Innere Sicherheit (1): Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel ?!

Die bisherige Regierung hat auf dem Feld der Inneren Sicherheit (im eigenen Sinne) viel erreicht. Sie ist aber auch für eine Reihe von Missständen verantwortlich: Die SPD hat diese mitgetragen. Grüne und FDP wissen aus ihrer Oppositionsarbeit nur zu genau Bescheid, was alles schiefgelaufen ist. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist jedoch weder von einer Ursachenanalyse die Rede. Noch wurden Lernerfahrungen für die Zukunft erkannt oder benannt. | Lesedauer: Ca. 12 Minuten

Dieser Artikel ist erster Teil eines Dreiteilers mit Fragen zum Koalitionsvertrag der Ampel im Hinblick auf die Politik der Inneren Sicherheit und zur Berufung von Nancy Faeser zur neuen Bundesministerin des Inneren:
Der vorliegende Teil 1 fragt: Was – im Bezug auf die Innere Sicherheit – steht NICHT im Koalitionsvertrag und warum nicht?
In Kürze erscheinen:
Teil 2: Was steht im Koalitionsvertrag und konfliktiert mit der Politik der Inneren Sicherheit der vergangenen sechzehn Jahre?
Teil 3: Welche absehbaren Hindernisse stehen Frau Faeser beim Versuch der Umsetzung im Weg?

Nach 16 Jahren politischer Führung im Bundesministerium des Inneren wäre eine kritische Analyse angezeigt. Denn „das Problem von gestern ist das Risiko von heute“, wie Tom de Marco und sein Co-Autor Timothy Lister so treffend in ihrem Projektmanagement-Thriller „Bärentango“ schreiben.

Die bisherige Führung im Bundesinnenministerium hat sich einer Analyse von Fehlern und deren Ursachen während ihrer gesamten Amtszeit kategorisch verweigert. Obwohl es schwerwiegende Kritik aus verschiedenen Richtungen gab:

1. Die wenig erfolgreichen IT-Projekte des BMI und die versteckte Agenda dahinter

Da wäre die jahrelange, harsche Kritik des Bundesrechnungshofs am miserablen Projektmanagement und der Missachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den IT-Projekten im Geschäftsbereich des BMI [A]. Sie betrifft Megaprojekte, wie IT-Konsolidierung Bund und Netze des Bundes, ist aber grundsätzlich anwendbar auf alle IT-Projekte im Geschäftsbereich des BMI. Zu dem u.a. auch das Bundesverwaltungsamt (BVA) gehört, der zentrale IT-Dienstleister des Bundes, in dem so wichtige IT-Verfahren gehostet und weiterentwickelt werden, wie das Ausländerzentralregister, das Waffenregister oder die Bafög-Studiumsförderung. Und das in Zukunft federführend sein soll für die Registermodernisierung, bei der über 200 Datenbanken aus der öffentlichen Verwaltung unter der Steueridentifikationsnummer als Personenkennzahl zusammengeführt werden sollen.

„Die Bundesregierung wird komplexe IT-Projekte … nur dann im zeitlichen und finanziellen Rahmen erfolgreich beenden, wenn sie ihre IT-Steuerung grundlegend verändert. Sie muss

  • eigenes Know-How stärken,
  • das Großprojektmanagement professionalisieren,
  • Verantwortung und Kompetenzen in der Verwaltung bündeln,
  • Risiken durch die Vergabe von geeigneten Gewerken abschichten
  • und Verträge durch Leistungsanreize und angemessene Vertragsstrafen durchsetzen.
[B]

Aus Fehlern lernen?! – Gründe für das Beinahe-Scheitern von IT-Entwicklungsprojekten der Polizei, wie INPOL, PIAV oder (vielleicht bald?!) Polizei2020?

Überfällig ist die Untersuchung, warum im Bundeskriminalamt mit dem Projekt Polizei2020 [C] inzwischen zum dritten Mal in zwanzig Jahren ein Megaprojekt zur Modernisierung eines polizeilichen Verbundsystems für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder aufgesetzt wird; nach INPOL-Neu [D] und dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) [E]. Alle drei Projekte sind, wenn nicht ganz gescheitert, so doch weit hinter dem ursprünglichen Zeitplan und haben längst nicht das gehalten haben, was ursprünglich einmal versprochen worden war. Während sich das BMI bisher konsequent ausschweigt zu den Gesamtkosten dieser Projekte.

Dual Use aus Sicht des BMI: Die Zentralisierung der Informationssysteme der Polizeibehörden vorantreiben

Dafür konnte das BMI jedoch mit jedem der drei Projekte ein heimliches Ziel vorantreiben: Das abzielte auf eine Zentralisierung der Informationstechnik der Polizeibehörden von Bund und Ländern im so genannten gemeinsamen Datenhaus [F] beim Bundeskriminalamt. Was der klaren föderalen Kompetenzverteilung der Polizeiarbeit in der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft.

Vielleicht noch nicht zeitnah: Da verspricht man heute schon – wie in der Vergangenheit auch üblich – strikte ‚Mandantentrennung‘, also Trennung von – beispielsweise – nicht verbundrelevanten Daten der bayerischen Polizei von denen der anderen Polizeibehörden usw. Doch ist die auch heute schon nur „logisch“ vorgesehen und nicht als echte physische Trennung in der Datenbank. Und wurden – zweitens – solche Versprechungen schon zu häufig gebrochen, als dass man sich darauf noch verlassen wollte.

Eigene Interessen des BMI: Projekte, die nie fertig werden (sollen)

Es zeigt sich an diesem Problemfeld auch die Tatsache, dass im Bundesinnenministerium eine eigene, versteckte Agenda verfolgt wurde: Deren Ziel darin bestand, IT-Projekte zu betreiben, die eigentlich nie fertig werden (sollen). Daher werden auch schon seit über einem Jahrzehnt keine WERKverträge mehr vergeben über vorab definierte Leistungspakete, die zu einem vorab definierten Preis zu erstellen sind.
Sondern man hangelt sich mit mehrjährige Rahmenverträgen über zeitabhängig vergütete DIENSTleistungen von Vertrag zu Vertrag, gibt dafür dreistellige Millionenbeträge aus, beschäftigte Heerscharen von hunderten von externen „Beratern“ [G](die meisten davon ohne jegliche sonstige Berufserfahrung nach dem Studium), die bzw. deren Firmen zu stark abhängig sind vom BMI und mit Sicherheit kein Interesse haben, von einer zeitabhängigen Bezahlung umzustellen auf eine leistungsbezogene Vergütung.

Wer profitiert sonst noch von solchen Projekten?

Bisher nicht gestellt, geschweige denn beantwortet ist ferner die Frage, wer eigentlich sonst noch – außer den Auftragnehmern – von den dafür ausgegebenen Riesensummen an überschaubar wenige Auftragnehmer profitiert.

Warum will die Ampel-Koalition nicht lernen aus diesen Missständen ihres Vorgängers?!

Nachdem die bisherige Bundesregierung mit dem heutigen 7.12.2021 passé ist, wäre eine Post-Mortem-Analyse der Ursachen für diese Missstände dringend angezeigt: Mit Kenntnis der Ursachen für die Missstände ließe sich verhindern, dass sich das Missmanagement in Zukunft fortsetzt und weitere zig Milliarden Euro kostet. Schade, dass sich davon nichts findet im Koalitionsvertrag der Ampel. Oder sollte es daran liegen, dass viele Juristen unter deren Abgeordneten zu finden sind, jedoch keine Experten mit Berufserfahrung im professionellen IT-Management bzw. rechtskonformem Verwaltungshandeln?!

2. Die wiederholt vom Bundesverfassungsgericht kassierten Sicherheitsgesetze des BMI und die versteckte Taktik hinter dieser Art der Gesetzgebung

Da wäre zum zweiten die Tatsache, dass die meisten Sicherheitsgesetze des BMI aus dem Zeitraum ab 2005 nach Beschwerden von dritter Seite [a] vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet sind. Und dort entschieden wurde, dass sie zumindest in Teilen nichtig bzw. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das trifft (gleich zweimal) zu für das Antiterrordatei-Gesetz, für das Gesetz zur Neuregelung der TK-Überwachung (besser bekannt unter dem Schlagwort ‚Vorratsdatenspeicherung‘), für das BKA-Gesetz (nach der ersten Entscheidung des BVerfG ist aktuell eine zweite Beschwerde anhängig) oder für das BND-Gesetz, um nur einige besonders wichtige zu nennen.

Die strategische Absicht hinter dieser Art der Gesetzgebung

Bemerkenswert ist die Vorgehensweise, die das BMI bei diesen Gesetzgebungsverfahren immer wieder eingeschlagen hat: Da wurde – in Schritt 1 – ein Gesetz vorgelegt, das weit über das vom Grundgesetz Zulässige hinausging: Sozusagen ein in Gesetzestext gegossener Wunschkatalog an weiteren Befugnissen für die Sicherheitsbehörden, zur Überwindung von Kompetenzen und als hinderlich empfundenen Rechtskonzepten, wie z. B. dem des föderalen Prinzips der Polizeiarbeit („… ist Ländersache“) oder des Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Ein Teil der Vorschriften wurde jeweils – was als Schritt 2 eingeplant war – vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Ein wesentlicher anderer Teil blieb stehen. Davon profitierte die dann – im Schritt 3 kommende – Gesetzesnovelle: In der zusätzlich weitere (auch andere!) Klauseln aufgenommen wurden, die erneut Befugnisse und Kompetenzen erweiterten und Rechtskonzepte aufweichten. Während sich Beschwerdeführer und sonstige Kritiker noch mit der Frage beschäftigten, ob die beanstandeten Passus auch akzeptabel weitgehend „verbessert“ wurden. Und es am Eifer für die Prüfung des GESAMTEN neuen Textes fehlen ließen.

Eigene Interessen des BMI: Zentralisierung der polizeilichen Informationen in einem „gemeinsamen Datenhaus“ beim Bundeskriminalamt

Dieser Modus Operandi hat sich mehrfach wiederholt und ist besonders eindrucksvoll nachzuvollziehen beim BKA-Gesetz (von 2017) [H], in dessen Novelle ein völlig neues, zuvor nicht vorhandenes Konzept definiert ist: Von dem auch noch (ebenso infam, wie fälschlich) behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe dies mit seiner Entscheidung erst nötig gemacht.

Nämlich ein bisher so nicht vorgesehener polizeilicher Informationsverbund [I]: Der die faktische Zentralisierung der Polizeiarbeit der Länder einführt und deren Pflicht zur Ablieferung sämtlicher verbundrelevanter Informationen (auch aus dem Bereich der Vorfeldarbeit und Gefahrenabwehr) im neu geschaffenen polizeilichen Verbundsystem, das vom Bundeskriminalamt betrieben wird.

Auch dieses Vorgehen folgt einer verborgenen Agenda des bisherigen BMI, mit der man sich Schritt für Schritt heranarbeitete an eines der drei wesentlichen Teilziele der Innenminister von CDU (Schäuble, De Maizière) und CSU (Friedrich, Seehofer): Nämlich der Zentralisierung der Informationen der Polizeibehörden unter dem Dach des Bundeskriminalpolizeiamts im Geschäftsbereich des BMI. [Die Zentralisierung der Informationen der Verfassungsschutzbehörden der Länder war längst vollzogen, jedoch von Medien und Öffentlichkeit kaum bemerkt worden.]

Die anderen beiden Teilziele waren die Aufweichung der föderalen Struktur und die Schleifung des Trennungsgebots [K] zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Bei beidem wurden ebenfalls beste Fortschritte im Sinne der CDU/CSU-geführten Hausleitung des BMI erzielt.

Die von der Ampel vorgesehene „wissenschaftliche Evaluation“ der Sicherheitsgesetzgebung macht solche Gesetze nicht rückgängig

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen sieht vor, dass die „Sicherheitsgesetze und deren Auswirkungen auf die Bürgerrechte im Lichte der technischen Entwicklung einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen werden“ sollen [1, S.103). Ein dickes, teures, wissenschaftlich unterfüttertes Gutachten macht solche Gesetze jedoch nicht rückgängig.

Ist diese wachsweiche Ankündigung der bloßen Dokumentation des Status Quo begründet dadurch, dass jede der drei Ampelparteien in den vergangenen zwanzig Jahren schon Regierungsverantwortung bzw. die von den C-Parteien geprägte Politik der Neufassung der Sicherheitsgesetze durch ihr Abstimmungsverhalten mitgetragen hat?!

  • SPD und Bündnis90/die Grünen von 1998 bis 2005, Bundesinnenminister war Otto Schily/SPD, dessen Politik sich nicht wesentlich von der der C-Parteien unterschied;
  • die SPD in der ersten großen Koalition unter Merkel von 2005 – bis 2009 (Bundesinnenminister war Wolfgang Schäuble/CDU),
  • die FDP von 2009 bis 2013 (Bundesinnenminister war Thomas DeMaizière (bis 2011) und Hans-Peter Friedrich(CSU)(bis 2013)
  • und von 2013 bis 2018 dann wieder die SPD in der zweiten und dritten Großen Koalition mit den Bundesinnenministern DeMaizière (CDU)(bis 2018) und Seehofer (CSU) (bis zum 8.12.2021)

3. Die Haltung des BMI zu personenbezogenen Informationen und deren heimlicher Eroberung bzw. Aneignung zur Nutzung durch Sicherheits- und Verwaltungsbehörden

Die Risk-Assessment-Doktrin

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 stellte die Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Grundlage dar für eine neue Doktrin der Sicherheitspolitik. Sie ist geprägt vom Gedanken des Risk Assessment und steht für ein Konzept, das möglichst viele Informationen über möglichst viele Menschen sammeln, speichern und auswertbar machen will: Um damit zu Erkenntnissen über von Menschen ausgehende Risiken zu gelangen, bevor überhaupt etwas passiert. Predictive Policing, die so genannte „vorhersagende Polizeiarbeit“ steht im unmittelbaren Zusammen­hang mit dieser Doktrin.

Die Vision vom ‚digitalen Tsunami

Im ersten Halbjahr 2007 hatte die Bundesrepublik Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne; Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble führte also den Vorsitz der Konferenz der EU Innenminister. In diesem Rahmen legte eine „Future Group“ [b] ein faszinierendes, für Sicherheitsbehörden neues Konzept unter dem Schlagwort „digitaler Tsunami“ vor, das im Work Programm der Future Group folgendermaßen definiert war:

„Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.“

Automatisiertes Data Mining

Die Idee war bestechend: Wenn der Staat Zugriff auf alle solche Informationen erhalten würde, wäre es möglich, über jeden Menschen ein Profil anzulegen: Über dessen Finanzen, die berufliche Situation, das Einkommen, Interessen, Hobbies, Reisen … Big Data und automatisiertes Data Mining würden es erlauben, das Risiko zu ermitteln, das von jedem einzelnen ausging. Data Mining Bots könnten also in Echtzeit eine Unmenge von Daten durchforsten auf der Suche nach auffälligen Pattern über möglichst viele Menschen.

Schäuble dachte jedoch noch weiter: Denn nicht nur die Wirtschaft, Banken oder öffentliche Verwaltung verfügten über solche Schätze an Informationen. Auch die Sicherheitsbehörden haben davon einen enormen Vorrat: Denn jeder Mensch, der mit der Polizei in Berührung gekommen war, hatte dort zwangsläufig seine digitalen Spuren hinterlassen. Dazu musste man nicht selbst als Verdächtiger oder gar Beschuldigter einer Straftat erfasst worden sein. Nein, es genügte, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Oder als Zeuge einer Prügelei von der Polizei vernommen worden zu sein. Oder wegen nächtlicher Ruhestörung durch Nachbarn die Polizei gerufen zu haben.

Wann immer Polizeibeamte in solchen Angelegenheiten tätig werden, fertigen sie hinterher ein Vernehmungsprotokoll. Oder einen Einsatzbericht. Oder eine Strafanzeige. Und fragen – ganz automatisch – in den Fahndungs- und Auskunftsdatenbanken der Polizei ab, ob schon Erkenntnisse über die jeweilige Person vorliegen.

Fortschritte des BMI bei der Gewinnung und Nutzung polizeilich relevanter Informationen über Millionen von Personen

In den sechzehn Jahren, die seitdem vergangen sind, wurden große Fortschritte – aus der Sicht des BMI – auf diesem Gebiet erzielt. Die Polizeidatenbanken, insbesondere beim BKA, wurden zu Dauerspeichern für personenbezogene Informationen aufgerüstet, was bisher in Medien und der Öffentlichkeit kaum beachtet wird.

INPOL als Dauerspeicher über Millionen von Menschen

Kernstück des aktuellen bundesweit verwendeten Verbundsystems INPOL ist ein Personenindex mit (im Sommer 2020) rund 6,5 Millionen Personen-Datensätzen [c]. Auch wenn offiziell gerne von INPOL als „Fahndungssystem“ gesprochen wird, enthält dieser Personenindex nur rund 450.000 aktuelle Fahndungsnotierungen, also gerade einmal 7,5% des Gesamtbestands.

Alle anderen Personen-Datensätze betreffen Menschen, die vielleicht früher einmal zur Fahndung ausgeschrieben oder verhaftet waren. Vor allem aber eine Menge von Leuten, die als Zeugen, Hinweisgeber, Geschädigte, Kontakt- und Begleitpersonen, Asylbewerber, von der Polizei als „Gefährder“ bewertete Menschen usw. mit der Polizei in Berührung kamen und daher einen Personen-Datensatz in INPOL erhalten haben. Auch der Anteil der „Dateileichen“, also von Datensätzen, die überhaupt keiner real existierenden Person zuzuordnen sind, dürfte meinem Eindruck nach [d] nicht unerheblich sein.

Seinen Charakter als Dauerspeicher für polizeilich relevante personenbezogene Informationen erhält INPOL daher, dass die Fristen zur Speicherung von Informationen dramatisch verlängert worden sind. Sie betragen heute für einen Erwachsenen bis zu zehn Jahre und verlängern sich immer wieder, wenn neue Erkenntnisse (u.U. auch aus ganz anderer Perspektive) hinzukommen.
Ein solche „Speicherung auf Vorrat“ ist notwendig, wenn man für die Polizei die Vision vom „digitalen Tsunami“ verfolgt. Sie ist aus der Sicht von Betroffenen jedoch vollkommen überzogen.

Umso mehr, als

  • eine Information darüber, welche Polizeibehörde welche Informationen über mich gespeichert hat, recht schwierig und aufwändig zu beschaffen ist;
  • eine Kontrolle, ob erhaltene Informationen zutreffend sind, so gut wie unmöglich ist
  • und auch die zuständigen Datenschutzbeauftragten lediglich „fragen“ dürfen, aber selbst keine Kontrollen in Polizeidatenbanken vornehmen dürfen [e].

Die biometrische Identifizierung und Identifizierbarkeit von Menschen

Schon der Vorgänger von Schäuble als Bundesinnenminister, Otto Schily von der SPD, hatte das Vorhaben vorangetrieben, in die deutschen Reisepässe und (verpflichtend erst vor kurzem) Personalausweise biometrische Identifikationsmerkmale mit aufzunehmen. Inzwischen sind die Abdrücke der zwei Zeigefinger sowie ein nach biometrischen Vorgaben aufgenommenes Passbild verpflichtend für jeden Personalausweis.

Was zur Folge hat, dass die staatlichen Behörden mit jedem zur Verlängerung anstehenden Personalausweis über ein weiter wachsendes Arsenal verfügen von rechtmäßigen Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Körpergröße, Augenfarbe, …), verbunden mit eben den genannten biometrischen Merkmalen.

Wenn Sie heute auf ein Einwohnermeldeamt gehen, müssen sie sich dort durch Auflage ihres Zeigefingers auf einem Fast-ID genannten, digitalen Fingerabdrucklesegerät identifizieren. Die gleiche Technik wird von der Polizei und bei den Ausländerbehörden genutzt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass vom Datensatz über eine Person in beliebigen polizeilichen (INPOL) und behördlichen Datenbanken (Ausländerzentralregister, Melderegister) mithilfe der biometrischen Daten (Gesichtsaufnahme, Fingerabdrücke) eine eindeutige Verbindung hergestellt werden kann zu der in der realen Welt existierenden Person. Das Verfahren hat auch für jeden Betroffenen den Vorteil, dass er/sie quasi seinen eindeutigen Identifikationsstempel in Form seiner Fingerabdrücke ständig bei sich hat und vorweisen kann. Und damit seine rechtmäßige Identität [L] beweisen kann.

Die gut maskierte Gier des Bundesinnenministers DeMaizière nach Daten aus Funkzellenabfragen

Die Gier nach „mehr personenbezogenen Informationen“ des BMI schlug jedoch wiederholt erheblich über die Stränge. Man denke an die bis heute nicht enden wollenden Versuche der Einführung einer anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung, die dazu führen würde, dass die Provider von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen verpflichtet werden, mitzuspeichern und auf Anforderung den Sicherheitsbehörden mitzuteilen, wer wann mit wem kommuniziert hat bzw. welche Quellen im Internet abgerufen hat.

Es ging dem BMI gar nicht vorrangig um eine Verbesserung der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls

Nicht immer war dieser Versuch offen und sein eigentliches Ziel ausdrücklich deklariert: Bundesinnenminister DeMaizière zum Beispiel hat über Jahre die Trommel gerührt für eine Strafverschärfung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl und war damit letztlich auch erfolgreich [M].

Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, geschweige denn die Aburteilung von Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten ist dadurch zwar nicht verbessert worden. Denn in diesem Deliktsbereich ist die Rate der unbekannten Tatverdächtigen besonders hoch, Polizei weiß also häufig gar nicht, wer da eigentlich eingestiegen ist, die Wohnung verwüstet und viele Sachen geklaut hat. [Was nicht daran hindert, den Fall in der Statistik als „aufgeklärt“ zu vermerken.]

Erfolgreich war dieses Projekt aus der Sicht des BMI dennoch: Denn es ist ihm gelungen, den Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244, Abs. 4 StGB) unter den besonders schweren Straftaten einzuordnen. Und damit die Anwendung einer Funkzellenabfrage (‚Erhebung von Verkehrsdaten‘ nach §100g StPO) zulässig zu machen. Das hat zur Folge, dass nach dem Wohnungseinbruch an einem bestimmten Ort eine Funkzellenabfrage durchgeführt werden darf, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft also von den TK-Providern die Herausgabe der Daten von allen Mobiltelefonen verlangen kann, die sich zur Tatzeit in der Nähe des Einbruchsortes aufgehalten haben, angeschaltet waren bzw. für TK-Verbindungen genutzt wurden.

Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

Als Erfolg dieser Sichtweise des BMI gilt auch die Einführung der Speicherung von Fluggastdaten: Auch das ist eine auf Vorrat angelegte Speicherung der Daten von Passagieren von Flügen nach und aus Deutschland. Sie erfolgt durch die Fluggesellschaften, die die Daten beim BKA abzuliefern haben. [Auch dagegen ist aktuell einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig)[N].

4. Zusammenführung von bis zu 200 behördlichen Datenbanken mit der personenbezogenen Steuer-Identifikationsnummer als gemeinsamen Identifikationsmerkmal einer Person

Im März 2021 wurde das Gesetz über die Registermodernisierung ][O} verabschiedet. Es soll „Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zuordnen“ schreibt das BMI. Der Aufbau dieser digitalen Architektur könne nun stufenweise beginnen, um die ID-Nummer für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen.

Das wäre – an sich – eine gute Idee: Dass ich dennoch strikt gegen die Einführung dieser Personenkennziffer nach dem vorgesehenen Verfahren bin und gegen die Einführung dieses Registermodernisierungsvorhabens, liegt an den Behörden: Meine beruflichen Erfahrungen, besonders in Datenbankprojekten von Behörden, haben mich gelehrt [f], dass der notwendige Professionalismus im Umgang mit personenbezogenen Informationen dort wenig bis gar nicht ausgeprägt ist. [Man hört in diesen Kreisen zu häufig den dümmlichen Spruch vom „Datenschutz ist Täterschutz“.]

Solange diese Schlamperei im Umgang mit Ihren und meinen Daten die Regel ist …

Es ist egal, ob man in Steuerdaten sieht, in Polizeidatenbanken oder eine Ausländerakte: Man stößt zuverlässig auf eine Vielzahl an Tippfehlern, Namens-, Daten- und Adressverwechslungen, klaffende Lücken, Schlampereien, Laissez-faire, missbräuchliche Nutzung und unberechtigte Datenabfrage und mitunter auch vorsätzlichen Missbrauch und sogar Manipulation. Dass dies zu fatalen, tatsächlich auch zu tödlichen Konsequenzen führen kann, zeigen zwei Beispiele, mit denen ich in Berührung kam [g].

…bin ich strikt gegen eine Preisgabe an DIESE Behörden

Sofern nicht zuverlässig dafür gesorgt wird, dass sich diese Haltung, Einstellung und der tägliche Umgang in Behörden mit Ihren und meinen Daten ändern, bin ich strikt dagegen, auch nur ein Iota mehr an Befugnissen für die Nutzung von mich betreffenden Informationen freiwillig preiszugeben.

Die Ampel schätzt das Ausmaß von Enttäuschung und Politverdrossenheit nicht richtig ein

Diese meine Einstellung ist auch Ergebnis eines langen, immer steiler werdenden Vertrauensverlusts. Von dem ich weiß, dass viele andere Menschen ganz genauso frustriert und enttäuscht sind. Die Verursacher sind maßgeblich im BMI zu verorten, die Mitverantwortlichen in den Regierungskoalitionen auf Bundesebene der letzten zwanzig Jahre.

Gebrochene Versprechen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie, bei der zunächst versprochen wurde, dass weitere Lockdowns nicht kommen würden (Herbst 2020), oder von einer Impfpflicht, die von allen Parteien erst ausgeschlossen wurde und nun doch eingeführt werden soll (dieser Tage), sind doch nichts Neues: Sondern nur die Fortsetzung einer Serie von faulen Versprechungen, die später kassiert wurden. Man denke nur an die anfänglich versprochene strikte Zweckbindung der Daten aus der LKW-Maut. Oder an die oben schon erwähnte Steuer-Identifikationsnummer, die entgegen allen anfänglichen Beteuerungen im Zuge der Registermodernisierung zum Personen-Identifi­kations­kennzeichen gemacht wurde.

Die Ampelkoalition unterschätzt meiner Ansicht nach dieses Problem, das ein Produkt ist aus Enttäuschung, Vertrauensverlust und damit einhergehender Politikverdrossenheit. Man würde gerne sehen, dass die neue Koalition – um sie bei ihrem eigenen Motto zu packen – eher FORTSCHRITT WAGT – auch auf dem Gebiet der Ausbalancierung von Freiheit, Sicherheit und Bürgerrechten.

Doch nichts von den Missständen, die uns in diese Frustration eingebracht haben, wurde im Koalitionsvertrag angesprochen, geschweige denn angegangen. Ankündigungen über Absichten zum „Anstellen von Gesamtbetrachtungen“ (über die aktuelle Sicherheitsarchitektur), über die geplante „wissenschaftliche Evaluationen der Sicherheitsgesetze und deren Auswirkungen auf Bürgerrechte“ erheben und dokumentieren – im Zeitraum von Jahren – den aktuellen Status Quo. Sie sind untauglich, um das zerstörte Vertrauen in die Redlichkeit der politischen Akteure wieder herzustellen. Das wird aber dringend gebraucht, um die Folgen des politischen Tuns und Lassens der letzten zwanzig Jahre doch noch abzumildern.

Dieses Versäumnis der Ampel-Koalitionäre ist bedauerlich. Zumal (jedenfalls für mich) noch nicht klar erkennbar ist, ob die Verhandler von SPD, Grünen und FDP das Problem des verlorenen Vertrauens einfach nur nicht auf dem Schirm hatten. Oder genau wissen, dass durch die vor allem von Frau Merkel geführten Regierungen eine Sicherheitsarchitektur zementiert und Bürgerrechte eingerissen wurden, die nicht mehr wieder herzustellen sind. Und dass sie aufgrund dieser Erkenntnis daher dafür keinen ernsthaften Versuch unternehmen wollen …

Drei Fragen …

… stellten sich im Hinblick auf die Ankündigungen im Koalitionsvertag der Ampel zur Inneren Sicherheit und zur Berufung von Nancy Faeser zur neuen Bundesministerin des Inneren:

  • Teil 1, ist hiermit beantwortet: Was – im Bezug auf die Innere Sicherheit – steht NICHT im Koalitionsvertrag?
  • Teil 2 erscheint in Kürze: Was steht im Koalitionsvertrag, konfliktiert aber mit der Politik der Inneren Sicherheit der vergangenen sechzehn Jahre? Und wie will die neue Koalition aus diesen Konflikten Lösungen machen?
  • Teil 3 zum Abschluss dieser Serie: Welche Hindernisse sind absehbar, die der neuen Bundesinnenministerin Faeser die Umsetzung der Koalitionsvorhaben schwierig, vielleicht sogar unmöglich machen werden? Und wie, wenn überhaupt, lässt sich ein solcher Deadlock verhindern?

Fußnoten

[a]   So z.B. der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) in einer Beschwerde gegen das Bundeskriminalamtsgesetz von 2008 und das Luftsicherheitsgesetz, die frühere Bundesjuistzministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegen die Vorratsdatenspeicherung und der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) gegen die Vorratsdatenspeicherung und das Luftsicherheitsgesetz.

[b]   Die Future Group war eine Arbeitsgruppe des Ländertrios, bestehend aus dem Vorgänger von Deutschland bei der EU-Ratspräsidentschaft, der Bundesrepublik Deutschland als aktuellem Halter der EU-Ratspräsidentschaft und des Halters im 2. Halbjahr 2007, nämlich Portugal.

[c]   Die Zahlen stammen von einer Pressesprecherin des Bundeskriminalamts in Beantwortung einer Presseanfrage von POLICE-IT aus dem Spätsomer 2020.

[d]   Ich hatte im Rahmen von Aufträgen als Sachverständige, z.B. von Anwälten, wiederholt mit Informationen aus INPOL zu tun und daraus diesen Eindruck gewonnen.

[e]   Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, bestätigte dies auf meine mündliche Anfrage beim Online-Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am 06.10.2021.

[f]   Mehr zu meinem früheren beruflichen Hintergrund

[g]   IN der JVA Kleve kam ein junger Syrer zu Tode bei einem Zellenbrand, Wochen nachdem er unrechtmäßig inhaftiert worden war. Auf der Grundlage eines Haftbefehls, der einen ganz anderen Menschen betraf. EIN Blick auf die vorhandenen Fotos beider Personen hätte den beteiligten Polizei- und Justizvollzugsbeamten vor Augen führen müssen, DASS es sich um zwei unterschiedliche Menschen handelt. Das hat aber angeblich niemand bemerkt. Der Brand ereignete sich rund zehn Wochen NACH der unrechtmäßigen Inhaftierung. Bis dahin hatte sich auch niemand um eine Überprüfung der Rechtsgrundlage der Inhaftierung gekümmert. Mehr dazu in ‚Wenn Daten töten: Fall Amad A. (2): Festnahme mit Haftbefehl eines anderen‘

In einem anderen Fall, den ich als Sachverständige begleite, fand sich in der Akte eine Auskunft aus INPOL an eine andere Behörde: Darin wurde der Eindruck erweckt, als hätten – laut BKA – mehrere definitiv real existierende, also unterschiedliche Personen, den gleichen Fingerabdrucksatz! Das muss ein Wunder der Biologie sein – oder eine Riesenschlamperei! Trotz mehrmaliger Nachfrage verweigerte das BKA bis heute eine Antwort auf die Frage nach den möglichen Ursachen …

Quellen

[1]   Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP: Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Verwandte bzw. im Text erwähnte Artikel

[A]   Kritik des Bundesrechnungshofs an IT-Projekten des BMI – 2017, 01.02.2017

[B]   Bundesrechnungshof fordert grundlegende Veränderung vom BMI, 23.10.2014

[C]   Das Polizei2020-Dossier

[D]   Das INPOL-Dossier

[E]   PIAV – Das Peinliche Informations- und Auswerte-Versagen, 05.03.2020

[F]   Polizei2020 – Fragen zum gemeinsamen Datenhaus, 06.10.2021

[G]   Bundesinnenministerium kauft 250 externe Berater für vier Jahre ein, 28.01.2019

[H]   Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz, 07.04.2017

[I]   Alle Artikel zum BKA-Gesetz

[J]   Wie die Große Koalition ihre Gesetze durchsetzt, 23.06.2017

[K]   Was ist das Trennungsgebot?

[L]   Das Problem der Steuer-ID und wie wir alle zu einer besseren Lösung beitragen könnten, 19.02.2021

[M]   Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann, 11.05.2017

[N]   Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem, 29.04.2019

[O]   NEIN! zur Steuer-ID, zum Registermodernisierungsgesetz und zur Umsetzung durch DIESE Behörden, 03.02.2021

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