Fall Amad A: „Unvergleichliches und blamables Rechtsstaatsversagen“

Screenclip Monitor / WDR

Im Fall Amad A. haben Beamte aus Polizei und Justiz auf der Grundlage von widersprüchlichen Daten Entscheidungen getroffen, die zum Tod eines Menschen führten. Konsequenzen haben die Täter nicht zu erwarten: Der Schlussbericht des Untersuchungsausschuss im Landtag (SB) dokumentiert eine erbärmliche Kumpanei zwischen Innen- und Justizministerium und dem Sicherheitsapparat in Nordrhein-Westfalen. SPD und Bündnis90/Die Grünen distanzieren sich von dem Bericht. Ein ähnlicher Fall kann sich in NRW jederzeit wiederholen.

Fall Amad A: Datenlöschung von Verstorbenen in INPOL-Zentral

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Nach mehreren Volten zur Frage, welche Daten eigentlich noch vorhanden sind bzw. gelöscht wurden, wurde das BKA einer angeblich „unvermeidlichen“ Löschoperation bezichtigt. Wir haben daher mal beim BKA nachgefragt, wie lange Daten in INPOL-Zentral eigentlich überleben, nachdem der dazu gehörende Mensch gestorben ist.

Fall Amad A.: „BKA und Datenlöschung“ ist Ablenkungsmanöver von Innenminister Reul

https://lzpd.polizei.nrw/

Die Diskussion um „BKA und gelöschte Daten“ im Fall Amad A. ist ein Ablenkungsmanöver von Innenminister Reul. Zwei nach wie vor ungeklärte Fragen richten den Scheinwerfer vielmehr auf das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste im Geschäftsbereich des Innenministers.

Fall Amad A.: Presseerklärung der Anwälte: Es wird immer dubioser

Briefkopf der Anwälte Reinecke & Forst

Presseerklärung der Anwälte von Amad A.’s Eltern zum angeblichen Wiederauffinden von Datensätzen, die angeblich gelöscht worden waren.

Fall Amad A.: Innenminister Reul: Datensätze doch nicht gelöscht!

U-Turn / Kehrtwendung / Caledon Turn by Filip Mroz at Unsplash

Große Aufregung in der vergangenen Woche im Fall Amad A.: Weil Datensätze aus ViVA gelöscht worden sein sollten. … EIN ZWECK wird durch dieses Spektakel auf jeden Fall schon erreicht. Die zwei KARDINALFRAGEN zur Aufklärung des Falles Amad A. bleiben weiterhin dort, wo interessierte Kreise sie haben möchten: Unter der Decke …

Fall Amad A.: Offizielle Erklärungen immer unglaubwürdiger

Die offiziellen Erklärungen der Behörden im Fall Amad A. werden immer unglaubwürdiger. Und sie beschädigen zunehmend die professionelle Reputation des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und seiner Mitarbeiter.

Fall Amad A.: Der geplante Gutachtenauftrag von CDU und FDP stellt die falschen Fragen

Der geplante Auftrag an den Gutachter, den CDU und FDP in der gestrigen Sitzung des Untersuchungs­ausschusses im NRW-Landtag angeregt haben, wird drei wesentliche ungeklärte Fragen im Fall Amad A. nicht klären können. Solange diese falschen Fragen gestellt werden …

Vom Kreuztreffer getroffen

Neben Thomas Müller, dem Fußballspieler, gibt es rund 50.000 Leute mit gleichen Namen in Deutschland. Das ist kein Problem, da sich die alle in der Wirklichkeit leicht voneinander unterscheiden lassen. Das Problem stellt sich für die Polizei, die nicht nur Leute in der WIRKLICHKEIT sieht, sondern vor allem auch ‚Datensätze‘ über Personen in ihren Informationssystemen. Also kam der Wunsch auf, dass es doch Hilfsmittel geben müsste, um Personen-Datensätze mit ähnlichen Namensbestandteilen auf Übereinstimmungen zu untersuchen: Die Idee vom ‚Kreuztreffer‘ war geboren.
Um das Ende gleich vorweg zu nehmen: Entscheidend für die Nützlichkeit und Tragfähigkeit von Kreuztreffern ist die fachliche Begleitung und technische Realisierung. Wenn es an beidem mangelt, wird aus dem Kreuztreffer-Verfahren ein Verdachts-Generierungs-Algorithmus – der Betroffene in schlimmste Probleme bringen kann und Polizeibediensteten nur noch mehr Arbeit macht.

Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit

Personen leben in der Wirklichkeit, werden aber in Datenbanken identifiziert, beschrieben und „verarbeitet“. Besonders in polizeilichen Datenbanken stellt sich dabei EIN KARDINALPROBLEM: Dass die dort gespeicherten Informationen sich tatsächlich auf eine – und zwar die richtige! – Person in der Wirklichkeit beziehen. Der Fall des in der Haft ums Leben gekommenen Syrers Amed A. wirft in diesem Zusammenhang Zweifel auf. Dort sollen Datensätze „zusammengeführt“ worden sein. Aus meinem fachlichem Blickwinkel eine Erläuterung, worum es bei der Zusammenführung von Datensätzen eigentlich geht …