Informationsfluss bei der Polizei im Postkutschentempo

Sollte es in Deutschland zu einem Anschlag kommen, womit nach Aussage von Innenpolitikern ja „jederzeit“ zu rechnen ist oder auch zu einer „Großschadenslage“, so sind die Polizeibehörden schlecht gerüstet. Jedenfalls, was die Informationsverarbeitung und den Informationsfluss angeht: Wer sammelt Informationen über Vermisste, Verletzte und Getötete? Wie gut sind die Informationssysteme der Polizeibehörden für diesen Fall gerüstet? Wie ist der Informationsaustausch geregelt mit den Rettungsdiensten und Personenauskunftsstellen. Das wollte ich, wieder einmal, vom Bundesministerium des Innern wissen: Eine Antwort auf diese Frage vor vier Jahren hatte erheblichen Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Doch das Ergebnis ist auch heute noch sehr ernüchternd …

Polizeilicher Informationsaustausch: Nur Forderungen, doch keine Lösungen in Sicht

Forderungen nach einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden waren omnipräsent in den Redebeiträgen auf dem Europäischen Polizeikongress. Praktische Lösungen waren weder in den Fachforen, noch bei den Ausstellern zu finden. Kein Wunder: Schließlich hat der Bund versprochen, das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) zu liefern. Wenn das so ist, wird ja in Zukunft alles gut …

2,9 Mio Euro von der EU für die Anbindung von CRIME an den PIAV

In dieser siebten Folge: Unter den PIAV-Teilnehmern (Polizeibehörden von Bund und Ländern) gibt es zwei Lager: Das kleinere ist das der so genannten IPCC-Kooperation. Eine Konstruktion ohne eigene Rechtsform, die seit mehr als zehn Jahren IT-Produkte beschafft und pflegen lässt und sich dabei herzlich wenig schert um Lästigkeiten, wie das Vergaberecht.
Hemdsärmelig wie üblich, verfuhr die IPCC-Kooperation auch als es an die Beschaffung der PIAV-Anbindung der Landessysteme ging. Die ließ man sich mit rund 2,9 Mio Euro aus EU-Mitteln fördern. Die EU fordert allerdings strikte Einhaltung des Vergaberechts. Das könnte noch ein Problem werden für das IPCC in der Zukunft …

Status der polizeilichen Meldedienste im Sommer 2016

Auf Nachfrage von POLICE-IT liegen weitere Antworten vor aus dem Bundesinnenministerium zu den Möglichkeiten und den Grad des Teilens von Information zwischen Polizeibehörden von Bund und Ländern. Demnach herrschen beim Informationsaustausch der deutschen Polizeibehörden vorsintflutliche Zustände. Manuelles Abtippen von Informationen, die im landeseigenen System längst erfasst und gespeichert sind, ist die Regel in den meisten Ländern. Es gibt keine einzige Verbunddatei, an die alle Länder zeitnah, weil automatisiert, Informationen anliefern. Besonders bei den Fallbearbeitungssystemen des Marktführers, der Firma Rola, ist „Retro“ Trumpf, also die manuelle Erfassung.
Wir fragen: Welche Ursachen gibt es für dieses Desaster?

Politisch motivierter Datenhandel

Informationsaustausch – diesen Begriff hat Bundesinnenminister De Maizière seit einigen Wochen in sein Herz geschlossen hat. Aktuell propagiert er den Informationsaustausch zwischen deutschen und ausländischen Nachrichtendiensten. Das sei angeblich notwendig zur „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“.
Dahinter steckt die Absicht, dass Informationen mit ausländischen Nachrichtendiensten geteilt werden dürfen, die von deutschen Polizeien und Nachrichtendiensten gesammelt wurden. Welche ausländischen Dienste das sein sollen, steht so klar nicht im Gesetz. Wie und warum das der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, findet man auch nicht im Gesetzentwurf. „Bekämpfung des Terrorismus“ kommt ohnehin nur einmal vor – nämlich in der Überschrift. Das soll wohl reichen, um Abgeordnete, die nicht mehr Zeit haben, als die Überschrift zu lesen, zur Zustimmung zu bewegen …

Hart an der Bankrotterklärung: BMI zum Funktionieren des polizeilichen Informationsaustauschs

Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“

Vergabeverfahren für die Anbindung von RSCase-Systemen an den PIAV

In dieser sechsten Folge: Unter den PIAV-Teilnehmern (Polizeibehörden von Bund und Ländern) gibt es zwei Lager: Das größte, zu dem zwei Drittel aller Behörden gehören, arbeitete zuvor mit dem Fallbearbeitungssystem RSCase der Firma Rola bzw. der landesspezifisch angepassten Variante. Hier folgt die Geschichte, wie sich neun von zehn dieser Länderbehörden und die beiden Bundespolizeibehörden die PIAV-Aufrüstung für ihr Landessystem beschafften. Sie vermittelt den Eindruck: Wenn Polizeibehörden etwas einkaufen wollen, spielt das Vergaberecht keine Rolle …

Ausgangssituation zu Beginn der Realisierung des PIAV – 2013

In dieser fünften Folge: Die Innenministerkonferenz will, dass der PIAV „ab Januar 2013“ realisiert wird. Doch „Gut Ding will Weile haben“.
Beim Bund brauchte man Zeit, bis der ideale Wunschkandidat geboren war – die halbstaatliche T-System musste die Firma der Wahl erst kaufen.
Die Länder hatten kein Geld für aufwändige Investitionen – unter dem Diktat der ’schwarzen Null‘. Also suchte und fand man Finanzierungs“töpfe“ bei der EU. Doch all das dauert.
Die dafür nötigen dreieinhalb Jahre muss die Bekämpfung von Terrorismus oder Kriminalität im Verbund schon mal warten können …

Der PIAV soll die Meldedienste und Falldateien ablösen

In dieser vierten Folge: Was kommt heraus, wenn hunderte von Mitarbeitern aus Bundes- und Landesbehörden in zahlreichen Kommissionen und Projektgruppen besprechen, planen und konzipieren, wenn tausende Seiten Papier beschrieben werden mit Entwürfen, Protokollen, Zwischen- und Abschlussberichten? Die Innenminister gaben die Antwort: Die Umsetzung des PIAV sei … erforderlich“, ließen sie wissen. Und baten Bund und Länder mit der Realisierung zu beginnen. Dumm nur: Es hatte von der ersten Empfehlung für den PIAV bis zu dieser Entscheidung sage und schreibe fünf Jahre gedauert. Dafür sind vor allem zwei Kardinalprobleme im Informationswesen der deutschen Polizeibehörden ursächlich …

Stv. BDK-Vorsitzender: Informationsaustausch funktioniert nicht!

Unsere Presseanfrage an Ulf Küch, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden des BDK – bisher leider ohne Antwort …