Risiko Regierungsbeteiligung für FDP und Grüne

Eine Beteiligung als Juniorpartner an einer CDU/CSU-geführten Regierung gefährdet die Umsetzung der bürgerrechtsorientierten Politik der Inneren Sicherheit, die die Grünen bzw. die FDP in ihren Wahlprogrammen skizziert haben. Denn davon wird kaum etwas unterzubringen sein in einem Koalitionsvertrag mit den Konservativen. Die werden auch nicht auf den Koalitionszwang verzichten. Das sollte berücksichtigen, wer erwägt, die Grünen oder die FDP wegen deren Programm für die Innere Sicherheit zu wählen.

Politik der Inneren Sicherheit 2007 – 2017

„Es kann nicht sein“, sagte der Bundesinnenminister am vergangenen Wochenende, „dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“
Wir nehmen diese steile Aussage zum Anlass für eine Bestandsaufnahme der Politik der Inneren Sicherheit der Union bzw. Großen Koalition der letzten zehn Jahre …
Mit Update vom 29.06.2017

Was sind „analoge Befugnisse der Polizei“?!

Immer wieder sonntags – betreibt der Bundesinnenminister Polit-PR: Diesmal mit seiner Forderung nach Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Immer wieder sonntags – finden sich Online-Redaktionen, die willfährig abdrucken, was das Ministerium bzw. Agenturen dazu liefern. Dass es schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gibt, kommt in diesen „Informationen“ nicht vor, auch nicht, dass diese Forderung nach Gesichtserkennung blühender Unsinn und damit reiner Populismus ist.

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Haben Milliarden für Innere Sicherheit das Land irgendwie sicherer gemacht?!

Eine Million Millionen US-Dollar wurden in den Vereinigten Staaten seit 2001 im „Kampf gegen den Terror“ ausgegeben. Weniger, aber imer noch Milliardenbeträge waren es in Deutschland. Doch was ist eigentlich herausgekommen bei diesen horrenden Ausgaben, außer erfreuliche Bilanzzahlen für einige wenige Anbieter?! Und wie sieht – generell – die aktuelle Situation in Deutschland aus?