Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier unsere Bestandsaufnahme zum Thema …