Innere Sicherheit (3): Wie viel Koalitionsvertrag steckt in Bundesinnenministerin Faeser?

Vierzehn Tage nach dem Amtsantritt der neuen Regierung musste ich meine Absicht für diesen Abschlussartikel bereits revidieren: Denn die bloße Analyse hätte nicht gereicht, welche objektiven Hindernisse sich den Vorhaben zur Inneren Sicherheit entgegenstellen, die die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat. Nach den bisherigen Äußerungen von Bundesinnenministerin Faeser kommt einem vielmehr ‚Forrest Gump‘ in den Sinn: „Life is like a box of chocolates. You never know what you’re gonna get.“ Schon nach dieser kurzen Zeit wüsste man bei Frau Faeser gerne, was bei ihr eigentlich ‚drin‘ ist und ob und was das mit dem Ampel-Koalitionsvertrag zu tun hat. | Lesedauer: Ca. 16 Minuten

Serie
Dieser Artikel ist Teil 3 und Abschluss der Serie über Innere Sicherheit (in Zeichen des Regierungswechsels zur Ampel-Koalition):
Teil 1: Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel?!
Teil 2: Konfliktpotenzial im Koalitionsvertrag

Was spricht für die Entscheidung für Nancy Faeser ?

Außerhalb der SPD hatte kaum jemand diese Nancy Faeser als neue Bundesinnenministerium auf dem Schirm: Dabei ist die Juristin seit 2003 im hessischen Landtag, dort seit 2019 Fraktionsvorsitzende, auch Vorsitzende der hessischen SPD und kennt sich mit einem seit vielen Jahren geführten CDU-Innenministerium sehr gut aus:

Erfahrungen in 18 Jahren Oppositionsarbeit gegen eine CDU-geführtes Innenministerium in Hessen

In ihrem neuen Amt als Bundesinnenministern könnte sie umsetzen, was sie aus der nahen Beobachtung hessischer Innenminister von der CDU, nämlich Volker Bouffier, (1999-2009), Boris Rhein (2010 – 1014) und Peter Beuth (seit 2014) gelernt hat:
Alle drei waren, ähnlich wie deren Parteifreunde von der CDU und CSU im Bundesinnenministerium, ganz vorne dabei beim Umbau der Sicherheitsarchitektur:

Umbau der Sicherheitsarchitektur

Mit dem ‚präventiven‘ Orten und Abhören von Mobiltelefonen, der Einführung von DNA-Analysen bei (strafunmündigen) Kindern unter 14 Jahren für Zwecke einer eventuellen zukünftigen Strafverfolgung, mit der Befugnis zur verdachtslosen Kfz-Kennzeichenerfassung, der Videoüberwachung bei Personenkontrollen [1], mehrfacher Verschärfung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), zuletzt durch Einführung der Befugnis zur automatisierten Anwendung zur Datenanalyse (§25a HSOG), die zum negativen Vorbild wurde für die Verschärfung von Polizeigesetzen in anderen Bundesländern.

Wiederholte Kritik des Rechnungshofes wegen Verstößen gegen das Vergaberecht

Das hessische Innenministerium (HMDiS) und den Rechnungshof des Landes verband eine ähnlich innige Freundschaft, wie sie seit Jahren zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesrechnungshof belegt ist. Der hessische Rechnungshof hatte in seinen ‚Bemerkungen 2011′[2] festgestellt:

Das Landespolizeipräsidium verfügte über keine vollständige Aufstellung der mit externen Beratern abgeschlossenen Verträge. In den Akten befanden sind in der Regel keine Unterlagen darüber, wie der Bedarf für einen externen Berater ermittelt wurde. … Dem Staatssekretär wurden – entgegen einem Erlass – nur 4 von 79 beabsichtigten Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträgen mit einem Auftragswert ab 20.000 Euro vorgelegt.“

Das deckt sich nahezu vollständig mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs über das IT-Projektmanagement des Bundesinnenministeriums seit 2013: Die Ursachen sind deckungsgleich: Freihändige Vergaben, viele externe Berater, keine Zielvorgaben, keine Leistungskontrolle, miserable Projektdokumentation, …

In Hessen war Frau Faeser damals Obfrau im Innenausschuss und versuchte (gemeinsam mit den Grünen), Erklärungen der Führungsriege aus dem HMDiS über die eklatante Missachtung des Vergaberechts zu bekommen. Lang angehalten hatte die erzieherische Wirkung dieser parlamentarischen Untersuchung im Innenministerium allerdings nicht.
Unter dem neuen, Peter Beuth, wiederholte sich das Ganze im größeren Massstab ab 2016: Nachdem der mit seiner Entourage von Ministerial- und Polizeibeamten ins Silicon Valley zum Hauptsitz der Firma Palantir gereist war, vergab die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) an die deutsche Palantir-Tochter freihändig einen ersten Auftrag für Lieferung, Anpassung und Betrieb (sic!) eines Datamining-System, das den Namen Hessendata erhielt und seitdem ausgebaut wurde auf andere Deliktsbereiche. [POLICE-IT begleitet seit Jahren Palantir und das Projekt Hessendata in einem umfassenden Dossier).

Adressatin von Drohbriefen des rechtsextremen NSU 2.0

Frau Faeser war, neben vielen anderen Politiker:innen und Anwält:innen auch Adressatin von Drohbriefen des rechtsextremen NSU 2.0. Über 130 Einzelfälle wurden polizeilich bisher ermittelt. Es gibt starke Bezüge zwischen NSU 2.0 und der hessischen Polizei [B], wo illegale Abfragen von Adressen von Betroffenen aus polizeilichen Informationssystemen aufgedeckt wurden oder rechte Chatgruppen, die zu einer ganzen Serie von Dienstverfahren und Entlassungen führten.
An der parlamentarischen Aufarbeitung im hessischen Landtag war Faeser als Obfrau ihrer Fraktion beteiligt. Sie kennt also das Gefährdungs- und Einschüchterungspotenzial sowohl als Betroffene als auch aus der parlamentarischen Kontrolle und weiß, wie intensiv dieses Gift bereits in die Ebene von Behörden der Inneren Sicherheit eingesickert ist.

Aus welchen Gründen entschied sich Scholz für Faeser als Innenministerin?

Wir wissen nicht, ob es gerade solche Erfahrungen und dabei gewonnenen Kompetenzen waren, die Kanzler Scholz bewogen, sich für Nancy Faeser als neue Bundesinnenministerin zu entscheiden.
Oder ob es doch oder vor allem auch eine politische Entscheidung im Sinne der politischen Interessen der SPD war:

  • Weil dem neuen SPD-Generalsekretär, Kevin Kühnert, ja schon nach Abschluss des Koalitionsvertrages aufgefallen war, dass „eine Koalition keine Fusion von drei Parteien“ ist. Und der daher „nochmal in die Diskussion gehen“ wollte [3].
    Frau Faeser könnte, in diesem Sinne, eine Wahl gewesen sein, der es aufgrund ihrer eher konservativen Einstellung zu Fragen der Inneren Sicherheit nicht schwerfällt, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nicht mit oberster Priorität durchzusetzen.
  • Gerade auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit hat die SPD ein Glaubwürdigkeitsproblem. Oder wie erklärt eine Partei, dass sie in zwölf Jahren großer Koalition eine Politik der steten Verschärfung von Strafgesetzen, Ausdehnung der Überwachung und der Befugnisse für Sicherheitsbehörden des Koalitionspartners mitgetragen hat. Und nun – nach Eingehen einer neuen Koalition einen 180-Grad-Schwenk vollziehen soll?!
  • Oder ging es ganz einfach nur um Proporzfragen? Im Verhältnis der Ministerposten der drei Koalitionäre?
  • Oder um die Belohnung einer treuen Parteisoldatin nach 18 Jahren Oppositions- und Parteiführungsarbeit in Hessen.

Sicher nicht das reich bestückte Personaltableau der SPD …

Zumal das Personaltableau der SPD auf dem Gebiet der Innenpolitik der Bevölkerungsdichte von Namibia entspricht: Sehr dünn …!
Nachdem Fachleute auf diesem Gebiet, Sebastian Edathy und Jörg Tauss, Beschuldigungen wegen Kinderpornographie anheimfielen. Das war zu einer Zeit als aus der SPD gerade niemand Zeit fand zu klären, ob diesen Vorwürfen auch polit-taktische oder nur strafrechtliche Vorwürfe zugrunde liegen und wie belastbar die sind. Und die beiden mit öffentlicher Vorverurteilung jedoch ohne Beistand durch Parteifreunde allein im Regen stehenblieben. Ab da wurde die Politik der Inneren Sicherheit der drei Großen Koalitionen unter Merkel im Konrad-Adenauer-Haus bzw. dem Franz-Josef-Strauß-Haus in München gemacht wurde.

Hindernisse für die neue Bundesinnenministerin

In den 16 Jahren reiner CDU/CSU-Herrschaft im Bundesinnenministerium hat sich dort eine eigene Kultur entwickelt, die allein durch den Austausch des verantwort­lichen Ministers nicht leicht zu verändern sein wird. Frau Faeser würde Kräfte wie Herkules benötigen, als der den Augias-Stall ausmistete und die Weisheit oder auch Gerissenheit eines Sisyphos, um die Hindernisse zu überwinden, die sich einem Minister im Bundesministerium des Innern aktuell in den Weg stellen, falls der NICHT die Politik der Inneren Sicherheit der Ära Merkel vertritt.

Hindernis #1: Die politischen Beamten IM BUNDESINNENMINISTERIUM

Vor einigen Wochen erschien im Verfassungsblog [4] ein bemerkenswerter Artikel von Professor Werner Schiffauer, in dem es um die ‚Migrationspolitische Blockadehaltung des BMI und seine Gründe‘ geht.

„Das Innenminister hat den Ruf eines schwer zu führenden Ministeriums. Besonders die großen Abteilungen wie (Öffentliche Sicherheit) und (Migration) sind oft von selbstbewussten Abteilungsleitern geführt, von denen es heißt dass ihnen egal ist wer gerade unter ihnen Innenminister ist. …“

Die im weiteren Artikel genannten Leiter der Abteilungen M(igration) und ÖS (Öffentliche Sicherheit) waren zwar nur die Chefs von zwei der insgesamt fünfzehn Abteilungen im Seehofer-geführten BMI. Sie sind aber, wie die beamteten Staatssekretäre und alle anderen Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium politische Beamte, die nach §54 Bundesbeamtengesetz (BBG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können [5].

Der Austausch der Abteilungsleiter dürfte das Problem allerdings nicht beseitigen und zwar aus zwei Gründen: Die Abteilung ÖS, wie auch die Abteilung M bestehen aus jeweils zwei Unterabteilungen, von denen jede fünf Referate hat, die wiederum in weitere Sachgebiete unterteilt sind. Die Leiter dieser Organisationseinheiten sind keine politischen Beamten, können also nicht so ohne weiteres in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Man darf jedoch annehmen, dass sie mehrheitlich die bisherige politische Linie vertreten haben. Und sich ihr Berufsverständnis nicht von heute auf morgen verändern wird, schon gar nicht auf Anweisung von oben. Die eigentliche Arbeitsebene kann also erhebliche Bremswirkung oder noch mehr Störkraft entfalten bei der Umsetzung von neuen politischen Leitlinien. Selbst wenn es – theoretisch – relativ zeitnah zu einem Weggang des Führungspersonals kommen würde: Bliebe die Frage offen, aus welchem Pool für zwei Abteilungen, vier Unterabteilungen und zwanzig Referate zeitnah kompetenter und mit dem Arbeitsgebiet vertrauter Ersatz für diverse Mitarbeiter auf der Arbeitsebene gewonnen werden soll.

Hindernis #2: Der angekündigte Kurswechsel in der Asyl- bzw. Migrationspolitik der Ampel-Koalition

Die Ampelkoalition kündigt in ihrem Koalitionsvertrag einen „Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik“ an: Deutschland solle ein „modernes Einwanderungsland“ werden; durch eine „ordnende Politik“ solle Migration vorausschauend und realistisch gestaltet“ werden [6a]. Asylverfahren müssten „fair, zügig und rechtssicher ablaufen“, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) solle entlastet werden, Gerichtsverfahren in Asylverfahren beschleunigt werden und das Konzept von Ankerzentren „nicht weiter verfolgt“ werden. Da jedoch „nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, bleiben kann“, soll eine ‚Rückführungsoffensive‘ gestartet werden, insbesondere zur Abschiebung von Straftätern und Gefährdern [6b].
Das ist wieder eine Pralinenschachtel im Stile von Forrest Gump: Es ist für jeden etwas drin, aber keiner weiß, welche „Praline“ er kriegt …
Das Bundesinnenministerium versteht sich als Ministerium für Sicherheit, Ordnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nach der dort aktuell gepflegten Ideologie gefährdet die Zuwanderung von außen die Sicherheit und Ordnung im Inneren. Zuwanderung wird (im BMI) als entscheidendes, wenn nicht das größte Risiko für die Sicherheit im Inneren angesehen. In diesem Sinne wurde das ASYLrecht im Grundgesetz seit 1993 wiederholt geändert und massiv eingeschränkt.
Sachwalter für Ausländerrecht und Einwanderungspolitik im Bundesinnenministerium ist die Abteilung M (Migration, Flüchtlinge, Rückkehrpolitik): Sie schafft den gesetzlichen Rahmen für die Regulierung von Aufenthalt, Einbürgerung und Abschiebung, identifiziert ‚ausländische Problemgruppen‘ und legt fest, wie mit ihnen umzugehen ist. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Politik und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist die entsprechend benannte Abteilung ÖS. Sie ist in diesem Zusammen­hang gemeinsam mit der ausführenden Bundespolizei vor allem für das Kontrollieren und die Sicherung der Grenzen zuständig.
Die Mauer von M und ÖS – verstärkt noch durch die Abteilung B (für Bundespolizei) – wird ein extrem hohes Hindernis werden für den Paradigmenwechsel. Vermutlich wird sie viel zu hoch werden. Denn neben Asylrecht nun auch noch Einwanderung anzubieten, ohne zu erklären, wer, wie und unter welchen Bedingungen das Recht zur Einwanderung erhält: Das dürfte zu viel sein für den Apparat im BMI.

Hindernis #3: Die politische Führungsebene IN DEN BEHÖRDEN im Geschäftsbereich des BMI

Zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehören eine Vielzahl von Bundesoberbehörden. Um nur die wichtigsten im Bereich der Inneren Sicherheit, Asyl- und Ausländerpolitik und Infrastruktur zu nennen:

Behörde Behördenleiter (BL) Behörden- bzw. Partei-Laufbahn des BL Zahl der Mitarbeiter
Bundespolizei (BPol) Romann, Dieter Seit 1993 im BMI 48.957
Bundeskriminalamt (BKA) Münch, Holger Polizeibeamter (hD), 1987-1991 BKA,Präsident seit 2014 7.863
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Haldenwang, Thomas 1991-2000:BMI
– 2006: BVA
– 2009: BMI
ab 2009: BfV
ca. 3.900
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schönbohm, Arne Sohn des früheren brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) 1.435
Bundesanstalt für den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Gegenfurtner, Andreas Polizeibeamter (hD), ab 2004 im IM BW ca. 770
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) Karl, Wilfried Dipl.-Ing.; BND, zuletzt AL Technische Aufklärung, ab Mai 2017 BMI 242
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Schuster, Armin 1985-1989 BMI; Polizeibeamter (hD); > 2002 Führungsfunktionen in der BPol; 2009-2020 MdB CDU)

344
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sommer, Hans Eckhard 8.141
Bundesverwaltungsamt (BVA) Verenkotte, Christoph 1987 – 2008: Mehrere Wechsel zwischen BMI und BVA; ab 2008: AL BPol im BMI; ab 2010 Präsident des BVA 5.676
zusammen rund 80.000
Links in der Tabelle zuletzt abgerufen am 19.12.2021. Die Zahl der Mitarbeiter wurde von der Homepage der jeweiligen Behörde zuletzt abgerufen am 19.10.2021.

Die meisten der genannten Behördenleiter sind ebenfalls politische Beamte, können also theoretisch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Auch hier stellt sich allerdings die Frage nach einem fachlich qualifizierten, bei den Mitarbeitern akzeptierten und zeitnah verfügbaren Ersatz.

Das verspielte Vertrauen des Rechtsstaats bei weiten Kreisen der Polizei

Am Abend des 4. September 2015 traf Bundeskanzlerin Merkel nach Rücksprache mit nur wenigen Ministern die Entscheidung zur Grenzöffnung. Tausende von Flüchtlingen konnten in der Nacht und den folgenden Tagen und Wochen die österreichisch-deutsche Grenze passieren. Ein Jahr später hatten weit mehr als eine Million einen Asylantrag gestellt. Und weitgehend unvorbereitete Polizei, Behörden, Politik und soziale Dienste waren damit heillos überfordert.

Was das Versammlungsrecht von „Rechten“ damit zu tun hat

Diese Entscheidung zur Grenzöffnung hat einen Graben zwischen Polizei und (Recht)Staat aufgerissen. Denn Polizei hatte sich bis dahin als Hüter von Recht und Gesetz gesehen, exklusiv ausgestattet mit den Befugnissen zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen.
Was beispielhaft gut zu beobachten war und ist am Versammlungsrecht. Polizei argumentiert da folgendermaßen: Wenn eine Demonstration, sagen wir von „Rechten“, formell korrekt angemeldet wurde. Dann die zuständige Verwaltungsbehörde ein Verbot oder wesentliche Einschränkungen verfügt; Dann das von den Anmeldern angerufene Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit nach dem Versammlungsgesetz entscheidet und die Demonstration, ggf. unter Auflagen, für zulässig erklärt hat: Dann ist es Pflicht der Polizei, den Anmeldern und Teilnehmern zu ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit – und damit dem Gesetz zur Geltung zu verhelfen. Diese Begründung habe ich in vielen Jahren beruflicher Arbeit mit Polizeibeamten x-Mal genauso gehört.

Die Grenzöffnung nach dem 4.9.2015 als Verstoß gegen geltendes Recht

Die Grenzöffnung vom September 2015 war vom damals geltenden Recht jedoch nicht gedeckt: Denn diese Flüchtlinge kamen aus dem sicheren Drittstaat Österreich und hätten daher an der deutschen Grenze abgewiesen werden müssen. Zu dieser Bewertung kam 2017 auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages [7].
Eine Ausnahme von der ‚Pflicht zur Einreiseverweigerung‘ hätte einer entsprechenden Anordnung des Bundesinnenministers bedurft. Die gab es jedoch nicht. Ob es daran lag, dass DeMaizière persönlich gegen die Entscheidung von Merkel war oder dass er am fraglichen Abend zu krank war, um zu agieren, ist unbekannt. Die Situation zwischen Polizei und Regierung wurde nicht besser dadurch, dass Frau Merkel, unsensibel für die Stimmung in der Bevölkerung und der Polizei, ein trotziges „Wir schaffen das!“ hinterherschickte.
Das Ergebnis ist, dass Polizei seitdem nicht nur mächtig angefressen ist. Von der als Zumutung empfundenen Forderung, nicht von Recht und Gesetz gedeckte, politische Forderungen dulden UND durchsetzen zu müssen.
Umso mehr, als die Polizisten im Dienst ständig erleben, dass es damit nicht getan ist, Grenzen nicht zu schließen, um „unschöne Bilder an einer gesperrten Grenze zu vermeiden“. Sondern Polizeibeamte (neben den betroffenen Zuwanderern) diejenigen sind, die die Folgen einer Politik auszubaden haben, die die Konsequenzen dieses Handelns nicht bedacht hat und dafür keine Vorbereitungen getroffen hat. [Zumal es Warnungen, z.B. von befreundeten Geheimdiensten, schon lange vorher gegeben hatte!]

Fortgesetzter Verlust von Rechtsstaatlichkeit aus Sicht vieler Polizeibeamter

Auch heute, sechs Jahre später, hat sich die Situation nicht wesentlich entspannt. Sehr viele Asylverfahren hängen noch in der Pipeline, viele inzwischen vor Verwaltungsgerichten. Viele Asylanträge sind nach Durchlaufen der letzten gerichtlichen Instanz abgelehnt, die Betroffenen haben kein Aufenthaltsrecht mehr und müssten ausreisen. Das wird aber nicht systematisch vollstreckt. Andere sind straffällig geworden und müssten daher abgeschoben werden, was ebenfalls nicht flächendeckend geschieht (und was die Ampel jetzt ändern will). Das sind nach der Argumentation aus der Polizei fortgesetzte Rechtsverletzungen, die den Groll gegen Politiker vertiefen und das Vertrauen zu diesen Politikern sehr belastet haben.

Der massenhaften Frustration in der Polizei über solche Verhältnisse verleiht der DPolG-Bundesvorsitzende Wendt (CDU) Ausdruck: Mit dem ihm eigenen Talent für populistische Zuspitzungen wurde er zur Stimme von vielen Polizeibeamten: Weil er artikuliert, was viele von denen denken [8].

Fortgesetzter Vertrauensverlust im Zuge der Corona-Krise durch eine Impfpflicht für Polizisten

Im Umgang mit der Corona-Krise wiederholt sich der Fehler im selbstherrlichen Umgang mit Gesetzen und Rechten. Diesmal sind es die massiv eingeschränkten Grundrechte der Bevölkerung

  • durch ein Infektionsschutzgesetzespaket, das den Bundestag ins Abseits gestellt und den ohnehin überforderten bzw. anderweitig zu sehr beschäftigten, bisherigen Gesundheitsminister Spahn zum Alleinentscheider machte.
  • durch Ausgangssperren und Lockdowns,
  • Schließung von Kitas, Schulen und Universitäten,
  • Vernichtung von hunderttausenden von wirtschaftlichen Existenzen von Künstlern, Selbstständigen, Kleingewerbetreibenden und Einzelhändlern und deren Familien,

und dies alles mit Appellen an eine Plausibilität, der kein Mensch mehr folgen kann, solange er noch selbst zum logischen Denken fähig ist (siehe dazu den Offenen Brief von 390 Ärzten an die Bundesregierung, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und andere [9]).

Grüne fordern gesetzliche Impfpflicht auch für Polizisten und andere Berufsgruppen

Die Impfpflicht soll, so der Vorschlag des Gesundheitsexperten Dahmen, von Bündnis90/Die Grünen vorrangig und zeitnah eingeführt werden für „Polizisten, Lehrerinnen oder Feuerwehrleute“, denn diese „können berufsbedingt oftmals keinen Schutzabstand halten und haben deshalb eine Verantwortung zum Schutz anderer Menschen.“ Zu dieser besonderen Schutzverantwortung gehöre „dort wo möglich auch der Eigen- und Fremdschutz durch eine Impfung“ [10].

Polizisten sind, dank intensiver Nutzung von Sozialen Medien und Chatgruppen bei Messenger-Diensten exzellent mit Fakten (und mitunter auch nicht faktenbasierten Nachrichten) versorgt. Sie wissen also, dass die aktuell verfügbaren Impfstoffe für die Delta- und Omikron-Mutationen des SARS-CoV-2-Virus nicht ausgelegt sind. Und dass eine Impfung mit diesen Impfstoffen nur einen sehr geringen Schutz vor einer eigenen Erkrankung (Eigenschutz) bietet, und eine signifikante Verminderung der Infektiosität gegenüber Dritten (Fremdschutz) nicht belegt ist.

Vertreter von Pflegeheimbetreibern in Unterfranken haben am vergangenen Montag in einem Brandbrief an Landtagsabgeordnete auf einen akuten personellen Notstand aufmerksam gemacht. Grund sei die gesetzliche Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten ab dem 16. März 2022, die bereits jetzt katastrophale Auswirkungen habe – auch für die pflegebedürftigen Patienten [11].

Die Mehrzahl der Polizeivollzugsbeamten wird (bzw. kann) den Beamtenstatus nicht einfach kündigen: Dass im Falle einer Impfpflicht für Polizeibeamte jedoch eine Welle von Krankmeldungen kommen wird, ist zu erwarten. Wieder einmal wird eine politische Entscheidung gegen ein geltendes (Grund)Recht getroffen und betrifft diesmal auch Polizeibeamte direkt und persönlich. Ich bin kein Hellseher: Doch kann ich mir gut vorstellen, dass dieser erneute Rechtsbruch den Graben zwischen Polizei und (Rechts)staat weiter aufreißen wird.

„Life is like a box of chocolates. You never know what you’re gonna get.“

Seitdem die Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat, sind zwei Wochen vergangen. Bisher ist es mir nicht gelungen, das Bild von Frau Faeser und ihren Zielen scharf zu stellen.

Was versteht Frau Faeser unter „Innerer Sicherheit?


Dieses Bild stammt von der Webseite des BMI. Und löst wechselweise Schmunzeln und Kopfschütteln aus. Denn wer diesen Satz gedrechselt hat, wusste offensichtlich nicht, was unter dem politischen Fachbegriff „Innere Sicherheit“ verstanden wird: Es ist jedenfalls nichts, was Menschen in „ihrem“ Inneren tragen.
Und es ist insbesondere auch nicht das Gefühl von persönlicher Sicherheit von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit und Eigentum jedes einzelnen.

Das Programm Innere Sicherheit der Konferenz der Innenminister

In der Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit der Innenministerkonferenz von 2008/2009 [12]findet sich dagegen diese Definition:

Leitlinie für die Innere Sicherheit ist, Freiheit und Sicherheit der Bürger in einem ausgewogenen Verhältnis zu gewährleisten. Ein hohes Maß an Sicherheit durch Rechtsfortschreibung und konsequentes Handeln schafft Vertrauen zum Staat [sic!] sowie in die Leistungsfähigkeit seiner Sicherheitsbehörden und ist wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Allerdings sind vor allem rechtliche Änderungen mit Augenmaß vorzunehmen [sic!], um die Auswirkungen auf die Freiheit der Bürger gering zu halten [sic!] Es kommt darauf an, in Freiheit sicher zu leben“.

Wenn Frau Faeser also im Sinne dieser Definition ihrer Amtskollegen aus den Ländern dem Anspruch ihres Amtes als Bundesinnenministerin gerecht werden wollte, wäre es notwendig, eine Kehrtwende in der aktuellen Politik zu machen und am besten mit der heiß diskutierten Impfpflicht anzufangen:

Fokussiert auf den Kampf gegen den Rechts­extremismus

Möglich, dass es an ihren Erfahrungen in Hessen liegt und an der eigenen Betroffenheit von Drohbriefen des NSU 2.0. Schon bei ihrem Amtsantritt bezeichnete sie Rechtsextremismus als „derzeit größte Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ [13].
Ob es im aktuellen politischen Kontext allerdings wirklich eine geschickte Top-Message ist, mit der sich die neue Bundesinnenministerin der Öffentlichkeit bekannt macht, darüber kann man geteilter Ansicht sein. Die Angehörigen des Anschlags vom Breitscheidplatz (vom 19.12.2016) hätten sich am fünften Jahrestag sicher ein Zeichen gewünscht für mehr Unterstützung bei der Aufklärung dieses Anschlags. Erhebliches Risiko geht auch von linken Extremisten aus. Statt von Rechtsextremismus hätte sie auch von Rassismus sprechen können, den es einzudämmen gilt – gerade auch in der Polizei und in Behörden. Insofern ist ihre Priorität auf Rechtsextremismus zumindest irritierend.

Faeser untergräbt Vertrauen durch Diffamierung von Demonstranten

In den vergangenen Tagen gibt es täglich neue Meldungen über Demonstrationen gegen die aktuelle Corona-Politik und Impfpflichten für einzelne Berufsgruppen bzw. eine Impfpflicht für alle. Die Zahl der Menschen, die deshalb auf die Straßen gehen, geht in die Tausende und verteilt sich auf das ganze Land. Die meisten der Demonstrationen verliefen friedlich und unter Einhaltung der Abstands- bzw. Masken-Auflagen.

Die Innenministerin hat sich – ohne Belege zu nennen – vereinnahmen lassen von der Behauptung, dass bei diesen Protesten gegen Corona-Maßnahmen „in vielen Fällen Rechtsextremisten unterwegs [sind], die versuchen, eine Krise auszunutzen“. Einige sind „gewalttätig, es geht ihnen um Krawall und Einschüchterung. Sie verfolgen ihre eigenen Ziele, die überhaupt nichts mit Pandemie zu tun haben. Gegen diese kleine Gruppe müssen wir mit aller Härte [sic?] vorgehen, mit jedem Mittel [sic?] des Rechtsstaates. Da darf man keinen Millimeter weichen“.
In der Debatte um eine Impfpflicht erklärte Faeser. „Wenn wir [sic?!] zu der Überzeugung kommen, dass wir [?] ohne diesen Schritt nicht aus der Pandemie herauskommen, dürfen wir [?] uns nicht von einer radikalen Minderheit einschüchtern und davon abhalten lassen“.

Ist diese Undifferenziertheit das Markenzeichen der neuen Bundesinnenministerin?!

Bei allem Verständnis dafür, dass Journalisten gerne kurze, knackige Statements hören: Doch was Frau Faeser da von sich gibt, offenbart einen erheblichen Mangel an der notwendigen, differenzierten Betrachtung. Gerade in der aktuellen Situation. Und an kommunikativem bzw. diplomatischem Geschick:

Denn erstens sind weder die Mehrzahl, geschweige denn alle Teilnehmer an diesen Demonstrationen Rechtsextremisten, denen es um „Krawall und Einschüchterung“ geht. Viele tausend Teilnehmer hätten gerne gehört, dass die Bundesinnenministerin ihre Sorgen zur Kenntnis genommen und verstanden hat, statt diffamiert und verteufelt zu werden.

Zweitens drücken viele Teilnehmer ihre tiefe Besorgnis darüber aus, dass Grundrechte, so z.B. das auf körperliche Unversehrtheit, nicht einfach so und durch eine dazu entschlossene Koalition ausgehebelt werden können. Das hätte die Verfassungsministerin respektieren sollen. Und dafür werben können, dass eine vernünftige, gemeinsame Abwägung notwendig ist zwischen dem Grundrecht des einzelnen und dem Anspruch anderer auf Geschütztsein vor Infektionen.

Miteinander zu reden wäre besser gewesen, als Demonstranten zu verunglimpfen. Schon im Harvard-Konzept [14], einem Klassiker als Ratgeber für Verhandlungen mit einem schwierigen Gegenüber, ist nachzulesen, dass verbale Angriffe gegen die PERSON des Gegenüber eine schlechte, weil nicht zielführende Idee sind.

Drittens sind die Argument der Impfbefürworter über die Wirksamkeit von Impfungen mit den aktuell verfügbaren Impfstoffen wenig stichhaltig. Viele Teilnehmer an den Protesten wissen das und äußern solche Befürchtungen. Es reicht nicht und ist menschlich schäbig, wenn Politiker, denen solche Fragen nicht passen, dann erneut persönlich werden und die Fragesteller als Verschwörungstheoretiker, Querdenker oder Schwurbler beschimpfen. Und gerne in Kauf nehmen, dass so genannte „Leit“Medien diesen Stil aufgreifen und weiter vertiefen.

Wenn Politik es zulässt bzw. betreibt, dass weiterhin im großen Stil Intensivbetten abgebaut, Pflegekräfte in den Burnout und die Kündigung getrieben werden, gesetzliche Impfpflichten beschlossen und weitere diskutiert werden mit Impfstoffen, die für die vorherrschenden Virus-Varianten gar nicht ausgelegt sind; bzw. ohne dass überhaupt klar ist, ob und wie viel von diesem Impfstoff noch vorhanden ist, also verimpft werden kann: Dann hat diese Politik aus der Sicht jedes vernunftbegabten Menschen ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Warum die neue Ministerin Menschen diffamiert, die wegen solcher Befürchtungen auf die Straße gehen, indem sie sie in einen Topf wirft mit Krawallmachern und Rechtsextremisten, bleibt ihr Geheimnis. Der Umgang mit Menschen in einer Demokratie sieht m. A. nach jedenfalls anders aus.

Merkt sie eigentlich nicht und sagt ihr auch kein Berater, dass solche Argumente und dieser Umfangsstil immer mehr spalten? Und einen erheblichen Teil der Menschen, auch die, die nur beobachten, was da passiert, entfremden von solcher Politik und ihren Repräsentanten?! Und dass es nicht mehr weit ist von ihren Äußerungen zu einem Ministerpräsidenten Kretschmann von den Grünen, der Teilnehmer an den Demonstrationen als „Aasgeier der Pandemie“ bezeichnet?!

Wir erleben in diesem Verhalten von Politikern einen Dünkel, der Millionen von Menschen in diesem Land das Recht und die Fähigkeit abspricht, selbst zu denken und für sich selbst zu entscheiden. Während sich Politiker (und mit ihnen viele Medien) gleichzeitig auf Argumente stützen, die durch Daten und Fakten nicht nur nicht belegt sind; sondern nicht genehme und gut belegte andere Fakten einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Die gegebenen politischen Zusagen und Versprechungen haben eine erschütternd kurze Halbwertszeit.

Wenn sich diese Einstellung durchsetzt bzw. weiter breitmacht, hat das von vielen herbeigesehnte Ende der Regierungszeit Merkel schon sehr schnell aufgedeckt, dass Rechtstaat, Grundrechte und Demokratie noch viel mehr Schaden genommen haben, als bisher schon zu befürchten war.

Quellen

[1]   Rolf Gössner, Datenkrake im öffentlichen Dienst, 228

[2]    Bemerkungen 2011 des Hessischen Rechnungshofs, 245

[3]    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-kevin-kuehnert-will-koalitionsvertrag-nachschaerfen-a-7e2a2b0e-a3ea-4511-8970-836457b49c8b).

[4]   Das Ortskräfte-Debakel hat im Innenministerium seinen Ursprung, Verfassungsblog, 08.2021

[5]   Antwort einer Pressesprecherin des BMI vom 21.12.2021 an POLICE-IT

[6a]   Ampel-Koalitionsvertrag, 137

[6b]   Ampel-Koalitionsvertrag, 138

[7]   [ Gutachten sieht unklare Rechtslage für Grenzöffnung, 22.09.2017, Welt

[8]   Rainer Wendt, Deutschland in Gefahr – Wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt, Kap. 2

[9]   https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/211220-2021-12-13-OffenerBrief-zur-COVID-Impfung.pdf

[10]   https://www.rnd.de/politik/lehrer-polizei-feuerwehr-gruenen-experte-dahmen-stoesst-debatte-ueber-impfpflicht-fuer-MVEQBAF6SX5NCWWN342JKY72PM.html

[11]   https://www.infranken.de/lk/schweinfurt/kuendigungswelle-in-pflegeeinrichtungen-caritas-awo-und-diakonie-schlagen-alarm-und-erwaegen-anzeige-art-5358054

[12]   Programm Innere Sicherheit, Fortschreibung 2008/2009, Innenministerkonferenz

[13]   https://www.derstandard.at/story/2000131759864/nancy-faeser-die-erste-frau-an-der-spitze-des-deutschen).

14   Das Harvard-Konzept: Roger Fisher and William Ury; Getting to Yes; Negotiating Agreement without Giving in,

Verweis auf andere Beiträge auf dieser Seite

[A]   Bundesrechnungshof fordert grundlegende Veränderung vom BMI, 23.10.2014

[B]   IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt NSU 2.0, 15.07.2020

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1 Gedanke zu „Innere Sicherheit (3): Wie viel Koalitionsvertrag steckt in Bundesinnenministerin Faeser?“

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