Vertreter der drei Polizeigewerkschaften sind schon seit Jahren unermüdlich darin, der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik einzureden, dass Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, wenn die Polizei ihren Aufgaben bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nachkommen solle. Sie lassen dabei unter den Tisch fallen, dass (a) die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nur für einen kleinen Teil von Straftaten angewendet werden konnte, (b) es bisher keinerlei Beleg gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen erzielt hätte und (c), dass die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsaktivitäten aller Teilnehmer einen massiven Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen darstellt, wie es nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH inzwischen festgestellt hat.