Wie Manipulationen in INPOL den Syrer Amad A. hinter Gitter brachten …

MONITOR berichtete am 04.04.2019 über einen Vorgang in der Polizei Nordrhein-Westfalen und Hamburg, den man bisher so nicht für möglich gehalten hätte:

Demnach wurden Informationen im polizeilichen Informationssystem INPOL – mutmaßlich von Polizeibeamten – manipuliert. Zum Nachteil des anerkannten syrischen Flüchtlings Amad A. Der „erbte“ aufgrund dieser Manipulation die Haftbefehle eines ganz anderen Mannes – aus Mali. Mit der Auswirkung, dass der Syrer, gegen den nichts vorlag, was ihm längere Haft eingebracht hätte, nun für viele Wochen hinter Gittern verschwand. Mehr als zwei Monate nach seiner Verhaftung kam es unter noch ungeklärten Umständen zu einem Brand in seiner Haftzelle (MONITOR hatte darüber am 6.12.2018 berichtet), bei der der Syrer schwerste Verletzungen erlitt. Neun Tage später regte die zuständige Polizeibehörde in Kleve bei der Staatsanwaltschaft an, den (durch Manipulation geerbten) Haftbefehl gegen den Syrer aufzuheben und den gegen den Malier wieder in Kraft zu setzen. Doch das kam zu spät. Einen Tag danach starb der junge Syrer an den beim Brand erlittenen Verletzungen.

Dieser Sachverhalt erscheint erst einmal unglaublich. Und doch hat sich die Datenmanipulation, die letztlich letale Auswirkungen für den Syrer hatte, offensichtlich so abgespielt: Ich konnte auf Bitte von MONITOR Unterlagen einsehen und auswerten. Meine Expertise auf diesem Gebiet kommt daher, dass ich mehr als zwei Jahrzehnte lang polizeiliche Informationssysteme mit-entwickelt und betreut habe. Vor allem Protokolle aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL, wie sie hier vorlagen, waren die wesentliche Quelle für diese Auswertungen. Sie belegen die festgestellten und im Folgenden beschriebenen Sachverhalte:

Wie der Syrer Amad Ahmad die Haftbefehle des Maliers Amedy Guira „vererbt“ bekam

Alles begann am Freitag, dem 6.7.2018

Zum wiederholten Mal war der Syrer A.A. mit der Polizei in Konflikt geraten und wurde mit auf die Polizeiwache in Geldern genommen. Die sexuelle Belästigung, die ihm aktuell vorgeworfen wird, dürfte nicht ausreichen, einen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken. Entsprechende Anstrengungen der Polizei sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich und auch sonst nicht öffentlich bekannt geworden. Nach dieser Sachlage müsste die Polizei den Syrer bald wieder freilassen. Doch das geschieht nicht …

Am Freitag Nachmittag, nach 16 Uhr, schreibt Polizeioberkommissar N.N. von der Polizei Geldern ein Telefax an das LKA Hamburg. Darin heißt es sinngemäß: Wir haben heute den Syrer AMED AMED, geb. am 01.01.1992 in Aleppo, im Rahmen eines Sexualdelikts festgenommen. Bei einer Abfrage haben wir Fahndungen gegen ihn festgestellt und dass „er“ „bei Euch“ lediglich mit einem anderen Geburtsort geführt wird. Und er bittet um Übersendung der Haftbefehle. Was auch zeitnah geschieht.

Spätere interne Ermittlungen der Polizei ergeben, dass es zu diesem Zeitpunkt im Verbundsystem INPOL kein Personenobjekt dieses Namens und mit diesem Geburtsort gibt. Es bleibt schleierhaft, wie der Polizeioberkommissar zu seiner Behauptung gegenüber dem LKA Hamburg kommt. Die Person, zu der die Haftbefehle aus Hamburg gehörten, ist ein Malier schwarzer Hautfarbe und heißt Amedy Guira. In seinen Alias-Personalien in INPOL findet sich – jedenfalls am 6.7. abends – auch keine Alias-Person mit dem Namen AMED AMED.

Gegen 17 Uhr lässt sich der Polizeioberkommissar aus INPOL den vollständigen Datensatz zum Syrer A.A. geben. Dieser füllt sieben Druckseiten und zeigt alle in INPOL zu dieser Person gespeicherten Erkenntnisse zu diesem Zeitpunkt. Übrigens einschließlich der ausführlichen Personenbeschreibung und dem Verweis auf zahlreiche Lichtbilder, die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung des Syrers angefertigt wurden.

Kurz nach 17 Uhr fragt der Polizeioberkommissar dann in INPOL alle Personen ab, die mit Vornamen oder Nachnamen ‚AMED‘ heißen. Der spätere ‚Spender‘ des Haftbefehls, der Malier Amedy Guira ist nicht darunter. Dann vergehen fast vier Stunden. Nach 21 Uhr am Freitag Abend wird der Polizeioberkommissar wieder in dieser Sache aktiv: Mehrfach kurz hintereinander fragt er bei INPOL erneut den Datensatz des Syrers A.A. ab. Man wundert sich. Solches Verhalten kennt man eigentlich von sich selbst, wenn man Daten geändert hat und wissen will, ob die Änderung schon verarbeitet worden ist …

Wenige Minuten später fragt dann auch noch ein anderer Polizeihauptkommissar aus der benachbarten Kreisstadt die Daten zum Syrer AMED AMED ab. Er verwendet jedoch ein anderes Geburtsdatum und erzielt damit keinen Treffer. Später wird dieser Hauptkommissar bei der Aufklärung des Falles in den internen Untersuchungen der Polizei eingebunden sein …

Der Syrer wird zur Aliasperson des Maliers gemacht …

Bis zum folgenden Montag, dem 9.7. tut sich in der Angelegenheit dann gar nichts. Solange bleibt A.A. im Gewahrsam der Polizei.

Am Montag, dem 9.7. morgens, kurz vor neun Uhr erfasst eine Regierungsangestellte im Datensatz des Syrers die Aktenzeichen der Haftbefehle, die die Hamburger noch am Freitag geschickt hatten. Sie bilden die Rechtsgrundlage dafür, den Syrer auch weiter in Haft zu halten. Und zwar als Ersatz für eine Geldstrafe, die der Malier nicht bezahlt hatte. Der Datensatz des Syrers A.A. wird dadurch erweitert, die hinzugekommenen Daten sind am Datumseintrag ‚20180709‘ zu erkennen. [Solche Datumseinträge finden sich grundsätzlich bei Änderungen oder Erweiterungen von Datengruppen in INPOL.] Und A.A. selbst wird in die JVA Kleve verlegt.

Ebenfalls kurz vor neun Uhr wird in INPOL auch der Datensatz des Maliers AMEDY GUIRA abgefragt. Dessen Datensatz ist ziemlich umfangreich: Dazu gehört eine umfangreiche Personenbeschreibung einschließlich Lichtbildern, Verweise auf die ihn betreffenden Haftbefehle, eine ausführliche Agenda seiner polizeilich bekannten (kriminellen) Vergangenheit und diverse Alias-Personalien, die die Polizei Hamburg ihm zuordnet. Nach wie vor gibt es unter diesen Alias-Personalien keine Person, die so heißt, wie der Syrer: AMED AMED, geb. am 01.01.1992 in Aleppo/Syrien.

Interne Untersuchungen der Polizei Hamburg aus dem November 2018 werden später ergeben, dass eine (der mehreren) Alias-Personalien des Maliers am Montag, dem 09.07. um 11.48 Uhr geändert wird. Aus einem Nachnamen ‚SIDIBE‘ wird der neue Nachname ‚AMED‘ gemacht, aus dem Vornamen ‚AHMED‘ der neue Vorname ‚AMED‘ und aus einem zuvor UNBEKANNTen Geburtsort wird nun der Geburtsort ‚TOMBOUCTOU‘ (= Timbuktu in Mali). Und dann wird noch eine alte Akten-Fundstelle überschrieben durch eine Art Tagebuchnummer aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NRW. Mit Schreibfehler!

Die Auswirkungen dieser Manipulation für den Syrer A.A.

Diese vier Änderungen sorgen dafür, dass jetzt der Name des Syrers AMED AMED dem Malier AMEDY GUIRA zugeordnet ist. Denn die Führungspersonalie ‚AMED AMED, geb. 01.01.1992 des Syrers, steht nun als Alias-Personalie im Datensatz des Maliers. Und das macht den Syrer und den Malier im System INPOL „identisch“.

Warum wurden die vorhandenen Lichtbilder und Personenbeschreibungen nicht verglichen?

Befremdlich ist, dass diese „technische“ Erkenntnis aus dem Informationssystem von niemandem IN DER WIRKLICHKEIT überprüft wurde. Es interessierte sich weder jemand von der Staatsanwaltschaft oder Polizei in Hamburg, noch aus Nordrhein-Westfalen dafür, ob denn die beiden angeblich identischen Personen einander ähnlich sehen. Genug Lichtbilder aus der mehrfachen erkennungsdienstlichen Behandlung der beiden sind in INPOL vorhanden. Es verglich auch niemand die umfangreichen Personenbeschreibungen der beiden, die in INPOL vorhanden sind. Dann wäre festzustellen gewesen, dass der als hellhäutig beschriebene Syrer und der als schwarzhäutig gespeicherte Malier nicht identisch sein KÖNNEN. Ganz abgesehen von zahlreichen anderen unterschiedlichen Merkmalen.

Die fatalen bzw. letalen Folgen für den Syrer A.A.

Für den Syrer A.A. hatte die in INPOL eingetragene „Behauptung“, er sei identisch mit dem per Haftbefehl gesuchten Maliers fatale Folgen. Er saß seit dem 9.7.2018 im Gefängnis und dort eine Ersatzfreiheitsstrafe ab für eine Geldstrafe, mit der er nicht das Geringste zu tun hat. Der Malier dagegen war fein raus. Er war seine Haftbefehle – eine Zeitlang jedenfalls – los. Und auch für die Alias-Person namens ‚SIDIBE AHMED‘, die dem Malier zugeordnet war, hat die Manipulation Auswirkungen. Denn die ist durch das Überschreiben der Angaben in INPOL faktisch verschwunden.

Zehn Wochen nach der Verhaftung kommt es in der JVA Kleve dann zur Katastrophe. In der Zelle des Syrers bricht ein Brand aus. Als der bemerkt wird und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist es für A.A. zu spät. Er kommt mit schwersten Brandverletzungen und -vergiftungen ins Krankenhaus.

Viel zu spät fällt auch der Kreispolizeibehörde Kleve etwas auf …

Neun Tage später war dann auch der Kreispolizeibehörde in Kleve aufgefallen, dass der Malier A.G. und der Syrer A.A. wohl doch nicht ein- und dieselbe Person sind. Sie regte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hamburg an, die Haftbefehle gegen den Malier wieder in Kraft zu setzen und den Syrer aus der Haft zu entlassen.

Doch das kam zu spät. Der Syrer Amad Ahmad erlag am darauf folgenden Tag den Folgen des Brandes in seiner Zelle.

Persönliche Anmerkungen

1. Zur angeblichen ‚Verwechslung“ der beiden Personen

Die Polizei NRW, z.B. im Schreiben Kleve an die Staatsanwaltschaft Hamburg, aber auch Regierungsmitglieder in NRW spielen die Angelegenheit gerne herunter. Und behaupten, dass der Syrer Amad Ahmad und der Malier Amedy Guira einfach und natürlich bedauerlicherweise VERWECHSELT worden seien. Doch für diese Verwechslung fehlt jeglicher plausible Beleg: Denn „Verwechseln“ bedeutet etwas oder jemanden „irrtümlich für etwas anderes halten“ [Wahrig – Deutsches Wörterbuch]. Es gibt jedoch nicht den kleinsten Beleg dafür, dass die Polizei den Syrer A.A. für den Malier A.G. gehalten hätte – oder umgekehrt. Niemals war dies der Fall. Weder „irrtümlich“, noch sonst. Zumal der Name AMED AMED aus der Führungspersonalie des Syrers erst DREI TAGE NACH der behaupteten Feststellung über die Identität der beiden Personen durch den Polizeioberkommissar in Geldern im Informationssystem INPOL auftaucht!

In INPOL ist auch belegt, dass die beiden Personen KEINERLEI ÄHNLICHKEIT miteinander hatten.

  • Es gab keine Namensübereinstimmung – mit Ausnahme der manipulativ hergestellten – siehe oben
  • Es gab keine Ähnlichkeiten im Erscheinungsbild oder den beschriebenen körperlichen Merkmalen: Ganz im Gegenteil: Wenn sich nur einer mal die Mühe gemacht hätte, die Lichtbilder der beiden miteinanderzu vergleichen oder die Fingerabdrücke oder die Personenbeschreibungen – was eine Kardinalpflicht ordentlicher Polizeiarbeit gewesen wäre! Es hätte sofort auffallen müssen, dass die beiden Personen DEFINITIV NICHT identisch sind.

2. Zum hinhaltenden Widerstand der Polizei und NRW-Regierungsvertretern gegenüber effektiver Aufklärung

Die Tatsache, dass der Datensatz, wie oben beschrieben, manipuliert worden ist, ist intern bei der Polizei (und Politik) seit November 2018 bekannt: Warum gibt man dies nicht einfach zu? In jeder Organsation, SOGAR in einer deutschen Polizeibehörde, gibt es Fehler! Statt dessen wird in Kauf genommen, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss abmüht, viel Zeit ins Land geht und viel Geld verschwendet wird, während dessen gemauert und hingehalten wird. Während echte Verbesserungen, insbesondere Vorkehrungen dagegen, dass sich solche „Fehler“ wiederholen können, WEITERHIN NICHT getroffen werden.

3. Die Nutzerkennung, unter der die Manipulation stattfand, ist bekannt

Das LKA Hamburg hat ermittelt und dokumentiert, unter welcher Nutzerkennung die Manipulation am 9.7.2018 am Alias-Datensatz des Maliers vorgenommen wurde. Wodurch aus SIBIDE AHMED der AMED AMED wurde. Es ist doch nicht schwer festzustellen, welcher Personenkreis zur fraglichen Zeit der Manipulation mit dieser Kennung gearbeitet hat. Warum beschäftigt sich niemand mit dieser auf der Hand liegenden Frage??

4. Eine letzte, jedoch sehr generelle Frage …

Wenn es so banal und so einfach ist – und so folgenlos – mit der Manipulation von Daten in INPOL ganz andere „Sachverhalte“ im Informationssystem zu schaffen, als sie in der Realität vorliegen:

  1. Was tut die Politik der Inneren Sicherheit – insbesondere das Bundesinnenministerium – als dienstaufsichtsführende Behörde für das BKA um solche hanebüchenen Manipulationsmöglichkeiten zu unterbinden?!
  2. Ganz konkret: Wie kann es sein, dass der Datensatz über eine Alias-Personalie im Besitz einer Polizeibehörde HH von einer Userkennung, die anscheinend der Polizei NRW zuzuordnen ist, verändert werden kann?! Ist das die aktuelle Form der Ausgestaltung des so hoch gelobten Besitzerprinzips in INPOL?!
  3. Und was tun Nordrhein-Westfalen und Hamburg – beides Länder, die aktuell neue Vorgangs- und/oder Fallbearbeitungssysteme eingeführt haben oder noch dabei sind – um die Nutzer solcher Systeme in ihren Behörden besser zu schulen und um technische Vorkehrungen im jeweiligen Vorgangs- und/oder Fallbearbeitungs- und/oder Inpol-Landessystem zu treffen, um solche Manipulationsmöglichkeiten technisch zu unterbinden?!
  4. Die letzte Frage betrifft übrigens nicht nur NRW oder HH: Jeder andere INPOL-Teilnehmer könnte der nächste sein, bei dem ein solcher Manipulationsskandal vorkommt und dann möglicherweise auffliegt …

Über den Einzelfall des Syrers A.A. hinaus demonstriert dieser Fall: Es ist für Nutzer im System INPOL SO EINFACH, die informationstechnische Wirklichkeit den eigenen Wünschen, Bedürfnissen oder gefühlten „Notwendigkeiten“ anzupassen …
Das sollte UNS ALLE sehr hellhörig machen!

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3 Gedanken zu „Wie Manipulationen in INPOL den Syrer Amad A. hinter Gitter brachten …“

  1. Sie erwähnen eine mögliche Ursache. Meiner Ansicht nach sind auch noch andere Motive denkbar. Da die Sachverhalte ja ermittelt und bekannt sind, wäre es an MI, Polizei und StA NRW die auch aufzudecken und Beteiligte und Verantwortliche in Verantwortung zu nehmen. Einen Untersuchungsausschuss im Nebel stochern zu lassen, nach dem Motte: „Sucht mal, vielleicht findet ihr ja was“, ist der behaupteten „Demokratie“ unwürdig und spricht für die dahinterstehende Denkhaltung. Das wäre das erste Problem – meiner Ansicht nach – das es zu lösen gälte.

    Abbe

  2. Ich möchte mal auf die tiefere und fundamentaleren Ursache eingehen: Der Neoliberalismus hat inzwischen unser gesamtes Staatswesen derart unterwandert, dass notwendige (Personal-) Ressourcen so weit zusammengestrichen wurden, dass (scheinbar) nur noch Technik hilft. Dies ist jedoch ein Trugschluss und nter der Maxime des Neoliberalismus doppelt falsch. Denn auch dabei wird permanent und am falschen Ende „gespart“: Bei der IT-Sicherheit. Ein System, welche jede Manipulation erlaubt und 4-Augen Prinzip grundsätzlich vermeidet (vermutlich zu teuer und Personalintensiv – sic!) kann nicht zuverlässig sein.

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