Kennzeichnungspflichten im BKA-Gesetz – unbefristet ausgesetzt

Wie vor fünf Jahren, kurz vor der Verabschiedung des neuen BKA-Gesetzes im Bundestag die Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten einfach ausgesetzt wurden – und bis heute ausgesetzt geblieben sind

Neues BKA-Gesetz beschlossen:
Datenbanken der Polizei noch auf weitere Jahre Großbaustelle

Im Bundestag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen deren Gesetzentwurf für das grundlegend neu strukturierte Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen wird für ein komplett neues Informationssystem für die Polizeibehörden von Bund und Ländern. Sachverständige bezweifeln dessen Umsetzbarkeit und Verfassungsmäßigkeit. Doch selbst wenn das ehrgeizige Vorhaben gelingen sollte: Die polizeilichen Informationssysteme bleiben für weitere Jahre Großbaustelle; die so oft beschworene Risiken des Extremismus und Terrorismus werden damit keinen Deut kleiner.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Mit der Brechstange: Wie die GroKo ihr neues BKA-Gesetz durchsetzen will

Die Bundesregierung, in Person des Bundesministers des Inneren, ist auf dem besten Wege, eine dramatische Veränderung der polizeilichen Informationslandschaft in Deutschland weitgehend ohne Konzept, dafür mit umso brachialeren Mitteln durchzusetzen. Dazu hat es – angeblich – eine Einigung zwischen Unionsfraktion und SPD gegeben, deren Einzelheiten geheim gehalten werden. Schon in der kommenden Woche soll das Gesetz in einer 38-minütigen „Beratung“ in 2. und 3. Lesung den Bundestag passieren. Hat sich die SPD hier ein weiteres Mal in kurzer Zeit in einer wichtigen Frage der Inneren Sicherheit von der Union über den Tisch ziehen lassen?!

Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz

Die polizeilichen Informationssysteme beim BKA und in den Ländern, insbesondere die Fallbearbeitungssysteme, müssen neu aufgesetzt werden. Das wird, allein beim Bund, rund eine halbe Milliarde Euro kosten. Im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz versucht die Bundesregierung, mit irreführenden Aussagen die „Schuld“ dafür einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu geben.

Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden

Vier Wochen nach seinen ‚Leitlinien‘ für einen starken Staat legt Bundesinnenminister De Maizière nun ein völlig neu konzipiertes Gesetz für das Bundeskriminalamt vor. Es sei die notwendige „rechtliche Grundlage“ für eine Modernisierung des polizeilichen IT-Wesens. Der Blick in die 164 Seiten ergibt ganz anderes: Das Bundeskriminalamt soll faktisch zum Herrn über die Polizeiarbeit gemacht werden. Denn die Länder werden verpflichtet, verbundrelevante Informationen beim BKA abzuliefern. Der Minister macht damit immer deutlicher, dass er daran arbeitet, das Trennungsgebot zu kippen, um Polizei und Verfassungsschutz unter der Führung seines Hauses zusammen zu fassen.

Das versteckte Risiko: Wie Bundes-VeRA und INPOL unsere Datenschutzrechte untergraben

INPOL-relevante Elemente des Screenshots INPOL-BY-Personenabfrage aus VeRA

Eine Suchmaske der Datenanalyse-Software VeRA in Bayern wird auf der Seite des Innenausschusses des Bundestages gezeigt. Sie enthält die gleichen Inhalte wie die nebenstehende Nachbildung und soll zur Abfrage VON INPOL aus VeRA zu nutzen sein. Das ist nach hiesiger Auffassung rechtswidrig: Denn INPOL kann die rechtlich geforderte Kennzeichnung von Quelldaten nicht leisten.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse und seinen Folgen

Neben den unmittelbaren Folgen für Hamburg und Hessen, deren eigens für das Palantir-System geschaffene Rechtsgrundlagen verfassungswidrig sind, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen für die polizeiliche IT. Vor allem aber für die Einführung von VeRA, das der neue „Standard“ der Polizeibehörden von Bund und Ländern für die automatisierte Datenanalyse werden sollte.

Einheitliches Asservatenmanagementsystem eAMS – Aktueller Stillstand, fragliche Zukunft

Fragen zur Zukunft von eAMS

Auch das Projekt eAMS, ein Teilprojekt von Polizei2020, liegt hinter dem Zeitplan. Zu einem sechzehn Monate alten Teilnahmeaufruf an interessierte Bewerber ist bis heute keine Entscheidung bekannt gemacht. Meine Presseanfrage an das BMI wurde erst ausgesessen, dann ignoriert. Grund genug also für eine Reihe von Fragen …

Top-Insider von Rola bzw. T-Systems als neue Lobby-Vertreter von Palantir

Zwei Top-Insider von Rola Security Solutions bzw. T-Systems sind seit kurzem registrierte Lobby-Vertreter der deutschen Tochter der US-Firma Palantir. Wettbewerbsverbote der bisherigen Arbeitgeber gab es offenbar nicht. Bedenken über deutsche Sicherheitsinteressen wurden bisher auch nicht öffentlich. Decken die sich neuerdings mit denen der größten Kunden der amerikanischen Palantir-Mutter – den US-Sicherheitsbehörden?!