IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt ‚NSU 2.0‘

Wie in keinem anderen Bundesland hat das Innenministerium Hessen seit Jahren in die Beschaffung und Entwicklung wichtiger IT-Systeme und -Anwendungen für die Polizei hineinregiert. Dabei herausgekommen ist ein intransparentes Konglomerat von Systemen, Betreibern und Verantwortlichkeiten. Und völlige Unklarheit über Zugriffsrechte, Protokollierung und Kontrollen. Wodurch illegale Abfragen von Polizeidatenbanken begünstigt wurden. Und das aus den gleichen Gründen die Nicht-Erfassung von relevanten Informationen – z.B. im Falle des Amoklaufs / Anschlags vom Februar 2020 in Hanau – nicht mehr ausgeschlossen erscheinen lässt. Eine umfassende, vom hessischen Innenministerium unabhängige Überprüfung und Aufklärung ist mehr als überfällig …

Hessen vergibt Rahmenvertrag für Polizei2020-relevante Dienstleistungen

Aufträge aus dem hessischen Innenministerium für die IT-Ausstattung der Polizei hatten schon wiederholt diese Gemeinsamkeiten: Es ging jeweils um viele Millionen Euro, die Aufträge wurden am Vergaberecht vorbei vergeben und hinterher standen der Rechnungshof und/oder eine Prüfung durch den Landtag auf dem Plan. So geschehen 2011ff, als die IPCC-Geschäftsstelle im Landespolizeipräsidium ganz schnell verlagert werden musste nach Hamburg. So erneut geschehen 2018, als die freihändige Vergabe der Aufträge für Hessendata an die Firma Palantir einen Untersuchungsausschuss auf den Plan riefen. Im Frühjahr 2019 werfen Aufträge an ein Bieterkonsortium Fragen auf, das in den letzten drei Jahren IT-Dienstleistungsaufträge von mehr als 36 Millionen Euro erhalten hat. Zuletzt – und ohne Angabe eines Vertragswertes – den Rahmenvertrag für „Unterstützungsleistungen Polizei 2020 …“ Fängt jetzt alles von vorne an und übernimmt Hessen wieder wesentliche Aufgaben, die eigentlich alle Kooperationspartner des Inpol Polas Competence Center (IPCC) betreffen?!

Palantir in Hessen – vereint Daten von Facebook & Co mit polizeilichen Datenbanken??

Das hessische Innenministerium hat die deutsche Tochter der amerikanischen Palantir Technologies mit dem BETRIEB (sic!) einer Analyseplattform für den polizeilichen Staatsschutz beauftragt. Der IT-Dienstleister der Landesbehörden, bei dem die Server installiert wurden, weiß nicht, wie dieses System arbeitet und welche Daten dort verarbeitet werden.
Alles begann im Mai 2016 mit einem Besuch von Innenminister Beuth und Landespolizeipräsident Münch bei Palantir im Silicon Valley. Seitdem fokussieren sich die Beschaffer aus dem hessischen Innenministerium auf diesen Anbieter. Doch es gibt mindestens drei gleichwertige Anbieter, nämlich IBM, SAS und SAP, sagte jetzt ein Gutachter im Untersuchungsausschuss.
Wurde hier ein System beschafft und in Betrieb genommen, das Informationen von Google und Amazon, Facebook und Apple und solche aus polizeilichen Datenbanken vereint und gemeinsam nutzbar macht?! Der BETRIEB (sic!) einer Analyseplattform für den hessischen Staatsschutz durch Palantir, im Rechtsterminus ‚Datenverarbeitung im Auftrag‘, spricht für diese Vermutung.

PIAV Ausbaustufe 1: Schwierigkeiten mit den Teilnehmersystemen

Monatelang war es sehr still um den PIAV, den polizeilichen Informations-und Analyseverbund. Jetzt gibt es neue Informationen: „Schwierigkeiten mit der Kompatibilität“ haben die Teilnehmersysteme aus den beiden Hersteller-Lagern: Also RSCASE und CRIME. Sagt ein Bericht des Innenaussschusses in Hamburg. Für CRIME kommt es sogar noch schlimmer. Ob es überhaupt noch zukunftsfähig ist, wird angezweifelt. …

Polizei & IT: Werkverträge gibt’s so gut wie nie

Mal angenommen, Sie wollen ein Haus bauen: Kämen Sie dann auf die Idee, einen Rahmenvertrag mit einer Maurerbrigade abzuschließen und den Baufortschritt nach Tagen abzurechnen?! Sicher nicht!
Genau das ist es jedoch, was in großen IT-Projekten des Bundes und der Länder immer mehr zum Standard wird. Der Abschluss von Dienstverträgen mit Auftragnehmern, aus denen dann Leistungen abgerufen und nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Auf diese Weise stockt insbesondere das Bundeskriminalamt seit Jahren seinen Personalbestand pro Jahr dauerhaft um eine zweistellige Anzahl von Mitarbeitern auf.<

ISPRAT e.V. (2): Mitgliedschaft ist gut für’s Geschäft

Die Mitgliedschaft im ISPRAT e.V. fördert nicht nur die Ziele dieser Vereinigung, sondern auch das eigene Geschäft. Und zwar sowohl für „korporative Mitglieder“ (=Firmen), als auch für „unterstützende Mitglieder“ (=Berater), als auch für Mitglieder im „wissenschaftlichen Beirat“ (Universitäts-Institute).

Inpol Polas Competence Center zieht um nach Hamburg

Die Opposition im Hessischen Landtag deckt massive Verstöße gegen das Vergaberecht auf. Aufträge in einer Größenordnung von rund 10 Millionen Euro wurden freihändig vergeben. Der Kreis der Begünstigten ist sehr klein, darunter sind auffallend viele Einzelpersonen.
Die hessische Landesregierung zieht daraufhin die Reißleine. In Folge dessen wird die Geschäftsführung des IPCC nach Hamburg abgegeben. Am Grundproblem ändert sich dadurch allerdings nichts. Das IPCC ist nach wie vor ein Konstrukt ohne eigene Rechtsperson.