Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1

Die Öffentlichkeit wartet noch auf die angekündigten Analysen aus dem Bundesinnenministerium, welche Fehler von Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden den Anschlag von Berlin erst möglich machten. Der Bundesinnenminister verwendete seine Zeit auf die Formulierung eigener „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Wenn dem Bund die beanspruchten erweiterten Befugnisse eingeräumt werden sollten, müsste der erheblich draufsatteln bei technischer, fachlicher und Projektmanagementkompetenz. Und seine Haltung gegenüber Transparenz und parlamentarischer Kontrolle seine Handels um 180 Grad verändern (… weiterlesen …)

Patriot Act verpflichtet auch deutsche Töchter von US-Firmen

Im Bundesinnenministerium sah man die Beteiligung der CSC Deutschland Solutions GmbH an diversen IT-Aufträgen der öffentlichen Hand bisher ausgesprochen entspannt. Das dürfte sich ändern durch das Urteil der Vergabekammer Bund zum No-Spy-Erlass. Dort ist nämlich ausgeführt, dass deutsche Töchter amerikanischer Unternehmen nach dem Patriot Act verpflichtet werden können. Was die Frage nach den Auswirkungen auf IT-Dienstleister aufwirft, die, wie z.B. CSC Deutschland, an entscheidender Stelle mitwirken bei der Entwicklung polizeilicher Informationssysteme und -Überwachungssoftware.
Wir fragen: Wer überprüft eigentlich – und wie geschieht dies – ob solche Systeme Backdoors enthalten?!