Bundesinnenministerium kauft 250 externe Berater für vier Jahre ein

POLICE-IT hatte im Oktober berichtet, dass das Bundesministerium des Innern insgesamt 200.000 Manntage für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Projektmanagement ausgeschrieben hatte, aufgeteilt auf drei Lose. Damit beschafft sich das Bundesministerium des Innern für sich und seine untergeordneten Behörden weitere 250 Mitarbeiter für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Die Vergabeentscheidung ist inzwischen gefallen und wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag veröffentlicht.

Warum scheitern die IT-Projekte des BMI trotz der vielen externen Berater?

Der Spiegel macht diese Woche auf mit „Die Berater-Republik“, einem langen Elaborat über das Geschäft von Unternehmensberatungen mit der öffentlichen Hand. Inhaltlich ist der Artikel eine Themaverfehlung, denn er beschäftigt sich im Wesentlichen nur mit McKinsey und Affären, die anderweitig schon längst bekannt sind. Was fehlt, ist die Antwort auf die Frage, warum in Ministerien und Behörden die notwendige Kompetenz fehlt und warum eigentlich vor allem die IT-Projekte des Bundes reihenweise scheitern. Wir hätten da ein paar Vorschläge für Antworten …

Bundesinnenministerium schreibt 950 Mannjahre für EXTERNE Berater aus

Der Bundesrechnungshof hat über das IT-Projektmanagement des Bundesinnenministerium mehrfach vernichtend geurteilt: Dessen IT-Projekte könnten „nur dann im zeitlichen und finanziellen Rahmen erfolgreich“ abgeschlossen werden, wenn im BMI EIGENES Know-How aufgebaut und das Projektmanagement professionalisiert werde.
Die Antwort aus dem BMI-Beschaffungsamt gleicht einem Stinkefinger an den Rechnungshof: Denn erneut wurden Rahmenverträge über vier Jahre für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen beim Projektmanagement ausgeschrieben. In einer Größenordnung von 200.000 Manntagen! Das entspricht der Arbeitsleistung eines Unternehmens mit 250 Mitarbeitern über vier Jahre! Oder einer großen Polizeidienststelle, z.B. in Würzburg oder Cottbus.
Die Frist zur Abgabe der Angebote ist am 9.10. abgelaufen.

Wie sichert die Polizei den INHALT ihrer Datenbanken?!

Heute Morgen wurde bekannt, dass im Fall „Chemnitz“ der Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten im Internet aufgetaucht sei. Aus Berlin wurde vor wenigen Tagen berichtet, dass Polizisten illegal polizeiliche Datenbanken über das System POLIKS abfragen können bzw. konnten, sei es aus persönlichen Interessen, oder um die Informationen zu Geld zu machen. Die sächsische Polizei kann sich den Vorfall noch gar nicht erklären, die Berliner Polizei spielt die Sache herunter, in welchem Umfang und wie lange diese Missbrauchsmöglichkeit eigentlich bestand oder noch besteht. Wenn sich Zeugen, Geschädigte, deren Familienangehörige, Tatverdächtige, Beschuldigte und Anwälte nicht mehr sicher sein können, dass die sie betreffenden Informationen und Dokumente bei der Polizei geschützt sind und auch bleiben, berührt das im Kern das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

POLIKS – fehlerhafte Zugangskontrolle ermöglicht Datendiebstahl

Eine lange nicht verstopfte Hintertür im System POLIKS soll es erlaubt haben, dass Polizisten polizeiliche Daten für private Zwecke abfragen oder zu Geld machen konnten: Zum Beispiel, um Szenelokale vor einer Razzia zu warnen. Wie lange und in welchem Umfang diese Möglichkeit bestand, ist bis heute nicht klar.
Mit einem Update zur Diskussion auf Twitter zu diesem Artikel vom 26.08.2018

Organisierte Kriminalität Bundeslagebild 2017

Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für 2017 beschönigt die Lage: Wo kaum mehr qualifizierte OK-Ermittler tätig sind und ein effektiver Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern nicht existiert, können keine validen Aussagen über aktuelle Aktivitäten, Bedrohungen oder den Schaden durch OK in Deutschland getroffen werden.

Fake News vom BKA-Präsidenten und der Welt Online

BKA-Präsident Münch behauptet: Ohne Vorratsdatenspeicherung konnten tausende von Kindesmissbrauchsfällen – angeblich – nicht aufgeklärt werden. Nicht einmal die Kriminalstatistik aus dem BKA kann diese Aussage belegen. Dennoch wurde sie heute in vielen Medien ungeprüft wiederholt. Sorgfältige Recherche“ sieht anders aus …

Nutzung der polizeilichen Kriminalstatistik für politische Zwecke

Auch dieses Jahr wieder: VOR der offiziellen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch den Bundesinnenminister liegt eine Vorabfassung „exklusiv“ bei Springer vor. Medien und Öffentlichkeit werden „informiert“, durch das, was ‚Welt Online‘ und ‚Welt am Sonntag‘ daraus machen …

Dobrindt betreibt Meinungsmache gegen Ausländer und die ‚Welt‘ assistiert

Alexander Dobrindt sagt der Rechtstaatlichkeit den Kampf an: Es wäre ja noch schöner, wenn Ausländer (!) Rechtsmittel gegen Asylbescheide einlegen können! Hat der ehemalige Verkehrsminister damit etwa auch die Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen im Blick?! Die auf die Idee einer Klage gegen die von ihm und seinem Nachfolger bisher so gut geschützte Automobilindustrie kommen könnten?!

Kritik des Bundesrechnungshofs an IT-Projekten des BMI – 2017

Steuerpflichtigen drohen empfindliche Strafen, wenn sie Steuern hinterziehen. Doch wenn Behörden Steuern verschwenden, hat dies keinerlei Konsequenzen: Seit Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof das IT-Projektmanagement im Bundesinnenministerium. Um in seinem letzten Bericht erneut festzustellen, dass seine Empfehlungen völlig ignoriert wurden.