Die nicht vorhandene Vergabebekanntmachung der Polizei Berlin
Wie alle Landespolizeibehörden muss auch die Berliner Polizei ihr Informationssystem ausrüsten, damit es ab Mai diesen Jahres klappt mit dem Wirkbetrieb des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes PIAV. Die zwingend vorgeschriebene Bekanntmachung über den erteilten Auftrag ließ sich allerdings nicht finden. Erst teilte man uns mit, sie sei gelöscht in der Datenbank. Als das nicht haltbar war, führte der Pressesprecher Ausnahmetatbestände ins Feld, die die Nicht-Veröffentlichung (angeblich) rechtfertigen. Auch die stehen so nicht im Gesetz. Ganz im Gegenteil sieht die einschlägige Verordnung vor, dass jeder vergebene Auftrag zu veröffentlichen ist.
Wie kommt es eigentlich, dass Polizeibehörden in Deutschland – unter Missachtung des Vergaberechts – zu verheimlichen versuchen, dass sie seit Jahren Aufträge für viele Millionen Euro an ein- und denselben Auftragnehmer – „freihändig“, d.h. ohne Wettbewerb – vergeben? Und dieser Auftragnehmer damit 2013 und 2014 Renditen von 43 Euro Rohgewinn pro 100 Euro Erlösen erzielt?!