Fall Amad A: Datenlöschung von Verstorbenen in INPOL-Zentral

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Nach mehreren Volten zur Frage, welche Daten eigentlich noch vorhanden sind bzw. gelöscht wurden, wurde das BKA einer angeblich „unvermeidlichen“ Löschoperation bezichtigt. Wir haben daher mal beim BKA nachgefragt, wie lange Daten in INPOL-Zentral eigentlich überleben, nachdem der dazu gehörende Mensch gestorben ist.

Wenn der Minister berichtet …

Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Mit Update vom 12.04.2019 zur Berichterstattung der WELT, die die Wahrheit in das Gegenteil verkehrt

Wie Manipulationen in INPOL den Syrer Amad A. hinter Gitter brachten …

MONITOR berichtet am 04.04.2019 über einen Vorgang in der Polizei, den man bisher so nicht für möglich gehalten hätte: Demnach wurden Informationen im polizeilichen Informationssystem INPOL so manipuliert, dass der Syrer A.A. Haftbefehle „erbte“, die einen ganz anderen Mann betrafen. Ich konnte auf Bitte von MONITOR Unterlagen einsehen und auswerten, die ein genaues Bild zeichnen, was da – im System INPOL – geschehen ist und welche – letztlich letalen – Auswirkungen dies für den Mann aus Syrien hatte.

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Neues BKA-Gesetz beschlossen:
Datenbanken der Polizei noch auf weitere Jahre Großbaustelle

Im Bundestag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen deren Gesetzentwurf für das grundlegend neu strukturierte Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen wird für ein komplett neues Informationssystem für die Polizeibehörden von Bund und Ländern. Sachverständige bezweifeln dessen Umsetzbarkeit und Verfassungsmäßigkeit. Doch selbst wenn das ehrgeizige Vorhaben gelingen sollte: Die polizeilichen Informationssysteme bleiben für weitere Jahre Großbaustelle; die so oft beschworene Risiken des Extremismus und Terrorismus werden damit keinen Deut kleiner.

Polizeilicher Informationsaustausch: Nur Forderungen, doch keine Lösungen in Sicht

Forderungen nach einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden waren omnipräsent in den Redebeiträgen auf dem Europäischen Polizeikongress. Praktische Lösungen waren weder in den Fachforen, noch bei den Ausstellern zu finden. Kein Wunder: Schließlich hat der Bund versprochen, das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) zu liefern. Wenn das so ist, wird ja in Zukunft alles gut …