Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Wohnungseinbrüche: Union zieht SPD über den Tisch

Dafür konnte die CDU/CSU die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss gewinnen:
1) Schärfere Strafen nach Verurteilungen; allerdings wurden 2015 nur 15% der Täter überhaupt namentlich bekannt und nur ein Bruchteil von denen verurteilt.
2) Speicherung von Verkehrsdaten von allen (!) aktiven Mobiltelefonen im Umfeld jedes (!) Wohnungseinbruchs.
3) Am materiellen Schaden und der Traumatisierung von Einbruchsopfern wird sich – entgegen den Behauptungen von Unionspolitikern – dagegen wenig ändern.