Wenn Daten töten: Fall Amad A. (3): LKA und LZPD geben Rätsel auf

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In einem Sachgebiet des LKA wurde die (unrechtmäßige) Inhaftierung von Amad A. in ViVA verbucht. Dabei bemerkte keiner, dass die Haftbefehle auf Amedy G. ausgestellt waren. LKA und später auch das LZPD werden zu Beteiligten …
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Vom Kreuztreffer getroffen

Neben Thomas Müller, dem Fußballspieler, gibt es rund 50.000 Leute mit gleichen Namen in Deutschland. Das ist kein Problem, da sich die alle in der Wirklichkeit leicht voneinander unterscheiden lassen. Das Problem stellt sich für die Polizei, die nicht nur Leute in der WIRKLICHKEIT sieht, sondern vor allem auch ‚Datensätze‘ über Personen in ihren Informationssystemen. Also kam der Wunsch auf, dass es doch Hilfsmittel geben müsste, um Personen-Datensätze mit ähnlichen Namensbestandteilen auf Übereinstimmungen zu untersuchen: Die Idee vom ‚Kreuztreffer‘ war geboren.
Um das Ende gleich vorweg zu nehmen: Entscheidend für die Nützlichkeit und Tragfähigkeit von Kreuztreffern ist die fachliche Begleitung und technische Realisierung. Wenn es an beidem mangelt, wird aus dem Kreuztreffer-Verfahren ein Verdachts-Generierungs-Algorithmus – der Betroffene in schlimmste Probleme bringen kann und Polizeibediensteten nur noch mehr Arbeit macht.

Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit

Personen leben in der Wirklichkeit, werden aber in Datenbanken identifiziert, beschrieben und „verarbeitet“. Besonders in polizeilichen Datenbanken stellt sich dabei EIN KARDINALPROBLEM: Dass die dort gespeicherten Informationen sich tatsächlich auf eine – und zwar die richtige! – Person in der Wirklichkeit beziehen. Der Fall des in der Haft ums Leben gekommenen Syrers Amed A. wirft in diesem Zusammenhang Zweifel auf. Dort sollen Datensätze „zusammengeführt“ worden sein. Aus meinem fachlichem Blickwinkel eine Erläuterung, worum es bei der Zusammenführung von Datensätzen eigentlich geht …

Fluggastdaten: Bundesregierung erkennt „Kein Verbesserungspotenzial!“

Die zweite große Reisewelle wird nicht nur auf den Straßen und Flughäfen für Hochbetrieb sorgen. Sie wird vermutlich auch das neue Fluggastdaten-Informationssystem an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen – und Flugreisende möglicherweise auf die Palme …
Trotz eklatanter Leistungsmängel dieses Systems, es weist eine viel zu hohe Zahl vermeintlicher Treffer aus, die dann von Menschen überprüft werden müssen, sieht die Bundesregierung jedoch „kein Verbesserungspotenzial“. Ihre Verweigerung von Antworten auf ganz konkrete Fragen zum Abgleichsverfahren in der zweiten Anfrage zum Fluggastdatengesetz innerhalb weniger Wochen macht deutlich, dass sie auch weiterhin auf maximale Intransparenz setzt.

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.

Wenn der Minister berichtet …

Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Mit Update vom 12.04.2019 zur Berichterstattung der WELT, die die Wahrheit in das Gegenteil verkehrt

Wie Manipulationen in INPOL den Syrer Amad A. hinter Gitter brachten …

MONITOR berichtet am 04.04.2019 über einen Vorgang in der Polizei, den man bisher so nicht für möglich gehalten hätte: Demnach wurden Informationen im polizeilichen Informationssystem INPOL so manipuliert, dass der Syrer A.A. Haftbefehle „erbte“, die einen ganz anderen Mann betrafen. Ich konnte auf Bitte von MONITOR Unterlagen einsehen und auswerten, die ein genaues Bild zeichnen, was da – im System INPOL – geschehen ist und welche – letztlich letalen – Auswirkungen dies für den Mann aus Syrien hatte.