Wenn’s der eigenen Sache nützt …
BDK kämpft um sein Grundrecht

André Schulz zeigt Trefferwirkung: Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schäumt über das am Freitag im Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz: „Die Demokratie bleibt dabei auf der Strecke und der Glaube an unser Rechtssystem“. Der Ärger ist berechtigt, wie wir meinen, denn das neue Gesetz bedroht das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht und ist eine Gefahr für die Existenz kleiner Gewerkschaften.
Dennoch hält sich unser Mitgefühl in engen Grenzen. Was daran liegt, dass Schulz und seine Kollegen nur dann laut auf Grundrechte pochen, wenn es ihrer Sache nützt. Aber nichts dabei finden, über Jahre hinweg besonders laut, besonders aggressiv und mit unsachlichen Argumenten nach der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zu rufen …

ISPRAT e.V. (2): Mitgliedschaft ist gut für’s Geschäft

Die Mitgliedschaft im ISPRAT e.V. fördert nicht nur die Ziele dieser Vereinigung, sondern auch das eigene Geschäft. Und zwar sowohl für „korporative Mitglieder“ (=Firmen), als auch für „unterstützende Mitglieder“ (=Berater), als auch für Mitglieder im „wissenschaftlichen Beirat“ (Universitäts-Institute).

ISPRAT e.V. (1) : Gut beschirmt durch die Politik

Kaum bekannt in der Öffentlichkeit ist der ISPRAT e.V., nach eigener Darstellung ein „Netzwerk von Entscheidungsträgern“, das sich die „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch Informations- und Kommunikationstechnik“ auf die Fahnen geschrieben hat. Er macht sich ganz besonders stark für ÖPP, die so genannte öffentlich-privaten Partnerschaften, ein Geschäftsmodell zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte in Zeiten der Schuldenbremse.

Die Rechnungshöfe von Bund und Ländern haben schon im September 2011 in einem Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten darauf hingewiesen, dass ÖPP ein erhebliches Risiko für Projekte der öffentlichen Hand darstellt.

Umso mehr bemühen sich „Netzwerke von Entscheidungsträgern“, wie der ISPRAT, dafür zu sorgen, dass ÖPP-Projekte tatsächlich umgesetzt werden. Da überrascht es dann nicht, dass zum illustren Kreis der ISPRAT-Mitglieder auch viele Unternehmen gehören, die ganz glänzend im Geschäft sind mit Auftraggebern der öffentlichen Hand.

Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung

Vertreter der drei Polizeigewerkschaften sind schon seit Jahren unermüdlich darin, der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik einzureden, dass Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, wenn die Polizei ihren Aufgaben bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nachkommen solle. Sie lassen dabei unter den Tisch fallen, dass (a) die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nur für einen kleinen Teil von Straftaten angewendet werden konnte, (b) es bisher keinerlei Beleg gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen erzielt hätte und (c), dass die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsaktivitäten aller Teilnehmer einen massiven Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen darstellt, wie es nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH inzwischen festgestellt hat.