdruck im Wege einer erkennungsdienstlichen Behandlung genommen wird, aber inzwischen auch von jedem Antragsteller für einen Personalausweis bzw. Reisepass in Form eines Zwei-Fingerabdrucks (linker und rechter Zeigefinger) verlangt wird. Also „eigentlich“ ist dieses Verfahren ja ohnehin schon in Umsetzung begriffen …

Fingerabdruck als einfaches und wirksames biometrisches Erkennungszeichen

Für die Umwandlung der Fingerabdrucklinien in einen Digitalcode gibt es international standardisierte Verfahren. Plakativ gesagt bedeutet ein biometrisches Verfahren, dass jeder Mensch sein Identifikationsmerkmal, wie einen Stempel oder Siegel, mit sich trägt. Die digitale Speicherform dieses Stempels/Siegels steht als eindeutiges, identifizierendes Merkmal für DIESEN MENSCHEN in der Datenbank. Im Zweifelsfall kann jeder Mensch SEINE Identität beweisen durch den Abdruck seines Stempels = Fingerabdrucks, der nur von ihm/ihr stammen kann. Damit sind Identitätsverwechslungen, Überschneidungen und Datenschlampereien, wie sie in den Datenbanken von Polizei und Justiz, Verwaltung und Steuerbehörden vorkommen, zwar nicht völlig ausgeschlossen. Auch dabei kann ein Datensatz einer Person fälschlich zugeordnet werden. Sie lassen sich aber durch den eindeutigen Stempelabdruck des Individuums = seinen Fingerabdruck als zutreffend ober als falsch beweisen, wenn dies notwendig ist.

Andere mögliche biometrische Identifizierungsverfahren

Übrigens: Wenn wir hier das Beispiel Fingerabdruck wählen, soll dies keine Einschränkung auf dieses biometrische Identifizierungsverfahren bedeuten: Fingerabdrücke sind eben das seit langem eingeführte, ziemlich treffsichere und relativ leicht überall von Dienststellen zu erhebende (=Schreiben) und überprüfbare (=Lesen) biometrische Identifizierungsverfahren (Fast-ID).

Andere biometrische Identifizierungsverfahren, wie Iris-Scans, Gesichtserkennung oder Handvenenscanner, oder das DNA-Muster einer Person mögen hinsichtlich der Identifizierungsqualität ähnliche Dienste leisten können. Sie sind aktuell jedoch weder bei der Abnahme noch bei der Überprüfung (Lesen / Vergleichen) ähnlich weit verbreitet, treffsicher und vielfach eingeführt, wie die Fingerabdrücke.

Beiträge zu verwandten Themen

[A]   NEIN! zur Steuer-ID, zum Registermodernisierungsgesetz und zur Umsetzung durch DIESE Behörden, 03.02.2021
https://police-it.net/nein-zur-steuer-id-zum-registermodernisierungesetz-und-der-umsetzung-durch-diese-behoerden

[B]   INPOL – Das Problem mit Daten ÜBER Personen, 02.07.2020
https://police-it.net/inpol-das-problem-mit-daten-ueber-personen

[C]   Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit, 20.01.2020
https://police-it.net/personen-und-identitaeten-in-datenbanken-der-polizei-und-in-der-wirklichkeit

[D]   ARD alpha am Samstagabend: Unsere digitale Identität, 18.03.2018
https://police-it.net/ard-alpha-am-samstagabend-unsere-digitale-identitaet

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5 Gedanken zu „Das Problem der Steuer-ID und wie wir alle zu einer besseren Lösung beitragen könnten“

  1. Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mich an einem „blinden Fleck“ in meinem Denken erwischt, der mir selbst nicht bewusst war. Denn wenn man die Probleme Datenerfassung/-qualität und Datenschutz in einen Topf wirft, kann die Konsequenz nur noch in der Rückkehr zu Papierkarteien und Papierakten bestehen, und das kann ja nun nicht die Lösung sein. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihr Plädoyer dafür, dass die von den Bürgern erfassten Daten wenigstens unter einem eindeutigen und unverwechselbaren Merkmal verknüpft werden und so die Gefahr von falschen Zuordnungen verringert wird, sehr viel besser.

    Mit dem Datenschutz muss man sich gesondert, aber gleichzeitig zur Einführung und Benutzung jeglicher elektronischer Systeme beschäftigen. Dass Sie mit Ihrer Seite ein öffentliches Bewusstsein für diese Dinge schaffen, finde ich sehr wichtig. In Zukunft werde ich sicher öfter hier mitlesen. Denn mein Misstrauen gegenüber der Politik bleibt. Dass einige aus meiner Sicht kritische Gesetze und Gesetzesvorhaben zu diesem Thema im medialen Rauschen zu Covid 19 untergegangen sind, halte ich ebenso wenig wie Sie für Zufall.

  2. Sie sprechen einen wichtigen/richtigen Punkt an mit dem Misstrauen, dass diese Regierung sich MEHR nehmen wird an Daten und Befugnissen. Ich teile diese Befürchtung auch.

    Ebenso gravierend ist jedoch, dass die Datenbanken der Behörden – oder zumindest mancher, jedoch sehr wichtiger Behörden – aktuell zu verlottern scheinen. Es wird da irgendwas gespeichert im Bezug auf eine Person, was diese Person sehr belastet oder belasten kann. Der Betroffene hat so gut wie keine Möglichkeit, das mitzukriegen, geschweige denn, sich rechtzeitig zu wehren oder für Korrektur zu sorgen. Datenschutzbeauftragte haben nicht die notwendigen Kontrollbefugnisse (und manche zeigen ein erschreckendes Maß an Inkompetenz gepaart mit Gutgläubigkeit gegenüber der zu kontrollierenden Behörde). Zumindest für das Problem der Zuordnung von Nutzdaten zur richtigen Person wäre der individuelle Stempel in Form des Fingerabdrucks eine Lösung. Der sich übrigens auch digitalisieren ließe, sodass nicht „jede Behörde einfach mal vorsorglich Zugriff auf meine Fingerabdrücke“ haben würde.

    Ganz generell ist beides m.A. nach – die logische Konsoidierung vieler Behördendatenbanken und Einhegung von Befugnissen und die Zuordnung von Daten zu Menschen – ein sehr elementares Problem für diese Gesellschaft. Jeder würde gut daran tun, sich mehr damit zu beschäftigen und die Auswirkungen zu verstehen: Etwas weniger Erregung beim Einzelnen und mediale Endlosschleife über Covid, Lockdown, Impfung & Co wäre angezeigt. Aber vermutlich werden solche Themen ja gesetzgeberisch nicht unabsichtlich ausgerechnet in solchen Zeiten behandelt …

  3. Vielen Dank für den interessanten Artikel! Mit Ihren Argumenten dafür, weshalb die Steuer-ID als zentrale „Bürgeridentifikation“ ungeeignet ist, haben Sie mich voll überzeugt (obwohl ich zugeben muss, dass es da auch keiner großen Überzeugungsarbeit bedurfte). Davon abgesehen meine ich mich zu erinnern, bei der Einführung der Steuer-ID sei uns Bürgern politischerseits auch versprochen worden, die Nummer werde selbstverständlich NIEMALS für irgendetwas anderes als für die Abführung von Steuern verwendet …

    Gerade angesichts Ihres dritten Einwands gegen das Identifikationsnummergesetz verstehe ich allerdings nicht, weshalb Sie dafür plädieren, stattdessen den Fingerabdruck als zentrales Identifikationsmerkmal einzuführen. Schon die Verpflichtung, diesen im Personalausweis zu speichern , sehe ich sehr kritisch und hoffe, dass die dagegen geplante Verfassungsbeschwerde des Vereins Digital Courage Erfolg hat. Denn für mich stellt sich nach wie vor die Frage, warum jede Behörde in Deutschland einfach mal vorsorglich Zugriff auf meine Fingerabdrücke oder gar alle Daten haben sollte, die über mich je behördlich erfasst wurden – und zwar auch dann, wenn es nicht der Verbrechensbekämpfung dient und für mein Anliegen im konkreten Fall (z. B. die Anmeldung eines Gewerbes) nichts zur Sache tut. Dass ich mir dadurch eine halbe Seite Formularausfüllen und womöglich die Vorlage einiger Bescheinigungen spare, ist aus meiner Sicht keine ausreichende Begründung, zumal ich mich als Bürger nicht durch einen einfachen Widerspruch gegen diese Datensammelei wehren kann.

    Daten sind eine wertvolle Ressource, und wenn tausende privatwirtschaftliche Firmen das erkannt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass es den Politikern, die solche „Registerbereinigungen“ (wie es im „Coronapaket“ der Bundesregierung so schön heißt) forcieren, verborgen geblieben ist. Eher scheint mir der ein oder andere da gewisse Zweit- und Drittnutzungen dieser Daten im Kopf zu haben, die nach heutigem Recht nicht, nur in Teilen oder nur auf richterlichen Beschluss hin erlaubt sind.

  4. Hallo, könnten Sie den Satz, in dem die Eineindeutigkeit erklärt wird, bitte überarbeiten? Jeweils das erste „nur“ scheint mir überflüssig, zu jeder Person soll es einen und zwar nur einen Datensatz geben und umgekehrt.
    Mit freundlichem Gruß

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