PIAV – Das Peinliche Informations- und Auswerte-Versagen

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), nach Aussage der Bundesregierung „eines der bedeutsamsten Projekte der deutschen Polizei“ befindet sich seit 2018 im Tiefschlaf. Von ursprünglich sieben Ausbaustufen sind zwei umgesetzt, zu allen weiteren gibt es keine aktuellen Termine, sondern nur „Planungen“. Grund für den Stillstand ist – auch – dass im neuen BKA-Gesetz detaillierte Kennzeichnungspflichten für personenbezogene Daten vorgesehen sind, die die in der deutschen Polizei eingesetzten Systeme technisch nicht umsetzen können. Statt sich um (vorhandene) Lösungen zu bemühen, setzen BKA und BMI auf eine unbefristete gesetzliche Übergangsregelung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das alte BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, wird damit ad absurdum geführt.

Fragen nach Projektstatus von Polizei 2020 unzumutbar und unverhältnismäßig

„Angriff ist die beste Verteidigung“: Dieses Motto hat das Bundesinnenministerium geleitet, als eine Kleine Anfrage im Bundestag nach dem ‚Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020‘ zur Beantwortung anstand: Schon die Frage nach den Verbund- und Zentraldateien (=Datenbanken), die das BKA als Zentralstelle zu führen hat, war aus Sicht des BMI „unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Da stellt sich die Frage, was das BKA tatsächlich beantworten kann (und will), wenn es tatsächlich mal drauf ankommt, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag.

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden

Trotz des Aufgebots von rund 20.000 Polizisten ist es den Polizeibehörden beim G20-Gipfel nicht gelungen, die Sicherheit von Hamburger Bürgern und Demonstrationsteilnehmern und die Unversehrtheit des Eigentums von Anwohnern und Geschäftsinhabern zu gewährleisten. Viel Aufwand wurde im Vorfeld in Datenbanken über angeblich linke Gewalttäter gesteckt. (Falsche) Einträge dort haben bis zu 32 Journalisten den Entzug der Akkreditierung noch während des Gipfels eingebracht.
Wir erläutern aus fachlicher und technischer Sicht, wie Informationen im polizeilichen Staatschutz gewonnen bzw. generiert werden und zu welchen Entscheidungen und polizeilichen Aktivitäten solche ‚Erkenntnisse‘ führen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Informationen in diesen Datenbanken eine kriminalfachliche Kompetenz und strafprozessuale ‚Beweislage‘ vorgaukeln, die mit den Tatsachen wenig bis gar nichts mehr zu tun hat.

Dateien des Bundeskriminalamts: Verbunddateien, Zentraldateien, Amtsdateien

„Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden unterschiedliche Dateien zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung geführt. In Bezug auf die Beteiligung anderer Behörden ist zu unterscheiden zwischen: Verbunddateien, die das BKA nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) als Zentralstelle für das polizeiliche Informationswesen (INPOL) führt und in die die Verbundteilnehmer die jeweils in eigener …

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