Wohnungseinbrüche: Union zieht SPD über den Tisch

Dafür konnte die CDU/CSU die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss gewinnen:
1) Schärfere Strafen nach Verurteilungen; allerdings wurden 2015 nur 15% der Täter überhaupt namentlich bekannt und nur ein Bruchteil von denen verurteilt.
2) Speicherung von Verkehrsdaten von allen (!) aktiven Mobiltelefonen im Umfeld jedes (!) Wohnungseinbruchs.
3) Am materiellen Schaden und der Traumatisierung von Einbruchsopfern wird sich – entgegen den Behauptungen von Unionspolitikern – dagegen wenig ändern.

CDU/CSU haben eine weitere ihrer innenpolitischen Forderungen durchgesetzt [a]. Im Koalitionsausschuss haben sie die Zustimmung der SPD dazu erhalten, dass der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung als Verbrechen eingestuft wird: „Indem wir den Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einem Jahr Mindeststrafe ahnden, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums“ erklärte dazu Dr. Stephan Harbarth, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion [1]. Die SPD, voller Angst, in der Wählergunst in Sachen ‚Innere Sicherheit‘ hinter die Union zurückzufallen, hat eigenständiges Denken offensichtlich aufgegeben.

Harbarth weiß nicht oder ignoriert mutwillig zwei Tatsachen:

  1. Alle Polizeifachleute stimmen darin überein, dass die Androhung von höheren Strafen Straftäter nicht abschreckt.
  2. Dies gilt insbesondere bei Straftaten, die nur eine geringe Aufklärungsquote haben: Also ganz besonders beim Wohnungseinbruch: Von den 161.000 Wohnungseinbrüchen im Jahr 2015 wurden gerade mal 15% aufgeklärt. Die Polizei kann also von mehr als 130.000 Einbrüchen nicht sagen, wer der oder die Täter war(en).

Und eigentlich geht es den Unionspolitikern auch um etwas anderes: Denn für Verbrechen sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung vor [§100a StPO], sowie – und das ist hier wichtig – die Möglichkeit der Erhebung von Verkehrsdaten, allgemeiner bekannt als Funkzellenabfrage (nach §100g StPO): Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprcherin der CDU/CSU-BUndestagsfraktion sagt denn auch: „Höhere Strafen allein reichen nicht aus. Daher haben wir es geschafft, den Koalitionspartner zu überzeugen (sic!), dass unsere Polizei auch mehr Ermittlungsbefugnisse braucht. Künftig ist es auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl möglich, auf die Telekommunikationsdaten zuzugreifen. … Nur, wenn wir die Einbrecherbanden auch fassen, können wir die Täter zur Rechenschaft ziehen und künftige Taten verhindern.“

Die Frage, woher die Polizei das Personal nehmen wird, um diese Menge von Funkzellenabfragen auszuwerten, damit im Anschluss daran „die Einbrecherbanden gefasst“ werden, bleibt offen bei den beiden Unionsexperten für Innere Sicherheit. Dazu meldete sich am gleichen Tag die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort [2]: „Ermittlungen bei Wohnungsaufbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig„, sagt der GdP-Vorsitzende Malchow. Das dafür notwendige Personal fehle aber womöglich an anderer Stelle. Erst 2012 werde es etwa 12.000 Polizisten mehr geben. Das sind allerdings über 7.000 bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt, die beide für Wohnungseinbrüche nicht zuständig sind. Nur 5.000 neue Polizisten wird es in den Bundesländern geben. Berücksichtigt man die vielen Polizisten, die bis dahin in Rente gehen, wird es tatsächlich nur in fünf Bundesländern mehr Polizisten als derzeit geben. „Trotz einer insgesamt positiven Entwicklung heißt das“, so Malchow, „dass die Länder zu wenig gegen die sogenannte Alltagskriminalität tun“.

Fußnote

[a]   Die Forderung war in der „Berliner Erklärung der Innenminister und -senatoren von CDU und CSU zu Sicherheit und Zusammenhalt in Deutschland“ vom 19.08.2016 enthalten. Sie findet sich wieder in den Beschlüssen der Herbsttagung der Innenministerkonferenz und landete jetzt im Koalitionsausschuss. Ein langjähriger Herzenswunsch des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder wird also aller Voraussicht nach noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden!

Quellen

[1]   Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 30.03.2016: „Wohnungseinbruchdiebstahl wird auf Druck der Union künftig als Verbrechen bestraft“
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wohnungseinbruchsdiebstahl-wird-auf-druck-der-union-kuenftig-als-verbrechen-bestraft

[2]   GDP zu Einigung der Koalitionsparteien auf härtere Strafen beim Wohnungseinbruch, 30.03.2017, Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Frühere Artikel zum gleichen Thema

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen, 02.12.2016, POLICE-IT

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl, 16.12.2016, POLICE-IT

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3 Gedanken zu „Wohnungseinbrüche: Union zieht SPD über den Tisch“

  1. Tarnen, täuschen und vertuschen, nicht nur bei den Wohnungseinbrüchen.
    Und wieder einmal, wie so oft, wird der Wähler und Steuerzahler hinters Licht geführt.
    Nur die Millionäre sind wichtig (vor dem Pöbel) zu schützen, siehe jedes Wochenende in den Fussballstadien.
    Pfui Teufel……..

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