Innere Sicherheit (1): Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel ?!

Die bisherige Regierung hat auf dem Feld der Inneren Sicherheit (im eigenen Sinne) viel erreicht. Die SPD hat diese Politik mitgetragen. Grüne und FDP wissen aus ihrer Oppositionsarbeit nur zu genau Bescheid, was alles schiefgelaufen ist. Schade, dass im Koalitionsvertrag der Ampel weder von Lernerfahrungen daraus nichts zu finden ist.

ISF-Fonds – Kritik an Projektstruktur und Direktvergabe der Mittel

Die EU-Kommission hat mit dem ISF-Fonds ein mehrjähriges Förderprogramm für Maßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit aufgelegt. Die Mittel für deutsche Behörden vergibt das Bundeskriminalamt als Vergabestelle. Prüfungen obliegen dem Bundespolizeipräsidium. Dem Bundesinnenministerium, anderen Abteilungen im Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt,sowie der Bundesanstalt für Katastrophenschutz hat die „Vergabestelle“ BKA bisher zwei Drittel der insgesamt bewilligten Gelder zugewiesen. Nicht nur diese Selbstversorgungsmentalität hat ein „Geschmäckle“. Es gibt noch weitere gravierende Kritikpunkte …

Fluggastdaten: Bundesregierung erkennt „Kein Verbesserungspotenzial!“

Die zweite große Reisewelle wird nicht nur auf den Straßen und Flughäfen für Hochbetrieb sorgen. Sie wird vermutlich auch das neue Fluggastdaten-Informationssystem an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen – und Flugreisende möglicherweise auf die Palme …
Trotz eklatanter Leistungsmängel dieses Systems, es weist eine viel zu hohe Zahl vermeintlicher Treffer aus, die dann von Menschen überprüft werden müssen, sieht die Bundesregierung jedoch „kein Verbesserungspotenzial“. Ihre Verweigerung von Antworten auf ganz konkrete Fragen zum Abgleichsverfahren in der zweiten Anfrage zum Fluggastdatengesetz innerhalb weniger Wochen macht deutlich, dass sie auch weiterhin auf maximale Intransparenz setzt.

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.