Zum Stand der Kenn­zeich­nungs­pflichten in polizeilichen Informationssystemen

Kennzeichnung

Nicht neu, aber weitgehend ignoriert, ist die Pflicht zur Kennzeichnung des Zwecks von polizeilich erhobenen Informationen mit Personenbezug. Daher hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Positionspapier mal wieder auf das Thema aufmerksam gemacht. POLICE-IT begleitet das Thema auch mit Presseanfragen bereits seit Jahren. Hier ist ein Überblick über den aktuellen Stand der (Nicht-)Umsetzung dieser gesetzlichen Pflichten.
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VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren

Unter dem Deckmantel von Polizei 2020 besorgen sich Bund und Länder ein System für „verfahrensübergreifende Analyse- und Recherche (VeRA)“.
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Was unternimmt IM Reul, um zu verhindern, dass ViVA auch in Zukunft nicht identische Menschen zusammenführt?

Datensatz-Zusammenführung nicht möglich | (C) Abbe / CIVES Redaktionsbüro GmbH | 2021.02.05

Eine Zusammenführung von Datensätzen, wie bei Amad A und AmedyG, kann sich jederzeit wiederholen. Was unternimmt Innenminister Reul dagegen?
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Probeseite

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Abfrage von Polizeidatenbanken -3: Suchoptionen und Protokollierung

Bei der Abfrage von Polizeidatenbanken gibt es komfortable Suchoptionen. Manche können für trickreiche Abfragen und mehr genutzt werden. Die Ansichten bei Medien und in der Öffentlichkeit über das Ausmaß der Protokollierung solcher Abfragen und die möglichen Auswirkungen auf die positiven Ergebnisse bei der Suche nach Datendieben gehen weit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Damit beschäftigt sich dieser letzte Teil unserer Artikelserie, auch anhand von Beispielen der Datenbankabfragen über Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und der Auswertung von Protokollen im Fall des unberechtigt in der JVA Kleve inhaftierten und an den Folgen eines Zellenbrands gestorbenen jungen Syrers Amad A.

Kreuztreffer in ViVA lieferten irreführende Ergebnisse

„Riesenprobleme“ habe es gegeben mit Kreuztreffern im NRW-Polizeisystem ViVa. Das berichtete ein Zeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Heureka! Die Software ist schuld. Ist diese Erklärung wirklich haltbar?! Ich halte sie für widerlegbar aus mehreren, triftigen Gründen . Auch wenn sie – vor der Sommerpause – den erklärten „politischen Interessen“ nützt, die gerade die CDU im Ausschuss so massiv betont.

Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit

Personen leben in der Wirklichkeit, werden aber in Datenbanken identifiziert, beschrieben und „verarbeitet“. Besonders in polizeilichen Datenbanken stellt sich dabei EIN KARDINALPROBLEM: Dass die dort gespeicherten Informationen sich tatsächlich auf eine – und zwar die richtige! – Person in der Wirklichkeit beziehen. Der Fall des in der Haft ums Leben gekommenen Syrers Amed A. wirft in diesem Zusammenhang Zweifel auf. Dort sollen Datensätze „zusammengeführt“ worden sein. Aus meinem fachlichem Blickwinkel eine Erläuterung, worum es bei der Zusammenführung von Datensätzen eigentlich geht …

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.