Fragen nach Projektstatus von Polizei 2020 unzumutbar und unverhältnismäßig

„Angriff ist die beste Verteidigung“: Dieses Motto hat das Bundesinnenministerium geleitet, als eine Kleine Anfrage im Bundestag nach dem ‚Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020‘ zur Beantwortung anstand: Schon die Frage nach den Verbund- und Zentraldateien (=Datenbanken), die das BKA als Zentralstelle zu führen hat, war aus Sicht des BMI „unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Da stellt sich die Frage, was das BKA tatsächlich beantworten kann (und will), wenn es tatsächlich mal drauf ankommt, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag. | Lesedauer: Ca. 7 Minuten

Das Bundeskriminalamt 2020: Über 7.500 Beamte und Angestellte, 800 Mio Euro Ausgaben – für welche Gegenleistung?

Das Bundeskriminalamt (BKA), eine Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), wird im aktuellen Haushaltsjahr 7.562 Mitarbeiter beschäftigen, von denen 70% Beamtenstatus haben. Die Behörde kann rund 802 Millionen Euro ausgeben. 55% davon, also etwa 590 Millionen, sind für Personalausgaben budgetiert, weitere 86 Millionen Euro für Investitionen und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik. [1]

Gesetzliche Aufgaben

Die Aufgaben des BKA ergeben sich aus dem BKA-Gesetz und unterteilen sich – im Wesentlichen – auf zwei Bereiche:

Zentralstellen-Aufgaben

Der Bund unterhält das BKA „zur Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten“ (§1 BKA-Gesetz)
Das BKA „unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.“

Das BKA hat zur Wahrnehmung dieser Aufgabe

  1. alle hierfür erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten,
  2. die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder unverzüglich über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten
  3. Das BKA unterhält „als Zentralstelle einen einheitlichen polizeilichen Informationsverbund nach Maßgabe dieses Gesetzes.“
  4. Das BKA unterhält als Zentralstelle zur Unterstützung und Koordinierung der Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und der Gefahrenabwehr weitere zentrale Einrichtungen und Sammlungen, insbesondere
    • zentrale erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Einrichtungen und Sammlungen sowie
    • zentrale Einrichtungen für die Fahndung nach Personen und Sachen.

Operativ-polizeiliche Aufgaben des BKA

Darüber hinaus hat das BKA Aufgaben der Strafverfolgung bei international organisierten Straftaten, wie Handel mit Waffen, Munition, Drogen oder Arzneimitteln, Falschgeld und international organisierter Geldwäsche und anderen Delikten nach §4 des BKA-Gesetzes und kann nach §5 des BKA-Gesetzes die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen wahrnehmen, wenn „eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.“

EIGENTLICH, sollte man meinen, ist die gesetzliche Aufgabe des BKA damit umfassend definiert und erscheint auch die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörde angemessen zu sein für die gegebenen Aufgaben.

Was BMI und BKA für nicht zumutbar und unverhältnismäßig halten

Im Herbst vergangenen Jahres wollte die Linksfraktion im Deutschen Bundestag einige Auskünfte haben zu den seit Jahren angekündigten IT-Vorhaben. Aber auch zum ‚Informationsverbund‘ und zu den (Daten-)Sammlungen, für deren Führung und Unterhalt das BKA als Zentralstelle nach §§1 und 2 BKAG zuständig ist.

Welche Datenbanken und wie viele Datensätze darin verwaltet die ‚Zentralstelle‘ BKA?

Mit ihrer ersten Frage begehrten die Antragsteller darüber, wie viele Zentralstellendateien (Zentral- und Verbunddateien) [a] beim BKA eigentlich geführt werden. Dazu hätten sie gerne den Namen der jeweiligen Datei/Datenbank erfahren, das Datum der Einrichtung, die Rechtsgrundlage und den Zweck, sowie die Zahl der Datensätze – und darin enthalten – auch die Zahl der darin enthaltenen Personen bzw. Organisationen/Gruppen.
Aus meiner Sicht eine vollkommen legitime Frage an eine zentrale Behörde, vergleichbar damit, dass das Bundesverwaltungsamt, nach Eigenaussage DER „zentrale Dienstleister des Bundes“, nach der Zahl der von ihm betreuten IT-Systeme und Details dazu gefragt wird.

Eine angeblich „unzumutbare“ Frage – nach „ständiger Rechtsprechung“

Schon mit dieser Einführung waren die Anfrager allerdings an den Falschen geraten: Das Bundesinnenministerium beschied sie in Manier eines Oberlehrers, dass das „parlamentarische Fragerecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht“. Das hätte das Bundesverfassungsgericht angeblich „in ständiger Rechtsprechung bestätigt“.

Diese in Anspruch genommene Rückendeckung durch das Bundesverfassungsgericht ließ sich durch meine Recherche allerdings gerade NICHT bestätigen. Ich fand dazu vielmehr EINE einschlägige Entscheidung des BVerfg aus dem Jahr 2009 mit dem Titel ‚Beantwortung „Kleiner Anfragen“ durch die Bundesregierung nicht verfassungsgemäß‘ [4], in dem die Bundesregierung VERURTEILT wurde, „alle Informationen mitzuteilen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.“
Doch das BMI lederte im eingeschlagenen Diktus weiter: Der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand erscheine im zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraum – es waren ohnehin schon verlängerte drei Wochen – „nicht verhältnismäßig und zumutbar“. Und weiter:

Die für die Beantwortung erforderliche Auswertung würde in erheblichem Umfang das speziell ausgebildete Personal im BKA binden, das für laufende Arbeiten dann nicht mehr zur Verfügung stünde. „In Abwägung des parlamentarischen Fragerechtes einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit des BKA andererseits ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine vollumfängliche Beantwortung der Frage nicht ohne eine erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit des BKA zu leisten.“

Welchen Ausbildungsstand hat das „speziell ausgebildete Personal“ im BKA und wie viele solche Experten hat das BKA?

Diese Antwort kann zweierlei sein: Der Versuch, die Anfrager für dumm zu verkaufen, weil man glaubt, dass die den tatsächlichen Aufwand nicht einschätzen können. Oder die Offenlegung, dass auch die Beantworter im BMI nicht wissen, dass die Frage – eigentlich – auf Selbstverständlichkeiten abzielt, die eine gut geführte Zentralstelle ohnehin aktuell vorliegen haben müsste.

Nur für die Frage nach der Zahl der Datensätze werden überhaupt IT-‚Experten‘ gebraucht. Die müssen

  • erstens wissen, welche Datenbanken überhaupt als Zentral- und Verbunddateien geführt werden,
  • zweitens in der betreffenden Datenbank den Namen der Tabelle kennen, in der sinnvollerweise die Datensätze gezählt werden und
  • drittens ein Kommando der Datenbank-Abfragesprache SQL kennen, das in etwa so aussieht: SELECT COUNT (*) FROM <table> … WHERE <abfragebedingung> …

Diese notwendigen SQL-Kenntnisse besitzt schon der Aspirant auf den Posten eines Datenbank-Administrators. Sind die Mitarbeiter oder die teuer bezahlten Dienstleister im BKA so schlecht ausgebildet, dass sie noch nicht einmal diesen Basis-Standard erfüllen?!

Hat die Zentralstelle BKA kein aktuelles Verzeichnis ihrer Verbund- und Zentraldateien/-Datenbanken?

Die Antwort aus dem BMI legt ferner nahe, dass die bundesdeutsche Zentralstelle für das kriminalpolizeiliche Informationswesen, also das BKA, noch nicht einmal ein aktuelles Verzeichnis der Verbund- und Zentraldateien, ihrer Errichtungsdaten und Rechtgrundlagen führt. Wenn es ein solches aktuelles Verzeichnis tatsächlich nicht gibt, ist nach den Managementqualitäten der Führungskräfte zu fragen, die für den IT-Betrieb im BKA zuständig sind. Und es stellt sich weiter die Frage nach der Aufsicht durch die übergeordnete Behörde BMI.
Und wenn auch die hier vorliegende Antwort nichts anderes ist als eine Schutzbehauptung, so wäre das BMI zu fragen, warum es solche primitiven Ausreden nötig hat.

Die Auswertung der vielen Datentöpfe im BKA ist aufgrund des ‚Arbeitsumfangs‘ nicht durchführbar

Doch die bisher zitierten Ausflüchte waren nicht die einzigen Argumente für die Blockadehaltung von BKA und BMI:

„Eine Auswertung aller Verbund-und Zentraldateien zur Anzahl der gespeicherten Personen und Institutionen innerhalb der Bearbeitungsfrist (die war verlängert) konnte aufgrund des damit verbundenen erheblichen technischen und manuellen Arbeitsumfangs nicht durchgeführt werden. Die Dateien sind auf unterschiedlichen technischen Dateisystemen abgebildet. Für die jeweiligen Systemauswertungen sind unterschiedliche Stellen innerhalb des Bundeskriminalamts (BKA) zuständig.“ [Fettung / d. Verf.]

Wenn die Verbund- und Zentraldateien des BKA tatsächlich auf hunderte einzelner ‚Datentöpfe‘ verteilt sein sollten – worauf ja auch viele andere Indizien hinweisen – ist die Beantwortung der Frage nach der Zahl der Datensätze und der Personen und Organisationen, die im jeweiligen Datentopf gespeichert sind, natürlich zeitaufwändig. Man muss dann nämlich jede Datenbank/Datei einzeln nach der Zahl der Datensätze abfragen. Was, um das nebenbei zu sagen, zwar lästig ist, aber mit dem gegebenen Personalstand im BKA leistbar sein sollte, wenn man denn wollte …

Es zeugt allerdings von gehöriger Chuzpe, wenn dieser Verhau an Datentöpfen, den vor allem das BKA angerichtet und den das BMI über Jahre geduldet hat, nun den Fragestellern vor die Füße geworfen wird.
Warum hat es das BKA zugelassen – es ist im Rahmen seiner Zentralstelle gemeinsam mit dem BMI allein entscheidungsbefugt zu dieser Frage – dass sich „unterschiedliche technische Dateisysteme“ überhaupt erst entwickelt haben?? Diese sind insbesondere

  • INPOL-Z (insbesondere für die Gefährderdateien),
  • INPOL-Fall als Plattform für hunderte von Zentral- und Verbunddateien aus den kriminalpolizeilichen Meldediensten
  • die Antiterror- (ATD) und Rechtsextremismusdatei (RED), die ebenfalls auf der Plattform von INPOL-Fall betrieben werden
  • B-CASE als das Fallbearbeitungssystem des BKA und der Bundespolizei
  • die GED, die Gemeinsame Ermittlungsdatei im Staatsschutz, für die operativ-polizeilichen Aufgaben des BKA im Staatsschutz,
  • der um Jahre verzögerte Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), von dessen geplanten sieben Ausbaustufen gerade mal zwei im Wirkbetrieb sind und dessen Zentralsystem – PIAV Operativ Zentral – „vollkommen neu aufgesetzt werden muss“

Für alle diese Systeme war das BKA der Entwicklungsführer!

Hätte da nicht schon längst eine Warnung AN die Politik erfolgen müssen: So KÖNNEN wir als BKA unserer Zentralstellenaufgabe nicht nachkommen?!?! Aber das hätte ja bedeutet, dass man langjährige Versäumnisse, Fehleinschätzungen und fachliche Inkompetenz bei der Entwicklung der IT-Infrastruktur für die kriminalpolizeiliche Zentralstelle der Polizei von Bund und Ländern erkennt, auch zugibt und Konsequenzen daraus zieht.

Diese – allzu überfällige – Einsicht ist sowohl dem BKA, als auch dem dienstaufsichtsführenden BMI offensichtlich fremd. Antworten von oben herab mit in der Sache leicht als Schutzbehauptungen zu erkennenden Argumenten lassen erkennen, dass man auf Regierungsseite glaubt, damit auch weiterhin durchzukommen. Dass weder CDU/CSU-, noch SPD-Vertreter im Innenausschuss gegen solche Übergriffe vorgehen, zeigt nur, dass auch in der Großen Koalition die Parteilichkeit inzwischen weit vor der Sache rangiert. Und was die Anfrager aus den Oppositionsfraktionen angeht: Denen sind inzwischen offensichtlich die Ressourcen und/oder die Motivation abhandengekommen, sich gegen solche Beschädigungen des parlamentarischen Fragerechts zur Wehr zu setzen. Oder sie haben, was besonders fatal wäre, inzwischen einfach resigniert.

Was nützt eigentlich DIESES BKA, wenn es wieder einen terroristischen Anschlag gibt?

Wenn es aber für das BKA schon unzumutbar und mit zu hohem Aufwand verbunden ist, die Frage nach den betriebenen Verbund- und Zentraldateien und der Anzahl von deren Datensätzen zu beantworten: Was vermag dieses BKA dann eigentlich zu beantworten, wenn es mal wirklich drauf ankommt?!

  • Wie stellt DIESES BKA nach einem Anschlag in seinen hunderten von Verbund- und Zentraldateien/-Datenbanken in vertretbarer Zeit fest, ob es über Informationen verfügt über muslimische Studenten, die an einer Flugausbildung teilgenommen haben?! – Das war eine der Kardinalfragen nach den Anschlägen vom 11.9.2001
  • Wie findet DIESES BKA die Gemeinsamkeiten verschiedener Taten, wenn erneut Zeugen von verschiedenen Tatorten über junge Männer auf Fahrrädern, mit Baseball-Kappen und Rucksäcken, berichten?! – Das war ein Zusammenhang, der bei den Ermittlungen der Morde und Anschläge durch den Nationalsozialistischen Untergrund NICHT erkannt wurde und der, wäre er frühzeitig erkannt worden, möglicherweise einigen späteren Opfern das Leben hätte retten können.

Es besteht Anlass, die personelle und finanzielle Ausstattung dieser Behörde, gründlich und nachhaltig auf den Prüfstand zu stellen: Denn auch die Antworten auf die weiteren Fragen zum Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020 belegen, dass DIESES BKA in den vergangenen Jahren seinen gesetzlichen Aufgaben als Zentralstelle NICHT gerecht geworden ist! Jedenfalls keinesfalls in dem Verhältnis, das den eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen angemessen wäre. Das Zuschütten mit Personal und Geld, bei völlig fehlender Kontrolle wird an den bisherigen Misserfolgen nichts ändern. Einfach das nächste Mammutprojekt anfangen (INPOL-Neu-Neu, PIAV, Polizei 2020) wenn der Vorgänger krachend gescheitert ist oder in den letzten Zügen liegt, ändert auch nichts am grundsätzlichen Problem:

Solange die Einsicht fehlt, dass sich am Konzept, an den maßgeblichen Leuten auf Projektebene, an der Kompetenz der Führung in BKA und BMI und der Art und Geschwindigkeit der Umsetzung Entscheidendes ändern muss, wird die Bundesrepublik Deutschland auch in zehn Jahren noch ein potemkinsches Dorf unterhalten, das immer MEHR bekommt an Befugnissen (auch zulasten der Länder!), an Geld und Mitarbeitern und damit nur immer NOCH WENIGER liefert an Zentralstellenaufgaben und letztendlich an SICHERHEIT.

Fußnote

[a]   Namen und Fachbegriffe im POLICE-IT-Glossar: Verbunddateien, Zentraldateien, Amtsdateien

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Quellen

[1]   Haushaltsgesetz 2020, DBT-Drs 19/11800

[2]   Bundeshaushalt 2018 mit Zahlen zum Haushalt 2017, DBT-Drs 19/1700

[3]   Stand der Umsetzung des Programms ‚Polizei 2020, DBT-Drs: 19/1115346, Antwort vom 21.11.2019 auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 29.10.2019

[4]   Beantwortung „Kleiner Anfragen“ durch die Bundesregierung nicht verfassungsgemäß
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2009/07/es20090701_2bve000506.pdf

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