Meinungsmache in Wahlkampfzeiten mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Polizeiliche Kriminalstatistiken, das lernen wir in diesem Jahr zum zweiten Mal, eignen sich ganz hervorragend, wenn Innenminister im Wahlkampf stehen und die öffentliche Meinung manipulieren wollen. Vorreiter war der Bundesinnenminister, unterstützt von der Welt am Sonntag, wo aus tatsächlich 11% mehr tatverdächtigen NICHTDEUTSCHEN satte 53% mehr tatverdächtige FLÜCHTLINGE wurden. Der bayerische Innenminister griff dieser Tage zum gleichen Verfahren: Auch seine angeblichen „685 Vergewaltigungen“ erwiesen sich als sehr aufgeblähte Behauptung, die dem Wahlkämpfer nützen soll und die Opfer im Regen stehen lässt.

Eine Frage der richtigen Auslegung

Nach Ansicht der Polizeiführung in Hamburg können zentrale Prinzipien, wie Verhältnismäßigkeit, Wahrheit oder der Umgang mit Fehlern individuell ausgelegt werden. Und da die Polizeiführung in Hamburg keine Fehler macht – dazu unten mehr – ist auch ihre Auslegung von Wahrheit und Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel richtig und daher nicht in Frage zu stellen.

Meinungsmache mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Mit Update vom 28.04.2017
Der Bundesinnenminister und der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Ulbig, haben am Montag die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Das Thema war allerdings bereits ‚durch‘ in der Presse, dank eines durchgestochenen Dokuments, auf das sich „exklusiv“ schon am Wochenende die Welt berief: „Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer steigt um 52,7 Prozent“ lautete die Überschrift. Die lockte jeden Leser auf eine falsche Fährte. Der glaubt nämlich, dass alle „Zuwanderer“ verantwortlich dafür sind, dass „die Kriminalität“ um mehr als die Hälfte gestiegen ist. Ein in der PKS außerordentlich unglücklich, weil gewählter (sic!) Begriff („Zuwanderer“) wurde damit zur Grundlage für die größte Fake News Blase der letzten Wochen.

Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht

Allem Anschein nach gibt es zwei Dokumente zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Einen, als Verschlusssache eingestuften Bericht des BKA an die zuständigen Behörden von Bund und Ländern und den Generalbundesanwalt. Dessen Weitergabe an „Nicht-Berechtigte“ ist strafbar, teilte uns das BKA auf unsere Presseanfrage mit. Wir haben ihn daher nicht erhalten.
Dieser Bericht lag jedoch offenbar dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vor. Denn Tagesschau und Süddeutsche Zeitung haben sich auf ihn berufen. Wie er dorthin gekommen ist?! Gute Frage!

Ein zweites Dokument ist eine einfache Liste, gestern auf die Schnelle eingestellt auf der Webseite des Justiziministeriums und des Innenministeriums.
Der Titel ist anders, als der im erwähnten Originalbericht, auch sonst fehlen alle Anzeichen eines Behördenschreibens: Kein Briefkopf, kein Datum, kein Aktenzeichen, einfach gar nichts.
Diese Liste, will man die Öffentlichkeit glauben machen, sei der vollständige (?) Bericht zum Behördenhandeln im Fall Amri.
Das wirft Fragen auf: Über das Vorgehen von Justiz- und Innenministerium. Und darüber, wie der Rechercheverbund von NRD, WDR und SZ zu Verschlusssachen aus dem BKA kommt.

Kritik des Bundesrechnungshofs an IT-Projekten des BMI – 2015

26 Mio Euro für leerstehende Rechenzentren, 27 Mio Euro für IT-Geräte, die keiner nutzt: Auch dieses Jahr befasst sich der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht mit IT-Projekten des Bundesinnenministeriums. Und wieder einmal stellt er fest, dass selbst die banalsten Anforderungen an Projektmanagement und Wirtschaftlichkeitsberechnung im Hause De Maizière entweder nicht beherrscht werden. Oder für obsolet gehalten werden. Die Fülle gescheiterter Großprojekte, die das BMI zu vertreten hat – Inpol-Neu, Digitalfunk der Behörden (BOS), Netze des Bundes, sind nur einige aus jüngerer Zeit – kann nicht mehr mit dem üblichen „bedauerlichen Einzelfall“ erklärt werden. Der Bund der Steuerzahler, der sich ebenfalls mit diesen Prüfungsergebnissen beschäftigt hat, sieht drei Faktoren als ursächlich an: Größenwahn, Inkompetenz und Schlamperei.
Ist es nicht langsam an der Zeit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Beteiligten und Entscheider für dieses flächendeckende Versagen verantwortlich und haftbar zu machen?!

Science-Fiction-Visionen des Bundesinnenministers

Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen und „intelligente Systeme“ mit Gesichtserkennung – dieses alte Rezept holte Bundesinnenminister de Maizière als angebliches Heilmittel im Kampf gegen den Terror nun wieder aus der Trickkiste. Wir haben uns angesehen, was Gesichtserkennungssysteme heute zu leisten imstande sind. Und haben dem Bundesinnenministerium einige Fragen gestellt. Beides lässt nicht erkennen, wie terroristische Anschläge durch Gesichtserkennung früher erkannt oder verhindert werden. Statt dessen sind jedoch andere – bedenkliche – Schlussfolgerungen über die eigentlichen Absichten des Ministers möglich …

Großprojekte im Zeit- und Kostenrahmen realisieren

Elbphilharmonie, Flughafen Berlin-Brandenburg oder Stuttgart 21 sind herausragend negative Beispiele dafür, dass Zeit- und Kostenplanungen bei Bau-Großprojekten massiv überschritten werden. Auf Steuerzahler’s Kosten. Wenn es nach Bündnis90/Die Grünen geht, sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, ein Programm aufzulegen: Das bei Bauprojekten des Bundes Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenplanes vorsieht. Und auf ÖPP-Projekte ganz verzichtet.
Wir meinen: Das Programm sollte sogleich auch auf die aus dem Ruder laufenden IT-Projekte des Bundes ausgeweitet werden …

Wem nützen Polizeigewerkschaften und ihre Firmen?

In Berlin zahlt der Steuerzahler für hauptamtliche Personalräte der GDP – und zwar auch dann, wenn sie in der Dienstzeit für Gewerkschaftsinteressen tätig sind.
Der BDK hat jahrelang Gelder kassiert von Anbietern polizeilicher IT-Systeme und dafür die Werbetrommel gerührt für deren Produkte.
Die DPolG wirft sich seit langem ins Zeug für die Anschaffung von Body-Cams und Elektroschockern der Firma Taser. Mit fadenscheinigen „Sach“argumenten.
Ist das noch normal oder schon Missbrauch? Polizei sollte es eigentlich wissen …

BDK und DPolG – Polizei-Vertretung oder PR-Agenturen?

Von der Polizei als Gesetzeshüter und Organ des staatlichen Gewaltmonopols darf in besonderer Weise Gesetzestreue erwartet werden.