Polizei2020 – Technischer Projektstatus im Frühjahr 2021

Wir schreiben das Jahr 5 seit der Saarbrücker Agenda und dem Aufsetzen von Polizei2020 durch die Bundesregierung. Bündnis90/Grüne, Linke und die AfD-Fraktion haben zu Polizei2020 umfassende Anfragen im Bundestag gestellt. Trotz unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte wurden in allen Anfragen die gleichen, wichtigen Fragen gestellt: Wie ist aktuell der Umsetzungsstand von Polizei2020? Wann wird welche Komponente verfügbar sein? Wie sieht die weitere Planung aus? Lassen Sie sich überraschen von den Antworten des Bundesinnenministeriums auf diese Fragen …
Lesedauer: Ca. 15 Minuten

Wie es zu Polizei 2020 kam …

Polizei2020 ist heute DAS Leuchtturmprojekt für die Informationstechnik der Polizeibehörden von Bund und Ländern.

Saarbrücker Agenda

Es wurde im Herbst 2016 initiiert von der „Saarbrücker Agenda“, einer Erklärung der Innenminister der Länder. Eine hochranginge, kompetente Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ sollte eingerichtet werden, „welche die Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen Informationsarchitektur eng begleiten“ sollte.
Das Ziel der Saarbrücker Agenda bestand darin „eine gemeinsame, moderne, einheitliche Informationsarchitektur [zu schaffen]“. Für die Umsetzung und kontinuierliche Fortentwicklung und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sollte eine „angemessene Verwaltungs- und Zusammenarbeitsstruktur (Governance) etabliert [werden], die Bundes- und Länderinteressen vollumfänglich berücksichtigt.“ [Link: Saarbrücker Agenda]

Enttäuschend bis dahin: Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV)

Die Initiative der Bundesländer, die in der Saarbrücker Agenda mündete, war ein Ausdruck schierer Verzweiflung. Denn am Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) wurde – unter maßgeblicher Führung des Bundeskriminalamts – schon seit neun Jahren konzipiert und geplant und umgeplant und entwickelt, ohne dass dabei bis zum Herbst 2016, sonderlich Greifbares herausgekommen wäre. Nach wie vor gab es, abgesehen von deliktspezifischen Meldediensten, keine IT-Infrastruktur zum Teilen relevanter Informationen zwischen den Polizeibehörden des Bund und der Länder. Doch gerade im Hinblick auf terroristische Bedrohungen, auf Großschadenslagen (wie z.B. den Absturz eines Verkehrsflugzeugs), Ausfälle der Stromversorgung („Blackout“) oder den möglichen Unfall in einem Atomkraftwerk ist es unabdingbar, dass die Polizeibehörden in Echtzeit und ohne Medienbrüche Informationen miteinander teilen können.

Ein Rückblick auf das politische Klima im Frühjahr 2017

Frühjahr 2017, das war kurz nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin und der Beginn eines Superwahljahres mit der Bundestagswahl im September 2017. Das Top-Thema der CDU/CSU und des CDU-Innenministers De Maizière war die Bedrohung durch den Terrorismus und die Stärkung der Inneren Sicherheit.

Langjährige Bestrebungen dieser Bundesregierung nach Zentralisierung von Verfassungsschutz und Polizei

Die Bundesregierung verfolgte bereits seit Jahren das politische Ziel, die föderalen Strukturen in der Polizei zurück zu drängen. Bei den Verfassungsschutzbehörden war dies bereits weitgehend gelungen: Die Landesämter für Verfassungsschutz waren dicht angebunden an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das gleiche Ziel strebte die Bundesregierung (bis heute) an bei den Polizeibehörden. Dem steht allerdings entgegen, dass Polizeiarbeit Ländersache ist.

Eigenständigkeit der Länder in Polizeiangelegenheiten ist von dieser Bundesregierung nicht erwünscht

Eine zu große Eigenständigkeit der Länder bei der Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen Informationsarchitektur, wie sie sich in der Saarbrücker Agenda ausdrückte, war politisch von der Bundesregierung nicht erwünscht. Offene Opposition dagegen wäre allerdings taktisch unklug gewesen.

Polizei2020 – das BMI setzt sich an die Spitze der Bewegung

Also setzte sich ab Frühjahr 2017 das Bundesinnenministerium mit dem Programm Polizei2020 an die Spitze einer neuen Bewegung. Ein Jahr später erschien dann ein White Paper zu Polizei2020 aus dem Bundeskriminalamt, in dem es hieß:

„Mit dem Programm Polizei 2020 wird seitens des Bundes ein Beitrag für die Umsetzung der Saarbrücker Agenda geleistet. Im Rahmen des Programms kann das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlich und harmonisiert werden, indem die verschiedenen Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle [sic! / d. Verf.] einheitliche moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden.“
Seitdem wird unter Federführung des Bundesinnenministeriums an Polizei2020 konzipiert und geplant und umgeplant und entwickelt, ohne dass dabei originär Polizei2020-liches bis zum Frühjahr 2021 herausgekommen wäre.

Antworten auf Anfragen über Polizei2020 im Deutschen Bundestag

Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und AfD bemühten sich in der laufenden 19. Wahlperiode mit Kleinen Anfragen, den tatsächlichen Status von Polizei2020 in Erfahrung zu bringen.
In 27 Monaten seit November 2018 gab es dazu vier Anfragen, durchschnittlich also alle neun Monate eine. Sie umfassen zusammen 62 DIN-A4-Seiten und insgesamt 91 Fragen. Und spiegeln natürlich auch die unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkt der drei Fraktionen wieder.
Gemeinsam ist allen Anfragen die Frage nach dem Stand der Umsetzung, nach erreichten Meilensteinen und nach konkreten Terminen für die Einführung von Teilkomponenten von Polizei2020. Die Antworten des Bundesinnenministeriums darauf sind ernüchternd. Im März 2021, das ist am Beginn des fünften Jahres von Polizei2020 sind im Wesentlichen zwei Ergebnisse festzustellen:

  1. Der Aufbau einer grandiosen „Rahmenstruktur“ für die Projektorganisation
  2. und eine zunehmende Verzettelung auf alle möglichen Softwarelösungen bzw. Aufgabengebiete, von denen möglichst vieles in einem zentralen Datenhaus (beim Bundeskriminalamt) untergebracht werden soll.

Doch ziehen Sie am besten selbst Ihre Schlüsse aus den Antworten des BMI auf wiederholte konkrete Fragen (unten kursiv dargestellt):

Zum Stand der Umsetzung von Polizei2020

Dezember 2018

„Seit Verabschiedung der Saarbrücker Agenda wurden im Rahmen des Programms Polizei 2020 organisatorische Rahmenbedingungen in Bund und Ländern geschaffen, um die definierten Ziele umzusetzen.“

Dezember 2020

„Das Programm Polizei 2020 selbst befindet sich in der abschließenden Phase der konzeptionellen Vorbereitungen.“

„Mit Einrichtung des Polizei-IT-Fonds im Jahr 2020 wird eine mittelfristige Planung von fünf Jahren umfasst und jährlich fortgeschrieben. Beim grundsätzlichen Planungshorizont wird von einem Zeitraum von ca. zehn Jahren ausgegangen.“

Zu konkreten Terminen für die Einführung von Polizei 2020

November 2019

„Das Programm Polizei 2020 wurde im Jahr 2017 initiiert. „Polizei2020″ ist dabei kein Synonym für den Umsetzungszeitpunkt, sondern steht für den Planungshorizont und die Umsetzung der ersten Transformationsschritte. Ab dem Jahr 2020 soll zudem die gemeinsame Finanzierung über den Polizei-IT-Fonds erfolgen, so dass 2020 eher als Start denn als Enddatum zu verstehen ist.“ 11.2019

Dezember 2020

„Mit der Umsetzung der ersten technischen Bestandteile von Polizei 2020 wurde bereits begonnen. Insbesondere mit der Wirkbetriebsaufnahme des eFBS wurde ein erster Konsolidierungseffekt im Sinne der Saarbrücker Agenda erzielt.
Darüber hinaus wurden die Stufen 3 und 4 des PIAV eingeführt.“

„Neben dem bereits bereitgestellten einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS) sollen allen Teilnehmern und damit auch den Landespolizeien die vom Programm Polizei 2020 fertiggestellten Produkte unmittelbar bereitgestellt werden.“

Februar 2021

Gefragt war nach dem „Konkreten Fertigstellungstermin bzw. konkreten Starttermin für den finalen Wirkbetrieb“

„Bei Polizei2020 handelt es sich um ein mehrjähriges Programm mit mehreren Einzelprojekten. Mit dem Aufbau der Programmstruktur zu Polizei2020 wurde bereits ein wichtiger Grundstein zur Erreichung der in den Fragen 12 und 13 genannten Ziele gelegt.“

Dezember 2020

„Im Jahr 2020 wurden die notwendigen gemeinsamen Grundlagen zur Finanzierung, Steuerung und Realisierung des Programms Polizei 2020 gelegt.“

„Die Programmstrukturen im Zentralprogramm (im Bundeskriminalamt (BKA) und auf Teilnehmerseite (Polizeien des Bundes und der Länder) wurden (in 2020) weiter aufgebaut und etabliert. Dies umfasst die Rollenbeschreibungen wesentlicher Akteure und die Etablierung von standardisierten Prozessen, wie dem Bund-Länder-übergreifenden Anforderungsmanagement.“

Februar 2021

„Der Fokus des Programms Polizei 2020 lag zunächst auf der Etablierung der notwendigen Strukturen zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds. Im Jahr 2020 wurden fachliche Grundlagendokumente erarbeitet und abgestimmt.“

Erreichte Meilensteine

Immer wieder, egal ob gefragt oder ungefragt, rühmt das BMI die folgenden drei Meilensteine, die bereits erreicht wurden:

  1. Die Einführung des einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) bei den vier Ländern der früheren CRIME-Kooperation, sowie beim BKA und der Bundespolizei
  2. Die Einführung von zwei weiteren Ausbaustufen des PIAV im Jahr 2020
  3. und (nach jahrelangem Ringen) die Etablierung des Polizei-IT-Fonds zur Finanzierung von gemeinsamen Entwicklungsvorhaben. (wird Thema eines zweiten Artikels zum Polizei2020-Projektstatus)

Zum einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS)

Das BMI schmückt sich mit fremden Federn, wenn es das eFBS bzw. weitere Ausbaustufen des PIAV als Erfolge von Polizei2020 verkauft:

Die Wurzeln des eFBS

Das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS) ist eine harmonisierte Version von b-case. Das wiederum ist eine Variante des Fallbearbeitungssystem RS-Case der Firma Rola Security Solutions, das vor vielen Jahren vom Bundesinnenministerium für die Bundespolizei und für das Bundeskriminalamt beschafft wurde. Das BMI soll im Zuge dieser Beschaffung die Rechte erworben haben und damit auch die Möglichkeiten, dieses System nach eigenem Gutdünken zu verändern bzw. weiterentwickeln zu lassen. Mit der Harmonisierung der Varianten b-case (BKA) und b-case (BPol) sollte erreicht werden, dass eine gemeinsam nutzbare Variante für beide Bundespolizeibehörden entsteht.

Für die Länder der früheren CRIME-Kooperation kam das eFBS gerade noch rechtzeitig als Rettung aus der Not

Drei Bundesländer, nämlich Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen, hatten sich zur sogenannten CRIME-Kooperation zusammengeschlossen. In deren Rahmen wurde ein eigenes Fallbearbeitungssystem, eben CRIME, entwickelt und weiter ausgebaut. Sehr spät, nämlich 2016, hatte sich Brandenburg dieser Kooperation angeschlossen. Ziemlich zeitnah damit soll ein technisches Gutachten ergeben haben, dass CRIME aus technischen und Sicherheitsgründen nicht zukunftsfähig ist und daher rasch abgelöst werden musste. Daran änderten auch mehr als 2 Millionen Fördermittel aus dem EU-Topf nichts mehr, die sich die CRIME-Kooperation noch für die Anbindung ihres Systems an die erste Ausbaustufe von PIAV besorgte. In dieser prekären Situation kam das Angebot des Bundes gelegen, doch auf das eFBS zu setzen. Und so wurde dieses eFBS zum neuen Standard der Fallbearbeitungssysteme in den Ländern der CRIME-Kooperation.

Keine Vereinheitlichung der RS-Case-Varianten in den anderen Bundesländern erkennbar

Die anderen Bundesländer setzen nach wie vor auf den Marktstandard, nämlich das System RS-Case der Firma Rola Security Solutions. Dieses System wurde seit 2003 schrittweise in den Bundesländern eingesetzt und massiv beworben mit dem Versprechen, dass die Verwendung eines einheitlichen Systems (eben RS-Case) dafür sorgen würde, dass die Verwender dieses Systems Informationen miteinander teilen können. In der Praxis war das dann wohl doch nicht so einfach und führte dazu, dass es einfacher war, so ein BDK-Funtkionär in einem Fernsehbeitrag, mit einem Computer im Kofferraum von Kiel nach München zu fahren, um dort die Informationen zu teilen.
Für den Sektor der Fallbearbeitungssysteme sehen wir also die kuriose Situation, dass inzwischen die Bundespolizeibehörden, vier (ehemalige CRIME-)Länder und 12 weitere Länderpolizeibehörden Varianten von RS-Case einsetzen und sich dennoch das Problem ergibt, dass sie Informationen nur unzureichend miteinander teilen können.

Einführung eines eFBS-Webclient für 2021 beabsichtigt

Laut einer Antwort des BMI soll im Jahr 2021 ein ‚eFBS-Webclient‘ eingeführt werden, also eine thin client = browsergestützte Version des eFBS. Zu der dringend notwendigen Vereinheitlichung der Fallbearbeitungssysteme eFBS mit den RS-Case-Varianten in den zwölf Bundesländern fanden sich dagegen keinerlei Ausführungen.

Zu weiteren Ausbaustufen des Polizeilichen Informations- und Analysesystems (PIAV)

Das BMI schmückt sich auch mit fremden Federn, wenn es darauf verweist, dass weitere Ausbaustufen des PIAV während der Laufzeit von Polizei2020 eingeführt wurden.

PIAV – ein Vorgängerprojekt mit mehreren Jahren Verzögerung

Denn am PIAV wird schon seit 2007 konzipiert und geplant und entwickelt. Die Einführungstermine für die ursprünglich im Projekt PIAV beabsichtigten Ausbaustufen wurden wiederholt nach hinten geschoben. Insgesamt beträgt der zeitliche Verzug gegenüber der initialen Planung mehrere Jahre. Erst 2020 wurden die Stufen drei und vier des PIAV eingeführt .

Kein verbindlicher Termin für PIAV-Ausbaustufen für Geldwäsche, Organisierte und Politische motivierte Kriminalität

Für 2021 ist „die Weiterentwicklung des PIAV in Richtung Stufe 5 bis 7 geplant“ , so die wörtliche Formulierung aus dem BMI im Dezember 2020. In der Antwort auf eine Presseanfrage von POLICE-IT aus dem Juli 2020 hatte uns das BMI noch mitgeteilt, dass der Wirkbetrieb der folgenden PIAV-„Dateien“ zum 15. November 2022 vorgesehen sei.

  1. Arzneimittelkriminalität,
  2. Falschgeldkriminalität,
  3. Geldwäsche,
  4. Korruption,
  5. Wirtschafts- und Umweltkriminalität
  6. Organisierte Kriminalität, sowie
  7. Politisch motivierte Kriminalität.

Für die besonders wichtigen letzten fünf der hier gelisteten Deliktsbereich gibt es also absehbar 15 Jahre nach dem Beginn der Planungen für PIAV noch immer keine Lösung für das Teilen von Informationen.

PIAV-Strategisch als Führungsinformationssystem

2021 soll mit PIAV-Strategisch eine Art Führungsinformationssystem in den Wirkbetrieb gehen. Der Pilotbetrieb dafür wurde im Januar 2020 aufgenommen von fünf Teilnehmern neben dem BKA.

Zur Peinlichkeit der Beschaffung von PIAV Operativ Zentral

PIAV Operativ Zentral, das ist der Name für das Zentralsystem für den PIAV beim Bundeskriminalamt. Das System sollte einmal der zentrale Datenbankserver beim BKA werden in dem die Informationen aus den Bundes- und Länderpolizeibehörden zusammenfließen und somit allen Teilnehmern zur Verfügung stehen.
Auch diese Beschaffung war eine von diesen eigenmächtig-ministeriellen Entscheidungen aus dem BMI, vorbei an technischer Expertise und Kompetenz und unter bemerkenswert freizügiger Auslegung des Vergaberechts.

PIAV Operativ Zentral kann technisch nicht umsetzen, was gesetzlich gefordert ist

Wie sich für das BMI erst Jahre nach der Beschaffung herausgestellt haben soll, ist nämlich der PIAV Operativ Zentral technisch gar nicht in der Lage, die Anforderungen umzusetzen, die die Gesetzeslage für ein solches System schon seit über einem Jahrzehnt erfordert. Die Rede ist hier von der sogenannten Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht bedeutet (hier allgemein erklärt), dass für einzelne, personenbezogene Daten gekennzeichnet werden muss, woher diese Daten stammen, wann sie angelegt wurden, wann sie Löschung überprüft werden müssen usw.

Hydane als vorgeschobenes Argument dient der Verschleierung eigener Versäumnisse

Das BMI betreibt hier seit Jahren unlautere Verschleierung: Es behauptet nämlich, dass diese Kennzeichnungserfordernisse erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur jüngsten Fassung des BKA-Gesetzes auf den Tisch gekommen seien. Um die Sache möglichst komplex und möglichst abschreckend für jeden Außenstehenden zu machen, wurde dafür ein Terminus horribilis eingeführt, ein gar schrecklicher Begriff mit der Kurzbezeichnung „hydane“ und der Langbezeichnung „hypothetische Datenneuerhebung“.

Doch diese Behauptung ist gar nicht richtig: Denn entsprechende Kennzeichnungserfordernisse gab es bereits in früheren Fassungen des BKA-Gesetzes, wie auch in den Polizeigesetzen für andere Polizeibehörden.

Insofern ist die Situation für das BMI eigentlich doppelt peinlich: Denn zum Zeitpunkt der Beschaffung von PIAV operativ Zentral (ab dem Jahr 2013) gab es schon gesetzliche Kennzeichnungspflichten. Sie wurden jedoch einfach ignoriert, was keine Folgen hatte, da Außenstehende ja ohnehin nicht hineinschauen können in die „Innereien“ einer Polizeidatenbank.

Allerdings hätte schon bei der Beschaffung von PIAV Operativ Zentral darauf geachtet werden müssen, dass das zu beschaffende System (von der auf Initiative des BMI dafür umstrukturierten, neuen Firma Rola Security Solutions) diese gesetzlichen Anforderungen auch erfüllen kann. Das soll jedoch nicht geschehen sein.

Noch peinlicher: INPOL-Fall wäre grundsätzlich in der Lage gewesen, Kennzeichnungspflichten zu erfüllen

Was die Sache noch peinlicher macht für das BMI ist die Tatsache, dass ein beim Bundeskriminalamt längst vorhandenes Informationssystem, nämlich INPOL-Fall, grundsätzlich von Beginn seiner Einführung (ca. im Jahr 2003) in der Lage ist, solche Kennzeichnungen einzelner Datenfragmente vorzunehmen. Das liegt an dem auch in INPOL-Fall verwendeten generischen Datenmodell. Das in der bei INPOL Fall gewählten, verschlechterten Implementierung des originären generischen Datenmodells allerdings hätte optimiert werden müssen, um alle Kennzeichnungserfordernisse zu erfüllen. Entsprechende Gespräche bzw. ein Angebot dazu wurden vom damaligen IT-Direktor des BKA abgelehnt. Bis heute ist unklar, warum man sich einer technisch zeitnah umsetzbaren Lösung zu wirtschaftlichen Konditionen verschlossen hat und dafür vieljährige Projektverzögerungen und eine Explosion an Kosten in Kauf genommen hat. [a]

Der tatsächlich erreichte Status von Polizei2020

Als Zwischenergebnis ist also festzustellen, dass im Jahre fünf von Polizei2020, noch nichts Greifbares realisiert ist, was originär dem Projekt Polizei2020 zuzurechnen wäre. Denn sowohl das eFBS, als auch PIAV stammen aus den Zeiten VOR Polizei2020.

Das „zentrale Datenhaus“ bzw. die „zentrale Datenhaltung“

Diese beiden Begriffe „zentrales Datenhaus“ bzw. „zentrale Datenhaltung“ schiebt das BMI in seinen Argumenten der jüngeren Zeit massiv in den Vordergrund. Im Jahr 2021 soll die „Konzeptionierung des Datenhauses“ abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort zu F37 der AFD-Fraktion vom Februar 2021. Und weiter: „Die gemeinsame Datenhaltung als zentraler Bestandteil des Programms sei dabei eine besonders komplexe Aufgabe, die im Jahr 2021 prioritär bearbeitet wird.“

Die Ablösung von INPOL-Zentral?

Früher war ja nur die Rede davon, dass der oben erwähnte Zentrale Server für PIAV Eingang finden sollte in dieses zentrale Datenhaus. Jüngst fand sich auch die Erwähnung, dass nun auch INPOL-Zentral ein Bestandteil dieses zentralen Datenhauses werden soll.

Dies ist, offen gestanden, eine Ankündigung, die angesichts der mangelnden Erfolge von IT-Projekten des BMI für Polizeibehörden (wie INPOL-Neu, PIAV) das Schlimmste befürchten lässt. Denn INPOL Zentral mag ein „Legacy“-System sein, hat aber den unschätzbaren Vorteil, dass es die zentralen Anwendungen wie Fahndungsdatenbanken für Personen und Sachen, Erkennungsdienst, Haftdaten, Kriminalakten-Nachweis usw. in einem zwischen Bund und Ländern geteilten Verbundsystem zuverlässig und sicher abwickelt. Warum auch das jetzt neu gemacht werden soll, anstatt ein funktionierendes INPOL-Zentral als Teilsystem in dieses zentrale Datenhaus zu integrieren, erschließt sich mir nicht; jedenfalls nicht aus den angeblich funktionalen Begründungen, die das BMI bisher geliefert hat.

Hinweise auf die geplante zentrale Datenhaltung sollten Anlass zu erheblicher Besorgnis sein

Wie Police-IT vor einigen Tagen berichtet hat, wird federführend vom Bayerischen Landeskriminalamt derzeit ein Beschaffungsverfahren durchgeführt, welches sowohl dem Bundeskriminalamt, als auch Länderpolizeibehörden zugute kommen soll. Sein Name ist VeRA – Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse [A]. So, wie die Anforderungen gestrickt sind, dürfte der umstrittene US-Anbieter Palantir den Auftrag gewinnen.

Ein solches System macht natürlich aus der Sicht des Bundesinnenministeriums dann besonders viel Sinn, wenn möglichst viele Daten aus allen Bundesländern und aus verschiedenen Anwendungen in einem zentralen System integriert sind. Und diese zentrale Datenhaltung bzw. das zentrale Datenhaus ist es ja, was unter der Fahne von Polizei2020 vom BMI gerade angestrebt und propagiert wird.

Das besondere, neue Interesse an einem einheitlichem Vorgangsbearbeitungssystem

Besonders besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang auch die Bemühung des BMI um die Einführung eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems. Solche Systeme sind Schreibmaschine, Formularschrank und Schreibtisch für jeden Polizeivollzugsbeamten in allen Polizeibehörden. Allerdings gehört längst nicht jeder Polizeivollzugsbeamte zur Kriminalpolizei. Die große Mehrzahl bearbeitet polizeiliche Aufgaben, die keinerlei länderübergreifende oder erhebliche Bedeutung haben und auch keine internationalen Bezüge: Vorgänge, wie die Ruhestörung in der Nachbarschaft, die Ordnungswidrigkeit von Herrn x, weil er die Corona-Maske nicht richtig getragen hat oder die Verkehrsunfallaufnahme usw. Diese typischen polizeilichen Vorgänge sind das Brot- und Butter-Geschäft der polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme.

Sie sind weit entfernt von kriminalpolizeilichen Angelegenheiten und noch weiter von den gesetzlichen Aufgaben des Bundeskriminalamts als Zentralstelle. Denn in §1, Abs. 1 des BKA-Gesetzes steht eindeutig und schlicht: „Der Bund unterhält ein Bundeskriminalamt zur Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten.“. Das wird ergänzt und präzisiert in §2, Abs. 1: „Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.(Unterstreichung / d. Verf.)
Die Entwicklung bzw. Zur-Verfügung-Stellung eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystem (eVBS) gehört definitiv nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des BKA.

Der Grund für die Begehrlichkeiten des Bundes an ‚Vorgangsbearbeitung‘

Dass man im Hause BMI und BKA Appetit bekommt auf ein einheitliches Vorgangsbearbeitungsystem liegt daran, dass diese Systeme einen wahren Schatz von Informationen beinhalten: Nämlich Informationen – häufig in Volltextfeldern – darüber, wer, wann, mit wem und warum überhaupt schon einmal mit der Polizei in Berührung kam. Dass solche Informationen in den Vorgangsbearbeitungssystemen gespeichert werden, ist für die Datenschutzbeauftragten (, also diejenigen, die ihre Aufgabe noch ernst nehmen), schon lange ein Dorn im Auge. Und selbst Polizeivollzugsbeamte sollen sich klar darüber sein, dass die umfassende Speicherung personenbezogener Informationen, wie sie in den Vorgangsbearbeitungssystemen praktiziert wird, in Kombination mit der so gut wie nicht vohandenen Kontrolle dieser Speicherung ein heikles Thema darstellt für den Umgang mit personenbezogenen Informationen. Wenn man also diese Basisfunktion für alle Polizeibehörden nun zentral mit Hilfe des BKA vereinheitlicht und standardisiert – und sogar noch die damit verbundenen personenbezogenen Daten zentral beim BKA speichert – wäre das ein ungeheurer Datenschatz, sozusagen das Google für die deutsche Polizei.

„Analyse und Auswertung“ als neuer Schwerpunkt von Polizei2020

Diese Besorgnis wird verstärkt dadurch, dass das BMI in seiner „konkreten Planung für 2021“ die folgenden Teilziele benennt:

  • Bereitstellung einer optionalen zentralen Lösung für die Analyse strukturierter Daten [INPOL-Zentral wäre der klassische Kandidat dafür / d. Verf.],
  • Erarbeitung eines gesamten Ansatzes „Analyse und polizeiliche Auswertung“,
  • Vorbereitung einer Ausschreibung im Kontext „Auswertung und Analyse“. Hier soll im Ergebnis ein System beschafft werden und im Sinne des Programms Polizei 2020 der Teilnehmer bereitgestellt werden. [Möglicherweise ist das die im Februar 2021 angelaufene Beschaffung von VerA / d. Verf.]

Mit der Umsetzung dieser Ziele hätte das BMI sein wesentliches politisches Ziel erreicht: Ein zentrales Datensystem in der Hand des Bundeskriminalamts als zentrales Datenhaus für

  • die Daten aus den Vorgangsbearbeitungssystemen aller Polizeibehörden,
  • die Daten aus zunehmend mehr Fallbearbeitungssystemen aller Polizeibehörden,
  • die Daten aus den früheren Meldesystemen, heute PIAV-„Dateien“ für die verschiedenen Deliktsbereiche,
  • sowie die strukturierten Daten aus INPOL, d.h. zeitnah verfügbare Fahndungsinformationen über Personen und Sachen sowie über alle als Beschuldigte geführten Personen der jüngeren Zeit und über Ausländer

und darauf aufsetzend dann eine zentrale Lösung für die Analyse strukturierter Daten und ein System für die Auswertung und Analyse, dessen Beschaffung bereits vorbereitet wird.

Es wäre an der Zeit, dass sich Politik und Bürger, Datenschutzbeauftragte und Verfassungsrechtler die Frage stellen, ob ein solches zentrales System beim Bundeskriminalamt mit den gesetzlichen Aufgaben für dieses Bundeskriminalamt vereinbar ist und ob tatsächlich Funktionen und Befugnisse von Länderpolizeibehörden zugunsten der hier absehbaren Zentralisierung der Polizeiarbeit „beim Bund“ abgebaut werden sollen.

Disclaimer

[a]   Ich bin Entwickler und Patentinhaber des Patents für das generische Datenmodell und habe die entsprechenden Verhandlungen mit dem seinerzeitigen IT-Direktor des Bundeskriminalamts geführt.
Europäische Patentschrift
US-Patentschrift

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[A]   VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren, 12.02.2021
https://police-it.net/vera-die-gefaehrlichste-entwicklung-in-der-it-der-sicherheitsbehoerden-seit-75-jahren

[B]   Polizei2020 – Projektstatus aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten, 24.06.2020
https://police-it.net/polizei2020-projektstatus-aus-sicht-des-bundesdatenschutzbeauftragten

[C]   Wer zahlt und wer schafft an bei Polizei 2020?, 22.05.2019
https://police-it.net/polizei2020_wer_zahlt_wer_schafft_an

[D]   Polizei 2020 – Projektstatus im Frühjahr 2019, 16.05.2019
https://police-it.net/polizei2020-projektstatus-fruehjahr2019

[E]   Polizei 2020 – Projektstatus im Herbst 2018, 23.12.2018
https://police-it.net/polizei2020-projektstatus-herbst-2018

[F]   Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz, 07.04.2017
https://police-it.net/unkeusche-begruendungen-im-entwurf-zum-neuen-bka-gesetz

[G]   Der PIAV ist tot (?), es lebe Polizei2020, 09.12.2016
https://police-it.net/piav-polizei2020-projektstatus_herbst2016

Quellen

[1]   Konsequenzen as verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen, DBT-Drs 19/5923, 22.11.2018
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905923.pdf
darin die Fragen 11 bis 13

[2]   Stand der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE, DBT-Drs. 19/15346, 21.11.2019
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/153/1915346.pdf

[3]   Stand der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ im Spätherbst 2020, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DBT-Drs. 19/25651
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/256/1925651.pdf

[4]   Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Polizei2020, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, DBT-Drs 19/27083, 26.02.2021
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/270/1927083.pdf

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