Innere Sicherheit (1): Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel ?!

Die bisherige Regierung hat auf dem Feld der Inneren Sicherheit (im eigenen Sinne) viel erreicht. Die SPD hat diese Politik mitgetragen. Grüne und FDP wissen aus ihrer Oppositionsarbeit nur zu genau Bescheid, was alles schiefgelaufen ist. Schade, dass im Koalitionsvertrag der Ampel weder von Lernerfahrungen daraus nichts zu finden ist.

Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Politik der Inneren Sicherheit 2007 – 2017

„Es kann nicht sein“, sagte der Bundesinnenminister am vergangenen Wochenende, „dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“
Wir nehmen diese steile Aussage zum Anlass für eine Bestandsaufnahme der Politik der Inneren Sicherheit der Union bzw. Großen Koalition der letzten zehn Jahre …
Mit Update vom 29.06.2017

Wie die Große Koalition ihre Gesetze durchsetzt

Die Große Koalition hat das Ziel ihrer sicherheitspolitischen Wünsche mit der gestrigen Abstimmung erreicht. Wie sie vorging, um die Befugnisse für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ durchzudrücken, dabei „bleibt einem die Spucke weg“, schrieb Heribert Prantl in der SZ. Dieses Vorgehen hat System und Methode. Wir haben die sieben wesentlichen Bausteine des Modus Operandi der Großen Koalition und Regierung bei der Durchsetzung ihrer Gesetzesvorhaben näher analysiert …

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Wohnungseinbruchdiebstahl unter die Lupe genommen

Im Jahr 2016 ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgegangen, die Aufklärungsquote hat sich mit 16,9 Prozent etwas verbessert. Auch die Zahl der Abgeurteilten hat sich laut Strafverfolgungsstatistik leicht erhöht. Alles ein Ergebnis erfolgreicher Präventionsarbeit, wie es der Bericht der Innenministerkonferenz suggeriert?

Wohnungseinbrüche: Union zieht SPD über den Tisch

Dafür konnte die CDU/CSU die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss gewinnen:
1) Schärfere Strafen nach Verurteilungen; allerdings wurden 2015 nur 15% der Täter überhaupt namentlich bekannt und nur ein Bruchteil von denen verurteilt.
2) Speicherung von Verkehrsdaten von allen (!) aktiven Mobiltelefonen im Umfeld jedes (!) Wohnungseinbruchs.
3) Am materiellen Schaden und der Traumatisierung von Einbruchsopfern wird sich – entgegen den Behauptungen von Unionspolitikern – dagegen wenig ändern.

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier unsere Bestandsaufnahme zum Thema …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?