Vom Kreuztreffer getroffen

Neben Thomas Müller, dem Fußballspieler, gibt es rund 50.000 Leute mit gleichen Namen in Deutschland. Das ist kein Problem, da sich die alle in der Wirklichkeit leicht voneinander unterscheiden lassen. Das Problem stellt sich für die Polizei, die nicht nur Leute in der WIRKLICHKEIT sieht, sondern vor allem auch ‚Datensätze‘ über Personen in ihren Informationssystemen. Also kam der Wunsch auf, dass es doch Hilfsmittel geben müsste, um Personen-Datensätze mit ähnlichen Namensbestandteilen auf Übereinstimmungen zu untersuchen: Die Idee vom ‚Kreuztreffer‘ war geboren.
Um das Ende gleich vorweg zu nehmen: Entscheidend für die Nützlichkeit und Tragfähigkeit von Kreuztreffern ist die fachliche Begleitung und technische Realisierung. Wenn es an beidem mangelt, wird aus dem Kreuztreffer-Verfahren ein Verdachts-Generierungs-Algorithmus – der Betroffene in schlimmste Probleme bringen kann und Polizeibediensteten nur noch mehr Arbeit macht.

Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit

Personen leben in der Wirklichkeit, werden aber in Datenbanken identifiziert, beschrieben und „verarbeitet“. Besonders in polizeilichen Datenbanken stellt sich dabei EIN KARDINALPROBLEM: Dass die dort gespeicherten Informationen sich tatsächlich auf eine – und zwar die richtige! – Person in der Wirklichkeit beziehen. Der Fall des in der Haft ums Leben gekommenen Syrers Amed A. wirft in diesem Zusammenhang Zweifel auf. Dort sollen Datensätze „zusammengeführt“ worden sein. Aus meinem fachlichem Blickwinkel eine Erläuterung, worum es bei der Zusammenführung von Datensätzen eigentlich geht …