Fragen nach Projektstatus von Polizei 2020 unzumutbar und unverhältnismäßig

„Angriff ist die beste Verteidigung“: Dieses Motto hat das Bundesinnenministerium geleitet, als eine Kleine Anfrage im Bundestag nach dem ‚Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020‘ zur Beantwortung anstand: Schon die Frage nach den Verbund- und Zentraldateien (=Datenbanken), die das BKA als Zentralstelle zu führen hat, war aus Sicht des BMI „unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Da stellt sich die Frage, was das BKA tatsächlich beantworten kann (und will), wenn es tatsächlich mal drauf ankommt, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag.

Über „Resonanzräume“ zwischen dem BKA, der ‚Welt‘ und anderen Medien

„Es existiert ein Resonanzraum im Netz, wo man sich gegenseitig bestärkt“, sagte BKA-Präsident Münch in einem Interview mit der Rheinischen Post. Diese Äußerung, an sich gemünzt auf Beziehungen zwischen extremistischen Gefährdern und potenziellen Terroristen, trifft offensichtlich auch auf ihn selbst und die perfekte Resonanz seiner Visionen in der ‚Welt‘ und anderen Medien zu, wie die folgende Geschichte erzählt …

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz

Die polizeilichen Informationssysteme beim BKA und in den Ländern, insbesondere die Fallbearbeitungssysteme, müssen neu aufgesetzt werden. Das wird, allein beim Bund, rund eine halbe Milliarde Euro kosten. Im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz versucht die Bundesregierung, mit irreführenden Aussagen die „Schuld“ dafür einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu geben.

Polizeilicher Informationsaustausch: Nur Forderungen, doch keine Lösungen in Sicht

Forderungen nach einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden waren omnipräsent in den Redebeiträgen auf dem Europäischen Polizeikongress. Praktische Lösungen waren weder in den Fachforen, noch bei den Ausstellern zu finden. Kein Wunder: Schließlich hat der Bund versprochen, das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) zu liefern. Wenn das so ist, wird ja in Zukunft alles gut …

Viele Datentöpfe beim BKA – ein hausgemachtes Problem

Das ist starker Tobak: Der Spiegel schreibt: „Innenminister Thomas De Maizière will die Deutschen besser vor Verbrechen schützen – doch die Länder behindern die Zusammenarbeit.“ „Kleinstaaterei“ und „IT-Wildwuchs in den Bundesländern“ soll schuld sein, dass es mit der Polizeiarbeit nicht klappt. Das ist pure Meinungsmache. Die Suche nach einem Sündenbock.
Tatsache ist: 12 von 16 Länderpolizeibehörden arbeiten mit dem System des gleichen Herstellers. Keine Spur also von „IT-Wildwuchs“, die die Zusammenarbeit behindert.
De Maizière will damit ablenken: Davon, dass das Leuchtturmprojekt PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund, faktisch gescheitert ist. Und davon, dass der wahre Wildwuchs im BKA herrscht: Wirklich wichtige, relevante Informationen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind beim BKA auf mehr als 40 verschiedene Datenbanken verteilt …
Noch Fragen, wer hier „die Zusammenarbeit behindert“?!

Status der polizeilichen Meldedienste im Sommer 2016

Auf Nachfrage von POLICE-IT liegen weitere Antworten vor aus dem Bundesinnenministerium zu den Möglichkeiten und den Grad des Teilens von Information zwischen Polizeibehörden von Bund und Ländern. Demnach herrschen beim Informationsaustausch der deutschen Polizeibehörden vorsintflutliche Zustände. Manuelles Abtippen von Informationen, die im landeseigenen System längst erfasst und gespeichert sind, ist die Regel in den meisten Ländern. Es gibt keine einzige Verbunddatei, an die alle Länder zeitnah, weil automatisiert, Informationen anliefern. Besonders bei den Fallbearbeitungssystemen des Marktführers, der Firma Rola, ist „Retro“ Trumpf, also die manuelle Erfassung.
Wir fragen: Welche Ursachen gibt es für dieses Desaster?

Polizeilicher Informationsaustausch nur „zu Fuß“

Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“

Hart an der Bankrotterklärung: BMI zum Funktionieren des polizeilichen Informationsaustauschs

Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“

Können Datenbanken der Sicherheitsbehörden zählen?!

Wenn eine Anfrage im Bundestag mit der Frage „Wie viele …“ beginnt, insbesondere dann, wenn die Frage sich auf die Zahl bestimmter Datensätze in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden bezieht, hat das BMI eine Standardausrede parat: „Eine statistische Erfassung erfolgt nicht!“, heißt es dann. Diese Aussage ist peinlich: Denn Datenbanksystemen können zählen. Man muss also keine Strichlisten führen, um eine Aussage darüber machen zu können, wie viele – um ein aktuelles Beispiel zu nennen – Journalisten in den Datenbanken des Verfassungsschutzes gespeichert sind.
Etwas mehr technische Kenntnisse auf Seiten der Anfrager könnten allerdings auch verhindern, dass die Regierung immer wieder erfolgreich zu solchen Ausflüchten greifen kann.