Polizeiliche Meldedienste und Sondermeldedienste
POLICE-IT-Glossar:
Was sind polizeiliche Meldedienste und Sondermeldedienste, welchen Zweck verfolgen sie, wer nutzt sie und welche Meldepflichten existieren?
Auf dieser technischen Plattform werden das INPOL-Fahndungs- und Auskunftssystem und ein Großteil der Gewalttäter- und Staatsschutz-Dateien betrieben. INPOL ist ein konventionell modelliertes Datenbanksystem auf einer Oracle-Plattform.
Das INPOL-Informationssystem wurde 2003 vollkommen neu aufgesetzt auf der Basis des Systems POLAS (polizeiliches Auskunftssystem), das bei der Polizei Hamburg entwickelt worden war. Hamburg soll die Rechte an diesem POLAS (zusammen mit dem Fallbearbeitungssystem CRIME) für eine Aufwandsentschädigung von 2,5 Mio Euro an den Bund übertragen haben.
Auf dieser technischen Plattform wurden und werden viele polizeilichen Meldedienste und zahlreiche „Amtsdateien“ des BKA betrieben (das sind Datenbanken, die nur dem BKA für seine Zwecke zur Verfügung stehen).
INPOL-Fall ist ein Datenbanksystem mit generischem Datenmodell, hervorgegangen aus dem Fallbearbeitungssystem CRIME. Auch INPOL-Fall verwendet Oracle als zugrundeliegendes Datenbank-Betriebssystem.
B-CASE ist das harmonisierte Fallbearbeitungssystem des Bundeskriminalamts
und der Bundespolizei. Es handelt sich um eine modifizierte Variante des Fallbearbeitungssystems RS-CASE der Firma Rola Security Solutions.
Auf dieser Plattform betreibt das BKA z.B. die – interimsweise geplante – Gemeinsame Ermittlungsdatei (GED) im Staatsschutz.
Sie dienen dem Informationsaustausch zwischen bestimmten Organisationseinheiten in Polizeibehörden und den Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten in der BRD.
Wenn Sie sich für eine bestimmte Kategorie von gemeinsamen Polizeidatenbanken interessieren (z.B. für die Staaatsschutz-Datenbanken), dann wählen Sie bitte die entsprechende Kategorie im Menü aus.
POLICE-IT-Glossar:
Was sind polizeiliche Meldedienste und Sondermeldedienste, welchen Zweck verfolgen sie, wer nutzt sie und welche Meldepflichten existieren?
Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“
Bei Ermittlungsverfahren im Staatsschutz müssen die Länder vorhandene Informationen in ein Terminalsystem eintippen, um sie an das BKA zu übermitteln.