Können Datenbanken der Sicherheitsbehörden zählen?!

Wenn eine Anfrage im Bundestag mit der Frage „Wie viele …“ beginnt, insbesondere dann, wenn die Frage sich auf die Zahl bestimmter Datensätze in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden bezieht, hat das BMI eine Standardausrede parat: „Eine statistische Erfassung erfolgt nicht!“, heißt es dann. Diese Aussage ist peinlich: Denn Datenbanksystemen können zählen. Man muss also keine Strichlisten führen, um eine Aussage darüber machen zu können, wie viele – um ein aktuelles Beispiel zu nennen – Journalisten in den Datenbanken des Verfassungsschutzes gespeichert sind.
Etwas mehr technische Kenntnisse auf Seiten der Anfrager könnten allerdings auch verhindern, dass die Regierung immer wieder erfolgreich zu solchen Ausflüchten greifen kann.