Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung

Vertreter der drei Polizeigewerkschaften sind schon seit Jahren unermüdlich darin, der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik einzureden, dass Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, wenn die Polizei ihren Aufgaben bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nachkommen solle. Sie lassen dabei unter den Tisch fallen, dass (a) die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nur für einen kleinen Teil von Straftaten angewendet werden konnte, (b) es bisher keinerlei Beleg gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen erzielt hätte und (c), dass die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsaktivitäten aller Teilnehmer einen massiven Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen darstellt, wie es nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH inzwischen festgestellt hat.

Erneute Verzögerungen beim PIAV – nicht ganz unerwartet …

Im siebten Jahr der Planung und Konzeption für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) wird, ganz versteckt in einer Bundestagsdrucksache, eine Verzögerung von mehr als einem Jahr eingestanden. Das ist nicht die erste Abweichung vom Plan: Als Reaktion auf die Aufdeckung des NSU-Terrortrios war der ursprünglich als Stufe 1 vorgesehene Deliktsbereich kassiert und durch Waffen- und Sprengstoffdelikte ersetzt worden. Das demonstrierte Anpassungsfähigkeit der Politik aufgrund aktueller Entwicklungen, ist aber möglicher Weise auch ein Zugeständnis an die Technik, da der neue Einsatzbereich wesentlich geringere Anforderungen stellt als der ursprünglich vorgesehene.

Jetzt verzögert sich die Zuschlagserteilung für den PIAV Operativ Zentral, die Zentralkomponente beim Bundeskriminalamt, also bis zum September 2014. Was daran liegen könnte, dass der vom Bundesinnenministerium gewünschte, ideale Kandidat bisher noch gar nicht existiert.

Die Verzögerungen beim Bund verschaffen auch den Ländern mehr Luft. Wann die erste Stufe des PIAV nun tatsächlich nutzbar sein wird, ist damit jedoch völlig offen. Ein Projektablauf also, wie man ihn (leider) kennt von Verbundprojekten in der deutschen Polizei …

Dataport beschafft für das Inpol Polas Competence Center

Das Inpol Polas Competence Center (IPCC) bzw. seine ‚Geschäftsführung‘, ist nach dem Auszug in Hessen nun bei der Polizei Hamburg angesiedelt. Das wesentliche Problem, keine eigene Rechtsform zu haben, besteht weiterhin. Das IPCC kann daher keine Verträge abschließen oder Mitarbeiter anstellen. Und es kann auch nicht Eigentümter von Rechten an Software und Systemen sein oder solche Rechte an andere vergeben. In dieser Situation positioniert sich Dataport, der ‚IT-Dienstleister der Nordländer‘, als neuer ‚Full-Service-Provider für polizeiliche IT-Verfahren‘. Beschafft jetzt also Dataport stellvertretend für das IPCC, weil dieses dazu rechtlich nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt?

Inpol Polas Competence Center zieht um nach Hamburg

Die Opposition im Hessischen Landtag deckt massive Verstöße gegen das Vergaberecht auf. Aufträge in einer Größenordnung von rund 10 Millionen Euro wurden freihändig vergeben. Der Kreis der Begünstigten ist sehr klein, darunter sind auffallend viele Einzelpersonen.
Die hessische Landesregierung zieht daraufhin die Reißleine. In Folge dessen wird die Geschäftsführung des IPCC nach Hamburg abgegeben. Am Grundproblem ändert sich dadurch allerdings nichts. Das IPCC ist nach wie vor ein Konstrukt ohne eigene Rechtsperson.

Inpol Polas Competence Center: SW-Haus im Innenministerium

Das IPCC hatte schon nach kurzer Zeit ein ganzes Bündel von IT-Produkten und -Projekten zu betreuen. Das warf gewisse Schwierigkeiten auf, braucht man dafür doch ausreichend Personal und die Möglichkeit zur Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister. Das mit dem Personal ließ sich lösen, indem man Mitarbeiter aus dem eigenen Haus einsetzte. Schwieriger war schon die Frage, wie man externe Dritte beauftragen könnte.
Man ersann dafür eine spezielle Form der ‚Öffentlich-privaten Partnerschaft‘ – ÖPP: Im Geschäftsbereich des hessischen Innenministerium wurde eine Art Softwarehaus installiert. Aufträge an externe Dienstleister wurden von dort ebenso freizügig, wie freihändig vergeben.
Doch das rief nach einiger Zeit den hessischen Landesrechnungshof auf den Plan und den Innenausschuss im hessischen Landtag…

Vergabeverfahren für das PIAV-Zentralsystem

Im Beschaffungsverfahren für PIAV Operativ Zentral, das PIAV-Zentralsystem beim Bundeskriminalamt, wurden die Eignungskriterien für den Wunschkandidaten inzwischen mehrfach nachgebessert.

Mit hohen Punktzahlen wird der Bieter belohnt, der einen Umsatz von mehr als 30 Millionen € ausweisen kann und über 250 oder mehr Mitarbeiter verfügt, davon 125 oder mehr im Bereich der Softwareentwicklung. Ursprünglich verlangt war auch, dass der Kandidat Hersteller einer im polizeilichen Einsatz befindlichen ‚Standardsoftware‘ sein soll. Doch diese Anforderung, gepaart mit den nun nachgebesserten Eignungskriterien, erfüllt keine der Firmen, die bisher solche, als Standardsoftware in Frage kommende Fallbearbeitungssysteme an Polizeibehörden in Deutschland geliefert haben.

Während Insider Wetten darauf abschließen, mit welchem Schachzug sich dieses Rätsel auflösen wird, hält sich die Regierung im Bundestag äußerst bedeckt: Auf konkrete Fragen kommt vor allem heiße Luft und Selbstverständlichkeiten werden als Fortschritt verkauft.

IT-Projekte: Viele scheitern, alle überziehen Zeit und Kosten

Die Universität Oxford hat ein Studie durchgeführt, bei der 1.471 IT-Projekte in einem Gesamtwert von 241 Milliarden Dollar untersucht wurden: Mindestens 20%, bei komplexen IT-Projekten sogar 40% scheitern komplett. Bei weiteren 17% verdoppeln sich die Kosten und verlängert sich die Zeit bis zur Fertigstellung um zwei Drittel. Vom Rest werden die IT-Projekte als „ganz gut“ bewertet, bei denen die Kosten „nur“ um mehr als ein Viertel und der Zeitplan um mehr als die Hälfte überzogen werden. Diese Zahlen besagen: Scheitern ist nicht ungewöhnlich, eine erhebliche Überschreitung der ursprünglich angesetzten Kosten und des Zeitaufwands ist die Norm, alles, was besser ist, als diese Werte, kann schon als Erfolg gelten.

IT-Verbundprojekte der Polizei: Die sechs Kardinalfehler

Die amerikanischen Forscher und Experten für Projektmanagement, Leon Kappelman, Robert McKeeman und Lixuan Zhan, haben eine Studie durchgeführt, um herauszufinden, welche Fehler in frühen Stadien der Durchführung von IT-Projekten besonders negativen Einfluss haben. Sie wollten wissen, welche frühen Warnzeichen darauf hinweisen, dass ein IT-Projekt später scheitert bzw. seinen Zeit- und Kostenrahmen wesentlich überzieht. 53 Fehler haben die Befragten bei dieser Studie insgesamt genannt. Unter den zwanzig mit dem größten negativen Einfluss ist interessanter Weise kein einziger Fehler im Bereich der Technik oder Entwicklung. Vielmehr kreisen alle zwanzig „Kardinalfehler“ um nur zwei Aspekte: Menschen im Projekt, sowie Prozesse.

IT-Verbundprojekte der Polizei: Zugleich-Aufgaben sind Ursache für späteres Scheitern

IT-Projekte scheitern nicht aufgrund von technischem Versagen. Risikofaktoren sind vielmehr mangelhafte Projektplanung, -vorbereitung und -durchführung. Doch was erwartet man von Projektmanagern und Projektteam-Mitgliedern, die neben ihren Aufgaben in der polizeilichen AAO „zugleich“ auch noch vollwertig in der Projekt-BAO mitarbeiten sollen?! Ohne dafür jemals ausreichend qualifiziert worden zu sein?!

IT-Verbundprojekte der Polizei: Anfällig für spätere Desaster

20% aller IT-Projekte scheitern. Steigt die Komplexität, sind es schon mehr als 40%. 12 Risikofaktoren sind besonders fatal für das Scheitern von IT-Projekten. Und gerade die so teuren und wichtigen IT-Verbundprojekte des Bundes und der Länder für Polizeibehörden weisen – systembedingt – diese Faktoren auf.