IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt ‚NSU 2.0‘

Wie in keinem anderen Bundesland hat das Innenministerium Hessen seit Jahren in die Beschaffung und Entwicklung wichtiger IT-Systeme und -Anwendungen für die Polizei hineinregiert. Dabei herausgekommen ist ein intransparentes Konglomerat von Systemen, Betreibern und Verantwortlichkeiten. Und völlige Unklarheit über Zugriffsrechte, Protokollierung und Kontrollen. Wodurch illegale Abfragen von Polizeidatenbanken begünstigt wurden. Und das aus den gleichen Gründen die Nicht-Erfassung von relevanten Informationen – z.B. im Falle des Amoklaufs / Anschlags vom Februar 2020 in Hanau – nicht mehr ausgeschlossen erscheinen lässt. Eine umfassende, vom hessischen Innenministerium unabhängige Überprüfung und Aufklärung ist mehr als überfällig …

Hessendata: Was wusste die hessische Polizei VOR dem Anschlag in Hanau?

Hessedata-Logo (C) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS)

Den Amoklauf / Anschlag vom 19.02.2020 in Hanau konnte die hessische Polizei auch mit der neuen Analyseplattform Hessendata nicht verhindern. Was verwundert, wenn die aktuellen Nachrichten sich bestätigen, dass der Täter „der Polizei“ schon seit Jahren bekannt war, eine Webseite mit eindeutigen Inhalten im Internet unterhielt und dort schon Tage vor der Tat sein „Manifest“ veröffentlicht hatte.
Welchen Beitrag leistete Hessendata also „vor“ Hanau?

Wen oder was schützen eigentlich Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die Polizei?

HINTER die hohen Mauern „der Polizei“ zu schauen, ist ja für Außenstehende unmöglich. Polizei-Beauftragte, die eine gewisse Kontrolle ermöglichen würden, werden dank der Gewerkschaften seit Jahren wirksam vermieden. Polizeiführungen sind überwiegend der Ansicht, dass „Fehler bei uns nicht vorkommen“.
Bleiben als Kontrollinstanz also nur die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, zumindest für den Aspekt des Umgangs der Polizei mit den von ihr erhobenen bzw. genutzten Daten. Nach dem Hinweis auf einen sehr lohnenden Film folgt eine Reihe von ernüchternden Fakten zu diesem Thema und zum Schluss ein besonderes Schmankerl aus dem Hause BMI …

Fundstücke 03.2020

Die Fundstücke in dieser Ausgabe:

  • Palantir: Big-Data-Systemeinführung in turbulenten Zeiten für die IT der Polizei in Nordrhein-Westfalen
  • 27,7 Mio Euro für die Pflege und Weiterentwicklung von ViVA in NRW
  • Rola Security Solutions „vorbildlich familienfreundlich“

Vom Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge – Fortsetzung

Einen großen Erfolg vermeldete der hessischen Innenminister Beuth einen Tag, bevor der Untersuchungsausschuss über Vergabepraktiken in seinem Geschäftsbereich die Arbeit aufnahm. Maßgeblich ging es dabei um die Beschaffung von Hessendata/Palantir. Dank dieser Analyseplattform, so der Innenminister, sei bereits ein bevorstehender Terroranschlag verhindert worden. Eineinhalb Jahre später erging ein Urteil gegen den jugendlichen Angeklagten. Zwei Jahre auf Bewährung, umgehende Freilassung nach eineinhalb Jahren U-Haft.

Big Data, KI und der Weg in eine teil-autonome Polizeiarbeit

Hessen ist mit Hessendata schon vorgesprescht. Nordrhein-Westfalen und nun auch Bayern haben sich aufgemacht, eine systemübergreifende Recherche- und Analyseplattform zu beschaffen. Die wie ein Dach über die diversen Datentöpfe gespannt wird, auf die in jeder Polizeibehörde in Deutschland derzeit die relevanten Informationen verteilt sind.
Gibt es derzeit überhaupt Anbieter und Produkte für diese Anforderungen? Führen solche behördenspezifischen Dachsysteme nicht zu einer weiteren Zersplitterung der polizeilichen Informationslandschaft? Was bedeutet diese Entwicklung für Polizei 2020? Und würde die erfolgreiche Einführung nicht zu einer Teil-Autonomisierung der Polizeiarbeit führen, zumindest, was Ermittlung, Analyse und Auswertung angeht?

Urteil erneut verschoben

Noch während des Pilotbetriebs habe die Palantir-Software = Hessendata einen Terroranschlag verhindert. Mit dieser Begründung hat das hessische Innenministerium die freihändige, millionenschwere Beschaffung dieses Systems gerechtfertigt. Beweise für diese Behauptung fehlen allerdings eineinhalb Jahre später immer noch. Auch heute kam das Gericht nicht zu dem eigentlich erwarteten Urteil. Stattdessen wurden weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Hessendata: Keine Beweise für angeblichen Terroranschlag

Wenn Nachrichten zu erwarten sind, die kritisch ausfallen könnten, greift das hessische Innenministerium (HMdIS) zur Vorwärtsverteidigung: Es generiert dann selbst Meldungen, die nach Erfolg aussehen. So geschehen im letzten Jahr: Da wurde am Tag vor der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses zu den fragwürdigen Vergabepraktiken in Sachen Palantir / Hessendata ein angeblicher VERHINDERTER Terroranschlag vermeldet. Auch zwölf Monate später gibt es für diese Darstellung keine Bestätigung: Vorbeugend für den Fall, dass auch
die für Mitte August erwartete Gerichtsentscheidung den angeblichen Terroranschlag gerade NICHT belegen kann, hat das Ministerium kürzlich eine ‚Anti-Terror-Übung‘ abhalten lassen. Die wurde in einer Pressemitteilung als strahlender Erfolg verkauft, an dem – angeblich – auch Hessendata einen erheblichen Anteil hatte. Allerdings erweisen sich bei näherer Betrachtung auch diese Erfolgsmeldungen weitgehend als heiße Luft …

Hessen vergibt Rahmenvertrag für Polizei2020-relevante Dienstleistungen

Aufträge aus dem hessischen Innenministerium für die IT-Ausstattung der Polizei hatten schon wiederholt diese Gemeinsamkeiten: Es ging jeweils um viele Millionen Euro, die Aufträge wurden am Vergaberecht vorbei vergeben und hinterher standen der Rechnungshof und/oder eine Prüfung durch den Landtag auf dem Plan. So geschehen 2011ff, als die IPCC-Geschäftsstelle im Landespolizeipräsidium ganz schnell verlagert werden musste nach Hamburg. So erneut geschehen 2018, als die freihändige Vergabe der Aufträge für Hessendata an die Firma Palantir einen Untersuchungsausschuss auf den Plan riefen. Im Frühjahr 2019 werfen Aufträge an ein Bieterkonsortium Fragen auf, das in den letzten drei Jahren IT-Dienstleistungsaufträge von mehr als 36 Millionen Euro erhalten hat. Zuletzt – und ohne Angabe eines Vertragswertes – den Rahmenvertrag für „Unterstützungsleistungen Polizei 2020 …“ Fängt jetzt alles von vorne an und übernimmt Hessen wieder wesentliche Aufgaben, die eigentlich alle Kooperationspartner des Inpol Polas Competence Center (IPCC) betreffen?!

Der Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge

Ein 17-jährigen Iraker soll sich 75gr Schwarzpulver besorgt haben, um einen noch nicht konkret geplanten Selbstmordanschlag zu verüben. Dank des Analysewerkzeugs Hessendata/Palantir konnte dieser Terroranschlag verhindert werden, sagt der hessische Innenminister. Der Chef der Firma Palantir, die dieses System für die Polizei Hessen BETREIBT, behauptet gar, dass er „ungefähr einmal pro Woche von einem verhinderten Terroranschlag in Europa“ erfährt. Das Dumme an solchen Nachrichten ist: Objektive Beweise für solche „Nachrichten“ gibt es nicht. Und zu oft schon wurden solche „Erfolgsmeldungen“ aus taktischen Gründen verwendet, wenn Vertreter des Sicherheitsapparats MEHR haben wollten: MEHR Befugnisse, MEHR Geld, MEHR Personal …