Vorratsdatenspeicherung am Ende – Gefahrenabwehr durch die Polizei damit auch?!

Die Entscheidung des OVG NRW ist der Anfang vom Ende für die Vorratsdatenspeicherung 2.0. Begründet ausführlich Ulf Buermeyer im Heise Newsticker. Das wirft „die Terrorismusbekämpfung massiv zurück“, behauptet dagegen die Polizeigewerkschaft GDP. Wäre es für eine wirksame Abwehr terroristischer Gefahren nicht viel wichtiger, die IT-Ausstattung der Polizei endlich leistungsfähig zu machen und Polizei personell und finanziell besser auszustatten?!