Wen oder was schützen eigentlich Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die Polizei?

HINTER die hohen Mauern „der Polizei“ zu schauen, ist ja für Außenstehende unmöglich. Polizei-Beauftragte, die eine gewisse Kontrolle ermöglichen würden, werden dank der Gewerkschaften seit Jahren wirksam vermieden. Polizeiführungen sind überwiegend der Ansicht, dass „Fehler bei uns nicht vorkommen“.
Bleiben als Kontrollinstanz also nur die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, zumindest für den Aspekt des Umgangs der Polizei mit den von ihr erhobenen bzw. genutzten Daten. Nach dem Hinweis auf einen sehr lohnenden Film folgt eine Reihe von ernüchternden Fakten zu diesem Thema und zum Schluss ein besonderes Schmankerl aus dem Hause BMI …

Wie sichert die Polizei den INHALT ihrer Datenbanken?!

Heute Morgen wurde bekannt, dass im Fall „Chemnitz“ der Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten im Internet aufgetaucht sei. Aus Berlin wurde vor wenigen Tagen berichtet, dass Polizisten illegal polizeiliche Datenbanken über das System POLIKS abfragen können bzw. konnten, sei es aus persönlichen Interessen, oder um die Informationen zu Geld zu machen. Die sächsische Polizei kann sich den Vorfall noch gar nicht erklären, die Berliner Polizei spielt die Sache herunter, in welchem Umfang und wie lange diese Missbrauchsmöglichkeit eigentlich bestand oder noch besteht. Wenn sich Zeugen, Geschädigte, deren Familienangehörige, Tatverdächtige, Beschuldigte und Anwälte nicht mehr sicher sein können, dass die sie betreffenden Informationen und Dokumente bei der Polizei geschützt sind und auch bleiben, berührt das im Kern das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

POLIKS – fehlerhafte Zugangskontrolle ermöglicht Datendiebstahl

Eine lange nicht verstopfte Hintertür im System POLIKS soll es erlaubt haben, dass Polizisten polizeiliche Daten für private Zwecke abfragen oder zu Geld machen konnten: Zum Beispiel, um Szenelokale vor einer Razzia zu warnen. Wie lange und in welchem Umfang diese Möglichkeit bestand, ist bis heute nicht klar.
Mit einem Update zur Diskussion auf Twitter zu diesem Artikel vom 26.08.2018

Science-Fiction-Visionen des Bundesinnenministers

Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen und „intelligente Systeme“ mit Gesichtserkennung – dieses alte Rezept holte Bundesinnenminister de Maizière als angebliches Heilmittel im Kampf gegen den Terror nun wieder aus der Trickkiste. Wir haben uns angesehen, was Gesichtserkennungssysteme heute zu leisten imstande sind. Und haben dem Bundesinnenministerium einige Fragen gestellt. Beides lässt nicht erkennen, wie terroristische Anschläge durch Gesichtserkennung früher erkannt oder verhindert werden. Statt dessen sind jedoch andere – bedenkliche – Schlussfolgerungen über die eigentlichen Absichten des Ministers möglich …