Polizeiliche Informationstechnik in Zeiten der Haushaltssperre

„Bundesfinanzminister Lindner hat eine Haushaltssperre verhängt“. Als ich diese Schlagzeile Anfang der Woche las, erfasste mich Mitleid. Mit den ehemaligen Kollegen aus den Geschäftsleitungen von mittelständischen IT-Firmen, deren Hauptkunden Behörden sind, schlimmer noch Behörden im Bereich der Inneren Sicherheit. Denn die kann eine Haushaltssperre so kurz vor dem Jahresende extrem hart treffen.

Saisonverlauf bei der Vergabe behördlicher IT-Aufträge

Lassen Sie mich kurz erklären, warum das so ist:

  1. Fakt ist, dass diese Kunden der kameralistischen Haushaltsführung unterliegen, was praktisch heißt: Viele Verträge werden von Jahr zu Jahr vergeben.
  2. Die Auftragsvergabe unterliegt einem saisonalen Zyklus: Im Frühjahr und bis zur Jahresmitte finden die Haushalter in den Behörden – allzu lange liegt auch denen ja der endlich verabschiedete Haushalt noch nicht vor – heraus und legen mit den Fachabteilungen fest, was mit den vorhandenen Mitteln eigentlich beschafft werden kann und soll.
  3. Dann geht es an die Vorbereitung des Vergabeverfahrens (meistens jedenfalls). Es folgt die Veröffentlichung der geplanten Vergabe, möglicherweise ein Teilnahmewettbewerb und darauf für erfolgreiche Kandidaten die Aufforderung zur Angebotsabgabe: All das braucht Zeit.
  4. Dann sind erstmals die Kandidaten am Zug, die sich Hoffnungen auf einen Auftrag machen dürfen.
  5. Wer in die engere Wahl kommt, für den folgt als nächstes eine Präsentations- und Gesprächsrunde mit dem potenziellen Auftraggeber und die Ausarbeitung eines konkreten Angebots, wenn das nicht schon früher gefordert war.
  6. An diesem Punkt angelangt, hat der Herbst längst begonnen. Man kann dann auf Kandidatenseite anfangen, sich begründete Hoffnungen zu machen, den Zuschlag zu bekommen, weiß aber noch nichts mit Sicherheit.
  7. Im Positivfall geht es weiter mit der Vertragsverhandlung. Auch das benötigt seine Zeit. Bis man sich mit der Beschaffungs-/Vertragsabteilung beim potenziellen Kunden einig geworden ist und eine unterschriftsreife Fassung vorliegt, ist es meist Mitte November geworden – also letzte Woche, wenn wir von 2023 sprechen.

Folgen einer Haushaltssperre kurz vor Vertragsabschluss

In dieser Situation schlägt eine Haushaltssperre ein, wie eine Bombe: Die bisherigen Aufwendungen lassen sich auf der Kostenseite der betriebswirtschaftlichen Auswertungen beim Kandidaten genau ablesen.

Auf der Einnahmenseite dagegen gähnt ein großes Loch: Die erwartete Zahlung einer ersten Tranche, z.B. der Lizenzgebühren für eine längst für diese Behörde spezifisch angepasste, jedoch noch nicht bezahlte Fachanwendung, wird in diesem Wirtschaftsjahr sicher nicht mehr kommen. Und die Folgeeinnahmen, z.B. für die Installation, Einführung, Schulungsunterstützung und Wartung im kommenden Wirtschaftsjahr sind ebenfalls perdu.

Was dagegen dringend ansteht, ist ein Gespräch mit der Hausbank. Denn nicht jede mittelständische IT-Firma ist in der Lage, den plötzlichen und unerwarteten Ausfall eines solchen großen Auftrages aus eigener Kraft zu kompensieren.

Ob allerdings eine Bank eine Kreditlinie einräumt oder erweitert, nachdem ein wesentlicher Prospektivkunde ausgefallen ist – und generell die gesamtwirtschaftliche Situation auf eine große Krise zusteuert – darf bezweifelt werden.

Absehbar ist also, dass die wenigen Mittelständler, die es überhaupt noch geschafft haben, in diesem Markt zu überleben, weiter dezimiert werden. Aber dieses Schicksal teilen sie ja mit vielen anderen Branchen, die – folgt man der offensichtlichen Motivlage dieser Regierung – in diesem Lande nicht mehr benötigt werden.

Die Folgen der Haushaltssperre des Bundes auf die Länder

Sollten Sie als geneigter Fachexperte an dieser Stelle anmerken, dass die Haushaltssperre derzeit den Bund betrifft und es doch ohnehin kaum noch Mittelständler aus der IT-Branche gibt, die sich mit Aussicht auf Erfolg um Aufträge aus dem Bundesinnenministerium bewerben können, stimme ich Ihnen zu.

Wie die Schuldenbremse verhindert, dass Bundesländer investieren können

Die Bundesländer wurden dank des Bundesfinanzministers Schäuble schon vor Jahren der Möglichkeiten beraubt, Investitionsaufträge in größerem Stile zu vergeben. Der dafür geschaffene Investitionskiller heißt Schuldenbremse. Die, wie man der gut informierten Presse entnehmen kann, jetzt ja, dank Bundesverfassungsgericht, endlich „scharfgestellt“ wurde.

Die Entwicklung polizei-interner IT-Schmieden

Im Hinblick auf den hier betrachteten Markt war das gar nicht mehr notwendig. Die Anbieterszene war schon vor Jahren beräumt worden. Dafür entstanden, vor allem in den großen und finanzstarken Bundesländern, polizei-interne Entwicklungsbehörden neben den Landeskriminalämtern und unter dem gleichen Dach wie diese, nämlich im Geschäftsbereich des jeweiligen Innenministeriums. Dort konnte man die Beschränkungen der Schuldenbremse umgehen, indem man mehr eigene Mitarbeiter, viele davon ursprünglich zum Polizisten ausgebildet, mit Konzeption und Entwicklung eigener IT-Systeme und -Anwendungen beschäftigte. Und im übrigen Dienstverträge vergab, meist in Form mehrjähriger Rahmenverträge an Großfirmen wie T-Systems & Co.
Im BMI selbst hat man die Schuldenbremsenumgehung auf die Spitze getrieben: Und vergibt dort seit Jahren über mehrere Jahre laufende Rahmenverträge an Beratungsfirmen in der dreistelliger Millionenhöhe.

Zentralisierungsbemühungen des Bundesinnenministeriums – das Programm Polizei2020

2016, bei der Herbsttagung des BKA, dräute dem Bundesinnenminister Ungemach von den Ministerkollegen aus Ländern: Über die Nichtfortschritte bei Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV), für die sie maßgeblich den Bund verantwortlich machten, war ihnen die Hutschnur geplatzt. Pfiffig, wie er auch sein konnte, setzte sich der Bundesinnenminister – Thomas De Maizière – an die Spitze der Bewegung, was manifestiert wurde durch die Saarbrücker Agenda, die dann am 30.11.2016 bei der gemeinsamen Herbsttagung feierlich verkündet wurde. Man einigte sich „im Kern“ auf das Ziel der „Schaffung einer gemeinsamen, modernen, einheitlichen Informationsarchitektur für die Polizei des Bundes und der Länder„.

Beim BKA und im BMI versank man darauf ins Nachdenken. Bis die Öffentlichkeit dann ein gutes Jahr später, am 26.01.2018 auf der BKA-Webseite ein White Paper entdecken konnte mit dem Titel ‚Das Programm Polizei2020 – ein Meilenstein in der Polizeiarbeit.

Gut Ding muss Arbeitskreise haben …

Anschließend dauerte es mehrere Jahre, bis die langjährige Absicht umgesetzt war, dass der Bund federführend werden sollte für die Leitlinien der Entwicklung der polizeilichen IT. Über Details der folgenden Jahre können wir drüberhuschen, es tat sich ohnehin nichts von Relevanz.

2022 war dann im Bundesinnenministerium ein Abteilungsleiter, Dr. Christian Klos, gefunden, der anscheinend mit seinen sonstigen Aufgaben als oberster Verantwortlicher für die Öffentliche Sicherheit (AL ÖS) nicht ausreichend ausgelastet war. Jedenfalls wurde in dessen Abteilung eine Projektgruppe Polizei2020 eingerichtet, in der die zentrale Steuerung für das genannte Projekt stattfindet. Dort ist die Geschäftsstelle des Verwaltungsrates angesiedelt, eines gemeinsamen Steuerungsgremiums des Bundes und der Länder, dem wiederum der AL ÖS vorsitzt. Dort wird auch der Polizei-IT-Fonds verwaltet, dessen oberster Entscheider ebenfalls der AL ÖS ist. In Kürze also: Bei Polizei2020 ging damals nichts und bis heute nichts, ohne das Wissen bzw. Einverständnis des AL ÖS.

Je länger es dauerte, desto länger wurde die Wünsche-Liste

Statt sich auf das drängendste Problem zu fokussieren, nämlich endlich eine Plattform funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, über die der Bund und die Länder polizeilich relevante Informationen in Sekundenschnelle austauschen können, wurde man deutsch, das heißt gründlich: Eine langwierige Bestandaufnahme erbrachte schlussendlich (!) an die vierzig verschiedene Anwendungen, an denen dann, teilweise zeitgleich in zahllosen Bund-Länder-Kooperationsteams gearbeitet wurde und noch wird.

Das BKA wird – übrigens nicht im Einklang mit seinem gesetzlichen Auftrag – zum DV-Dienstleister für die Polizeien der Länder und des Bundes gemacht. Warum zweckentfremdet man aber die „Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder …“ (BKAG, 2), um den Ländern ein einheitliches Vorgangsbearbeitungs-system zukommen zu lassen, welches, wenn auch nicht als „einheitliches“, in jedem Land bereits seit Jahren eingeführt ist? Wäre es nicht angebracht, wenn sich das BKA (endlich) auf das fokussierte, was es an gesetzlichen Aufgaben hat, statt neue Aufgaben draufzusatteln?!

Intermezzo – ein großes Lob und Dank an die Linksfraktion im Bundestag

Bitte erlauben Sie, werter Leser, mir an dieser Stelle und bevor es wegen drohender Auflösung zu spät ist, der Linksfraktion im Deutschen Bundestag ein großes Lob und Danke sagen: Denn sie war die einzige Fraktion in den letzten (fast) zwanzig Jahren, die zum Thema polizeiliche IT am Ball blieb und mit Kleinen Anfragen im Bundestag regelmäßig für zumindest etwas Licht sorgte im dichten Nebel der IT-Aktivitäten des Bundesinnenministeriums und seiner untergeordneten Behörden.
DAS werde ich an der Linksfraktion im Deutschen Bundestag schmerzlich vermissen.

Der aktuelle Ausbaustand

Doch zurück zum Thema: Auf eine Nachfrage auf zwei vorangegangene unbefriedigende Antworten der Bundesregierung erfuhr die Linksfraktion und damit auch die Öffentlichkeit Ende Juli 2023

  • dass von den geplanten sieben Ausbaustufen des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes PIAV (begonnen ca. 2007 und eigentlich der „Vorgänger“ von Polizei2020 bis zum Jahr 2020 immerhin vier in den Wirkbetrieb gegangen waren. Die drei noch fehlenden Ausbaustufen für Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität, Korruption und Innere Sicherheit – also Deliktsbereiche mit relativ geringer Relevanz für die Innere Sicherheit (Sarkasmus / Ende) – befänden sich „in Planung“ und sollen (vielleicht) 2025 in den Wirkbetrieb gehen. (Vielleicht, denn das war schon mehrfach verschoben worden / d. Verf.)
  • hinsichtlich des oben genannten Meilensteins Polizei2020 erfährt man, dass der noch immer stabil liegt, wo er war: Schon seit Jahren ist eine „zu diesem Zweck eingerichtete“ Projektgruppe im Zentralprogramm des Programms P20″ beschäftigt mit „Konzipierung und Aufbau des Datenhauses“ (= geplante zentrale Plattform für den Informationsaustausch durch alle Bund-Länder-Verbundpartner und über alle IT-Anwendungen hinweg / d. Verf.)
    Doch inzwischen tat sich was: Eine erste „grundlegende Konzeption für den Mindestumfang eines so genannten initialen Datenhauses („iDH“) liegt vor. Diese wird im Zuge des agilen, iterativen Programmvorgehens kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrieben“. (Alle Zitate aus DBT-Drs 20/7864)
    • Um Missverständnisse zu vermeiden: Agil meint hier nicht das Tempo des Fortschritts sondern deutet an, dass man eine wahnsinnig moderne und trendige Softwarenentwicklungsmethode anwendet!
    • „Die iterative Programmierung“ – so erklärt es Wikipedia – (von lat. iterare = wiederholen) sei „ein Konzept, bei dem mehrfach auszuführende Arbeitsschritte in Schleifen (Wiederholungen von Anweisungen oder Anweisungsfolgen) umgesetzt werden.“
  • Das mit den Schleifen und Wiederholungen erklärt so manches, dass es allerdings Teil der erwünschten Methodik war, erstaunt doch. Im Einklang damit steht jedoch der Schluss der Erklärung aus dem BMI: „Der vollständige Aufbau des Datenhauses“ heißt es da „… soll bis zum Jahr 2030 erfolgen“.

Fazit

Die Bundesländer haben, wie wir oben gesehen haben, dank Schuldenbremse und anderer politischer Entscheidungen, nicht mehr die Finanzkraft, um polizeiliche IT in größerem Stile selbst zu entwickeln.

  • Der Bund ist – aufgrund der Haushaltssperre in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts – lahmgelegt: Mindestens hinsichtlich der anhängigen Aufträge aus diesem Haushaltsjahr und für das nächste Jahr.
  • Ursprünglich war für Polizei2020 einmal die Rede von 500 bis 800 Mio Euro. Wieviel davon schon verbraucht ist, weiß man öffentlich nicht. Nach einem früher bekannt gewordenen Verteilungsschlüssel sollten der Bund und die acht finanzkräftigsten Länder 87% des Aufwands stemmen. Diese Absicht dürfte sich angesichts der leeren Kassen inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst haben.
  • Absehbar nähern sich also sowohl die Polizeibehörden des Bundes, als auch die der Länder immer mehr einem technischen und fachlichen Leistungsniveau an, das man früher als „dritte Welt“ bezeichnet hätte.
  • Es sind also nicht nur die Schienen, Straßen und Brücken; auch im Bereich der Inneren Sicherheit krebst Deutschland dem Stand der Technik hinterher.
  • Die Ursachen dafür sind Fehlentscheidungen, das Primat fachfremder Interessen, Inkompetenz und Arroganz und fehlende Kontrolle auf allen Bereichen.

Verwandte Beiträge / Quellen

Über Polizei 2020

Über den Projektstatus von Polizei2020

Der PIAV ist tot (?), es lebe Polizei 2020, 06.12.2016

Polizei 2020 – Projektstatus im Frühjahr 2019, 16.05.2019

Polizei 2020 und der Polizei-IT-Fonds, 22.05.2019

Polizei2020 – Technischer Projektstatus im Frühjahr 2021, 19.03.2021

Schöne neue Welt von BKA-Präsident Münch auf der BKA-Herbsttagung, 18.11.2021

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BMI sucht Generalunternehmer für Polizei2020 für 138 Mio Euro, 05.01.2022

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Über das gemeinsame Datenhaus

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Bundesinnenministerium schreibt 950 Mannjahre für EXTERNE Berater aus, 11.10.2018

Warum scheitern die IT-Projekte des BMI trotz der vielen externen Berater?, 28.01.2019

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Polizei2020 – Projektstatus aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten, 24.06.2020

„Since we can!“ – wie das BMI den BfDI in Sachen Polizei und Datenschutz ausbremst, 26.03.2021

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2 Gedanken zu „Polizeiliche Informationstechnik in Zeiten der Haushaltssperre“

  1. Die Aussage „…gähnt ein großes Loch‚ bezog sich auf die für die polizeiliche IT zur Verfügung stehenden Mittel. Z.B. im Haushalt des Polizei IT-Fonds in einer Größenordnung von 12-13 Mio Euro ist nichts zu erkennen, was „große Sprünge“ erlauben würde. Aber vielleicht gibt es ja noch andere, mir unbekannte Geldquellen …

  2. Die Aussage am Schluss des Artikels… „Auf der Einnahmenseite dagegen gähnt ein großes Loch…“ kann nicht zutreffen. Gerade hat Minister Lindner im Sonntags-Interview gesagt: die Einnahmelage der Bundesregierung sei durchaus gut, man müsse nur die Ausgabenseite optimieren – da gäbe es viel Potenzial.
    Als ehem. Beamter mit sehr umfassenden Haushaltsautorität (einige zig-Millionen in meinem Bereich) und späterer Botschafter, nebenbei studierter Volkswirt und Finanzwissenschaftler habe ich nur einen Kommentar:
    Wenn jeder Kleinkrimineller vom „Rechtsstaat“ verfolgt wird, dann sollte man Menschen, die dem Volk Tag und Nacht – unter Bruch der Verfassung und ihres Diensteides – Schaden zufügen, das Handwerk legen und sie strafrechtlich belangen. Da dies nicht geschieht, wird unsere Demokratie – erneut – scheitern.
    Selbst ein „Putsch“ (wie 2014 in der Ukraine) führt nicht weiter, es wird nur schlimmer.
    Nebenbei (als ehem. Botschafter): wenn sich Deutschland weiterhin überall in der Welt (an der Seite der USA) einmischt und seine Mittel (siehe Ukraine, wo die vielfach stärkere NATO Russland letztendlich an die Sollbruchstelle gebracht hat – „….ab… morgen.. wird zurückgeschossen“…) dann ist für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im eigenem Land kein Geld mehr da. Kein Wunder, dass Nationalisten aller Couleur logischer Weise Zulauf haben, weil sie als einzige wissen, dass am Deutschen Wesen die Welt nicht genesen wird – eher umgekehrt.
    Das Einzige, was wir aus der Geschichte lernen, ist, dass Menschen aus der Geschichte (fast) nichts lernen.

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