Die Ergebnisse zur Politik der Inneren Sicherheit im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP sind überraschend: Auf die Absichtserklärung, aus Deutschland ein „modernes Einwanderungsland machen zu wollen“ folgt ein sehr schmallippiges Bekenntnis zur Gewährleistung (?) von Freiheit und Sicherheit und zur Stärkung von Bürgerrechten. Konkret angekündigt wird lediglich eine „Generalrevision der Sicherheitsarchitektur“, als wolle man allen Ernstes die nächsten vier Jahre nur dafür aufwenden, eine Inventur des Status Quo vorzunehmen.
Wir haben uns angesehen, was die Gründe sein dürften für diese unerwarteten und sehr unterschiedlich gewichteten Schwerpunkte. Und dabei festgestellt, dass für die neue Regierung Hindernisse im Weg stehen, die in 39 Jahren unionsbeherrschter Politik der Inneren Sicherheit aufgebaut wurden. Es dürfte schwer werden, diese in einer Legislaturperiode zu überwinden … | Lesedauer: Ca. 20 Minuten
Im Wahlprogramm der CDU zur letzten Bundestagswahl 2017 stand sie an erster Stelle, die ‚Innere Sicherheit‘. Im gemeinsamen Ergebnispapier zu den Sondierungsgesprächen [1] zwischen SPD, Grüne und FDP findet sich – auf eineinhalb Seiten – das Thema nur noch im Punkt 8 von 10. Und im Gegensatz zu CDU und CSU, beginnt dieser Themenkomplex mit der Betonung auf der Vielfalt in der Gesellschaft, der Erklärung, dass Deutschland ein „modernes Einwanderungsland“ sei und dass „diejenigen, die gut in Deutschland integriert sind“ und „für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können“ einen „rechtssicheren Aufenthaltsstatus erhalten können“..Eine Art Grußadresse an die Polizei
Der nächste Absatz wendet sich an die Viertelmillion Polizisten in diesem Land. Wesentlich Neues enthält er nicht. Eher das, was ähnlich auch in einer Grußadresse beim nächsten Polizeigewerkschafts-Kongress gesagt würde: Polizisten sollen Menschen, die in Deutschland leben, das Gefühl der Sicherheit vermitteln, „auf der Straße, zu Hause oder im Netz“.
Dies vor allem durch Prävention und auf der Basis von „Motivation, guter Ausbildung und Ausstattung“. Gleichzeitig sollen Polizisten „Präsenz und Bürgernähe zeigen“, ein gewisser Widerspruch, wie ich finde, da der Polizist entweder auf der Straße Streife gehen kann oder hinter dem PC sitzt, auf dem ein Preventive Policing Programm arbeitet.
Es folgt der erhobene Zeigefinger: Polizisten sollen sich an „Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit halten“, darauf folgt das Goody: Die Sondierungspartner wollen „dafür sorgen„, dass Polizisten „die verdiente Anerkennung und den Respekt für ihre wichtige Arbeit erfahren“.
Wie an vielen anderen Stellen dieses Papiers stellt sich die Frage: Wie das denn gehen soll mit dem „dafür sorgen“; doch wollte ich den Text erst einmal nehmen, wie er ist, ohne in kleinteilige Krittelei zu verfallen. Es bleibt der Eindruck, dass man an Polizei gedacht und dazu in einem von zwölf Absätzen zu diesem Punkt 8 pflichtschuldig etwas gesagt hat, mehr allerdings auch nicht.
Freiheit, Sicherheit, Bürgerrechte
Unerwartet dünn geraten sind die Aussagen zu Freiheit, Sicherheit und Bürgerrechten. Obwohl nach 16 Jahren Regierung von Angela Merkel und 39 Jahren ununterbrochener Law-and-Order-Politik nach der Ideologie der Unionsfraktion sicherlich so mancher Wähler veranlasst war, sein Kreuzchen bei den Grünen oder bei der früheren Bürgerrechtspartei FDP zu machen, um bei Freiheit, Sicherheit und Bürgerrechten endlich eine Änderung der herrschenden Politik zu erreichen. Doch in Summe findet man unter diesen Schlagworten – leider – nur Plattitüden: Die Sondierer wollen „Freiheit und Sicherheit gewährleisten und die Bürgerrechte stärken“. Die nächste Frage nach dem „Wie“ wird hinuntergeschluckt …
Die SPD hat in den vergangenen acht Jahren daran mitgewirkt, Freiheit, Sicherheit und Bürgerrechte massiv einzuschränken
Der aufmerksame Beobachter fragt sich, wodurch dieser Sinneswandel herbeigeführt wurde. Denn was hat eigentlich die Fraktionen, insbesondere die der SPD, daran gehindert, dies schon in der letzten und vorletzten Wahlperiode zu tun?
Wenn die SPD Ergebnisse einer Sondierung zwischen drei Parteien unterschreibt und darin eine Stärkung der Bürgerrechte verlangt, ist das einfach nur unglaubwürdig: Denn es war die SPD-Fraktion, die als Partner der großen Regierungskoalition in den letzten beiden Wahlperioden reihenweise Gesetze in den Bundestag ein- und dort durchgebracht hat, mit denen Bürgerrechte weiter eingeschränkt wurden:
Zu nennen sind dabei das BKA-Gesetz, das BND-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz oder das Bundespolizeigesetz, die, bis auf das BKA-Gesetz, haarscharf aber gerade noch rechtzeitig vor der letzten Sitzung von Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Damit konnte die Union als Erfolg nach 16 Jahren Merkel verbuchen, dass der von ihr intendierte, wesentliche Umbau der Sicherheitsarchitektur abgeschlossen und erledigt ist.
Sieht so der Wandel aus? Bundesjustizministerin Lambrecht führt die Verhandlungsgruppe „Innere Sicherheit“ der SPD
Auf die ungute Ahnung, dass echter Wandel gar nicht beabsichtigt ist bzw. für möglich gehalten wird, darauf lässt noch eine andere Personalie schließen: Wie der Focus am 20.10. berichtete [2] soll die Noch-Bundesministerin für Justiz und Familie Christine Lambrecht, die Arbeitsgruppe der SPD anführen, die die Koalitionsverhandlungen auf dem Gebiet Innere Sicherheit vorbereitet. Es darf bezweifelt werden, dass sich die Vertreter von Bündnis90/die Grünen, Konstantin von Notz und die innenpolitische Sprecherin der bisherigen Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, mit ihren von Union und SPD abweichenden, seit Jahren erklärten Forderungen nach einer anderen Politik der Inneren Sicherheit durchsetzen werden.
Die Verhandlungspartner der FDP in dieser Verhandlungsgruppe waren bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht bekannt. Das Interesse der FDP liegt jedoch eindeutig auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Um dort ihre Interessen weitgehend durchzusetzen, wird die FDP Zugeständnisse auf anderen Bereichen machen müssen, die ihr früher wichtig waren, wie insbesondere bei für die Union so wichtigen Themen, wie Freiheit, Sicherheit und Bürgerrechte.
Bündnis90/die Grünen: Was setzt sich durch? ‚Freiheit‘, ‚Sicherheit‘ und ‚Bürgerrechte‘ oder umfassende Reglementierung?
„Die Grünen sind nur noch eine Partei wie jede andere, denn Wählern aber wollen sie weismachen, „anders“ zu sein.“ Die Mitbegründerin und ehemalige Bundesvorsitzende der Grünen, Jutta Ditfurth, macht hingegen deutlich [3]: „In Wirklichkeit verschärfen sie, gefesselt von Kapitalinteressen und Sachzwängen des Machterhalts, in Aufsichtsräten, Regierungen und Parlamenten die Ausbeutung von Mensch und Natur. Als rot-grüne Regierungspartei sind sie konservativ, mitunter sogar reaktionär geworden – lediglich auf der Straße geben sie manchmal noch die Opposition.“
Das Urteil von Jutta Ditfurth mag aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen hart sein. Das Verhalten grüner Spitzenpolitiker aus jüngerer Zeit dokumentiert jedoch, dass sie einen wunden Punkt trifft: Denn Berichte über aktuelle politische Positionen führender Grünen-Politiker nähren den begründeten Zweifel, dass ‚Freiheit‘ zur Disposition gestellt wird. Ohne dadurch zwangsläufig ‚mehr Sicherheit‘ zu erhalten.
Ist die autokratische Haltung des baden-württembergischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei den Grünen ein Einzelfall oder die Regel?
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann „steht mit seinem Vorschlag, im Kampf gegen Pandemien stark in Bürgerfreiheiten einzugreifen, im Kreuzfeuer der Kritik: Politiker von links bis rechts lehnten die Überlegungen ab, die der Grünen-Regierungschef im Interview mit der Stuttgarter Zeitung [4] angestellt hatte“.
Die Welt [5] zitiert ihn wie folgt: „Meine These lautet: Wenn wir frühzeitige Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen können, die sehr hart und womöglich zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig gegenüber den Bürgern sind, dann könnten wir eine Pandemie schnell in die Knie zwingen“. Möglicherweise müsse man dafür das Grundgesetz ändern.
Zustimmung von Bündnis90/Die Grünen zu einschlägigen ‚Corona‘-Maßnahmen der Bundesregierung
Nicht anders sah das die große Mehrheit der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, die wiederholt in diesem Jahr FÜR die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Eindämmung der Corona-Pandemie“ und Einschränkung von Grundrechten gestimmt hatten [so z.B. am 24.06.2021 [6a] oder am 06.05.2021 [6b]].
Die Grünen in Hessen: Für automatisierte Datenanalyse in Polizeidatenbanken und Sozialen Medien
In Hessen wurden die Grünen nach der Landtagswahl 2018 zum zweiten Mal Regierungspartner der CDU.
Bei den Gesetzgebungsinitiativen der CDU, die insbesondere das Ausländerrecht, sowie den Verfassungsschutz und die Polizei betrafen, stimmten sie loyal mit dem Regierungspartner und gegen die Mehrheit der eigenen Basis [7].
Auch die Beschaffung und Einführung des umstrittenen Systems für automatisierte Datenanalyse für die hessische Polizei namens „Hessendata“ von der eng mit US-Geheimdiensten kooperierenden Firma Palantir, fällt in die Mit-Regierungszeit der Grünen in Hessen: Die heiße Phase dieses Geschäfts begann 2017 mit einer Reise des hessischen Innenministers Beuth und seiner Entourage zu Palantir ins Silicon Valley. Darauf folgte eine sehr „freihändige“ Vergabe des Auftrags für ein Pilotsystem an die deutsche Palantir-Tochter mit Sitz in Frankfurt. Und darauf der stete Ausbau des Systems zum inzwischen flächendeckenden Einsatz in der hessischen Polizei. Das Ausmaß dieses Ausbaus und die damit verbundenen Ausgaben, sowohl für Lizenzen, als auch für zugekaufte Dienstleistungen von Palantir, ist ein gut gehütetes „Staatsgeheimnis“ in Hessen.
Zu Palantir und Hessendata gibt es ein eigenes Dossier auf POLICE-IT.
Ein Untersuchungsausschuss wurde im hessischen Landtag, wenige Monate vor der Wahl 2018 noch eingesetzt: Im Ergebnis bestätigten sich die alte und neue Regierungskoalition aus Schwarz und Grün wechselseitig, dass alles nach Recht und Gesetz verlaufen ist und dass dem alten und neuen Innenminister Beuth keinerlei Vorwürfe zu machen sind. Die Grünen haben diesen Whitewash kommentarlos mitgetragen. So, wie sie in der Wahlperiode zuvor die Einführung des Paragraphen 25a im hessischen Polizeigesetz (HSOG) ermöglicht haben. Dieser Spezialparagraph wurde während der Erprobungsphase des Palantir-Systems ins Gesetz eingefügt und schaffte erst die Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse. „Die Grünen, die ich noch kennengelernt habe in den 90er Jahren, die hätten so etwas nicht unterschrieben“, sagte dazu der SPD-Obmann im Ausschuss.
Nach einem langen Bericht der Frankfurter Rundschau am 22.04.2020 [8] über Hessendata erklärte der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im hessischen Landtag, Mathias Wagner einen Tag später [9]:
„Wir haben die Ausführungen des Innenministeriums mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie werfen derzeit noch mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Wir werden daher in der Koalition über das Thema beraten. Vorher ist aus unserer Sicht nichts entschieden.“ Mehr dazu findet sich auf der Webseite der hessischen Grünen dazu nicht.
FDP: Wie viel ‚Bürgerrechtspartei‘ steckt noch in der heutigen FDP?
Vor 39 Jahren musste Gerhart Baum, als bisher letzter FDP-Politiker das Amt des Bundesinnenministers aufgeben, das er vier Jahre lang in der sozial-liberalen Koalition unter Helmut Schmidt ausgeübt hatte. Durch das (bisher einzige) Misstrauensvotum auf Bundesebene wurde diese Regierungskoalition beendet und der CDU-Vorsitzende Helmut Kohl übernahm für die nächsten sechzehn Jahre als Bundeskanzler.
Die Union bzw. eine von ihr geprägte Law-and-Order-Politik beherrschen seit 39 Jahren die Politik der Inneren Sicherheit aus dem Bundesinnenministerium
Die zehn Nachfolger von Gerhart Baum waren entweder von der CDU (sechs) oder CSU (drei) entsandt. Ein einzelner dazwischen, Otto Schily, war von den Grünen zur SPD gewechselt und sowohl für SPD- als auch für Grünen-Abgeordnete der rot-grünen Regierungskoalition unter Kanzler Gerhard Schröder daher als „einer von uns“ besonders gut zu vermitteln. Er verfocht jedoch, vor allem nach den Anschlägen vom 11. September 2001, die in seine Amtszeit fielen, eine Politik, die selbst der Union zur Ehre gereicht hätte.
Theodor Heuss, Burkhard Hirsch, Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – FDP-Politiker, die das Bild der FDP als Bürgerrechtspartei geprägt haben
Ab dem Ende der siebziger Jahre, rund 30 Jahre nach der Wahl von Theodor Heuss von der FDP zum ersten Bundespräsidenten, waren es Persönlichkeiten, wie Gerhart Baum oder Burkhard Hirsch, und, nicht zu vergessen später dann Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, denen die FDP das Prädikat der „Bürgerrechtspartei“ verdankt. Sie war von 1992 bis 1996 im Kabinett von Kohl, sowie von 2009 bis 2013 unter Kanzlerin Merkel Bundesministerin der Justiz und trat von diesem Amt 1996 nach der Entscheidung der schwarz-roten Koalition für den Großen Lauschangriff zurück.
Die heutige FDP fokussiert sich auf andere Schwerpunkte
Das Kurzwahlprogramm der FDP [10] wird eingeleitet von der Forderung nach einem „Neustart für die Wirtschaft“. Das Land müsse „wieder auf Wachstumskurs gebracht werden“. „Ein starkes Europa, ein starker europäischen Binnenmarkt, regelbasierter Freihandel und die Kraft der Sozialen Marktwirtschaft.“
Das sind politische Absichten, die man in den Unionsparteien sicher mit Wohlwollen hört. Dagegen finden sich Schlagworte, die normalerweise im Zusammenhang mit einer Politik der Inneren Sicherheit vorkommen, nur unter „ferner liefen“ im ausführlichen Wahlprogramm der FDP [11]: Seien es ‚Bürgerrechte‘ (zweimal), ‚Überwachung‘ (einmal – gegen den Staatstrojaner), ‚Innere Sicherheit‘, ‚Polizei‘ oder ‚Sicherheitsbehörden‘ oder ‚-architektur‘ (jeweils keinmal). Genug Platz dafür hätte es selbst schon im zwölfseitigen Kurzwahlprogramm gegeben: Wenn man dafür eine der drei Seiten verwendet hätte, die von großformatigen Fotos des Vorsitzenden Christian Lindner ausgefüllt werden.
Angekündigte Generalrevision der Sicherheitsarchitektur
Im kurzen Absatz im Sondierungsergebnispapier, der mit ‚Freiheit, Sicherheit, Bürgerrechte begann, folgt eine konkrete Ankündigung: Man werde, „gemeinsam mit den Ländern“ „eine Generalrevision der Sicherheitsarchitektur durchführen“.
Wer auf frischen Wind in der Politik der Inneren Sicherheit gehofft hatte, etwa auf ein Zurückdrehen der um sich greifenden anlasslosen Überwachung, die in den letzten Jahren unter der Großen Koalition auf die Spitze getrieben wurde, muss von dieser Ankündigung herb enttäuscht sein. Denn mehr kommt nicht mehr im engeren Sinne zur Politik der Inneren Sicherheit.
‚Generalrevision‘ – ein dürftiges „Schaun‘ wir mal …“
Schon das Wort ‚Generalrevision‘ lässt verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu: Denn im Wort ‚Revision‘ steckt sowohl die Bedeutung ‚Durchsicht‘ / ‚Prüfung‘, als auch die Bedeutung ‚Änderung‘ / ‚Verbesserung‘. Was jedoch konkret geändert oder verbessert werden soll, ist nicht aufgeführt. Man versteht lediglich ein unverbindliches „wir schauen uns die Sache mal an, sicherheitshalber gemeinsam mit den Ländern“.
Was ebenso vorsichtig, wie sinnvoll ist, denn die Länder sind für einen wesentlichen Teil der operativen Umsetzung der Politik der Inneren Sicherheit zuständig und müssen daher zwingend mit ins Boot geholt werden. Ob die möglichen Ampel-Koalitionäre, wenn es denn zu einer gemeinsamen Regierung unter diesen dreien kommen sollte, mehr zu tun gedenken, als nur mal zu schauen und zu prüfen, bleibt offen. Mehr VERSPROCHEN haben sie jedenfalls nicht.
‚Sicherheitsarchitektur‘ – wozu revidieren, was in den letzten Jahren erst errichtet wurde?
‚SicherheitsARCHITEKTUR‘ ist bei genauer Betrachtung auch nicht das Thema, das bei vielen Frustrierten und Enttäuschten, ggf. auch Verbitterten über die Politik der Inneren Sicherheit der letzten Jahrzehnte, irgendeine Hoffnung auf Besserung aufkommen lässt: Sicherheitsarchitektur, das steht als Gattungsbegriff über dem Komplex aus Polizei, Nachrichtendiensten und Militär und deren Kooperation und Vernetzung. Und die alle – Bundeskriminalamt und Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutzbehörden – haben ja erst in den letzten Jahren von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Merkel vollkommen neue Gesetze und damit erweiterte Befugnisse erhalten. Während der Bürgerrechte weiter schrumpften.
Vorausschauende Absicherung der Politik der Inneren Sicherheit
Dass Gesetze, die die Bundessicherheitsbehörden als Teil der Sicherheitsarchitektur betreffen, schon kurze Zeit nach der Verkündung vor dem Bundesverfassungsgericht landen, ist für die Union nichts Neues. Sie kennt die mehrfachen Durchläufe dieser Art für das BKA-Gesetz, wie auch für Gesetze zu speziellen IT-Systeme, wie die Antiterror-Datei oder Befugnisse, die „mehr Sicherheit“ bringen sollen, wie die Vorratsdatenspeicherung.
Die Analyse ist also nicht fernliegend, dass ein der gleichen Ideologie wie die Union anhängender Senat im Bundesverfassungsgericht sehr zweckmäßig sein kann, um solche erfolgreich erlassenen Gesetze nicht später in Teilen oder gänzlich doch noch zu Fall zu bringen.
Entsprechend vorausschauend war die Personalpolitik der Unionsfraktion: Die damit schon frühzeitig, auch für mögliche Zeiten einer Nicht-Mehr-Regierungsbeteiligung, vorgesorgt hat – ganz so, wie es der ehemalige US-Präsident Trump mit dem Supreme Court, dem obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten, vorgemacht hat:
Wie aus dem CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth in eineinhalb Jahren der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gemacht wurde
Die hier relevante Personalie betrifft Prof. Dr. Stephan Harbarth, seit 2009 direkt gewählter Abgeordneter der CDU in der Unionsfraktion des Deutschen Bundestages und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Fraktion und häufiger Redner im Bundestag für Inneres und Recht.
2018, bei seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode schlug der Wahlausschuss des Bundestages Stephan Harbarth zur Wahl als Nachfolger für den Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, vor.
Da die Union mit der SPD nicht mehr über die notwendige Zweidrittelmehrheit verfügte, einigte man sich im November 2018 mit den Fraktionsführungen von Grünen und FDP auf die Nominierung von Harbarth. Die waren gerne bereit zu helfen und so bestätigte am 22.11.2018 der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit diese Personalie. Einen Tag später wählte der Bundesrat Stephan Harbarth einstimmig zum Vizepräsidenten des BVerfG, im Mai 2020 dann als Nachfolger von Andreas Voßkuhle zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Das lässt bei regulärem Verlauf eine Präsidialzeit von zehn Jahren für den ehemaligen Abgeordneten der CDU erwarten.
Mögliche Interessenkollisionen und Befangenheit?
Ausführlich beschäftigt sich schon seit Jahren die Legal Tribune Online mit der Personalie Harbarth [12].
Bedenken bestätigten sich in Einzelfällen bereits
Diese Bedenken bestätigten sich, so z.B. im Urteil des BVerfG vom 19.05.2020 zum reformierten BND-Gesetz; einer Reform an der Harbarth als CDU-Abgeordneter mitgewirkt hatte: „Auch in Zukunft darf der BND Ausländer im Ausland abhören, auch Anwälte und Journalisten.“ schreibt die Legal Tribune Online [14]: Doch weil das derzeitige BND-Gesetz an einem „schwerwiegenden Konstruktionsfehler“ leidet, muss es reformiert werden.
Bundesverfassungsgericht weist Befangenheitsantrag gegen den eigenen Präsidenten als „unbegründet“ zurück
Und erst dieser Tage beschäftigte eine mögliche Befangenheit von Harbarth das BVerfG: Auslöser war ein Befangenheitsantrag des Anwalts Niko Härting gegen dessen Präsidenten. Der hatte, zusammen mit allen 15 anderen Richterinnen und Richtern des BVerfG am 30.06.2021 an einem Dinner im Kanzleramt teilgenommen, wie auch die Mehrheit der Mitglieder des Bundeskabinetts [15]: Thema des Abends war u.a. die „Bundesnotbremse„; ein Gesetz,gegen das seit Ende Mai 2021 beim Bundesverfassungsgericht 424 Verfahren aufgelaufen waren.
Bundesjustizministerin Lambrecht (siehe oben) referierte an diesem Abend – angeblich auf Wunsch von Harbarth – über (Corona-)Entscheidungen der Regierung „unter Unsicherheiten“. Die Welt berichtete [16], dass sich Harbarth sich gegen den Vorwurf der Befangenheit mit der Begründung verteidigte, es seien „abstrakte und zeitlose Fragestellungen“ „ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren“ erörtert worden.
Am 18.10.2021 wies das BVerfG den Antrag als „unbegründet“ zurück [in 15].
Zur Relevanz des Themas für die „Generalrevision der Sicherheitsarchitektur“
Soweit ein aktuelles und ausführlicher erzähltes Beispiel darüber, wie die errichtete Sicherheitsarchitektur vorausschauend abgesichert wurde. Ich hielt es an dieser Stelle für relevant, dieses Thema einzuführen, im Hinblick auf die Ankündigung der Sondierungspartner einer „Generalrevision der Sicherheitsarchitektur“. Weil die reine Beschreibung des (ohnehin bekannten) Status Quo wenig bringt. Aber das Beispiel des Herrn Harbarth zeigt, dass eine u.U. gewünschte Veränderung der Politik der Inneren Sicherheit weg von der Ideologie der Unionsparteien schwierig und sehr langwierig werden dürfte.
Sämtliche Verhandlungspartner sind Politpraktiker genug, um diese Schwierigkeiten zu kennen. Das macht es dann fast verständlich, wenn sie sich zurückziehen „gemeinsam, mit den Ländern“ wenigstens mal eine gründliche Betrachtung dieser Sicherheitsarchitektur vorzunehmen. Mit dem erwartbaren Ergebnis, dass bei der reinen Bestandsaufnahme, noch dazu einer Situation, für die die Union die Verantwortung trägt, keinem möglichen Partner in einer zukünftigen Koalition über Gebühr wehgetan wird.
Aussichten zur Veränderung der Politik der Inneren Sicherheit mit DIESEM Bundesinnenministerium
Das Bundesinnenministerium selbst stellt einen weiteren, wesentlichen Grund dar für die zurückhaltende Beurteilung der Erfolgsaussichten von tatsächlichen Änderungen an der Politik der Inneren Sicherheit durch die Sondierungspartner. Genauer gesagt die beiden Abteilungen – M und ÖS – im Bundesinnenministerium, die für die Konzeption und Umsetzung der Politik der Inneren Sicherheit verantwortlich sind.
Darauf hat Prof. Werner Schiffbauer, bis 2017 Inhaber des Lehrstuhls für vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie an der Europa-Universität Viadrina in einem sehr zu empfehlenden im Verfassungsblog [17] hingewiesen. Er arbeitet seit längerer Zeit an einem Forschungsprojekt zur ‚Islampolitik der deutschen Innenministerien‘.
Gefährdung von außen durch Zuwanderung – treibende Kraft der aktuellen politischen Ideologie
Das Bundesinnenministerium versteht sich als Ministerium für Sicherheit, Ordnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nach der dort aktuell gepflegten Ideologie gefährdet die Zuwanderung von außen die Sicherheit und Ordnung im Inneren. Zuwanderung wird (im BMI) als entscheidendes, wenn nicht das größte Risiko für die Sicherheit im Inneren angesehen.
Sachwalter für Ausländerrecht und Einwanderungspolitik im Bundesinnenministerium ist die Abteilung M (Migration, Flüchtlinge, Rückkehrpolitik): Sie schafft den gesetzlichen Rahmen für die Regulierung von Aufenthalt, Einbürgerung und Abschiebung, identifiziert ‚ausländische Problemgruppen‘ und legt fest, wie mit ihnen umzugehen ist.
Verantwortlich für die Umsetzung dieser Politik und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist die entsprechend benannte Abteilung ÖS. Sie ist in diesem Zusammenhang vor allem für das Kontrollieren und die Sicherung der Grenzen zuständig.
An der Mauer von M und ÖS könnte die moderne Einwanderungspolitik der Sondierungspartner zerschellen
Wenn sich schon der Minister schwer damit tut, sich gegen sehr mächtige Abteilungsleiter im eigenen Hause durchzusetzen: Welche Chancen hat dann ein neuer Minister, von einer anderen Partei, als Vertreter einer Regierung, die die bisherige Ausländerpolitik der Ablehnung, Abschiebung und Rückführung durch eine Willkommenskultur und Integrationsmöglichkeiten ersetzen will? Natürlich sind solche Abteilungsleiter politische Beamte, die aufgrund eines Wechsels an der Ministeriumsspitze umgehend in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Die Frage ist nur, ob diese Maßnahme allein etwas bringen würde.
Die politische Ideologie der Ablehnung von Zuwanderung ist vorherrschend im Geschäftsbereich des BMI
Das Bundesinnenministerium wird seit 39 Jahren geführt von Ministern der CDU bzw. CSU und dem einen SPD-Minister – Otto Schily -, der eine ähnliche Law-and-Order-Politik vertrat, wie seine Vorgänger und Nachfolger von der Union. Die entsprechende Ideologie – gegen Zuwanderung – ist nicht beschränkt auf das Büro des Abteilungsleiters. Sie wird gelebt und umgesetzt von Unterabteilungsleitern, deren Referatsleitern, deren Sachgebietsleiter und den dann noch verbleibenden Sachbearbeitern.
Sie alle können nicht zeitnah ausgetauscht werden und natürlich müssen auch nicht alle aus Gründen einer „politischen Ideologie“ ausgetauscht werden. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Haltung und Einstellung einer Mehrheit der Mitarbeiter im Ministerium in Übereinstimmung steht mit der politischen Ideologie. Wer langfristig damit nicht übereinstimmt, könnte sich ja auf eine Stelle in einer persönlich besser passenden Behörde bewerben.
… und die relevanten Behörden im Geschäftsbereich des BMI
Das gilt in gleicher Weise für die Mitarbeiter in den zahlreichen Behörden mit sicherheitsrelevanten Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums:
Behörde | Zahl der Mitarbeiter |
Bundespolizei (BPol) | 48.957 |
Bundeskriminalamt (BKA) | 7.863 |
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | ca. 3.900 |
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 1.435 |
Bundesanstalt für den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) | ca. 770 |
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) | 242 |
Technisches Hilfswerk (THW) | 2.013 |
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | 344 |
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | 8.141 |
Bundesverwaltungsamt (BVA) | 5.676 |
zusammen rund | 80.000 |
Nahezu unüberwindliche Hindernisse für eine Veränderung der Politik
Selbst wenn es die ehrlich gemeinte Absicht unter den drei Sondierungspartnern ist, aus „Deutschland ein modernes Einwanderungsland“ zu machen und damit die bisherige Ausländerpolitik auf den Kopf zu stellen: Den Sondierungspartnern muss bewusst sein, dass sie es mit einem Apparat im Ministerium und bei den relevanten Behörden in dessen Geschäftsbereich zu tun haben, der dieses Vorhaben sehr, sehr schwierig macht.
Auch insofern sehe ich die Ankündigung der Generalrevision der Sicherheitsarchitektur als ein Minimalversprechen, das abgegeben wurde im Bewusstsein der Hindernisse, die sich ihnen da in den Weg stellen.
IT-Sicherheitsarchitektur – das Herzstück einer modernen, digitalen Sicherheitsarchitektur
Obwohl die Forderung nach Digitalisierung ganz oben steht im Sondierungsergebnis: IT-Sicherheitsarchitektur, die das Herzstück der Information und des Informationsaustauschs beträfe zwischen Akteuren in der Sicherheitsarchitektur, die kommt im Sondierungspapier nicht vor.
Die aktuellen Missstände im Bereich der IT-Sicherheitsarchitektur
Dabei gäbe es in diesem Bereich nicht nur sehr viel zu tun, sondern vor allem auch ZEITNAH den Bedarf, in laufende erhebliche Missstände einzugreifen und diese zu stoppen:
Informationen teilen zwischen Polizeibehörden – ein Trauerspiel seit Jahrzehnten
Entsprechende Projektvorhaben zum Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden haben bisher – meiner Schätzung nach – mehrere Milliarden Euro gekostet und hunderte von Vollzeitäquivalenten, die ursprünglich mal Polizeibeamte (auf Lebenszeit!) waren, über viele Jahre hinweg fehl-alloziert: Weg von den eigentlichen Aufgaben, für die sie mal ausgebildet wurden und hinein in immer noch eine Projektarbeitsgruppe mehr. Dazu gehören
- das Bund-Länder-Verbundprojekt INPOL-Neu zu Beginn der nuller Jahre,
- der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) zwischen 2007 und 2016 und
- seit 2016 eine langwierige Konzeptions- und Projektplanungsphase, seit September 2021 angesiedelt in einer eigenen Projektgruppe Polizei2020 in der Abteilung ÖS des Bundesinnenministeriums, wo man sich seit nunmehr fünf Jahren damit abmüht, aus dem inzwischen zu ‚Polizei 20/20‘ umbenannten Projekt (das steht für 20 Akteure und 20 Entwicklungsprojekte gleichzeitig!) mit einer monströs aufgeblähten Organisationsstruktur unter der Leitung des Abteilungsleiters ÖS etwas effektiv Brauchbares für die Polizeibehörden von Bund und Ländern generieren zu lassen.
Grauzone des Informationsaustauschs zwischen den diversen …Zentren
Wo der Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gesetzlich verankert wurde – in Gesetzen über Gemeinsame Dateien (GDG), wie die Anti-Terrordatei (ATD-G) oder die Rechtsextremismusdatei (RED-G) – stehen die Macher mit leeren Händen da. Denn so, wie man sich das bei der Gesetzgebung gedacht hatte, funktioniert das nicht, weshalb inzwischen selbst die damaligen Befürworter die Beendigung dieser Experimente empfehlen.
Trennung der Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten
Weitgehend in der Grauzone und ohne gesetzliche Arbeitsgrundlage agieren gemeinsame Zentren, wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Es treffen sich dort Vertreter aus den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer und des Bundes am grünen Tisch, tauschen Informationen aus (die sogenannte „analoge Form“ …) bzw. stimmen sich untereinander ab.
Zumindest in der Langfassung ihres Wahlprogramms [11] erwähnt die FDP dieses Problem: Sie fordert für diese Kooperationsplattformen
- eine gesetzliche Grundlage, die den Datenaustausch zwischen den Behörden regelt,
- deren parlamentarische Kontrolle und Datenschutzaufsicht,
- die Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei voneinander getrennt zu halten
- und dieses Trennungsgebot im Grundgesetz zu verankern.
In das Sondierungsergebnis der Ampel haben es diese Forderungen allerdings nicht geschafft.
Bekannte Missstände zu beseitigen, erfordert keine neue Politik, wäre aber dringend notwendig
Besonders enttäuscht wird jedoch vom Sondierungsergebnis, wer die Hoffnung hegte, dass mal ein Bündel starker Scheinwerfer auf den Bereich der IT-Sicherheitsarchitektur gerichtet werde, in dem das verantwortliche Bundesinnenministerium seit Jahrzehnten ein IT-Großprojekt nach dem anderen in den Sand setzt. Dazu bräuchte es noch nicht einmal eine „Generalrevision“. Denn die Probleme und ihre dramatischen Folgen sind hinreichend bekannt. Der Bundesrechnungshof arbeitet sich seit Jahren daran ab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird ebenfalls nicht müde mit kritischen Hinweisen. Und nicht zuletzt steht seit acht Jahren eine Menge darüber auf der Webseite, die Sie gerade besuchen.
Folgen der besonders großen Missstände
Keine der Folgen dieses Dauerversagens, wird von den Ampel-Koalitionsverhandlern adressiert, geschweige denn mit der klaren Ankündigung versehen, dass diese Missstände energisch und unverzüglich abgeschafft werden müssen. Seien es
- der Informationsaustausch zwischen den Polizeien von Bund und Ländern, der sich auf dem technischen Niveau der Datenweiterleitung zwischen Robert-Koch-Institut und Gesundheitsämtern bewegt;
- hunderte von Millionen Euro, die allein das Bundesministerium für externe Berater ausgibt, ohne dass bei deren Wirken greifbare Ergebnisse sichtbar werden;
- ein Beschaffungswesen, das in einer Bananenrepublik nicht als unüblich betrachtet würde;
- ein völlig uneffektives Projektmanagement für IT- und andere Großprojekte, an dem sich, der Bundesrechnungshof seit Jahren – jedoch leider vergeblich – abarbeitet.
Warum werden selbst bekannte Missstände nicht angepackt und beseitigt?
Liegt das Ignorieren dieser Missstände daran, dass andere Vorhaben aus der Sicht der Ampel-Verhandler viel wichtiger ist?
Oder liegt es daran, dass man in den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP nicht die fachliche Kompetenz hat, sich qualifiziert mit diesen Aufgabengebieten und Fehlentwicklungen zu beschäftigen und für Abhilfe zu sorgen?
Oder liegt es daran, dass der ganz spezielle Modus Operandi im Bereich der aus dem Bundesinnenministerium gesteuerten ‚IT-Sicherheitsarchitektur‘, der sich wie die Maden in die Informationsverarbeitung und den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden des Bundes und Bund und Ländern gefressen hat, dafür sorgt, dass alle etwas davon abbekommen? Wenn sie nur weiterhin einfach wegschauen und keine „Generalrevision“ auch im Bereich der IT-Sicherheitsarchitektur durchführen?!
Quellen
[2] “SPD verteilt Aufgabenbereiche in Koalitionsverhandlungen“ in https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/koalitionsverhandlungen-2021-im-news-ticker-spd-politikerin-baerbel-bas-soll-bundestagspraesidentin-werden_id_24277937.html
[3] http://www.jutta-ditfurth.de/Krieg-Atom-Armut-Gruene/Bild/Krieg-Atom-Armut-Die-Gruenen-Umschlag.jpg
[6a] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=749
[6b] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-infektionsschutz-839000
[7] https://www.chaos-darmstadt.de/2018/Kritik-Verfassungsschutzgesetz-und-HSOG.html
[8] https://www.fr.de/rhein-main/hessen-kaempft-umstrittenen-firma-palantir-gegen-corona-13698701.html
[9] https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruen-spricht-zur-pr/
[10] https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-07/FDP_BTW_KWP_Einzelseiten.pdf
[11] https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-08/FDP_BTW2021_Wahlprogramm.pdf
[17] https://verfassungsblog.de/das-ortskraefte-debakel-hat-im-innenministerium-seinen-ursprung
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