Das versteckte Risiko: Wie Bundes-VeRA und INPOL unsere Datenschutzrechte untergraben

INPOL-relevante Elemente des Screenshots INPOL-BY-Personenabfrage aus VeRA

Eine Suchmaske der Datenanalyse-Software VeRA in Bayern wird auf der Seite des Innenausschusses des Bundestages gezeigt. Sie enthält die gleichen Inhalte wie die nebenstehende Nachbildung und soll zur Abfrage VON INPOL aus VeRA zu nutzen sein. Das ist nach hiesiger Auffassung rechtswidrig: Denn INPOL kann die rechtlich geforderte Kennzeichnung von Quelldaten nicht leisten.

BMI macht Accenture zum Generalunternehmer für Polizei 2020

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Mit einem Rahmenvertrag über fast zehn Jahre und einem Auftragsvolumen zwischen 138 und 207 Millionen Euro macht das Bundesinnenministerium (BMI) Accenture zum Generalunternehmer für Polizei2020. Das berichtete der Behörden-Spiegel am 17.05.2022 aufgrund „eigener Informationen“.

Datenschutz-Negativpreis für Polizei und Bundeskriminalamt

Matthias Hornung CC BY-SA 4.0

Der Big Brother Award 2022 in der Kategorie ‚Verwaltung und Behörden‘ wurde gestern Abend an die deutsche Polizei verliehen, vertreten durch das Bundeskriminalamt (BKA). Grund ist die unbefristete Aussetzung der Kennzeichnungspflicht für personenbezogene Daten, die „eigentlich“ im BKA-Gesetz vor fünf Jahren verankert worden war.

Kennzeichnungspflichten im BKA-Gesetz – unbefristet ausgesetzt

Wie vor fünf Jahren, kurz vor der Verabschiedung des neuen BKA-Gesetzes im Bundestag die Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten einfach ausgesetzt wurden – und bis heute ausgesetzt geblieben sind

Schöne neue Welt von BKA-Präsident Münch auf der BKA-Herbsttagung

Foto: BKA

Zukunftsplänen für „sein“ BKA zündete BKA-Präsident Münch auf der BKA-Herbsttagung. Dumm ist nur: Er beschrieb Visionen, für die das BKA gar keinen gesetzlichen Auftrag hat. Und ging geflissentlich über den eher mäßigen Erfolg des BKA bei der Wahrnehmung seiner tatsächlichen gesetzlichen Aufgaben hinweg.

BKA: Data Mining mit VeRA im gemeinsamen Datenhaus

Mandantenfähiges Datenhaus

BMI-Staatssekretär Dr. Teichmann zum Beschaffungsvorhaben für das Data Mining-Projekt VeRA: „Im Rahmen von Polizei2020“ soll VeRA eingesetzt werden auf dem „gemeinsamen Datenhaus“ beim BKA und
nicht nur die Polizei, auch Verfassungsschutz und Nachrichtendienste sollen VeRA ebenfalls nutzen.

Sondierungsergebnisse zur Inneren Sicherheit

Auf die Absichtserklärung, aus Deutschland ein „modernes Einwanderungsland machen zu wollen“ folgt im Koalitionsvertrag der Ampel ein schmallippiges Bekenntnis zur Gewährleistung (?) von Freiheit und Sicherheit und zur Stärkung von Bürgerrechten.

Polizei2020 – Projektstatus aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten

Zum Projektstatus des IT-Großprojekts Polizei2020 äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Seine Ausführungen zu Polizei2020 legen nahe, dass insbesondere Mitglieder des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages genau hinsehen und hinhören SOLLTEN, was Prof. Kelber da zu berichten hat bzw., fein formuliert, zwischen den Zeilen andeutet.

PIAV – Das Peinliche Informations- und Auswerte-Versagen

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), nach Aussage der Bundesregierung „eines der bedeutsamsten Projekte der deutschen Polizei“ befindet sich seit 2018 im Tiefschlaf. Von ursprünglich sieben Ausbaustufen sind zwei umgesetzt, zu allen weiteren gibt es keine aktuellen Termine, sondern nur „Planungen“. Grund für den Stillstand ist – auch – dass im neuen BKA-Gesetz detaillierte Kennzeichnungspflichten für personenbezogene Daten vorgesehen sind, die die in der deutschen Polizei eingesetzten Systeme technisch nicht umsetzen können. Statt sich um (vorhandene) Lösungen zu bemühen, setzen BKA und BMI auf eine unbefristete gesetzliche Übergangsregelung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das alte BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, wird damit ad absurdum geführt.

Wen oder was schützen eigentlich Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die Polizei?

HINTER die hohen Mauern „der Polizei“ zu schauen, ist ja für Außenstehende unmöglich. Polizei-Beauftragte, die eine gewisse Kontrolle ermöglichen würden, werden dank der Gewerkschaften seit Jahren wirksam vermieden. Polizeiführungen sind überwiegend der Ansicht, dass „Fehler bei uns nicht vorkommen“.
Bleiben als Kontrollinstanz also nur die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, zumindest für den Aspekt des Umgangs der Polizei mit den von ihr erhobenen bzw. genutzten Daten. Nach dem Hinweis auf einen sehr lohnenden Film folgt eine Reihe von ernüchternden Fakten zu diesem Thema und zum Schluss ein besonderes Schmankerl aus dem Hause BMI …