Watching You“ – „Ich beobachte dich!“ mit dieser anmaßenden Behauptung betitelt der Dokumentarfilmer Klaus Stern sein jüngstes Werk. Wer hier wen beobachtet, bleibt offen. Sicher ist es nicht Dr. Alexander Karp, die zentrale Figur dieses Films und CEO der US-Softwarefirma Palantir, die ihr Geld damit verdient – tja – man wüsste gern, womit eigentlich Palantir Geld verdient und von wem es kommt, doch dazu unten mehr …
Jedenfalls behauptet Karp für seine Firma, sie sei einer der wesentlichen Software-Ausstatter in der wesentlichen Welt für Polizeien und Geheimdienste, „the next hot thing“ sozusagen. Wobei, wenn man genauer hinschaut, ist dieses „next thing“, nicht einmal mehr im digital hinterwäldlerischen Deutschland ein „hot Thing“ und beschäftigt ja auch uns auf dem Blog POLICE-IT schon seit mindestens sieben Jahren.
Zurück zu Mr. Karp. Wie in früheren Dokumentarstücken von Klaus Stern steht ein Mann im Mittelpunkt, der weit über das Normalmaß hinaus von sich und seiner Klugheit überzeugt ist. Ob das allein allerdings genug Stoff hergibt für eineinhalb Stunden Film?! Fraglich!
Wer beobachtet eigentlich wen?
Falls die Aussage „Watching You! – ich beobachte dich!“ dem unfreiwilligen Hauptdarsteller Karp zugeschrieben sein sollte, ist sie unzutreffend: Hier trifft eher das Gegenteil zu: Ein bemerkenswert leidensfähiger Dokumentarfilmer Stern mit seinem Kameramann hat sich zwar nicht beobachten, wohl aber – bleiben wir bei kultuvierten Ausdrücken – verar… lassen vom Hauptdarsteller Karp. Der diese Aufmerksamkeit genossen hat, um sein Ego und seine Wichtigkeit gegenüber dem Tross seiner Adepten zu steigern.
Erwartungen, die nicht erfüllt wurden
Die beiden Frauen, die mit mir im Kino waren, hatten erklärtermaßen andere Erwartungen: Sie wollten sich informieren über die Möglichkeiten der Überwachung unser aller Daten – durch Polizei und Geheimdienste – die mit der Palantir-Software möglich sein sollen. Und waren enttäuscht:
Zu sehen war wieder eine der für Insider üblichen, abgedroschenen Demoveranstaltung aus dem Polizeipräsidium Frankfurt – seit Jahren ja eine behördliche Außenstelle für Marketing und Vertriebsunterstützung der deutschen Palantir-Tochter. Nette Bildchen über vernetzte Personen, Adresse und sonstiges, wie sie entsprechende Software seit Jahrzehnten schon aus vorhandenen strukturiert aufbereiteten Daten darstellen kann. Ich weiß wovon ich spreche, habe einen Vorläufer solcher Software schon in den 90iger Jahren des letzten Jahrhunderts mitentwickelt und in den polizeilichen Einsatz gebracht. Und der läuft in manchen Behörden noch bis heute.
Beobachtung?! Mit welchen Befugnissen eigentlich?
Was die beiden Frauen – und mich ebenso – dagegen brennend interessiert hätte, war kein Thema in diesem Film: Nehmen wir mal an, dass „Watching You! – ich beobachte dich!“ eine Aussage des Mr. Karp sein soll. So fehlt die Antwort darauf, welche Befugnisse und Möglichkeiten er, ein amerikanischer Staatsbürger, überhaupt hat und nutzen kann, um mich oder Dich oder die beiden Frauen zu beobachten. Und, selbst wenn dies so wäre, was ihn das eigentlich angeht! Ein ähnliches Verhalten grenzte nach deutschem Verhalten ans Spannen. Hier wird es noch dazu kommerziell ausgeübt und der Verursacher gibt auch noch an damit, als wäre das etwas ganz Tolles …
Wer bezahlt eigentlich Palantir Deutschland – und wofür?
Ah, ich weiß: Karp ist gar nicht der eigentliche Beobachter: Es sind die Behörden, denen seine Firma diese Software-Werkzeuge verkauft. Das wiederum ist eine Annahme, für die uns die Beweise bisher fehlen: Denn, wie schon an anderer Stelle auf diesem Blog erläutert, erhält die deutsche Palantir-Tochter den Löwenanteil ihres Einkommens gar nicht von ihren bisher drei öffentlich zugestandenen deutschen Polizei-Behördenkunden (LKA NRW, LKA Bayern, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung für die Hessische Polizei).
Nein, „die Haupttätigkeit …. bestand in der Erbringung allgemeiner Unterstützungsleistungen für die Muttergesellschaft„, also der amerikanischen Konzernmutter. Das steht in den veröffentlichten Jahresabschlüssen der deutschen Palantir-Tochter für die Jahre 2020 bis 2022. Dafür zahlt die US-Mutter an ihre deutsche Tochter rund die Hälfte von deren Jahreneinkünften. Nur die andere Hälfte – muss man schließen – stammt also von den tatsächlichen Kunden.
Eine interessante Feststellung, finden Sie nicht auch?! Da wird die deutsche Tochter einer amerikanischen Mutter in Deutschland extrem gehypt – ich verweise neben den schon erwähnten, verbeamteten Software-Präsentationsspezialisten aus dem Polizeipräsidium Frankfurt (Main) vor allem auch auf die Innenexperten aus CDU/CSU und AfD, die mit Bundestagsbeschlüssen versuchen, dieses Palantir-Ding namens „Bundes-VeRA“ auf Bundesebene durchzuboxen.
Wohl wissend, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom Februar 2023 dem Einsatz dieses Werkzeug sehr enge Schranken gesetzt hat. Schranken übrigens, die in Hessen auch wohl oder übel in der vom Gericht gesetzten Fristen umgesetzt wurden und damit der bis dahin breite Einsatz (angeblich) Schranken erhalten hat. Auch davon hätte ich in der Doku gerne etwas gehört – aber man kriegt halt nicht alles …
Es sind Behörden, die Dich und mich beobachten
Wenn also nicht Karp selbst es ist, der Dich und mich beobachtet, sind es offensichtlich die Behörden, die diese Software einsetzen.
… die haben allerdings Gesetze zu beachten …
Nun wissen wir ja aus dreißig Jahren öffentlicher und teils auch verfassungsgerichtlicher Dauerbeschäftigung über die Speicherung von Vorratsdaten der Telekommunikation, über Wohnraumüberwachung, Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder aus den letzten Jahren: Gesichtserkennung – wie z.B. im Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz in Berlin, dass Gesetze existieren darüber, ob eine Behörde Dich und mich so einfach beobachten und die dabei getroffenen Feststellungen speichern und nutzen darf.
Zu solchen Gesetzen zählt auch die Beachtung des Schutzes der dabei erhobenen und „für später“ gespeicherten Daten. Übrigens europaweit, abgeleitet aus europäischen Richtlinien! [Rietzen] Ohne in diese komplexe Materie hier allzu tief einsteigen zu wollen, sei zumindest ein Mantra wiederholt:
Was besagt das Gebot der Zweckbindung?
Es gilt hier das Gebot der Zweckbindung. Das besagt, dass Daten nur zu dem Zweck gespeichert und genutzt werden dürfen, zu dem sie ursprünglich „erhoben“ oder – mit weniger Behördenjargon ausgedrückt – eingesammelt worden waren.
Welcher „Zweck“ bindet die Daten – und woran?
Wenn also deutsche Polizeibehörden Daten über Dich oder mich einsammeln – wer du bist, wo du wohnst, welches Auto du fährst, das wir zusammen gesehen wurden und ich Dich zuvor angerufen habe – so müssen sie zu jedem einzelnen dieser Daten auch den Zweck speichern, zu dem sie diese Daten eingesammelt haben: Zulässig wäre z.B., dass Du verdächtigst wurdest, in eine Wohnung eingebrochen zu sein oder dem neuen Freund Deiner Frau die Reifen zerstochen hast. Irgendeinen Anlass solltest Du also schon gegeben haben, der einen solchen Zweck für die Einsammlung und Speicherung bei der Polizei zulässig macht.
Die Zweckbindung gilt für alle deutschen Polizeibehörden
Für alle deutschen Polizeibehörden gilt das Prinzip der Zweckbindung. Für alle Daten muss die Zweckbindung im Quellsystem, aus dem die Daten stammen und wo sie abgegriffen werden, gekennzeichnet sind und beachtet werden, bevor diese in HessenData oder DAR oder VeRA, wie die Kuchenzutaten in der Küchenmaschine, zu einem Brei vermischt werden.
Die polizeilichen Informationssysteme ignorieren allerdings die Zweckbindung
Diese Zweckbindung wird geflissentlich ignoriert von den allermeisten Systemen, die die deutschen Polizeibehörden selbst aufgebaut haben und die sie bis heute betreiben. „Ignoriert“ heißt ganz praktisch: EIne Kennzeichnung der Daten des Zwecks kommt dort schlicht nicht vor. Also dürften diese Daten auch nicht im Palantir-Mixer genutzt und verarbeitet werden.
Palantir liefert Hilfsmittel zur Überwindung von Behinderungen, die die Polizei selbst verursacht hat
Nun hören wir ja aus den Lobpreisungen, vor allem der hessischen Polizeibeamten im Film, dass die Polizei geradezu blind und taub ist ohne dieses Wunderwerk amerikanischer Softwaretechnik. Ich könnte – gerade im Hinblick auf die hessische Polizei – einen thematischen Ausritt unternehmen zur Frage, ob und warum diese Behinderungen selbst verursacht sind. Sollten SIe Interesse daran haben: Auf diesem Blog gibt’s genug Informationen darüber: [hessen].
Doch will ich beim Thema bleiben und bei der Verheißung, dass sich dank HessenData oder DAR (NRW) oder VeRA (Bayern) diese polizeilichen Behinderungen überwinden lassen.
Der Einkauf bei Palantir als der Gang ins Sanitätshaus: Kaum kauft sich eine Polizeibehörde den Palantir-Mixer, schon sind ihre selbst herbeigeführten Beeinträchtigungen aus mehr als zwanzig Jahren behoben!
Hinweise auf die Zweckbindung – im Film leider untergegangen
Fast so klingt es im Film. Dass es nicht ganz so easy ist mit dem Einsatz der Palantir-Software, darauf weist der bayerische Datenschutzbeauftragte Petri hin. Der in dem mit ihm gezeigten Interview von erheblicher Eingriffsintensität dieses Werkzeugs spricht. Ich fand diese Formulierung schwach, viel zu schwach, wenn man schon mal die Gelegenheit hat, sich in einem Film über Palantir auch kritisch zu äußern und auf das größte Problem hinzuweisen:
Ich fragte mich: Sollte sich Petri, ein sehr erfahrener, langjährig aktiver Datenschutzbeauftragte, in Bayern zuständig für die Polizeibehörden des Landes, die Chance haben entgehen lassen, auf diese existierende, fundamentale Rechtsblockade für den Einsatz des Palantir-Systems hinzuweisen? Sicherheitshalber fragte ich also beim Filmemacher Stern nach.
Ich bedanke mich bei ihm, dass er fair genug war, ehrlich einzuräumen, dass das Versäumnis nicht beim Datenschutzbeauftragten Petri liegt. Dokumentar-filmerische Beschränkungen seien die Wurzel des Übels: Komplizierte Sätze des Interviewten, deren Bedeutung man hätte erklären müssen, z.B. mit der Antwort auf zwei einfache Fragen:
- Was bedeutet „Zweckbindung“?
- Warum ist Zweckbindung der Schlüssel dazu, um ausufernden Einsatz der Palantir-Software nach deutschem Recht zu verhindern?
Diese Chance hat „Watching You” vertan.
Was der Journalismus daraus lernen könnte
Eine positive Erkenntnisse liefert uns dieses Beispiel dennoch: Journalismus sollte sich nicht verstecken hinter dem angeblichen Zwang zur Kürze, dessen Beachtung oft eine willkommene Flucht ist vor nicht bewältigter Komplexität.
Hat Journalismus nicht gerade den Auftrag, komplexe Sachverhalte erst mal selbst zu durchdringen und zu verstehen und sie dann allgemein verständlich zu erläutern?
In diesem Sinne: Glück auf für den nächsten Dokumentarfilm, der es schafft, diese Aufgabe zu meistern.
Verwandte Beiträge auf diesem Blog
Mehrheit im Bundestag gegen Einführung der Palantir-Software auf Bundesebene, 13.06.24
Die ‚wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ der deutschen Palantir-Tochter, 1.5.24
zur Auswirkung der wesentlich verschärften Section 702/FISA auf den EInsatz von Palantir-Systemen in Deutschland: Undurchsichtige Verhältnisse, 21.4.24
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse und seinen Folgen, 16.2.23
Hessendata and its Impact on Personal Data Protection and Privacy, 3.2.22
VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren, 12.2.21
IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt ‚NSU 2.0‘, 15.7.20
Copyright und Nutzungsrechte
(C) 2024 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.