Sondierungsergebnisse zur Inneren Sicherheit

Auf die Absichtserklärung, aus Deutschland ein „modernes Einwanderungsland machen zu wollen“ folgt im Koalitionsvertrag der Ampel ein schmallippiges Bekenntnis zur Gewährleistung (?) von Freiheit und Sicherheit und zur Stärkung von Bürgerrechten.

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?