Fall Amad A: „Unvergleichliches und blamables Rechtsstaatsversagen“

Screenclip Monitor / WDR

Im Fall Amad A. haben Beamte aus Polizei und Justiz auf der Grundlage von widersprüchlichen Daten Entscheidungen getroffen, die zum Tod eines Menschen führten. Konsequenzen haben die Täter nicht zu erwarten: Der Schlussbericht des Untersuchungsausschuss im Landtag (SB) dokumentiert eine erbärmliche Kumpanei zwischen Innen- und Justizministerium und dem Sicherheitsapparat in Nordrhein-Westfalen. SPD und Bündnis90/Die Grünen distanzieren sich von dem Bericht. Ein ähnlicher Fall kann sich in NRW jederzeit wiederholen.

Der eigentliche Skandal im Fall Amed A. führt ins Innenministerium

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Im Untersuchungsausschuss zum Tod des Amed A. in unrechtmäßig herbeigeführter Haft wird am vorletzten Sitzungstag der Gutachter gehört. Seine Feststellungen können die Kardinalfrage allerdings nicht beantworten. Umso mehr rückt Innenminister Reul in den Fokus, dessen Haus verantwortlich dafür ist, dass ein bekannter Kardinalfehler im IT-System ViVA über Jahre ignoriert und nicht korrigiert wurde und der der Auslöser war für die Ereignisse, die zum Tod von Amed A. führten.

Fall Amad A: Datenlöschung von Verstorbenen in INPOL-Zentral

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Nach mehreren Volten zur Frage, welche Daten eigentlich noch vorhanden sind bzw. gelöscht wurden, wurde das BKA einer angeblich „unvermeidlichen“ Löschoperation bezichtigt. Wir haben daher mal beim BKA nachgefragt, wie lange Daten in INPOL-Zentral eigentlich überleben, nachdem der dazu gehörende Mensch gestorben ist.

Fall Amad A.: Innenminister Reul: Datensätze doch nicht gelöscht!

U-Turn / Kehrtwendung / Caledon Turn by Filip Mroz at Unsplash

Große Aufregung in der vergangenen Woche im Fall Amad A.: Weil Datensätze aus ViVA gelöscht worden sein sollten. … EIN ZWECK wird durch dieses Spektakel auf jeden Fall schon erreicht. Die zwei KARDINALFRAGEN zur Aufklärung des Falles Amad A. bleiben weiterhin dort, wo interessierte Kreise sie haben möchten: Unter der Decke …

Gründe für Abfragen personen­bezogener Daten in POLIKS – 2019

Durchschnittlich zwei Personenabfragen pro Einwohner führten Berliner Polizisten 2019 im Vorgangs­bearbeitungs­system POLIKS durch. Als Gründe wählten sie Allgemeinplätze aus, wie „Vorgangsbearbeitung“, „Strafverfolgung“ oder „Gefahrenabwehr“. Das ist nicht aussagekräftiger als „Polizist bei der Arbeit“ und geht an den Intentionen des Gesetzgebers, warum solche Gründe angegeben werden müssen, vollkommen vorbei …
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